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Referat E/6 Geodatenzentrum

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/6 Geodatenzentrum

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Von der Heydt 22
D-66115 Saarbrücken
Deutschland

geodatenzentrum@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
https://www.saarland.de/mukmav/DE/home

Beschreibung

Abteilung E Technischer Umweltschutz, Referat E/6 Geodatenzentrum

Verweise

Datenbezüge (411)

1. Bewirtschaftungsplan (WRRL)
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Das Aufstellen und die Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans wird nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft der Wasserpolitik (EG-Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) bis spätestens zum 22.12.2009 gefordert.
2. Bewirtschaftungsplan (WRRL)
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Die Ziele werden in Bewirtschaftungsplänen konkretisiert und sollen durch Maßnahmenprogramme erreicht werden. Der erste Bewirtschaftungsplan deckte den Zeitraum 2009-2015 ab. Die vorliegende Aktualisierung schließt daran an und endet 2021. Da es nicht möglich ist, alle festgelegten Ziele in einem Bewirtschaftungszyklus zu erreichen, können die Fristen unter bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechender Begründung bis 2027 verlängert werden.
AG Alltagsradverkehr
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Die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr koordinierte Arbeitsgruppe (AG) "Alltagsradverkehr" hat sich zur Aufgabe gemacht, den Alltagsradverkehr im Saarland zu stärken. Ziel der AG ist es, das Fahrrad wieder vermehrt in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken und als Verkehrsmittel im Alltag zu etablieren. Hinsichtlich der Infrastruktur sind für den Alltagsradverkehr nicht nur die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landstraßen maßgebend, sondern insbesondere kommunale Straßen und Radwege. Daher steht die Arbeitsgruppe auch im aktiven Dialog mit den Gemeinden und Kommunen und möchte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Alltagsradverkehrs intensivieren. Neben der Weiterentwicklung des Radverkehrsplans Saarland engagiert sich die AG vor allem für ein größeres Interesse und mehr Bewusstsein für die Vorteile des Fahrrades als nachhaltiges und gesundes Verkehrsmittel. Regelmäßig trifft sich die Arbeitsgruppe zu Diskussionsrunden und Impulsvorträgen, um gemeinsam den Alltagsradverkehr im Saarland voranzubringen.
Abfallbilanzen
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Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Die Abfallbilanzen enthalten neben Daten zum Abfallaufkommen auch Aussagen über die Art der Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) sowie die Entwicklung des Abfallaufkommens in den letzten 10 Jahren. Grundlage bilden die jeweiligen Bilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die Mengenstromnachweise der dualen Systeme sowie Daten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Statistischen Landesamtes. Gefährliche Abfälle („Sonderabfälle“) Gefährliche Abfälle unterliegen gemäß den Bestimmungen der Paragrafen 48 bis 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV) einer besonderen Nachweispflicht. Diese wird in der Regel durch Dokumentation der jeweiligen Entsorgungswege erfüllt. Dazu werden für jeden einzelnen Entsorgungsvorgang Entsorgungsnachweise sowie Begleitscheine erstellt. Die Abfallbilanzen für gefährliche Abfälle basieren auf einer jährlichen Auswertung der Begleitscheine sowie vergleichbarer Listennachweise. Sie erfassen sämtliche gefährlichen Abfälle. Diese sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 jeweils mit einem Stern (*) gekennzeichnet.
Abfallvermeidung
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Abfallvermeidung bedeutet, dass Abfälle gar nicht erst entstehen und folglich auch nicht entsorgt werden müssen. Die Abfallvermeidung hat als erste von fünf Stufen der Abfallströme daher den höchsten Stellenwert. Das Saarland beteiligt sich am Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder , hat ein Gutachten zur Stärkung der Abfallvermeidung im Saarland (PDF, 558KB, Datei ist nicht barrierefrei) als Handlungsgrundlage erstellen lassen und entwickelt eigene Kampagnen und Strategien, Becherheld,Umweltpakt, Runder Tisch Lebensmittelverluste Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung . Maßnahmen zur Abfallvermeidung umfassen sowohl den privaten Bereich (Konsumverhalten) als auch den gewerblichen und öffentlichen Bereich. Viele Anregungen dazu finden sich in der Broschüre „Wertschätzen statt Wegwerfen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit.
Abfallwirtschaftspläne
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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verpflichtet die Länder, für ihren Bereich Abfallwirtschaftpläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Abfallwirtschaftpläne sind ein Instrument der überörtlichen Fachplanung. Zentrale Funktion eines Abfallwirtschaftsplanes ist die planerische Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung der im betreffenden Bundesland zu beseitigenden Abfälle. In Abfallwirtschaftsplänen sind die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen darzustellen.
Abschlussbericht zum Stresstest für das Kernkraftwerk Cattenom 2012
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Dieser Bericht wurde erstellt von Herrn Dipl.-Ing. Dieter Majer unter der Mitwirkung des Ministeriums für Gesundheit Luxemburg, des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes und des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz.
Abschlussbericht zur Inventur des Privatwaldes im Saarland (PWI II) - Überarbeitung 2014
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Die erste Inventur des saarländischen Privatwaldes im Jahr 2004 war ein wichtiger Schritt, um den Informationsstand über die naturale Situation im Privatwald zu verbessern. Wesentliche Erkenntnisse der Erhebung waren, dass der Privatwald reich an jungen Waldbeständen ist und dass der Flächenanteil der Laubbäume mit 73 % außerordentlich hoch war. Der Holzvorrat auf einem Hektar Waldfläche war im Privatwald mit 201 VFM gegenüber dem Staats- oder Kommunalwald vergleichsweise gering. In der Folge hat das das Umweltministerium die Eigentümer ermittelt und mehr als 33.000 Waldbesitzer angeschrieben, um über die Nutzungsmöglichkeiten und die Unterstützung des Landes zu informieren. Die Ergebnisse der vorliegenden zweiten Privatwaldinventur geben jetzt einen Überblick zur Entwicklung der zurückliegenden zehn Jahre. Wir wollen die saarländischen Privatwaldbesitzer weiterhin zielgerichtet unterstützen.
Abwasser aus Haushalten und haushaltsähnliches Abwasser - Kommunales Abwasser
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist technische Fachbehörde in allen Abwasserfragen. Als kommunales Abwasser wird das aus Haushaltungen oder ähnlichen Einrichtungen und damit zusammen in der Kanalisation abfließende Niederschlagswasser oder sonstiges Abwasser aus Gewerbe- oder Industrieanlagen bezeichnet. Zielsetzung der Ableitung und Behandlung dieser Abwässer ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen und deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen. Die zur Ableitung und Behandlung dieser Abwässer erforderlichen Anlagen bedürfen einer Genehmigung bzw. Erlaubnis, in deren Verfahren das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz als technische Fachbehörde eingebunden ist. Es werden Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Thema angeboten.
Abwasserbeseitigungsplan des Saarlandes
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Nach §42 SWG stellt das Ministerium für Umwelt für das Saarland einen Plan zur Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsplan) nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die wesentlichen Inhalte dieses Planes sind: - die Gewässer oder Gewässerabschnitte, in die Abwasser eingeleitet werden soll. - Standorte für bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser - der dazugehörige Einzugsbereich - die Grundzüge für die Abwasserbehandlung die Träger der Maßnahme Der Abwasserbeseitigungsplan ist somit ein Instrument der Umweltvorsorge und auch Teil der staatlichen Investitionsplanungen. Er besteht aus einem Textteil und tabellarischen Übersichten mit Karte.
Abwasserentsorgung und Abwasserbehandlung in Industrie und Gewerbe
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist Fachbehörde in Fragen der Abwasserentsorgung und Abwasserbehandlung in Industrie und Gewerbe. Die Anträge zur Genehmigung von Abwassereinleitungen in Gewässer werden hier fachlich bearbeitet, die Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation werden hier genehmigt. Das LUA prüft die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und den ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen durch Betriebskontrollen und Abwasserproben. Hier finden Sie Formulare und Antragsunterlagen zu diesem Themen.
Abwasserreinigungsanlagen
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Abwasserreinigungsanlagen lassen sich in zwei Gruppen einteilen: - Kommunale Abwasserreinigungsanlagen - Industrielle Abwasserreinigungsanlagen
Agentur ländlicher Raum
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Unter dem Motto "Es lebe das Dorf" bietet die Agentur ländlicher Raum ihre Unterstützung für die Einwohner und Kommunalverwaltung im ländlichen Raum an. Dorfgespräche - Bürgerbeteiligungen: Dorfgespräche sind der Ausdruck von Gemeinschaft, von der Erkenntnis, dass der ländliche Raum nur von denen gestaltet werden kann, die in ihm leben. Sie wecken Interesse, es werden Meinungen ausgetauscht, es wird gestritten, es wird Dampf abgelassen, es werden Ideen in den Raum gestellt, Projekte angedacht, Betroffenheit entsteht, Arbeitsgruppen werden gegründet und neue Gestalter für das Leben im Dorf gefunden. Beratung vor Ort - Begehungen mit der Agentur ländlicher Raum: Wir bieten allen Ortsvorstehern der saarländischen Dörfer eine Begehung ihres Dorfes an, wir sehen uns alles gemeinsam an, das besonders Schöne und das, was man nicht so gerne zeigt, wir versuchen Fördermöglichkeiten und Förderprogramme aufzuzeigen.
Agrarförderung: eine Schnittstelle zur Europäischen Union
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Damit der ländliche Raum seine vielfältigen Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Erholungsraum erfüllen kann, bedarf es einer integrierten, nachhaltigen und innovativen ländlichen Entwicklung. Eine Entwicklung, die gekennzeichnet ist durch regionale Wirtschaftskreisläufe, Kooperationen und durch eine aktive Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen, die sich für die Zukunftsfähigkeit der Region engagieren, sowie durch eine leistungsfähige Landwirtschaft. Die Landwirtschaft im Saarland trägt neben der Produktion hochwertiger und vielfältiger Qualitätsnahrungsmittel auf einer nachhaltigen Grundlage auch dazu bei, das Landschaftsbild zu erhalten und dem Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und der Gesellschaft. Sie arbeitet im Einklang mit der Natur und der Umwelt. Sie erhält die Attraktivität der ländlichen Gebiete und trägt indirekt zur Förderung des Tourismus im Saarland bei. Seit 1962 gibt es eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf europäischer Ebene. Damals wurde die Harmonisierung der Agrarpolitik beschlossen, um die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zu garantieren und die Abhängigkeit von Nahrungsmittelimporten zu verringern. Sie ist bis heute die am stärksten integrierte EU-Politik. Dabei ist die GAP maßgebliches Instrument, um den Bedürfnissen der Landwirte, der Verbraucher und der Umwelt auch im globalen Kontext gerecht zu werden. Doch die GAP war und ist einer laufenden Weiterentwicklung unterworfen. Heute gliedert sie sich in zwei sogenannte Säulen, den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Um der Wichtigkeit der ländlichen Räume Rechnung zu tragen, werden in Deutschland ab dem Jahr 2015 pro Jahr 4,5 Prozent des Plafonds für die Direktzahlungen entsprechend rund 229 Millionen Euro pro Jahr zugunsten der zweiten Säule umgeschichtet. Pro Hektar erhält jeder Landwirt damit im Schnitt zwar rund 13,50 Euro weniger Prämie, allerdings werden diese Mittel für landwirtschaftliche Maßnahmen der zweiten Säule verwendet. Im Saarland wird dies in die Maßnahme zur Förderung der von der Natur benachteiligten Gebiete fließen, um einen Ausgleich für die Benachteiligung zu schaffen, die sich u.a. durch Bodenqualität, Relief und Wasserverfügbarkeit ergibt.
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung
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Die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP Saarland) beinhaltet regionale Konzepte für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume. Die AEP analysiert Konfliktbereiche, zeigt Entwicklungsmöglichkeiten auf, formuliert den Entscheidungsbedarf, enthält gebietsspezifische Leitbilder und Nutzungskonzeptionen. Ziel ist es, zusammenhängende und flächendeckende Planungsgrundlagen für die Landwirtschaft zu erarbeiten - in partnerschaftlicher Kooperation aller Beteiligten. In einem Ballungsraum wie dem Saarland kommt den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zur nachhaltigen Stärkung der Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben große Bedeutung zu. Die Aufgaben der Landwirtschaft gehen über die Produktion von Nahrungsmitteln hinaus: Landwirte übernehmen wichtige gesellschaftliche Funktionen, insbesondere die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und die Entwicklung von Angeboten für Freizeit und Erholung. Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", ein Förderprogramm des Bundes, unterstützt im Saarland insbesondere folgende Schwerpunkte: einzelbetriebliche Investitionsmaßnahmen, markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung, Neuordnung des ländlichen Raums durch Flurbereinigung, naturnaher Gewässerausbau, Dorferneuerung, Verbesserungen der Marktstrukturen.
Agrarstruktureller Entwicklungsplan Saarland -Geoportal Saarland-
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Mit der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung für das Saarland, die in den Jahren 1999 - 2000 erstellt wurde, liegt eine Rahmenplanung für die saarländische Landwirtschaft vor. Neben der Erhebung umfangreicher Daten zur Bestandsaufnahme und einer Analyse der Ist-Situation enthält das Gutachten Leitbilder für die zukünftige Entwicklung der Landwirtschaft und damit auch für die Entwicklung ländlicher Räume sowie der Nutzung der Kulturlandschaft. Ausgehend von einer landesweiten Übersichtskarte mit einem Überblick über die Agrarräume, die Landwirtschaftsbetriebe über 30 Hektar und Vorschlagsflächen für landwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, erschließen sich beim Hineinvergrößern weitere Informationsebenen. Hier findet sich eine detaillierte Raumgliederung mit Darstellungen der Realnutzung, der landwirtschaftlichen Nutzungseignung und eine zuschaltbare Darstellung der landwirtschaftlichen Rückzugsgebiete. In Abhängigkeit vom Darstellungsmaßstab wird die Darstellung der Karteninhalte angepasst und es stehen unterschiedliche Hintergrundkarten zu Verfügung (TK 50, TK 25).
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
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Praktizierter Naturschutz der heimischen Landwirtschaft Im Rahmen der saarländischen Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) erhalten solche Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich aus ELER-Mitteln, die nachweislich Bewirtschaftungspraktiken einführen oder beibehalten, die den Erfordernissen des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in besonderer Weise Rechnung tragen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der „Guten fachlichen Praxis“ hinausgehen. Durch Boden schonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden folgende Ziele angestrebt: Erhöhung der Artenvielfalt Reduzierung der Gefahr von Nährstoff- und Schadstoffausträgen mit dem Bodensickerwasser Reduzierung der partikelgebundenen Nährstoff- und Schadstoffausträge Minderung der Bodenerosion Verminderung von klimarelevanten Schadstoffemissionen Rechtsgrundlage ist der „Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der die Inhalte der EU- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.g (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.
Aktion Wasserzeichen gegen weitere Bodenversiegelung
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Im Jahr 2000 hat das Umweltministerium die Mittel für die Aktion Wasserzeichen von fünf auf zehn Millionen Euro pro Jahr verdoppelt. Damit werden - über den Umweg von Förderprogrammen, die die Gemeinden mit Fördergeldern der Aktion auflegen können - gezielt Entsiegelungsmaßnahmen, aber auch Dachbegrünung und der Bau von Zisternen, gefördert. Über die Hälfte der 52 Städte und Gemeinden des Saarlandes hat lokale Förderprogramme aufgelegt. Bislang hat das Land mit 48,5 Millionen Euro in 48 Kommunen die Entflechtung von Regenwasser gefördert (Gesamtvolumen 135 Millionen Euro). Die Förderung durch Einnahmen aus der Abwasserabgabe wird fortgesetzt.
Aktionsplan Hochwasser für das Mosel-Saar-Einzugsgebiet
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Als Reaktion auf die katasrophalen Hochwasserereignisse der 1990er Jahre haben die Umweltminister der Anrainerstaaten von Rhein und Maas (Frankreich, Luxemburg, Belgien und Deutschland) bei ihrem Treffen am 4. Februar 1995 in Arles mit der "Erklärung von Arles" ein Handlungskonzept beschlossen. Die internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar wurden beauftragt, für das Mosel-Saar-Einzugsgebiet eine Aktionsplan Hochwasser aufzustellen und dessen schrittweise Umsetzung bis zum Jahr 2020 zu begleiten.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
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Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen müssen online erfasst werden.
Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung
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Dieser Flyer beinhaltet wichtige Hinweise zur Vermeidung von Heizölschäden, denn bei unsachgemäßer Lagerung kann auslaufendes Heizöl zu Schäden an Gebäuden und zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers führen.
Aktuelle Niederschläge im Saarland
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Alle Niederschlagsmessstationen, für die online Daten zur Verfügung stehen, sind hier zu finden.
Aktuelle Wasserstände saarländischer Flüsse
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Hier finden Sie alle Pegel an der Saar und ihren Nebengewässern, für die online Daten zur Verfügung stehen.
AlkaInfo/AlkaServer
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ALKAINFO ist ein elektronisches Kataster für die Verwaltung von Altlasten im Saarland. Im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) wird derzeit eine Version benutzt, die sich über das hausinterne Datennetz von jedem Platz aus mit der entsprechenden Datenbank verbinden kann. Das System muss hierzu auf den jeweiligen Rechnern installiert werden. Mehrere Benutzer können gleichzeitig auf die Datenbank zugreifen.
Allianz im ÖPNV
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Die 2004 gegründete Allianz im ÖPNV macht den öffentlichen Personennahverkehr wirtschaftlicher und attraktiver. Hierzu haben sich unter Moderation des Landes private und öffentliche Nahverkehrsunternehmen zusammen geschlossen, um noch wirtschaftlicher zu arbeiten, Arbeitsplätze zu sichern und den Kunden ein besseres Angebot zu machen. Kernteil ist der Saarlandtarif, ein neuer einheitlicher Tarif für da komplette Land. Die kommunalen und privaten Busunternehmen haben eine Dachgesellschaft für die Allianz-Aktivitäten gegründet: die Saarländische Nahverkehrsservice GmbH (SNS). Die SNS bündelt die Bahn-Tochter RSW, die kommunalen Verkehrsbetriebe in Saarbrücken, Neunkirchen, Völklingen und Saarlouis sowie die privaten Busbetriebe. Die SNS wird den Verbundtarif umsetzen. Dazu gehören vor allem Fragen der Aufteilung der Einnahmen auf die einzelnen Gesellschaften, die Preisfestlegung und nicht zuletzt die Abstimmung der Fahrplanangebote auf Straße und Schiene. Damit die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen gesichert ist, hat die SNS die Aufgabe, Werkstattleistungen im Busbereich zu koordinieren mit dem Ziel der Saarlandweiten Kooperation der Werkstätten. Dies soll die Kosten der einzelnen Unternehmen senken und die Standorte sichern, indem die Auslastung und die Betriebsabläufe verbessert werden. Diesem Ziel dienen auch der zentrale Einkauf und ein Fahrzeugpool im Busbereich.
Altlastenkataster
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß § 4 des Saarländischen Bodenschutzgesetzes ein Kataster über Altlasten (§ 2 Abs. 5 Bundes-Bodenschutzgesetz) zu führen, auszuwerten und fortzuschreiben. In das Kataster sind Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über die Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder bei der regelmäßigen Überwachung ermittelt werden. Wird festgestellt, dass eine altlastverdächtige Fläche nicht oder nicht mehr vorliegt, sind die gespeicherten Informationen aus dem Kataster zu löschen. Gemäß SBodSchG ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz z. T. auch für den Vollzug der gesetzlichen Grundlagen BBodSchG, BBodSchV sowie SBodSchG zuständig (siehe v. a. § 14, Abs. 6 SBodSchG). Ihm obliegen amtsermittelnde Pflichten bis zum Ausräumen bzw. zur Konkretisierung von Verdachtsmomenten mit den entsprechenden Ermächtigungen zur behördlichen Anordnung (z. B. der Duldung von bzw. Mitwirkung bei Erfassungen/Untersuchungen sowie von orientierenden Untersuchungen). Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat gemäß Verwaltungssstrukturreformgesetz zum 01.01.2008 die Zuständigkeiten der Unteren Bodenschutzbehörden übernommen. Oberste Bodenschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Altlastenkataster des Saarlandes
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) führt ein Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen, also nicht ausschließlich ein Kataster über sogenannten Altlasten. Hier finden Sie alle dazu gehörenden Informationen, die rechtlichen Grundlagen, zuständige Ansprechpartner sowie den aktuellen Stand der saarländischen Erhebungen.
Altlastenüberwachungssystem
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Man hat an zahlreichen Standorten altlastverdächtiger Flächen (im Saarland aktuell z. B. an > 100 Altablagerungen (Stand 02/2004)) Grundwassermeßstellen (Pegel) errichtet bzw. bereits vorhandene genutzt, um in regelmäßigen Intervallen Analysen des dort anstehenden Grundwassers durchführen zu können. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Ambrosia – Das Beifußblättrige Traubenkraut Ambrosia - ein problematischer Neubürger
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Wenn Sie am Wegesrand im Stadtpark an Uferböschungen oder überall sonst im öffentlichen Raum auf das Beifußblättrige Traubenkraut treffen, melden Sie den Fund bitte möglichst per Mail und mit digitalem Foto an das Zentrum für Biodokumentation
Ameisenschutzwarte
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Zum Zwecke der Erhaltung der in der Natur noch vorhandenen Ameisenbestände und der Rettung teils bedrohter Waldameisenarten wurde die Deutsche Ameisenschutzwarte e.V. als Dachverband der Landesverbände in Deutschland gegründet.
Anforderungen an einen Entwässerungsplan hinsichtlich der Darstellung zur Entsorgung von Niederschlägen
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Um Vorhaben aus Sicht des Gewässerschutzes im Rahmen von Bauanträgen, BImSchG-Anträgen, Wasserrechtsanträgen usw. hinsichtlich der Belastung und Entsorgung anfallender Niederschläge beurteilen zu können, wird ein Entwässerungsplan benötigt, auf dem die Beschaffenheit, Entwässerung und Nutzung von Flächen, auf die Niederschläge entfallen, derart darzustellen ist, dass das Vorhaben insbesondere hinsichtlich Gewässerbenutzungen sowie möglicher Gewässergefährdungen und damit ggf. erforderlicher wasserrechtlicher Erlaubnisse oder Ausnahmegenehmigungen beurteilt werden kann
Anhörung: Prüfung der Agrarförderanträge auf Überlappungen
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Falls in ihrem Antrag noch Überlappungen von Flächen mit anderen Antragstellern enthalten sind, erhalten Sie noch einmal Gelegenheit, zu diesen Fällen Stellung zu nehmen. Hierzu müssen Sie uns unter Verwendung einer TAN-Nummer, die Ihnen neu zugesendet wird, ein neues Datenpaket mit Ihrer Rückäußerung hochladen. Auch hier kommt wieder das PIN/TAN-Verfahren zur Anwendung. Aus diesem Grund kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Postfach unter der Mailadresse, die Sie im diesjährigen Antrag hinterlegt haben. Bitte schauen Sie auch im Spam Ordner nach. Bei der Anhörung werden nur Überlappungen Ihrer eigenen Antragsschläge mit Schlägen anderer Antragsteller angezeigt. Ihre Rückäußerung ist innerhalb einer Woche nach Zugang der Mail zu übermitteln. Falls im Antrag auf Agrarflächenförderung keine Überlappungen von Flächen mit anderen Antragstellern enthalten oder diese bereits geklärt sind, werden Sie lediglich über den aktuellen Bearbeitungsstand zu Ihren Flächen informiert und müssen nichts weiter unternehmen. . Start der Anhörungsbearbeitung Um Fehler sehen und beheben zu können, müssen Sie sich erneut im Programm ASdigital anmelden. Dazu benötigen Sie das von Ihnen persönlich festgelegte Passwort. Beim Start der Anwendung wird automatisch die aktuelle Version des Programms ASdigital geladen. Aufgrund von Änderungen an dem Programm AsDigital besteht die Möglichkeit, dass systembedingt eine vollständige Neuinstallation des Programmes erforderlich ist. In diesem Fall müssen Sie beim Anmeldevorgang dann das ursprüngliche Initialpasswort (Buchstaben-Zahlenkombination) verwenden. Download für ASdigital siehe am Ende dieser Seite. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Dokument „Schnelleinstieg ins Antragsprogramm ASdigital“. Mit dem Update des Programms werden die Änderungen aus dem PreCheck, sowie Flächen, die Sie im laufenden Jahr beantragt haben und die sich mit den von anderen Antragstellern/innen beantragten Flächen um mehr als 0,5 Ar überschneiden, vorgetragen. Fehler wegen nicht förderfähiger Flächen werden nicht mehr angezeigt. Korrektur von Fehlern bei der Anhörung Die fehlerhaften Flächen sind im Flächenverzeichnis unter dem Reiter „Kontrollergebnis“ einzeln aufgeführt. Es können nur die aufgeführten Flächen geändert werden und nur Änderungen an den Überlappungen/Überschneidungen vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie keine Änderungen an weiteren Flächen sowie Flächenvergrößerungen etc. vor. Diese sind während der Bearbeitung zwar technisch möglich, werden danach aber automatisch nicht berücksichtigt. Im Dokument „Fehlerkorrektur Anhörung“ finden Sie eine Beschreibung, wie Sie bei der Korrektur der Fehler an Ihren Antragsflächen vorgehen. Hier sind auch die Ansprechpersonen aufgeführt, die Sie bei Problemen kontaktieren können. Korrigierten Antrag versenden Durch die Korrektur von Antragsschlägen im Rahmen der Anhörung wird ein neuer Antrag erstellt. Den von Ihnen korrigierten Antrag müssen Sie persönlich bestätigen. Dazu benötigen Sie Ihre neue persönliche, 6-stellige TAN-Nummer, die Sie im Rahmen der Anhörung mit einer zweiten E-Mail erhalten haben. Unter Verwendung dieser TAN wird die automatisch erstellte Datenträgerbegleitdatei elektronisch ohne Unterschrift an das Ministerium für Umwelt übermittelt. Nach Versenden der Datenträgerbegleitdatei erhalten Sie eine Rückmeldung per Email, dass Ihre Korrekturdaten bei uns eingegangen sind. Mit Hilfe der Fernwartungssoftware Fastviewer kann das Supportteam im Umweltministerium Sie bei Problemen mit dem elektronischen Antrag unterstützen.
Anlagenlärm
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Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.
Anlagenlärm
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Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.
Anlagensicherheit
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Berichtspflichten nach §14 Störfallverordnung - 12. BImSchV - im dreijährigen Turnus.
Antrag auf Nutzung von Erdwärme durch vertikale und horizontale Erdsonden
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Antragsformular und Beschreibung der zur Antragstellung erforderlichen Dokumente.
Antragstellung: Flächenförderung, Direktzahlungen und AUKM
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Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.
Anzeige betreffend Niederbringung einer Bohrung oder eines Schachtbrunnens und probeweise Zutageförderung von Grundwasser
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Eine Anzeige ist erforderlich, damit das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) überprüfen kann, inwieweit die vorgesehene Maßnahme Grundwasser nachteilig verändern kann bzw. ob die Wasserrechte Dritter beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen ist ein Erlaubnisverfahren erforderlich.
Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen Saarland
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Willkommen beim Anzeigen-Portal des Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zur elektronischen Anzeige von geologischen Untersuchungen und Bohrungen, die im Saarland durchgeführt werden. Die Anwendung soll das Meldeverfahren vereinfachen, nutzerfreundlicher machen und beschleunigen. Bitte beachten Sie bei Fragen die Hinweise auf der Startseite
Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungsverfahren
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Nach dem Gentechnikgesetz müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angemeldet werden, oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen zu den Antragsformalitäten im Saarland finden Sie unter dem Verweis.
Apfel, Birne & Co – 60 heimische Obstsorten im Überblick
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Um zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft mit verschiedenen Obstbäumen beizutragen, hat das Umweltministerium jetzt eine Broschüre „Apfel, Birne & Co“ mit 60 empfehlenswerten, heimischen Obstsorten veröffentlicht. Sie enthält nützliche Informationen rund um die regionaltypischen Sorten sowie Tipps zum Anbau und zur Pflege des eigenen Obstbaumes im Garten oder auf der Streuobstwiese.
Apfelsorten im Saarland
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Liebe Saarländerinnen und Saarländer, wer kennt sie noch die guten alten Apfelsorten? Alkmene, Renette, Kaiser Wilhelm, Trierer Weinapfel, Namen mit langer Geschichte. Sie spiegeln die Vielfalt der Apfelsorten wider. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts gab es noch rund 1.000 Apfelsorten, die vor allem auf den Streuobstwiesen rund um die Dörfer angebaut wurden. Die Bewirtschaftung von Obstwiesen hat in unserer Region eine lange Tradition. Bis ins vorige Jahrhundert hinein dienten sie der Bevölkerung als wichtiger Lieferant von Früchten aller Obstarten. Nach wie vor prägen sie das Bild der bäuerlichen Kulturlandschaft. Die ökologische Bedeutung der Obstwiesen für unsere Region und ihr kulturhistorischer Wert sind sehr groß. Allerdings sind viele der früher weit verbreiteten Apfelsorten mittlerweile leider verschollen oder drohen auszusterben. Die genetische Vielfalt der saarländischen Streuobstwiesen und Hausgärten gilt es zu erhalten, sind doch die alten Sorten resistent gegen viele Krankheiten wie Schorf, Mehltau-Befall etc., während die Neuzüchtungen nur mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln überleben können. Die Besinnung auf alte Obstsorten bringt neben der geschmacklichen Vielfalt auch die Sicherheit für das Überleben des Obstanbaus. Aus diesem Grund setzen sich Pomologen-Verband und Gartenbauvereine seit Jahren ehrenamtlich für einen größeren Sortenreichtum ein. Diese Information möchte Sie anregen, auf alte Apfelsorten zurückzugreifen, die früher im Saarland verbreitet waren. Schmecken Sie die Vielfalt der Natur!
Arbeiterhausfibel
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Die Arbeiterhäuser sind als Bestandteile der ländlichen Baukultur von anerkennungswürdigem Wert und Teil unserer saarländischen Identität. Alle Informationen zur unserem baukulturellen Erbe finden Sie in unserer Arbeiterhausfibel.
Arten- und Biotopschutz, ökologische Steckbriefe
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Dem zunehmenden Rückgang der heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume kann auf Dauer nur durch geeignete Schutzmaßnahmen entgegen gewirkt werden. Für die Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse, die für das Saarland relevant sind, wurden bzw. werden noch ökologische Steckbriefe erstellt.
Artensteckbrief Arnika
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Berg-Waldhyazinte
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Flügelginster
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Futter-Esparsette
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Geflecktes Knabenkraut
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Gemeines Kreuzblümchen
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Gewöhnlicher Wundklee
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Kleiner Klappertopf
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Knaul-Gras
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Margerite
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Mücken-Händelwurz
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Schwarze Teufelskralle
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Sumpf-Pippau
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Wald-Läusekraut
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Wiesen-Pippau
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Wiesenkerbel
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Wiesenklee
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Wiesensalbei
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Zittergras
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbrief Zottiger Klappertopf
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Artensteckbrief im Rahmen von Natura 2000
Artensteckbriefe für die Bestimmung der Mahdtermine
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Bei erlaubter landwirtschaftlicher Nutzung von Grünlandflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten gibt es für bestimmte Grünlandlebensraumtypen (z.B. LRT 6410 Pfeifengraswiesen, LRT 6510 Magere-Flachland-Mähwiesen) Einschränkungen hinsichtlich der Mahdzeiträume. Diese richten sich nach den entsprechenden Natura 2000-Gebietsverordnungen entweder an einem festen Datum (ab 1. Juli oder 15. Juni) oder an dem vollständigen oder teilweisen abblühen bestimmter Pflanzenarten.
Asbest
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Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur noch zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Gerade diese Arbeiten können aber bei einem sorglosen Umgang zu hohen Faserfreisetzungen führen und Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Dritte gefährden. Wenn die grundlegende Informationen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit Asbest beachtet und verantwortungsbewusst umgesetzt werden, ist Asbest beherrschbar und kann auch in kritischen Fällen ohne Gefahr für Mensch und Umwelt sicher entsorgt werden. Es gibt bereits vielfältiges Informationsmaterial, Broschüre, Musterunterweisungen, animierte Häuser, die zeigen, wo sich verbaute Asbestzementprodukte verstecken können und wie Sie vorgehen sollten.
Asbest - Umgang mit Asbest im privaten Bereich
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Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest
Asbest - Umgang mit Asbest im privaten Bereich
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Asbest ist bereits seit 1993 in Deutschland aus gutem Grund verboten: Die Asbestfaser steht als Auslöser von beruflich verursachten Krebserkrankungen unter allen chemischen Stoffen an erster Stelle. Wenn heute Gebäude aus jener Zeit modernisiert, umgebaut oder abgerissen werden, tritt mit großer Wahrscheinlichkeit auch asbesthaltiges Material zu Tage. Für den Laien ist der Stoff in seinen etwa 4000 unterschiedlichen Anwendungen dabei in der Regel nicht eindeutig auszumachen. Diese Broschüre richtet sich speziell an private Haushalte. Sie soll für die Gefahren durch unsachgemäßen Umgang mit Asbest sensibilisieren und bietet zugleich wichtige Hinweise für eine sichere Entsorgung. Außerdem finden Sie eine Übersicht der zuständigen Stellen und Ansprechpartner im Land.
Atlantenreihe der Brutvögel des Saarlandes
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Der 432 Seiten dicke und reich bebilderte Band ist die bislang umfassendste Darstellung der Vogelwelt des Saarlandes.
Auffang- und Pflegestationen im Saarland
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Für die Betreuung hilfloser und verletzter Wildtiere stehen im Saarland mehrere Auffangstationen zur Verfügung. Beim Fund von Jungtieren ist zu beachten, dass sich die Elterntiere oft in der Umgebung aufhalten und zurückkehren, wenn sie sich ungestört fühlen. Die Wildtierauffangstation Eppelborn wird außerhalb der Dienstzeiten und die Auffang- und Pflegestationen für Vögel werden ganztags von ehrenamtlichen Helfern betreut. Wir bitte Sie daher, deren Privatsphäre zu respektieren und sie nur tagsüber zu kontaktieren.
Auslegungshilfe für Brauchtumsveranstaltungen im Saarland
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Um eine landesweit größtmögliche einheitliche Verfahrensweise herzustellen, hat die Oberste Straßenverkehrsbehörde im saarländischen Mobilitätsministerium eine Auslegungshilfe formuliert, die die zuständigen Behörden in den Kommunen bei ihren Entscheidungen zur Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen unterstützen soll. Veranstaltungen zur Förderung des Brauchtums, wenn sie wie Karnevalsumzüge oder Lichterfahrten auf öffentlichen Straßen stattfinden, stellen massive Eingriffe in die dortigen Abläufe dar. Damit verbunden ist stets ein hohes Gefahrenpotenzial für alle Beteiligten. „Die saarländische Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zum Brauchtum. Veranstaltungen in diesem Zusammenhang können für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein, stärken dabei die Identität der Gemeinschaft und besitzen für viele Bürgerinnen und Bürger einen hohen Stellenwert“, betont Ministerin Petra Berg. „Dennoch bestehen für Zuschauerinnen und Zuschauern am Straßenrand sowie für aktive Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Umzugs auch Risiken. Im Falle eines Unfalles können den Verursachenden erhebliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen drohen. Spätestens dann, wenn ein Mensch zu Schaden gekommen ist, werden die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Ursachenforschung intensiv geprüft werden müssen und aus unbekümmerter Freude wird sehr schnell bitterer Ernst.“ Auch mit der Auslegungshilfe wird es weiterhin im Saarland nicht auszuschließen sein, dass im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Einzelfalles Veranstaltungen an einem Ort erlaubt werden können, Veranstaltungen an einem anderen Ort aber abgelehnt oder mit besonderen Auflagen versehen werden müssen. Ziel der Auslegungshilfe soll es sein, diese Entscheidungen rechtlich möglichst sicher begründen zu können, damit der schwierige Spagat zwischen dem Bekenntnis zum Brauchtum einerseits und der verkehrs- und rechtssicheren Durchführung solcher Brauchtumsveranstaltungen anderseits gelingt. Die Auslegungshilfe orientiert sich an den Regelungen in Rheinland-Pfalz und Bayern, wo Brauchtumsveranstaltungen ebenfalls eine große Tradition haben.
Ausweisung von Wasserschutzgebieten
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Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen (nicht zum Schutz privater Wasserförderanlagen). Während die fachlichen Arbeiten im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) getätigt werden, werden die Verordungen zu Wasserschutzgebieten vom Ministrium für Umwelt erlassen.
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
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Im Saarland werden zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer und ihrer Überflutungsflächen, zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe, zum Erhalt bzw. zur Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen oder zur Regelung des Hochwasserabflusses Überschwemmungsgebiete festgesetzt. So ist in Überschwemmungsgebieten generell die Umwandlung von Grün- in Ackerland sowie die Ausweisung neuer Bauflächen in Bauleitplänen verboten. Bisher sind 17 Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Weitere Verfahren sind geplant.
Auswertung und Einstufung der Hochwasserereignisse vom 17. Mai 2024 (Pfingsthochwasser 2024)
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Auswertung und Einstufung der Hochwasserereignisse vom 17. Mai 2024
Außengebiete kommunaler Kanalnetze - Niederschlag-Abfluss-Messprogramm
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Mit dem Messprogramm sollen an vier repräsentativ ausgewählten Standorten abgesicherte Bemessungsgrundlagen gewonnen werden. An den ausgewählten Stationen werden in Abhängigkeit der nutzbaren Daten für eine Zeit von etwa 3-4 Jahren der Abfluss aus Außengebieten in kommunale Kanalnetze sowie alle Regenereignisse erfasst. An die Messphase schließt sich eine Auswertungsphase an, so dass etwa im Jahre 2007 mit Ergebnissen zu rechnen ist.
BNE Baustein Bienen
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Die Beschäftigung mit den Bienen und ihrer Lebenswelt bietet in der schulischen und außerschulischen Bildung einen praktischen, alltagsbezogenen Zugang zur nachhaltigen Entwicklung. Am Beispiel der Bienen ist in idealer Weise darstellbar, welchen ökonomischen und sozialen Nutzen die Natur in ihrer Vielfalt für den Menschen hat und was er von der Natur lernen kann.
BNE Baustein Biosphäre
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Praxis-Heft " Biosphäre- Natur und Mensch im Einklang" für Schulen
BNE Baustein Ernährung
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Praxis-Heft "Ernährung - Auch der Mensch is(s)t Natur" für Schulen.
BNE Baustein Klima
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Handreichung für Lehrkräfte sowie Umweltpädagogen und Fachleute in der außerschulischen Umwelt- und Nachaltigkeitsbildung. Die Module sind als Anregung gedacht und ersetzen nicht Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterialien im engeren Sinne.
BNE Baustein Lebendige Schulhöfe
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Praxis-Heft "Lebendige Schulhöfe" für den Sachkundeunterricht der 3. und 4. Klassen.
BNE Baustein Wald
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Praxis-Heft "Wald - Resevoir des Lebens" für Schulen
BNE Baustein Wasser
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Praxis-Heft „Wasser-Lebensmittel für die Welt“ für Schulen (Sekundarstufe I)
BNE in Nationalen Naturlandschaften
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Im Saarland schlossen sich auf Initiative des damaligen Umweltministers Reinhold Jost im Frühjahr 2018 alle drei saarländischen Großschutzgebiete zu den „Nationalen Naturlandschaften im Saarland“ zusammen. Das Biosphärenreservat Bliesgau sowie die saarländischen Teile des Natuparks SaarHunsrück und des Nationalparks Hunsrück-Hochwald umfassen rund 60 Prozent der Landesfläche. Sie bieten neben naturnahen Landschaften jede Menge Naturerlebnisse und „grüne“ Angebote der Premiumklasse. „Nationale Naturlandschaften“ sind die Dachmarke, unter der seit dem Jahr 2005 alle deutschen Nationalparke und Biosphärenreservate, viele Naturparke und erste Wildnisgebiete vereint sind. Insgesamt sind dies weit über 100 Gebiete in Deutschland. Hinter dieser Initiative steckt „Nationale Naturlandschaften e.V.“ als Dachorganisation in Zusammenarbeit mit Ländern und Umweltverbänden. Alle drei Großschutzgebiete in den „Nationalen Naturlandschaften im Saarland“ bieten Angebote im Bereich einer Bildung für nachhaltige Entwicklung für Interessierte an. Die Zielgruppen dieser Angebote umfassen alle Altersgruppen – vom Kita-Kind bis zur Seniorin bzw. bis zum Senior.
BORIS Saarland -Geoportal Saarland-
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Die Bodenrichtwerte stehen saarlandweit und fast flächendeckend online zur Verfügung. BORIS Saarland ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, welches einen Basisdienst für gebührenfreie Online-Recherche bietet. Für eine Suche stehen Ihnen die Möglichkeit einer Adresssuche (Gemeinde, Straße) oder einer Flurstückssuche (Gemarkung, Flur, Flurstück) zur Verfügung. Mit Hilfe von BORIS Saarland können Sie Informationen über die Bodenrichtwertzonen erhalten.
Bahnhofsentwicklungsprogramm
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Das Bahnhofsentwicklungsprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und der DB Station&Service AG zielt ab auf die Herstellung eines modernen und gepflegten Erscheinungsbildes sowohl um die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnsteig als auch um die Anpassung der Bahnsteighöhe an die eingesetzten Fahrzeuge. Beim Ausbau ist im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu berücksichtigen: der Zugang auf den Bahnsteig (Aufzug, Rampe, Schieberampe an Treppen) die Barrierefreiheit auf dem Bahnsteig (taktiles Leitsystem, Oberflächenkontraste) die Anpassung der Bahnsteighöhe gemäß dem zwischen den Bundesländern und der Deutschen Bahn vereinbarten Bahnsteighöhenkonzept Für Stationen, bei denen mehrere Bahnsteighöhen erforderlich werden, sind Kombilösungen mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen erforderlich. Für die durchgehende barrierefreie Führung sind auch die Wegebeziehungen zwischen Bahnsteigen und Bushaltestellen mit Beschilderung, einer festen Oberfläche und einem taktilen Leitsystem zu qualifizieren. Im Hinblick auf das Erscheinungsbild sollen die Stationen insbesondere mit vandalismusresistenten Materialien und guter Einsehbarkeit im Hinblick auf ein hohes Sicherheitsempfinden gestaltet werden. Aufgestellt wird das Bahnhofsentwicklungsprogramm anhand einer Priorisierung nach Zustandsdefiziten, zu erwartenden Kosten und betroffenen Fahrgästen. Eine wesentliche Grundlage spielen dabei die Ergebnisse einer Stationserfassung für alle Bahnhöfe und Haltepunkte, die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr seit 2016 regelmäßig durchführen lässt. In der Erfassung werden die wesentlichen Merkmale zu vorhandenen Ausstattungsmerkmalen und deren Zustand erfasst. Hierzu gehören u. a. Beschilderungen, Beleuchtungseinrichtungen, Fahrgastinformationen, Videokameras, Wetterschutz. Alle Stationen werden dabei vom Zugang bis zum Bahnsteig erfasst.
Bauernhausfibel
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Anregungen und Hinweise für die Restaurierung saarländischer Bauernhäuser. Überarbeitete Version 2020 von Prof. Dr. Heinz Quasten und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Bautechnik
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Hier finden Sie Informationen zu bauaufsichtlichen Zulassungen, Bauregellisten sowie zu Zustimmungen im Einzelfall.
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne der saarländischen Kommunen -Geoportal Saarland-
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Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einer Gemeinde oder einer Stadt. Die Bereitstellung digitaler kommunaler Pläne und Satzungen wird durch gesetzliche Vorgaben auf europäischer und saarländischer Ebene unterstützt und gefordert (INSPIRE-Richtlinie, SGDIG). Die Fachanwendung im GeoPortal Saarland ermöglicht die Darstellung der Bebauungspläne der Kommunen gegliedert nach Gemeindeteilen. Der Nutzer kann sich neben der Kartenansicht auch die textlichen Festsetzungen und zusätzliche Metadateninformationen abrufen und ausdrucken. Derzeit ist noch keine vollständige Abdeckung aller Gemeinden im Saarland gegeben (vgl. Abbildung). Zudem stellen die Daten im GeoPortal keine amtliche und/oder rechtsverbindliche Auskunft dar und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die genehmigten Originalkarten, die bei den Städten und Gemeinden eingesehen werden können. Neben den Bebauungsplänen werden im Geoportal Saarland auch Flächennutzungspläne der Gemeinden sowie der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken dargestellt.
Becherheld
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Machen Sie mit bei der landesweiten Kampagne „Becherheld - Mehrweg to go“ und schützen Sie die Umwelt! Die Kaffeekultur hat sich der schnelllebigen Zeit angepasst: Kaffeegenuss weicht hastiger Gier nach aufputschendem Koffein - egal, wo wir uns gerade befinden. Coffee to go-Becher werden zum Symbol einer Gesellschaft, die Verbraucher zum Wegwerfen animiert und Ihnen die Notwendigkeit maximaler Flexibilität vortäuscht. Vielleicht sollten wir unseren Kaffee einfach mal wieder „to stay“ statt „to go“ bestellen. Gönnen Sie sich mehr Wohlbefinden beim Kaffeegenuss: Genießen Sie den Moment bei Ihrem Bäcker an der Ecke, zu Hause, im Restaurant oder im Büro. So viel Zeit muss sein! Falls Sie es doch mal eilig haben: Werden Sie zum Becherhelden! Was Sie dafür tun müssen? Lassen Sie Ihren eigenen Mehrwegbecher bei der nächsten Coffee to go-Bestellung einfach im Geschäft wieder auffüllen! Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel: Kassieren Sie dafür einen Genussbonus-Rabatt von 10 Cent.
Belastete Gebiete nach Düngeverordnung -Geoportal Saarland-
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Die Anwendung „Belastete Gebiete nach Düngeverordnung“ bietet eine interaktive Übersichtskarte der Nitratkulisse im Saarland nach §13a der Düngeverordnung vom 28. April 2020 kombiniert mit Luftbildern und topografischen Karten. Die bisherige Kulisse nach der alten Düngeverordnung vom 26.05.2017 verliert zum 31.12.2020 ihre Gültigkeit. Nach Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten (Saarländische Ausführungsverordnung zur Düngeverodnung) gilt die hier abgebildete, neue, Kulisse.
Bestimmungen für Jagdgäste in der Verwaltungsjagd des SaarForst Landesbetriebes
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Diese Bestimmungen gelten für die selbständige Jagdausübung von Jagdgästen in der Verwaltungsjagd des SaarForst Landesbetriebes und sind Bestandteil aller Jagderlaubnisscheine.
Betriebliches Mobilitätsmanagement /Job-Ticket
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Der motorisierte Straßenverkehr stellt ein Hauptfaktor des globalen Treibhauseffektes, Ursache der Überdüngung und Versauerung von Böden und Gewässern, des Flächenverbrauchs und der Zerschneidung von Naturräumen, Auslöser des Sommersmogs und ein Gesundheitsrisiko durch Lärm dar. Daher setzt eine Politik der Nachhaltigkeit auf die Vermeidung des motorisierten Individualverkehrs und auf eine konsequente Verlagerung auf den öffentlichen Nahverkehr. Voraussetzung dafür ist eine noch attraktivere Gestaltung des ÖPNV - wie zum Beispiel durch das Job-Ticket für Landesbedienstete, das im Umweltpakt mit der saarländischen Wirtschaft gefordert wird.
Bibliothek im Bergwerk Reden
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In der Bibliothek im Zechenhaus finden Sie mehrere Bestände vereint. Die Bibliothek des Landesdenkmalamtes wurde nach schweren Kriegsverlusten 1946 neu aufgebaut und umfasst heute einen Bestand von 16.000 Medieneinheiten und über 600 Zeitschriftentiteln. Mit dem Umzug nach Landsweiler-Reden im Jahr 2008 sind auch die Bestände des Instituts für Landeskunde im Saarland (IfLiS) e.V. und des Zentrums für Biodokumentation (ZfB) sowie der an das ZfB angeschlossenen Delattinia in die Bibliothek integriert worden, sodass der Bestand nun rund 40.000 Medieneinheiten umfasst. Sammel-Schwerpunkte sind die Saarlandliteratur, Naturkunde, Archäologie, Architektur und Denkmalpflege.
Bienen Artenvielfalt und Wirtschaftsleistung
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Themen- Bausteine für den praktischen Unterricht und die Jugendarbeit in der Imkerei
Bildung für nachhaltige Entwicklung
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Fünfundzwanzig Einrichtungen sind in dieser Broschüre vereint, die sich mit den verschiedensten Bildungsangeboten präsentieren. Alle gemeinsam haben die Natur, die Umwelt und die Beschäftigung mit nachhaltigem Leben für alle Altersgruppen zum Inhalt.
Biologische Arbeitsstoffe
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Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (kurz: BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Sie regelt auch den Schutz von anderen Personen, soweit diese unter bestimmten Voraussetzungen gefährdet werden. Dies sind zum einen viele Arbeitsplätze in Krankenhäusern, Rettungsdienst und Arztpraxen, aber auch Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für Behinderte und ältere Mitmenschen. Und zum anderen Abfallsammel- und –behandlungsanlagen, Kläranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
Biosphäre Bliesgau -Geoportal Saarland-
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UNESCO-Biosphärenreservate sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Jedes UNESCO-Biosphärenreservat ist in drei Zonen unterteilt: Kern-, Pflege- und Entwicklungszone. Die digitale Karte informiert Sie über die Lage dieser Zonen im UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau.
Biosphäre, Natur und Mensch im Einklang
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Die vorgestellten praktischen Unterrichtsideen und Unterrichtsmethoden sind im Schulalltag einsetzbar und beziehen sich auf die Lehrpläne des Saarlandes für die Sekundarstufe I. Die Module sind außerdem für außerschulische Lernorte der Jugendarbeit und Umweltbildung geeignet.
Biozid-Produkte
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Biozidprodukte werden eingesetzt, um Schädigungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder verschiedenen Baumaterialien zu verhindern und die Hygiene in Gebäuden zu gewährleisten.
Bodeninformationssystem SAARBIS
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Vorsorgender Bodenschutz Die dünne Haut unserer Erde ist eine nicht beliebig vermehrbare Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere und nimmt zentrale Funktionen im Naturhaushalt wahr. Aufbau und Vielfalt der Böden bleiben jedoch unter der Oberfläche verborgen. Im Rahmen der Zuständigkeit des LUA für die bodenkundlichen Landesaufnahme werden Informationen über die Verbreitung, Eigenschaften, Funktionen und Stoffgehalte der Böden im Saarland erhoben und gemäß § 7 SBodSchG im Bodeninformationssystems SAARBIS erfasst. Mit dem Aufbau und der Pflege von SAARBIS hält das LUA den zentralen Fachdatenbestand zum Bodenschutz im Saarland vor. Landesweite Übersichtskarten zum Thema Boden sind als WMS-Dienst in der Fachanwendung Bodenschutz im GeoPortal Saarland verfügbar.
Bodenschutz -Geoportal Saarland-
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Der Boden erfüllt vielfältige Funktionen für Umwelt und Gesellschaft. Gleichzeitig stellt er ein empfindliches und nicht vermehrbares Schutzgut dar, das vielen Nutzungsansprüchen ausgesetzt ist. Als Grundlage für den vorsorgenden Bodenschutz werden im Rahmen der bodenkundlichen Landesaufnahme regionalisierte Daten über die Verbreitung, Leistungsfähigkeit, Schutzwürdigkeit und Gefährdung der Böden im Saarland erstellt. Der Internet Kartendienst des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz hält derzeit acht saarlandweite Fachanwendungen vor.
Bodenzustandserhebung (BZE II)
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), der SaarForst Landesbetrieb sowie sonstige Forschungseinrichtung werden während der nächsten Jahren eine Erhebung des Zustandes der saarländischen Waldböden durchführen.
Bohrdatenbank und digitale Bereitstellung der Bohrdaten
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Aufbau einer neuen Bohrdatenbank und digitale Bereitstellung der Bohrdaten Bohrdaten liefern Informationen zum geologischen Untergrund und stellen damit eine wichtige Datengrundlage für die Geologischen Dienste dar. Nach §3 Abs. 1 LagerstG müssen geologische Bohrungen in der Bundesrepublik Deutschland der zuständigen Behörde gemeldet und die Ergebnisse der Erkundungen mitgeteilt werden. Im Saarland liegt diese Zuständigkeit beim Landesamt für Umwelt– und Arbeitsschutz. In diesem Projekt werden die vorliegenden Bohrdaten im SEP3 (SchichtErfassungsProgramm)–Format in einer GeODin®–Datenbank hinterlegt. Ziel ist es, die Daten anderen Behörden, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten, usw. in einem einheitlichen Format digital für Projekte bereitstellen zu können.
Bund-/Länder-AG veröffentlicht Liste mit Fortbildungsträgern für Sachkunde nach Chemikalien-Verbotsverordnung
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Mit der Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass nicht nur die zuständigen Behörden, sondern auch behördlich anerkannte Einrichtungen sowohl die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV selbst abnehmen als auch turnusmäßige Fortbildungsveranstaltungen durchführen können.
Bundes- und EU-rechtliche Grundlagen Immissionsmessnetz
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Hier finden Sie Informationen zu folgenden Gesetzen und Richtlinien: BImSchG, 22. BImschV, 33. BImSchV, TA-Luft und EU-Richtlinien.
Bußgeldkatalog Umwelt
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Hier finden Sie den Wortlaut der Neufassung des Bußgeldkataloges zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes vom 10. April 2002 (Gemeinsames Ministerialblatt des Saarlandes S. 211). Der Bußgeldkatalog trat am 22. August 2002 in Kraft.
CO2-Minderungsplan
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Die Gesamtemission des Saarlandes werden in Anlehnung an das Klimaschutzgutachten aus 1999 für 1990 mit 22 Millionen Tonnen angenommen. Der Ausstoß an Treibhausgasen liegt - bedingt durch die Montanindustrie - mehr als 80 Prozent über dem Bundesdurchschnitt; die CO2-Emissionen aus der Energieerzeugung machen im Saarland mehr als 89 Prozent aus. Als deutscher Beitrag zur globalen CO2-Minderung wurde auf internationalen Konferenzen eine CO2-Einsparung von 21 Prozent bis 2012 vereinbart. Diese Rate kann realistischerweise nicht auf das Saarland mit seinen Exportstrom-Kraftwerken übertragen werden. Ein konkreter CO2-Minderungsplan kann erst nach Vorliegen einer CO2-Bilanz für das Saarland festgelegt werden. Im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit der Landesregierung, dem Saarländischen Umweltpakt, haben sich saarländische Unternehmen zum Einsatz effizienter Produktionsprozesse, sauberer Produktionstechnologien, zur Vermeidung von Abfall sowie zur Einrichtung von Umweltmanagementsystemen verpflichtet. Damit wollen sie vorhandene Ressourcen sparsam nutzen und negative Wirkungen ihrer Betriebe auf die Umwelt verringern. Im Gegenzug verspricht die Landesregierung den Unternehmen vereinfachte verwaltungstechnische Abläufe in der Umsetzung von Verordnungen und Richtlinien sowie die Überprüfung des Ordnungsrechts auf mögliche Erleichterungen. Die Landesregierung beabsichtigt, die CO2-Emissionen im Bereich der Landesgebäude (Ministerien, Landesämter, Krankenhäuser, Justizgebäude, etc) weiter zu senken. Das Öko-Audit des Umweltministeriums dient einerseits dazu, die klimarelevanten Emissionen des Ministeriums als Büro-Betrieb zu reduzieren. Andererseits geht es um eine Evaluation der politischen Maßnahmen des Umweltministeriums in Bezug auf Klimaschutz.
Chemikalien im Alltag
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Chemische Stoffe und Zubereitungen sind in nahezu jedem Haushalt zu finden. Einige Beispiele gefällig: Wasch- und Reinigungsmittel, Desinfektions- und Pflegemittel, Düngemittel, Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotochemikalien, Klebstoffe, Chemikalien in Baustoffen oder in Erzeugnissen für den Heimwerker und Hobbybereich. Produkte sollten bestimmungsgemäß entsprechend den Hinweisen auf der Verpackung verwendet werden. Bei besonders gefährlichen Stoffen ist zusätzlich bereits die Abgabe durch die Hersteller oder Händler gesetzlich geregelt. Dies soll die Anwender und Verbraucher über die Handhabung dieser Substanzen informieren und somit auf den Umgang mit ihnen vorbereiten. Außerdem soll ein fahrlässiger oder vorsätzlicher Missbrauch unterbunden werden. Gesetze allein bieten noch keinen Schutz. Neben ihrer konsequenten Befolgung durch diejenigen die gefährliche Chemikalien herstellen oder vermarkten und der Überwachung durch die zuständigen Behörden stehen auch die Industrie, die Verbraucherverbände und die Behörden in der Pflicht, den Verbraucher über die Handhabung von gefährlichen Stoffen zu informieren. Aber auch jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit chemischen Stoffen zur Chemikaliensicherheit und damit zum Gesundheits- und Umweltschutz beitragen.
Chemikalien-Verbotsverordnung / Sachkundeprüfungen
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Die aufgrund des Chemikaliengesetzes erlassene Chemikalienverbotsverordnung regelt die Abgabe von gefährlichen Stoffen an sachkundige Personen.
Clean Clubs – Abfall keine Chance geben
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Ob beim Training, bei Turnieren oder Veranstaltungen beim Vereinssport entstehen Abfälle. Mit dem Sonderförderprogramm Clean Clubs – Abfall keine Chance geben möchte der Landessportverband für das Saarland (LSVS) zusammen mit dem Umweltministerium Sportvereine finanziell unterstützen Maßnahmen zur Abfallvermeidung umzusetzen. Gefördert werden beispielhafte Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete, durch die Abfälle vermieden oder das Abfallaufkommen reduziert wird.
Cross-Compliance 2013
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Diese Broschüre dient der allgemeinen Information über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Insbesondere Direktzahlungsempfänger und Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen oder Rodungsprämien im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der anderweitigen Verpflichtungen zu informieren. Entsprechende Informationen werden über die Rheinische Bauernzeitung und die Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Auch für Begünstigte bestimmter, in der Regel flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums sowie von Tierschutzmaßnahmen gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich über ggf. eintretende Änderungen zu informieren. Besondere Hinweise für diese Begünstigten sind in Kapitel V dieser Broschüre enthalten. Folgende Maßnahmen werden im Saarland angeboten: • Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche • Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren • Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland • Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau • Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren • Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen • Förderung mehrjähriger Stilllegung • Förderung von artenreichem Grünland • Streuobstförderung • Sommerweideprämie
Cross-Compliance 2019
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Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2019
Datenpool zum Arten- und Biotopschutz
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Das Saarland hat eine besondere Verpflichtung für ganz bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Diese Arten sind zu erfassen. Repräsentative Arten bilden einen für das Saarland charakteristischen Artenkorb als Indikator für den Zustand der Natur. Dieser Artenkorb ist zu bestimmen. Im Rahmen von Arten- und Biotopkartierungen werden auch die Standorte besonders bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten und der wertvollen Landschaftsteile - insbesondere Biotope nach § 25 des SNG - erfasst und bewertet. Der Druck von Siedlungsflächen und Verkehrswegen auf die freie Landschaft ist im Saarland besonders hoch. Es gilt deshalb, Flächen mit geringer Zersiedlung und Zerschneidung sowie geringer Belastung durch Gewerbe und Industrie zu sichern. Diese ungestörten Freiräume werden systematisch erfasst.
Denkmalförderrichtlinie
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Denkmalförderung, Rechtsgrundlagen Formulare und Merkblätter Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDSchG) Nach Artikel 34 der Verfassung des Saarlandes genießen die Denkmäler der Kunst und der Geschichte den Schutz und die Pflege des Staates. Der rechtliche Rahmen wurde mit dem am 01.08.2018 in Kraft getretenen Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) geschaffen. Das Gesetz schützt Kulturdenkmäler als Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart. Diese Denkmäler werden in der Denkmalliste geführt. Zuschüsse Das Land trägt zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel bei. Zuwendungen werden grundsätzlich nur zu Maßnahmen gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Der Zuwendungsantrag ist bis spätestens 1. März des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, vorzulegen. Grundsätzlich darf mit den Arbeiten erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.
Denkmalliste des Saarlandes
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Das Landesdenkmalamt hat laut Saarländischem Denkmalschutzgesetz (SDSchG) den Auftrag, Denkmäler auszuweisen und jedermann einen Überblick über den Denkmalbestand zu gewährleisten. Hierzu wird eine Denkmalliste geführt, die ständig fortgeschrieben und aktualisiert wird. Wir stellen Ihnen hier nach und nach als Downloads die aktuellen Teildenkmallisten nach Kreisen aufgeteilt zur Verfügung. Seit 2004 baut das Landesdenkmalamt auf Basis der bisher geführten Denkmalliste eine GIS-fähige Web-Datenbank der saarländischen Denkmäler auf. Der Datenbestand wird ständig aktualisiert und erweitert.
Denkmalpflege im Saarland 1 - "Denkmalpflege an Grenzen - Patrimoine sans frontières?"
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Neben neubaubedingten archäologischen Untersuchungen (Prospektionen und Grabungen) oder Fundmeldungen aufgrund landwirtschaftlich bedingter Eingriffe werden in der saarländischen Landesarchäologie sechs Großprojekte bearbeitet, die Gegenstand ständiger Forschung und entsprechender Erhaltungsmaßnahmen sind.
Denkmalpflege im Saarland 2 - "Landesarchäologie Saar 2005-2009"
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Das rund 350 Seiten starke Buch liefert ein buntes und aktuelles Bild von der Arbeit der saarländischen Landesarchäologie.
Denkmalpflege im Saarland 3 - "Kelten, Römer und Germanen im Bliesgau"
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Das Buch zeigt reich bebildert Forschungsergebnisse der saarländischen Archäologie in dem Gebiet um Reinheim. Es ist zu beziehen über die Siftung Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim.
Denkmalpflege im Saarland 4 – „Architektur der Nachkriegszeit im Saarland“
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Das Buch stellt in der Art eines Kompendiums 158 Objekte vor, die als Auswahl einen Überblick über Architektur und Städtebau im Saarland der Nachkriegszeit erlauben.
Denkmalpflege im Saarland 5 - "Baudenkmalpflege 2005 - 2014"
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Mit der vorliegenden Publikation wird wieder an die Tradition der Berichte der Staatlichen Denkmalpflege im Saarland - Abteilung Kunstdenkmalpflege angeknüpft.
Denkmalpflege im Saarland 9 – „Landesarchäologie Saar 2010-2015“
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Das Buch bietet auf 464 überwiegend farbig illustrierten Seiten einen Querschnitt durch archäologische Forschungen und Grabungen, die in den vergangenen Jahren im Saarland durchgeführt wurden. Die 23 Beiträge von 21 Autorinnen und Autoren befassen sich mit der spätkeltischen und römischen Zeit.
Der Wolf im Saarland
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Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück. Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken. Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.
Die Mistel
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Publikation: Die Mistel Im Altertum als Heilpflanze verehrt und geschätzt, stellt die Mistel heute eine Gefahr für Streuobstbestände dar. Unregelmäßige Pflege der Obstbäume, klimatische Veränderungen und die falsche Annahme, die Mistel stehe unter Naturschutz führen zu einer stetigen Zunahme der Bestände.
Dorfentwicklung
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Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Lebens-, Wohn-und Arbeitsverhältnisse in den ländlichen Gemeinden zu verbessern, den eigenständigen Charakter der Dörfer zu erhalten, die Dörfer an künftige Erwartungen sowie demografischen Veränderungen anzupassen und den heimatlichen Lebensraum zu stärken. Hierbei wird angestrebt, die Attraktivität der Einheit von Wohnen, Arbeiten und Erholen im ländlichen Raum zu erhöhen. In diesem Prozess ist die frühzeitige und intensive Beteiligung der Bürger bei der Erarbeitung der Zielvorstellungen und Initiativen für die ganzheitliche Entwicklung des Dorfes ein wesentlicher Baustein.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GAP : DIREKTZAHLUNGEN AN INHABER LANDWIRTSCHAFTLICHER BETRIEBE 2015 - 2020
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Um zum Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft mit verschiedenen Obstbäumen beizutragen, hat das Umweltministerium jetzt eine Broschüre „Apfel, Birne & Co“ mit 60 empfehlenswerten, heimischen Obstsorten veröffentlicht. Sie enthält nützliche Informationen rund um die regionaltypischen Sorten sowie Tipps zum Anbau und zur Pflege des eigenen Obstbaumes im Garten oder auf der Streuobstwiese.
EU-Programm Natura 2000 (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)
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Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa. Natürliche und Natur nahe Lebensräume und gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen sollen hier geschützt und erhalten werden. Die Europäischen Gemeinschaft hat im Mai 1992 einstimmig - also auch mit der Stimme der Bundesrepublik Deutschland - diesen Beschluss für die Verbesserung der gemeinschaftlichen Naturschutzpolitik gefasst. Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992). Das Kürzel FFH steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten.
EU-Schulprogramm
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In den teilnehmenden Einrichtungen erhalten die Kinder dreimal pro Woche eine kostenlose Obst- und Gemüseportion. Das Saarland ist eines der wenigen Bundesländer, das seit dem Start des Programms im Jahr 2009 dabei ist.
EU-Strukturfondsförderung: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Förderperiode 2014-2020 Für Einzelmaßnahmen innerhalb städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, für die neben den nationalen Städtebaufördermitteln zusätzlich EU-Mittel (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) beantragt werden, ist fürjede dieser Einzelmaßnahmen zusätzlich das EU-Beiblatt (EU-Anlagen 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 bzw. 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.3) für die jahresbezogene Programmanmeldung auszufüllen. Die Wortbildmarken der Europäischen Union sowie des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. Hinweis: Für die Programmanmeldung – Anmeldung von zusätzlichen EFRE-Fördermitteln – 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
EU-Wasserrahmenrichtlinie
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Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
Emissionserklärung
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Die Emissionserklärung beinhaltet Angaben zu Emissionen aus dem Bereich der Industrie. Sie wird gemäß 13. BImSchV erfasst und regelmäßig (zuletzt 1996-2000-2004) aktualisiert.
Emissionskataster Hausbrand und Kleingewerbe 1997
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Emissonskataster Hausbrand und Kleingewerbe 1997 für die Untersuchungsgebiete Dillingen/Saarlouis, Völklingen, und Saarbrücken mit Emissionen für Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Distickstoffmonoxid, Staub, Chlorwasserstoff, Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber, Methan, flüchtige Kohlenwasserstoffe und Dioxine
Emissionskataster Industrie 1991
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Emissonskataster Industrie für die Belastungsgebiete Dillingen-Saarlouis-Völklingen-Saarbrücken-Neunkirchen mit Emissionen für Staub, Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid, organische Verbindungen, Blei und Cadmium
Emissionskataster Kraftfahrzeugverkehr 1978
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Emissonskataster Kraftfahrzeugverkehr für die Räume Dillingen-Saarlouis-Völklingen-Saarbrücken-Neunkirchen mit Emissionen für Schwefeloxid, Kohlenoxid, Stickoxide, organische Gase, Blei und Ruß
Emittentenmessnetz
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Zur Zeit wird mit 123 Messstellen das Grundwasser im Umfeld von Deponien überwacht (Emittentenmessstellen). Die Messungen erfolgen in unterschiedlicher Häufigkeit und mit unterschiedlichen Parameterlisten.
Energieausweis
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Käufer und Mieter erfahren bisher vor dem Einzug oft wenig über die energetische Qualität bzw. den Energiebedarf einer Immobilie, und dies obwohl Heiz- und Warmwasserkosten für viele Haushalte der größte Ausgabeposten unter den monatlichen Betriebskosten sind. Ab dem 1.Oktober 2007 hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) dies geändert. Bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes (nicht bei denkmalgeschützten Gebäuden) ist dann auf Nachfrage dem potentiellen Käufer oder Mieter ein Energieausweis und die damit einhergehenden Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
Energiebilanz und CO2-Bilanz des Saarlandes
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Statistischer Bericht über den Energieverbrauch des Saarlandes
Energieverbrauch, zur Stromerzeugung und Gasversorgung
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Tabellen und Grafiken zum Energieverbrauch, zur Stromerzeugung und Gasversorgung
Energiewende Saar
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Zu den größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gehört die Energiewende. Das heißt: zunehmender Verzicht auf fossile Energieträger, Ausstieg aus der Atomenergie bis Ende 2022, Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 und Nutzung erneuerbarer Energien als tragende Säule einer klimaverträglichen Energieversorgung....
Erlaubnisverfahren im privaten Bereich nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
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Informationen zu den zuständigen Behörden für explosionsgefährliche Stoffe.
Ernährung und Lebensmittelsicherheit
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Als Lebensmittel bezeichnet man die Nahrung des Menschen. Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert: Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Ersatzbaustoffe
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Die Gruppe der Ersatzbaustoffe umfasst eine Vielzahl von Materialien. Diese haben eines gemeinsam: Sie werden an Stelle primärer Roh- bzw. Baustoffe eingesetzt, also z.B. im Ersatz für Sand- oder Kalkstein. Die Verwendung von Ersatzbaustoffen leistet insoweit einen Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
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Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER ) ist einer von mehreren Förder-Fonds der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) mit seinen entkoppelten Direktzahlungen (Betriebsprämien) bildet der ELER dabei die sogenannte Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Der ELER nimmt eine Zwischenstellung ein zwischen der Preisausgleichspolitik für die Landwirtschaft einerseits und den Europäischen Strukturfonds andererseits. Im Rahmen der ELER-Programme setzen die Länder unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner nach Analyse der Situation des ländlichen Raums und dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken individuelle inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf eine Anreizförderung in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz und allgemeine ländliche Entwicklung. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele, Strategien und Interventionsprioritäten ausgerichtet sind und die ohne die öffentliche Beihilfe nicht durchgeführt würden.
Explosionsschutz
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Beim Umgang mit Stoffen, die mit Sauerstoff reagieren können, ist immer dann mit einer Explosion zu rechnen, wenn in einem Raumvolumen der brennbare Stoff mit einem bestimmten Partialdruck oder als feinkörniger Staub in der Luft vorliegt und eine mögliche Zündquelle vorhanden ist. Ein explosives Gas-Luft-Gemisch liegt dann vor, wenn der Anteil des brennbaren Gases oder einer verdampften Flüssigkeit zwischen der unteren (UEG) und oberen (OEG) Explosionsgrenze liegt. Bei Stäuben muss für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre eine ausreichend geringe Größe der Staubkörner und eine Mindestdichte vorliegen. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen hat der Arbeitgeber Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu ergreifen: 1. gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden, 2. Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, sind zu vermeiden, 3. schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen sind so weit wie möglich zu verringern. Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen (§6 Abs. 9 GefStoffV). Daraus muss u.a. hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet worden sind, dass angemessene Vorkehrungen getroffen sind, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen und inwieweit Bereiche in Zonen eingeteilt wurden.
Fachliche Umsetzung des ökologischen Wasserversorgungskonzeptes
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Auf der Basis des ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar werden die Wasserentnahmerechte beurteilt und vergeben.
Fischerprüfung und Fischereischein im Saarland
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Informationen zur Fischerprüfung sowie Kosten des Fischereischeins im Saarland.
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
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Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) weisen eine hohe Klimawirksamkeit auf, der Effekt ist 100- bis 24.000-mal höher als bei CO2. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls, dessen Vertragsstaaten sich verpflichtet haben, ihre Treibhausgasemissionen zu vermindern.
Flyer zur Drohnenverordnung des BMVI
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Hinweise zum Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) und Flug-modellen
Forstförderrichtlinie des Saarlandes
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Ergänzend zu den GAK-Grundsätzen für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen, regelt die Forstförderrichlinie landesspezifische Sachverhalte.
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
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Das Forstliche Vermehrungsgutgesetz FoVG regelt die Zulassung, den Vertrieb und die Verwendung von zugelassenem, herkunftsgesichertem Vermehrungsgut für die Waldverjüngung.
Forstwirtschaft -Geoportal Saarland-
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Die Anwendung „Forstwirtschaft“ bietet derzeit eine umfangreiche Sammlung von digitalen Geodaten des Saarforst Landesbetriebes kombiniert mit einer interaktiven Übersichtskarte sowie Luftbildern und topografischen Karten.
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
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Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Angebot an alle, die über Natur- und Umweltschutz nicht nur reden und lesen, sondern ihn aus Überzeugung, Interesse und Spaß an der Sache praktisch realisieren möchten. Während des FÖJ haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Vorstellungen und Wünsche für die persönliche und berufliche Zukunft in der Realität zu überprüfen. Auf ideale Weise verbindet das FÖJ damit die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes mit der persönlichen Entwicklung und dem Berufsfindungsprozess der Jugendlichen.
Futtermittelmonitoring (Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen)
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Die Überwachung von Produkten, die in Verkehr gebracht worden sind, liegt in der Aufgabe der Bundesländer. In den vergangenen Jahren hat die zuständige Überwachungsbehörde, das Ministerium für Umwelt, unter anderem Futtermittel auf Beimischungen von gentechnisch veränderten Organismen untersucht.
Futtermittelüberwachung
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Ziel und Zweck der amtlichen Futtermittelüberwachung Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung in den Ländern ist es, die Herstellung und das Inverkehrbringen von qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Futtermitteln sicherzustellen. Die Futtermittelüberwachung dient weiterhin dem Zweck Der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit Dem Schutz der Tiergesundheit und Der Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes sowie Der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere
Förderprogramm LEADER 2014-2020
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Kennzeichen von LEADER (Liasion entre actions de développement de l’économie rurale – Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) sind die Kooperationen ländlicher Akteure bei der Umsetzung gemeinsamer Strategien für die ländliche Entwicklung und die Umsetzung innerhalb lokaler Aktionsgruppen als öffentlich-private Partnerschaften nach dem Bottom-up-Prinzip. Diese lokalen Aktionsgruppen stellen einen Zusammenschluss der verschiedenen Akteure des ländlichen Raums in der jeweiligen Region dar (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Handwerk, Handel, Gewerbe, Tourismus, Bürgerinnen und Bürger usw.), die mit Politik und Verwaltung an konkreten Projekten der ländlichen Entwicklung arbeiten (Partizipationsprinzip). Lokale Aktionsgruppen erarbeiten ein auf den Stärken und Schwächen der jeweiligen ländlichen Region basierendes sektorübergreifendes lokales Entwicklungskonzept (LES). Sie wählen dann einzelne Projekte aus, mit deren Hilfe das Entwicklungskonzept in einem langjährigen Prozess verwirklicht werden soll.
Förderprogramm ÖPNV
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Die Landesregierung fördert die Modernisierung von Haltepunkten, Zentralen Busbahnhöfen, etc. mit ca. 10 Millionen Euro im Jahr. Diese Förderung wird fortgesetzt. Weiterer Schwerpunkt ist die Modernisierung der Busflotte. Ziel ist es, Autofahrer, insbesondere Pendler als Bus-Fahrgäste zu gewinnen. Im Jahr 2001 beförderten die saarländischen Verkehrsbetriebe 86,2 Millionen Bus-Fahrgäste. Bis 2011 sollen 100 Millionen erreicht sein.
Förderung von "Naturnaher Waldbewirtschaftung"
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Förderung von "Naturnaher Waldbewirtschaftung", forstwirtschaftlicher Infrastruktur (Waldwegebau), forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen und Erstaufforstung.
Förderung von Schulgärten
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Schulgärten stellen einen ganzheitlichen Lern- und zugleich Lebensort dar, an dem Eigenschaften gefordert sind und gefördert werden, die Schülerinnen und Schüler zukunftsfähig machen. Chancen und Möglichkeiten die ein Schulgarten bietet sind unter anderem das Erlernen von der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, Anbau von Nutzpflanzen, Kulturtechnik und Gartenarbeit, aber auch der respektvolle Umgang mit Umwelt und Natur, Ressourcenschonung, Globalität, soziale Kompetenzen fördern und viele andere mehr.
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen
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Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände, können für ihre Projekte finanzielle Unterstützung beantragen. Mittel des Landes bzw. EU-Mittel stehen dafür zur Verfügung. Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Es muss generell zwischen Einnahmeschaffenden und nicht-Einnahmeschaffenden Maßnahmen unterschieden werden. Ebenfalls förderfähig sind Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren. Auch die Erstellung eines Tourismuskonzeptes inklusive Marketingkonzept durch Dritte kann unterstützt werden....
GLP - Gute Laborpraxis
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Zur Abschätzung der Gefährlichkeit neuer Chemikalien müssen Prüfungen durchgeführt und den Zulassungsbehörden vorgelegt werden. Die hat unter strengen Qualitätssicherungs-Anforderungen zu erfolgen. Die Prüfeinrichtungen, die solche Tests durchführen, müssen nach den internationalen Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) arbeiten. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. So haben sie dann auch Eingang in europäische und nationale Regelwerke gefunden. Hier finden Sie Informationen zum Antragverfahren auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung im Saarland und Daten zu den saarländischen Prüfeinrichtungen mit einer GLP-Bescheinigung.
GReENEFF
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GReENEFF - erstmals grenzüberschreitendes Beteiligungsmodell für Energie-Effizienz in der Großregion Ziel des INTERREG VA Projektes „GReENEFF” ist es, Wissen in der Großregion im Bereich Ökoquartiere und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau zu bündeln und zu verbreiten. Durch ein grenzüberschreitendes Beteiligungsmodell sollen Leuchttürme geschaffen werden, um Umweltbelastungen wie Energie- und Ressourcenverbrauch sowie CO2-Ausstoß zu verringern und die Anwendung und Verbreitung innovativer Ansätze zu fördern und zu stärken. GReENEFF steht für „Grenzüberschreitendes Netzwerk zur Förderung innovativer Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und der Energieeffizienz in der Großregion”. Um diese Herausforderungen zu meistern werden Pilotvorhaben im Saarland, Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Mosel und der Wallonie im Bereich nachhaltige Quartiere und energieeffizienter sozialer Wohnungsbau gesucht. Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und Stadtwerke sollen miteinander vernetzt werden, um einen fachlichen Austausch zwischen ihnen zu ermöglichen. Das Gesamtvolumen des Interreg Projektes beläuft sich auf max. rund 15,5 Mio. Euro. Aus dem Europäischen Strukturfonds EFRE fließen dabei rund 6 Mio. Euro. Saarländische Partner sind das Ministerium für Wirtschaft.
Gebietsfremde Arten in der heimischen Tier- und Pflanzenwelt
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Viele in unserer Natur auftauchende gebietsfremde Arten verschwinden schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Tier- und Pflanzenwelt ein. Manche dieser Arten, die nicht von Natur aus bei uns vorkommen, sind durch eine hohe Konkurrenzkraft gekennzeichnet, sind sehr gefräßig, übertragen Krankheiten, mischen sich mit heimischen Arten und bilden auf diesem Wege sogenannte Hybriden. Sie können somit ganze Lebensräume verändern. Hierdurch kann der Bestand heimischer Arten erheblich gefährdet werden. Solche sogenannten invasiven Arten führen zu einem erheblichen Verlust der biologischen Vielfalt und können dann große ökonomische und ökologische Schäden verursachen. Deshalb wurden mit europäischen und nationalen Vorschriften Regelungen eingeführt, die die Vermeidung, Eindämmung und Entfernung invasiver Arten bewirken sollen. Eine neue EU-Verordnung, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, hat zum Ziel, die Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten zu begrenzen. Hierzu soll eine Liste von Arten erstellt werden, für deren Abwehr Maßnahmen zu ergreifen sind. Wie erfolgreich und nachhaltig die geplanten, oft sehr teuren Maßnahmen sein werden, wird sich zeigen, da Ökosysteme sehr dynamisch und komplex sind. Es gibt (meist) keine einfachen Lösungen und Allheilmittel. Was wir tun können, ist zu informieren. In dieser Broschüre erfahren Sie daher alles über aktuell im Saarland bekannte gebietsfremde Pflanzen- und Tierarten.
Gebäudeenergiegesetz – GEG
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Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.
Gefahrstoffdatenbank
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Informationen zu Gefahrstoffen sind in der gemeinsamen Gefahrstoffdatenbank der Länder und der Berufsgenossenschaften zu finden.
Gefahrstoffe
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Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lässt sich nicht vollkommen vermeiden. Ziel der „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“, kurz Gefahrstoffverordnung ist es daher, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Wesentliche Elemente sind dabei: 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsgebot, Minimierungsgebot, Informationspflichten) und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Substanzen. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist Teil des europäischen Chemikalienrechtes und richten sich nach der CLP-Verordnung (1272/2008/EG). Für jeden Arbeitnehmer äußerlich sichtbar sind z.B. die Gefährlichkeitssymbole.
Gefährliche Abfälle
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Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind, Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können, sind gefährlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden gefährliche Abfälle auch als Sonderabfälle bezeichnet.
Gelbes Band – das Ernteprojekt
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Im Saarland wird schon seit vielen Jahren in die Förderung und Pflege von Streuobstflächen investiert. Der Erhalt der Streuobstwiesen in unserer Kulturlandschaft ist auch für die Artenvielfalt von Bedeutung. Aber auch hier ist festzustellen, dass immer mehr Bestände nicht mehr gepflegt oder abgeerntet werden. Da das Ernten auf fremden Wiesen ohne Zustimmung des Eigentümers verboten ist, können diese Früchte nicht von anderen Personen geerntet werden.
Gemeinschaftsverpflegung
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Kindertagesstätten »FIT KID – Die Gesund-Essen-Aktion für Kitas« unterstützt Verantwortliche in Kitas dabei, die Verpflegung der Kinder zu optimieren. Die Basis hierfür ist der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder. Die vielfältigen Informationen sind auf einer eigenen Internetseite (Fitkid-Aktion) zusammengestellt.
Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“, kurz Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (siehe „Die wichtigsten Vorschriften“) dient seit seiner Verkündung im Jahr 1974 der stetigen und nachhaltigen Verminderung der Umweltbelastungen in Deutschland. Die Umwelteinwirkungen (Immissionen) entstammen im Wesentlichen aus den Bereichen Industrie, Hausbrand, Kleingewerbe und Verkehr. Für alle Bereiche werden im BImSchG Reglementierungen getroffen.
Gentechnikfreie Anbauregion
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Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, Verbänden und Institutionen eine Strategie zu entwickeln, damit das Saarland auch in Zukunft eine gentechnikfreie Anbauregion bleibt. Initiativen, die den Bundesländern die Möglichkeit verschaffen, rechtsverbindlich gentechnikfreie Regionen einzurichten, zu unterstützen und gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern innerhalb der Großregion auch über eine gentechnikfreie Großregion zu diskutieren Im Folgenden wird beschrieben, welche Schritte zum Erreichen des Ziels vorgesehen sind, welche sich in der Umsetzung befinden und welche bereits umgesetzt wurden.
Gentechnikfreie Anbauregion Saarland
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Um die Gentechnikfreiheit beim Anbau im Saarland zu erhalten, setzt sich die Landesregierung für folgende Eckpunkte ein: Die Landesregierung 1. spricht sich gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Saarland aus und ergreift entsprechend ihrer Möglichkeiten geeignete Maßnahmen. 2. befürwortet und unterstützt den Zusammenschluss zu gentechnikfreien Initiativen und Anbauregionen. 3. befürwortet den Beitritt des Saarlandes zum "Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen" und setzt sich für die Etablierung einer gentechnikfreien Großregion ein. 4. fordert größtmögliche Transparenz und strenge Kontrollen im Saatguthandel sowie die strikte Einhaltung der Nulltoleranz bei Verunreinigungen von Saatgut mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. 5. vertritt die Auffassung, dass über die Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Region entschieden werden sollte.
Gentechnikgesetz
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Das deutsche Gentechnikgesetz regelt den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen im geschlossenen System (gentechnischen Anlagen), die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Ergänzt wird es durch mehrere Rechtsverordnungen. Auf europäischer Ebene sind als wichtigste Regelungen die sogenannte Systemrichtlinie und die sogenannte Freisetzungsrichtlinie zu nennen.
Gentechnische Anlagen im Saarland
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Datenbank aller gentechnischen Anlagen im Saarland; Sie enthält Angaben zu Betreibern, Projektleitern, Beauftragten für die biologische Sicherheit und Gebäudeinformationen.
Gentechnische Anlagen und Arbeiten
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Den rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen liegt ein Stufenkonzept zugrunde. Die Entwicklung und Erforschung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgt ebenso wie deren Einsatz in der Biotechnologie im sogenannten geschlossenen System, d. h. innerhalb von gentechnischen Anlagen. Nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angezeigt, angemeldet oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen und Formblätter zu den Anträgen finden Sie im Menüpunkt „Anzeige, Anmeldung und Genehmigungsantrag“. Welche und wie viele gentechnische Anlagen im Saarland betrieben werden, erfahren Sie bei Auswahl des Menüpunktes „Gentechnische Anlagen im Saarland“. Unter dem Menüpunkt „Neue Techniken in der Molekularbiologie“ finden Sie Informationen und Empfehlungen zu den sogenannten Neuen Techniken sowie zum Einsatz molekularbiologischer Methoden in der Do-It-Yourself-Biologie (DIY-Biology).
Geologie -Geoportal Saarland-
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Die Anwendung „Geologie“ bietet derzeit eine umfangreiche Sammlung von digitalen Geodaten aus dem Themenbereich Geologie im Saarland kombiniert mit einer Übersichtskarte sowie Luftbildern und topografischen Karten.
Geotope des Saarlandes
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Die Sammlung enthält Angaben zu Lokalität, Lage, geologische Beschreibung von Geotopen des Saarlandes.
Geräte und Maschinenlärm
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Gerade in den Sommermonaten werden Garten und Außenwohnbereiche vor allem in der Freizeit vermehrt genutzt. Während sich die einen nach getaner Arbeit oder am Wochenende auf Ruhe und Erholung im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon freuen, nutzen andere diese Zeit zur Gartenpflege. Nicht selten ist die Nutzung von Gartengeräten mit der Entstehung von Geräuschen verbunden, welche die Nachbarn draußen wie drinnen erheblich stören oder belästigen können. Geräusche stören nicht nur die Kommunikation, die Ruhe und die Erholung. Mittelfristig beeinträchtigen sie die Leistung negativ und lösen Nervosität und Stressreaktionen aus.
Geräte und Maschinenlärm
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Gerade in den Sommermonaten werden Garten und Außenwohnbereiche vor allem in der Freizeit vermehrt genutzt. Während sich die einen nach getaner Arbeit oder am Wochenende auf Ruhe und Erholung im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon freuen, nutzen andere diese Zeit zur Gartenpflege. Nicht selten ist die Nutzung von Gartengeräten mit der Entstehung von Geräuschen verbunden, welche die Nachbarn draußen wie drinnen erheblich stören oder belästigen können. Geräusche stören nicht nur die Kommunikation, die Ruhe und die Erholung. Mittelfristig beeinträchtigen sie die Leistung negativ und lösen Nervosität und Stressreaktionen aus.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz)
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Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten.
Gesplittete Abwassergebühren
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Mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) stärken Gemeinden das Kostenbewusstsein insbesondere in privaten Haushalten, die folglich eher daran interessiert sind, gebührenrelevante Versiegelungen zu vermeiden. Bisher haben 40 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Auch der Verbandsbeitrag des Entsorgungsverbandes Saar , der über die kommunalen Abwassergebühren von den Haushalten erhoben wird, soll gesplittet werden. Belastung in den Kanalnetzen. Entscheidender Grund hierfür ist der hohe Anteil versiegelter Flächen. Mögliche Folgen: Schädigung sowohl des Profils als auch der Gewässergüte von Bächen und Flüssen. Maßgebende Gründe zur Einführung gesplitteter Gebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) sind: - Gebührengerechtigkeit (wer viel versiegelt hat und damit viel Regenwasser ins Kanalnetz ableitet soll auch dafür entsprechend mehr bezahlen) Anreiz zum ökologisch sinnvollen Umgang mit dem Regenwasser, der auch gesetzlich gefordert ist (§49a Saarländisches Wassergesetz) - Vermeidung der negativen Folgen der Flächenversiegelung (Lokale Hochwasserverschärfungen, Veränderungen des Mikroklimas, weniger Grundwasserneubildung und - nicht zuletzt - höhere Gebühren für diesen Entwässerungsluxus). Bisher haben 40 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Auch der Verbandsbeitrag des Entsorgungsverbandes Saar, der über die kommunalen Abwassergebühren von den Haushalten erhoben wird, soll gesplittet werden (Gesetzesänderung in Vorbereitung).
Gewässergütebericht des Saarlandes
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Der Gewässergütebericht gibt Auskunft über die Qualität der Gewässer erster und zweiter Ordnung des Saarlandes. Wichtige Kenngrößen organischer Belastung im Gewässer sind minimale Sauerstoffkonzentration, biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB), gelöster organischer Kohlenstoff (DOC), gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) und Ammonium. Der Bericht beruht auf Untersuchungen an insgesamt 374 biologischen Messstellen, darunter 240 Messstellen mit ergänzenden chemischen Messungen.
Gewässerkundliche Jahrbücher Saarland (Oberflächengewässer und Niederschlag)
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Über eine Tabelle erhalten Sie Informationen über die zur Zeit 40 beobachteten Pegel im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Im Teil Niederschlag sind die Tagessummen des Jahres 2004 von insgesamt 45 Stationen des landeseigenen Messnetzes als sogenannte Jahreslisten dargestellt.
Giftpflanzen auf Wiesen, Weiden, Wald- und Wegrändern. Grüne Gefahr für Nutztiere im Saarland.
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Broschüre über Pflanzen, die für Nutztiere gefährlich sein können.
Grenzüberschreitender Hochwasserschutz
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Nach den verheerenden Hochwässern von 1993 und 1995 haben sich Deutschland, Frankreich und Luxemburg in der IKSMS zusammengeschlossen, um einen Aktionsplan zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiete von Mosel und Saar auszuarbeiten. Im Saarland wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Land sowie den deutschen und französischen Blies-Anliegerkommunen durch ein im Jahr 2004 geschlossenens Kooperationsabkommen gestärkt. Erster Arbeitsschritt ist ein grenzüberschreitender Aktionsplan Hochwasser.
Großes entsteht in unseren Dörfern
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Rund die Hälfte der saarländischen Bevölkerung wohnt in ländlich geprägten Räumen. Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliches Engagement und ein reges Vereinsleben sind dort tragende Säulen des Zusammenlebens. Um die ländlichen Gemeinden und Regionen nachhaltig und zukunftssicher zu verbessern, unterstützt mein Ministerium diese mit dem Drei-Säulen-Modell: „Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland“, „LEADER und Regionalbudget“ sowie der „Agentur Ländlicher Raum“. Dabei nicht unerwähnt bleiben darf auch die gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium beim sogenannten Cappuccino-Prinzip, das für Kommunen eine Förderung für Projekte mit bis zu 90 Prozent ermöglicht.
Großprojekt "Wolferskopf"
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Der „Wolferskopf“ gehört mit seiner Fläche von über 400 Hektar zu den größten zusammenhängenden Schutzgebieten des Saarlandes. Die alte Kulturlandschaft mit buntblumigen Wiesen, Hecken, Äckern und Streuobstbeständen wurde in den letzten Jahrhunderten vom Menschen geschaffen, als er den natürlichen Waldbestand rodete, um Ackerbau und Viehzucht zu betreiben. Das Naturschutzgebiet Wolferskopf wurde 1989 als erstes saarländisches Projekt in das „Bundesprogramm zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ aufgenommen und mit 2,6 Mio € gefördert.
Großschutzgebiet Urwald vor den Toren der Stadt
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Seit 1997 gibt es den „Urwald vor den Toren der Stadt“ als Naturschutzgebiet und grünes Herz des Saarkohlenwaldes. Seit dieser Zeit wird dort im "Urwald" auf eine Nutzung des Rohstoffes Holz verzichtet. Dadurch kann sich die Natur dort in der ihr eigenen Weise entfalten Ganz langsam verändert sich das Erscheinungsbild des Waldes. Umgefallene Baume, ausgewaschene Wege, Baummoose, farbenprächtige Pilze, Blüten und bizarre Flechten überwuchern die Zeichen der Zivilisation. Verloren geglaubte Arten ursprünglicher Wälder und Auen kehren zurück, Baume sterben ab. Ein Entwicklungsprozess verändert Flora und Fauna. Schon heute sollen die Menschen an dieser natürlichen Entwicklung des Waldes teilhaben. Der „Urwald vor den Toren der Stadt“ wurde 2005 bis 2010 von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert, weil es bundesweit das größte Wildnisgebiet in einer städtisch geprägten Landschaft werden soll. Ein spannender Gegensatz zu den klaren technischen Strukturen und Kräfte verbrauchenden Lebensgewohnheiten im städtischen Raum.
Grundsätze für eine naturnahe Gewässergestaltung und -entwicklung
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Die in den Grundsätzen festgelegten Kriterien und Entwicklungsziele dienen als fachliche Leitlinien für Fördermaßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, an denen sich das Land beteiligt, Maßnahmen der naturnahen Gewässerunterhaltung sowie alle aus wasserwirtschaftlicher, ökologischer oder aus anderen Erfordernissen notwendigen Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung.
Grundwasserdatenbank des Saarlandes
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In der Grundwasserdatenbank werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) alle chemisch-physikalischen Messwerte über den Zustand des Grundwassers gespeichert und ausgewertet.
Grundwassergütemessnetz
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Das Grundwassergütemessnetz dient zur langfristigen Überwachung des chemisch-physikalischen Zustandes des Grundwassers. Es besteht aus 117 Messstellen (davon 80 Rohwassermessstellen und 37 Landesmessstellen). Die Messstellen verteilen sich auf 77 Förderbrunnen, 6 Quellen und 31 nicht geförderte Brunnen bzw. Pegel. Die Beprobung der Rohwassermessstellen erfolgt einmal pro Jahr, die Untersuchung der Landesmessstellen zweimal jährlich. Die Lage der Messstellen können Sie der verlinkten Karte entnehmen.
Grundwassernutzung
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Wasserrechtlich bedeutsam sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderung des Grundwassers zu bewirken. So bedürfen z. B. die folgenden Vorhaben einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis oder Anzeige: Niederbringung von Bohrungen und probeweises Zutagefördern von Grundwasser Dauernde Zutageförderung und Ableitung von Grund- bzw. Quellwasser . Das dauernde Zutagefördern ist erlaubnisfrei für Haushalte, landwirtschaftliche Hofbetriebe, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck. Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. zu Bewässerungszwecken, Kühlwasser usw.). Das Schöpfen von Oberflächenwasser mit Handgefäßen ist erlaubnisfrei. Herstellung eines Gewässers in Folge von Freilegung des Grundwassers (z. B. Auskiesung, Teiche im Grundwasser usw.). Das Vorhaben ist plangenehmigungs- bzw. (bei größeren Eingriffen) planfeststellungspflichtig. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind im Einzelfall mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) abzustimmen. Nutzung Erdwärme durch vertikale und horizontale Erdsonden (Antragsunterlagen für Erdsonden) Bau und wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sollten mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vor Antragstellung abgesprochen werden.
Grundwasserstandsmessnetz des Saarlandes
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Zur quantitativen Überwachung des Grundwassers im Saarland unterhält das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein Grundwasserstands-Messnetz mit insgesamt 89 Messstellen.
Grünland: Dauergrünland (DGL) – Dauergrünlandumbruch (DGL-Umbruch) – Pfluganzeige – Wildschaden
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1. Dauergrünlandumbruch/Neuansaat an gleicher Stelle (DGL-Umbruch): Die Antragstellung ist jederzeit über das Formular Antrag Umwandlung Dauergrünland, zu finden unter Dokumente zum Herunterladen, möglich. Der genehmigte Grünlandumbruch muss bis spätestens zum auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag (15.05.) umgesetzt sein 2. Pfluganzeige: Pflugeinsätze zum Zurücksetzen des Zählers bei Dauergrünland in der Entstehung (pDGL 1 bis 5) sind innerhalb eines Monats der Zahlstelle anzuzeigen (Anzeige Pflugeinsatz GoG unter Dokumente zum Herunterladen). 3. Wildschaden: Anstehende Grünlanderneuerungen wegen Wildschäden sind formlos, schriftlich, mit geeigneten Nachweisen (z. B. standortdatierte Fotos, Kopie der Meldung des Wildschadens bei der Gemeinde) der Zahlstelle anzuzeigen. Als Dauergrünland werden, entsprechend Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe c) der VO (EU) 2021/2115 Flächen bezeichnet, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzengenutzt werden und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolgedes landwirtschaftlichen Betriebs sind noch gepflügt wurden. Dauergrünland sind Grundfutterflächen, auf denen über längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur wächst. Es handelt sich somit um eine auf mindestens 5 Jahre angelegte Vegetationsform (Wiese oder Weide) mit relativ geschlossener Grasnarbe, die von einer Pflanzengemeinschaft aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen gebildet wird. Grünland wird durch mehr oder weniger regelmäßige Mahd und/oder Beweidung frei von Gehölzen und Wald gehalten. Passiert dies nicht, handelt es sich um eine Grünlandbrache, auf der über mehr oder weniger lange Zeiträume keine Nutzung stattfindet. Solche Flächen unterliegen dann natürlichen Sukzessionsprozessen, das heißt über die Zwischenstadien Verbuschung und Sträucherwachstum würde hier mit der Zeit wieder Wald entstehen.
Handbuch Windenergie
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Das Windenergie-Handbuch ist Teil der Fachliteratur. Es hat keinerlei rechtlich bindenden oder normativen Charakter. Das Windenergie-Handbuch versteht sich als Arbeitshilfe für die Verwaltungspraxis im Umgang mit Windenergieanlagen und als Informationsangebot für alle am Thema Interessierten. Der Inhalt stellt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin dar.
Heilquellenschutzgebiete
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Zum Schutz einer im Saarland oder in Rheinland-Pfalz staatlich anerkannten Heilquelle können Quellenschutzgebiete festgesetzt werden. Für die Anerkennung und den Widerruf ist das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales zustänsig, Es trifft seine Entscheidung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Umwelt.
Heimische Fische, Rundmäuler und Krebse
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Informationen zu den in saarländischen Gewässern bzw. Fliessgewässern vorkommenden Fischen, Rundmäulern und Krebsen.
Historische Bausubstanz und kulturelles Erbe
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Förderung der stilgerechten Restaurierung historischer, ortsbildprägender Bausubstanz in Dörfern (private Dorferneuerung).
Hochwassermeldedienst Saarland
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) richtet bei Hochwasser das Hochwassermeldezentrum Saarland ein. Nach Eröffnung des Hochwassermeldedienstes wird hier mindestens einmal am Tag ein Lagebericht zur Hochwassersituation im Saarland veröffentlicht.
Hochwasserrisikokarten im Saarland -Geoportal Saarland-
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Hochwasser ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufs ein Naturereignis. Ob dieses zur Katastrophe wird, hängt einzig und allein von der menschlichen Nutzung der betroffenen Flächen ab. Die hier vorgestellten Informationen sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung zu erkennen und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die wichtigsten Werkzeuge dafür sind Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Hochwassergefahrenkarten stellen dabei für ein bestimmtes Ereignis die überfluteten Flächen und deren Wassertiefe dar. Hochwasserrisikokarten bilden die vorherrschende Nutzung der gefährdeten Flächen ab und liefern zusätzliche Informationen wie die Zahl der betroffenen Einwohner oder die Lage von Schutzgebieten und relevanten Industriebetrieben. Beide bauen auf hydraulischen Berechnungen des Hochwasserabflusses im Gewässer und seinem Vorland auf. Für die Berechnung des Wasserstands stehen je nach Komplexität der Strömungsverhältnisse ein- und zweidimensionale Modelle zur Verfügung. Die Genauigkeit wird daher durch die verfügbaren Datengrundlagen und die Modelltechnik eingeschränkt.
Hochwasserschutzmaßnahmen
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Konkrete, in den letzten Jahren im Saarland durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen sind z.B. das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Ottweiler (Rückhaltevolumen 800.000 Kubikmeter) und das HRB am Frohnbach in Wolfersweiler (23000 Kubikmeter Speichervolumen).
Homepage der Schornsteinfegerinnung des Saarlandes
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Hier finden Sie einen Link auf die Homepage der Schornsteinfegerinnung des Saarlandes.
Horstschutzvereinbarung - Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland
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Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard
Hydrologische Jahresberichte
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Der hydrologische Jahresbericht beinhaltet eine Zusammenfassung über die Witterung (Niederschlag, Lufttemperatur, Sonneneinstrahlung, etc.) im Laufe eines Kalenderjahres sowie für den hydrologischen Sommer und Winter. Weiterhin werden die Abflussverhältnisse an den Oberflächengewässern betrachtet. Grundlage ist das landeseigene hydrologische und meteorologische Messnetz, das vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) für den Hochwassermeldedienst im Saarland betrieben wird und in dem kontinuierlich Daten erfasst werden.
Hydrologischer Mess- und Meldedienst des Saarlandes
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) betreibt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben u. a. zur Beobachtung der Wasserstände ein Pegelmessnetz, in das neben den eigenen Pegeln auch Pegel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Saarland an Saar und Mosel, der deutsch/französische Pegel Wittringen an der Saar in Frankreich sowie zwei Pegel (Contwig und Althornbach) der rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaftsverwaltung integriert sind. Zur Beobachtung der Niederschlagshöhen im Saarland wird ein landeseigenes Messnetz betrieben.
Häufige Fragen zu gentechnischen Anlagen und Arbeiten (FAQs)
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Die folgenden Antworten zu häufig gestellten Fragen können zu Ihrer Orientierung dienen, wenn Sie die Durchführung gentechnischer Arbeiten oder Änderungen bezüglich bereits laufender Arbeiten oder dem Betrieb bereits bestehender Anlagen beabsichtigen. Sollten Sie hier keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
IMMESA (Immissionsmessnetz Saar)
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Das Immissionsmessnetz Saar überprüft kontinuierlich die Luftqualität an zwölf festen Stationen und einer mobilen Station im Saarland. Hier finden Sie neben den Messberichten Informationen zur aktuellen Luftbelastung, zu den Messstationen und den gemessenen Luftschadstoffen. Angaben zur aktuellen Luftbelastung werden auch auf den Videotextseiten 166 und 168 des SR veröffentlicht. Seit Mitte 1983 werden im Messnetz IMMESA kontinuierlich Luftschadstoffe gemessen. Hier sind die Jahresmittelwerte der Messstellen angegeben, deren Schadstoffe bis heute gemessen werden. Die Werte sind auf 20°C bezogen. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3) - Jahresmittelwerte seit 1984. Feinstaub (PM10) - Jahresmittelwerte seit 1984. Bis 2000 Gesamtstaub mit Faktor 0,83 zu PM10 umgerechnet. Feinstaub (PM2,5) - Jahresmittelwerte seit 2007 am Messort Saarbrücken-City. Benzol, Toluol und Xylol (BTX) - Jahresmittelwerte seit 2003 an 5 Messstellen mit Passivsammlern.
INSPIRE - Dienste -Geoportal Saarland-
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Mit dem 23. November 2017 hat INSPIRE, die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer europäischen Geodateninfrastruktur, einen Meilenstein erreicht. Seit diesem Stichtag sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre Geodaten der Themen von INSPIRE-Annex I konform und interoperabel zur Verfügung zu stellen. Vorhandene Geodatensätze, die unter die Themen von Annex II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind zum 21.10.2020 ebenfalls konform zu den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen.
INTERREG
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INTERREG, auch die „Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ)“ genannt, ist Teil der Kohäsionspolitik der Europäischen Union. Wesentliches Ziel dieser Politik ist es, die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion zwischen den verschiedenen Gebieten der Europäischen Union zu stärken und Entwicklungsunterschiede zu verringern. Das INTERREG-Programm wird aus dem „Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung“ (EFRE) gefördert und bildet seit mehr als 30 Jahren einen Rahmen für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationen in Europa. 2014 begann die 5. Förderperiode des INTERREG-Programms, die bis 2020 laufen wird.
INTERREG II C-Programm "Rhein-Maas-Aktivitäten" (IRMA)
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Nach den verheerenden Hochwässern von 1993 und 1995 haben sich Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande zusammengeschlossen, um einen Maßnahmenplan zum Hochwasserschutz in den Einzugsgebieten von Rhein und Maas auszuarbeiten (IRMA-Programm). Die Projekte von IRMA sind Mosaiksteine einer neuen transnationalen Stategie. Die EU hat dafür 141 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die Auwald-Pflanzungen an der Blies sind eines von insgesamt 153 Projekten. Von der Universität des Saarlandes wurde untersucht, inwieweit sich unterschiedliche Formen der Landbewirtschaftung auf das Wasserrückhaltevermögen im Hochwasserentstehungsgebiet auswirken. Im Saarland, das bei IRMA aktiv mitarbeitet, wurden 3,58 Millionen Euro investiert.
Immissions-Messberichte des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes
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Die IMMESA-Messdaten werden in Quartals- und Jahresberichten ausgewertet. Hier finden Sie die Berichte der letzten Jahre. Weiter zurückliegende Berichte können beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) bezogen werden. Außerdem finden Sie hier die Sonderberichte zu den Themen "Grenzüberschreitende Studie zu Benzol und Toluol" und "Luftgütemessungen in Völklingen-Lauterbach".
Immissionsmessnetz Saar - IMMESA
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Das Immissionsmessnetz Saar überprüft kontinuierlich die Luftqualität an neun ortsfesten Messstationen im Saarland. Hier finden Sie neben den Messberichten Informationen zur aktuellen Luftbelastung, zu den Messstationen und den gemessenen Luftschadstoffen.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
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Das Ministerium für Umwelt hat zusammen mit der saarländischen Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Architektenkammer und der Kammer der Beratenden Ingenieure in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die vorhandenen Antragsformulare für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren im Hinblick auf Anwendungsfreundlichkeit überarbeitet.
Informationen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes
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Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes bietet auf ihrer Homepage interessante Informationen für Jäger zu u.a. folgenden Themen: Jagdrechtliche Bestimmungen, Jagd- und Schonzeiten im Saarland, Jägerprüfung usw.
Informationen des Ministeriums für Umwelt zum Hochwasserschutz
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Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Einblick in die verschiedenen Aktionsbereiche des Hochwasserschutzes im Saarland und innerhalb des Gewässersystems Rhein-Mosel-Saar geben.
Informationen zur EGFL-Förderung
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Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der zweiten GAP-Ausnahmen-Verordnung zugestimmt. Diese setzt die im EU-Recht (Verordnung (EU) 2024/587) eingeräumte Abweichungsmöglichkeit bei den Regelungen zu GLÖZ 8 im Jahr 2024 um. GLÖZ ist dabei die Abkürzung für „Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“. Begünstigte, die der Verpflichtung nach GLÖZ 8 unterliegen, müssen regulär auf mindestens 4% ihres Ackerlandes unproduktive Flächen und Landschaftselemente vorweisen. Ausschlaggebend für die Entscheidung der EU-Kommission waren extreme Wetterlagen in weiten Teilen der EU in Verbindung mit geopolitischen Ereignissen, die die Einkommenssituation bei den Betrieben deutlich verschärft haben. Die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung sieht bezüglich der Anforderungen des GLÖZ 8 eine Abweichung vor. Im Jahr 2024 soll eine gewisse produktive Nutzung auf diesen Flächen erlaubt werden. Demnach können auch folgende Flächen auf die verpflichtenden 4% der Ackerfläche angerechnet werden: Flächen für den Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen als Hauptkultur sowie Flächen für den Anbau von Zwischenfrüchten, die dort dann bis zum 31. Dezember verbleiben müssen.
Integrierte ländliche Entwicklung
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Damit der ländliche Raum seine vielfältigen Funktionen als Lebens-, Wirtschafts-, Natur- und Erholungsraum erfüllen kann, bedarf es einer integrierten und innovativen ländlichen Entwicklung. Eine Entwicklung, die gekennzeichnet ist durch regionale Wirtschaftskreisläufe, Netzwerke und Kooperationen sowie durch eine aktive Bürgerbeteiligung. Bürger, die sich für die Zukunftsfähigkeit der Region engagieren. Die Entwicklung des ländlichen Raums kann nicht unabhängig von den Veränderungen der Agrarstruktur betrachtet werden. Die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Situation in den ländlichen Regionen beeinflussen mehr und mehr die zukünftige Entwicklung der Agrarstruktur. Es gibt keine lebendigen Dörfer und ländlichen Gemeinden ohne die Landwirtschaft. Aber es wird auf Dauer auch keine Landwirte mehr geben ohne attraktive Dörfer und Gemeinden. Deshalb wurde in den vergangenen Jahren mehr und mehr bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums von einzelnen sektoralen Entwicklungsstrategien übergegangen zu einem integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK). Dieser Wechsel ist notwendig, um die sektoralen Ansätze zu bündeln, um in den Zeiten des sparsamen Umgangs mit den knappen Finanzmitteln im Land und bei den Kommunen Synergien zu erzielen. Nicht mehr das Dorf als abgegrenzte Siedlungseinheit oder der landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Raum sind Gegenstand der Untersuchungen, Planungen und Förderung, sondern die Region. Das heißt, mehrere ländliche Gemeinden schließen sich zusammen und entwerfen gemeinsam ein Leitbild für die zukünftige Entwicklung ihrer Region. Diese Strategie erfordert die Abkehr vom Kirchturmdenken. Aus diesem Grund wird das Land verstärkt die Erstellung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte für Regionen und deren Realisierung fördern. Zukunftsweisende Ansätze bestehen darin, die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen, sie ihrer Verantwortung für ihren Lebensraum und ihrer Region bewusst zu machen, und damit das Identitätsgefühl für ihre Region zu wecken und zu stärken. Darüber hinaus wird die Mithilfe derjenigen im ländlichen Raum, die ihre Region, ihre Besonderheiten, ihre Stärken und Schwächen kennen aktiviert.
Internationaler Artenschutz
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Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.
Jagdbehörden im Saarland
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Hier finden Sie eine Auflistung der jeweils zuständigen Obersten bzw. Unteren Jagdbehörde.
Jagderlaubnisscheine im Saarland
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Hier finden Sie Informationen des SaarForst Landesbetriebes zu folgenden Themen: Jagderlaubnisschein - entgeltlich / Jagderlaubnisschein - unentgeltlich / Entgeltlicher Jagderlaubnisschein im Pirschbezirk / Entgeltlicher Jagderlaubnisschein für Gemeinschaftspirschbezirke
Jahresbericht Kernkraftwerk Cattenom
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Durch die Ministererlasse des saarländischen und rheinland-pfälzischen Umweltministeriums vom 14.10.1986 wurde für das Kernkraftwerk Cattenom der Teil II des Umgebungsmessprogramms, - Messungen nach Inbetriebnahme -, verbindlich eingeführt.
Kahlschlagfreie Waldbewirtschaftung
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Ein Handlungsleitfaden für Privatwaldbesitzer. Der Flyer bietet Hilfe für viele Fragen rund um das Thema "Kahlhieb" und macht auf die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Saarländischen Landeswaldgesetzes aufmerksam. .
Kleiner Leitfaden für Angler
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Das Saarland bietet mit seinen Flüssen, Bächen und Teichen zahlreiche Möglichkeiten zur Fischerei. Angeln ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung in freier Natur. Die Fischerei sensibilisiert den Angler für den Schutz unserer Natur und unserer Gewässer und dient nicht zuletzt auch dem Nahrungserwerb. Angeln bedeutet aber auch den Umgang mit Mitgeschöpfen, der besonderer Sorgfalt und Achtsamkeit bedarf. Tierschutz und Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Fischbestände stehen für mich daher beim Angeln an erster Stelle. Die saarländischen Anglerinnen und Angler sind wichtige Partner, wenn es um Fragen der Fischerei, aber auch um Fragen des Natur-, Tier- und Artenschutzes an den Gewässern geht. Wir haben seit 2017 ein neues Fischereigesetz, das unter Mitwirkung des Fischereiverbandes Saar, aber auch der Naturschutzverbände und dem institutionellen Tierschutz entstanden ist. Dieser Leitfaden ist gedacht für alle Anglerinnen und Angler und alle die es werden wollen. Der Inhalt ist angelehnt an das aktuelle saarländische Fischereirecht.
Kleinere Städte und Gemeinden
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Ab dem Programmjahr 2020 ändert sich die Programmstruktur der Städtebauförderung. Die bisherigen sechs Programme der Städtebauförderung („Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“) werden zu folgenden drei Programmen zusammengefasst: „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“. Für die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ erfolgt keine Zuordnung zu den neuen Programmen, sondern diese gehen vollständig in allen drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf.
Klimaexpeditionen
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Die Beauftragung der Firma Geoscopia Umweltbildung aus Bochum gehört schon seit vielen Jahren zu den sehr geschätzten BNE-Projekten des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Mithilfe von aktuellen Live-Satelliten-Bildern werden die Themen Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Menschenrechte und Migration im wahrsten Wortsinne sichtbar und Schüler*innen an weiterführenden Schulen sowie FÖJ´ler*innen eindringlich dargestellt. Dadurch wird das Erkennen des eigenen Handelns bei uns mit dessen Folgen und Auswirkungen weltweit verdeutlicht. Die Verlierer der vorher genannten Themen, vor allem im Globalen Süden, werden durch Beispiele im Unterricht kenntlich gemacht. Somit soll dies Klimaexpedition im nächsten Schritt als Motivation zu eigenem Handeln motivieren. Durch die „selbst erlangte“ Erkenntnis wird eindeutig, dass alle Menschen für diese Thematik für die Zukunft immer wichtiger werden. Aber, der wichtigste Aspekt, jeder kann durch sein eigenes Handeln etwas Positives tun z. B. Reduktion von Treibhausgasen, Energieeinsparen, weniger oder faire Smartphones nutzen. Durch die Weltraum-Sichtweise können die Folgen des Klimawandels nicht mehr so einfach ignoriert werden. Um an die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler anzudocken, werden auch Bezüge zum alltäglichen Leben z. B. in Form einer kleinen live-Bilder-Wettervorhersage, aber auch zu den Flüchtlingsströmen hergestellt. Woher kommen die Menschen, warum kommen sie, gibt es da in Zukunft vielleicht Klimaflüchtlinge?
Klimagutachten
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Ein aktiver Klimaschutz fordert ein sofortiges und nachhaltiges Handeln auf der Ebene der Bundesländer und Kommunen. Die Landesregierung des Saarlandes hat deshalb im Sinne der "Agenda 21", die während der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde, ein umfassendes Klimaschutzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Klimaschutzgutachten Saarland konzentriert sich auf die Potentiale zur Reduktion der CO2-Emissionen in den beiden Bereichen Energie und Verkehr sowie die hierbei zur Verfügung stehenden Umsetzungsinstrumente.
Kommunal vernetzt für ein sauberes Saarland
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Immer häufiger haben Kommunen, aber auch das Land mit wilden Müllablagerungen und Verschmutzungen zu kämpfen. Sei es im Wald, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder – ganz besonders – an Container-Standorten. Vor diesem Hintergrund sind Lösungen dafür gefragt, die Bürgerinnen und Bürger für eine sachgerechte Abfallentsorgung zu sensibilisieren. Nur durch eine langfristige Bewusstseinsbildung, breit gestreute Informationen und ggf. auch die Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Sanktionsrahmens kann sich an dem aktuell unbefriedigenden Zustand etwas ändern. Nur über diesen Weg kann auch das Ziel erreicht werden, Reststoffe wieder in die Verwertung zu bringen oder ganz zu vermeiden. In vielen Kommunen gibt es dazu bereits sehr gute Ansätze. Dennoch zeigt sich, dass das Problem allein auf kommunaler Ebene nur schwer in den Griff zu bekommen ist.
Kontrollplan Abfallverbringung
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Nach Art. 50 Abs. 2a in die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet für ihr gesamtes geografisches Gebiet für die nach Art. 50 Abs. 2 VVA durchzuführenden Kontrollen einen oder mehrere Kontrollpläne zu erstellen. In Deutschland erfolgt die Erstellung der Kontrollpläne entsprechend der Zuständigkeit für den Vollzug des Abfallrechts auf der Ebene der Bundesländer und in Abstimmung mit den involvierten Behörden, wie z.B. den Zollbehörden und dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Krebsregister
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Ziele und Aufgaben der Krebsregistrierung Bösartige Tumorerkrankungen sind in Deutschland bei beiden Geschlechtern nach wie vor die zweithäufigste Todesursache nach den Herz- und Kreislauferkrankungen. Angesichts des zunehmenden Alterns der Bevölkerung und weiter steigender Lebenserwartung wird ihre Bedeutung in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung künftig weiter zunehmen. Bevölkerungsbezogene Krebsregister und die amtliche Todesursachenstatistik sind die beiden wichtigsten Datenquellen zur Bereitstellung krebsepidemiologischer Informationen in Deutschland. Bevölkerungsbezogene (epidemiologische) Krebsregister haben die Aufgabe, die Häufigkeit von Krebserkrankungen in räumlich definierten Bevölkerungen umfassend zu beobachten und zu beschreiben. Folgende wichtige Indikatoren zu Erkrankungshäufigkeit und Sterblichkeit an Bösartigen Neubildungen können von epidemiologischen Krebsregistern bereitgestellt werden: • Inzidenz • Mortalität • Prävalenz • Monitoring • Überlebenszeitdaten Weitere wichtige Nutzungsmöglichkeiten der Daten sind: • Evaluation von Früherkennung und Prävention • Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung • Epidemiologische Krebsursachenforschung Für die vielfältige wissenschaftliche Nutzung der Krebsregisterdaten ist ein Erfassungsgrad von über 90% unabdingbar. Erst diese hohe Vollzähligkeit sichert valide, aussagekräftige Ergebnisse. Deshalb ist die Mitarbeit aller Ärztinnen und Ärzte entscheidend für die Funktionstüchtigkeit eines bevölkerungsbezogenen Krebsregisters. Dies ist unabhängig davon, ob Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern, in pathologischen Instituten, als niedergelassene Kolleginnen und Kollegen oder Werksärzte an der Diagnostik, Therapie oder Nachsorge der Patienten beteiligt sind.
Kreislaufwirtschaft
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Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung weltweit knapper Ressourcen gilt es, die Abfallwirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft weiter zu entwickeln. Neben einer abfallarmen Produktion kommt dabei der Gewinnung von Sekundärrohstoffen und Energie eine besondere Bedeutung zu.
KunterBUNDmobil
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Verantwortungsvoller Umgang mit Wasser in all seinen Facetten vom Grundwasser bis zum Oberflächengewässer und der Nutzung mit ihren Folgen unter dem Titel: „Wassermarathon 2021".
LAI – AG Lärmaktionsplanung
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LAI – AG Lärmaktionsplanung in der Fassung vom 18. Juni 2012 Belastungen durch Lärm verursachen jedes Jahr hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese externen, nicht vom Lärmverursacher getragenen Kosten, z. B. Gesundheitskosten, Mietzinsausfälle und Verminderung der Immobilienpreise können spezifiziert werden und sind bei der Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen...
LASI-Veröffentlichung LV 55
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Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Berufsbedingte Krebserkrankungen sind sowohl in Europa als auch in Deutschland die häufigste Ursache für Arbeitsbedingte Erkrankungen mit tödlichem Ausgang. Hauptverantwortlich für diesen Berufskrebs sind krebserzeugende Gefahrstoffe, mit denen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen tätig sind. Der Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe ist deshalb eine der großen Herausforderungen...
LIK.NORD
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Die „Landschaft der Industriekultur Nord“ soll als neue grüne Mitte der Partner im Zweckverband, den Städten Friedrichsthal und Neunkirchen, den Gemeinden Illingen, Merchweiler, Quierschied, Schiffweiler und der Industriekultur Saar GmbH mit ihren Standorten „Garten Reden“ und „Campus Göttelborn“ erkannt und zu einem gemeinsamen „Park der Region“ entwickelt werden: das aus einzelgemeindlicher Sicht bisher durch Bergbau und Industrie geprägte „Hinterland“ wird ein interkommunaler, gemeinsamer Park der Region, eine landschaftliche Mitte und damit zu einer „postmontanen Allmende“. Das Hinterland wird zur Schauseite, zur Visitenkarte.
Labordatenbank des Saarländischen Bodeninformationssystems (SAAR-BIS)
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In der Labordatenbank des Saarländischen Bodeninformationssystems werden die Ergebnisse der bodenchemischen und -physikalischen Untersuchungen vorgehalten.
Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)
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Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" vom 4. Juli 2006
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Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" (LEP "Siedlung"), hat - ebenso wie der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt" (LEP "Umwelt"), - die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen siedlungsrelevanten Raumnutzungen unter Abwägung überörtlicher, raumrelevanter Gesichtspunkte und unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen -insbesondere demografische sowie ökonomische Strukturveränderungen - zu koordinieren und Vorsorge für einzelne Raumnutzungen und -funktionen zu treffen. Die Umsetzung der raumordnerischen Leitvorstellungen wird dabei von den übergeordneten Prinzipien der Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit, der dezentralen Konzentration sowie der kompakten Siedlungsstruktur der kurzen Wege getragen. Zudem richten sich die raumordnerischen Leitvorstellungen an den Erfordernissen des demografischen Wandels sowie am Planungsprinzip des sog. "Gender Planning" aus. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", legt textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das gesamte Landesgebiet fest, die die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben oder diese berühren. Diese textlich festgelegten Ziele und Grundsätze werden durch zeichnerische Festlegungen konkretisiert und veranschaulicht. Wesentliche Inhalte des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt "Siedlung", sind: - die Festlegung von Zentralen Orten unterschiedlicher Stufe. Durch die Festlegung von zentralen Orten soll die Versorgung der Bevölkerung mit einem ausgewogenen Warenangebot und sozialen, kulturellen und wirtschaftsbezogenen Einrichtungen und Dienstleistungen sowie eines entsprechenden Wohnungsangebots im Sinne des dezentralen Konzentrationsprinzips auf kurzem Wege sichergestellt werden. - die Festlegung von raumordnerischen Siedlungsachsen. Die raumordnerische Achsenkonzeption stellt das Grundgerüst der Verflechtung der Siedlungsschwerpunkte (zentrale Orte) dar (punktaxiales Siedlungssystem). Durch die Festlegung in Verbindung mit den zentralen Orten unterschiedlicher Stufe soll die Siedlungstätigkeit auf die tragfähigen Siedlungskerne entlang der Verkehrsachsen konzentriert und so die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet und die Tragfähigkeit der öffentlichen Personennahverkehrssysteme (Bahn und Bus) erhöht werden. - die Festlegung von Raumkategorien. Durch die Festlegung von Raumkategorien soll den spezifischen Erfordernissen der unterschiedlich strukturierten Räume des Landes durch spezifische Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wird die Raumkategoriekonzeption durch Handlungsräume ergänzt, die die strukturraumtypischen Leitvorstellungen durch individuelle Entwicklungsziele verfeinern. - die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die Wohnsiedlungstätigkeit. Durch die schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die zentralen Orte und die Siedlungsachsen soll städtebaulichen Fehlentwicklungen vorgebeugt, der Freiraum mit seinen ökologischen Funktionen möglichst wenig beansprucht und der Verkehrsaufwand verringert werden. - die Festlegung von Zielgrößen für den Wohnungsbedarf. Damit wird den Gemeinden ein landesweit und siedlungsstrukturell ausgeglichenes und Ressourcen schonendes Potenzial an Wohnungen für eine eigenverantwortliche Kommunalentwicklung im Siedlungsbereich zur Verfügung gestellt. - die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die Ansiedlung, Erweiterung und Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", trägt mit dazu bei, dass in allen Landesteilen eine bedarfsorientierte Warenversorgung der Bevölkerung durch eine ausgewogene und breit gefächerte, nach Zentralörtlichkeit differenzierte Einzelhandelsstruktur sichergestellt wird. Die im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", getroffenen raumordnerischen Festlegungen stellen das Ergebnis von Abwägungen zwischen überörtlich raumbedeutsamen Ansprüchen und langfristig gebotenen Erfordernissen aus Landessicht einerseits sowie der kommunalen Planungsträger und der sonstigen öffentlichen Planungsträger andererseits dar. Den Kommunen verbleibt ein ausreichender Spielraum, um eigenverantwortlich die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Siedlungs- und Versorgungsbedingungen gestalten zu können. Durch die Festlegung überörtlich relevanter Raumbelange auf Landesebene werden durch den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" vom 4. Juli 2006, die planerischen Vorraussetzungen geschaffen, damit sich das Saarland unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und Konsolidierung der Infrastruktureinrichtungen einerseits und unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft andererseits zukunftsorientiert weiter entwickeln kann. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", schafft damit die Rahmenbedingungen für einen Anpassungsprozess der Siedlungsstruktur des Landes zugunsten einer dauerhaft umweltverträglichen und nachhaltigen Siedlungsweise.
Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" vom 13. Juli 2004
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Die Ansprüche an den Raum sind sehr vielfältig. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", hat die Aufgabe, diese Flächenansprüche an den Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen Nutzungen unter Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte zu koordinieren und zu sichern. Der Landesentwicklungsplan legt dabei Ziele der Raumordnung fest, die die Naturgüter unmittelbar oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben, sie wesentlich berühren oder sie als Grundlage für umweltverbessernde Planungen haben. Dabei handelt sich es um raumordnerische Zielsetzungen der Flächenvorsorge für die Flächennutzungen von Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen, Forschung, Entwicklung, Windenergieanlagen und Landwirtschaft; den Schutz der freien Landschaft und der Naturgüter in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz; die Standortbereiche für Rohstoffwirtschaft, kulturelles Erbe, Tourismus und besondere Entwicklungen; sowie die Standortbereiche und Trassenbereiche der Verkehrsinfrastruktur. Diese landesplanerisch festgelegten Ziele stellen das Ergebnis von Abwägungen zwischen überörtlichen raumbedeutsamen Ansprüchen und langfristig gebotenen Erfordernissen aus Landessicht einerseits und der kommunalen Planungsträger sowie der sonstigen öffentlichen Planungsträger andererseits dar. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", setzt verbindliche Ziele der Raumordnung insbesondere gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften sowie sonstigen Planungsträgern fest. Gleichwohl wird den Kommunen ein ausreichender Spielraum eingeräumt, um eigenverantwortlich die Erhaltung und Entwicklung guter Umwelt- und Wirtschaftsbedingungen gestalten zu können. Durch die Festlegung überörtlich relevanter Raumbelange auf Landesebene werden die planungsmäßigen Vorraussetzungen geschaffen, damit sich das Saarland unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft einerseits und wirtschaftlicher Gesichtspunkte andererseits zukunftsorientiert weiter entwickeln kann.
Landesfischereiordnung (LFO)
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Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 2. August 1999 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393). 1. geändert durch Art. 10 Abs. 97 des Gesetzes Nr. 1484 vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) 2. geändert durch Gesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) 3. geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393)
Landesplanerische Stellungnahmen
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Die Landesplanerische Stellungnahme ist die Äußerung der Landesplanungsbehörde gegenüber dem Träger der Bauleitplanung, welche raumordnerischen Ziele bei der Aufstellung eines Bauleitplanes zu beachten sind.
Landesplanung -Geoportal Saarland-
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Der vorliegende Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ vom 13. Juli 2004, hat die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum koordiniert und gegeneinander abgewogen und raumordnerische Ziele für ganz bestimmte Flächennutzungen sowie Standort- und Trassenbereiche festgelegt.
Landesrechtliche Grundlagen Immissionsschutz Saarland
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Hier finden Sie Informationen zu landesrechtlichen Grundlagen des Immissionschutzes im Saarland.
Landeswaldgesetz (LWaldG) des Saarlandes
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Mit dem neuen Landeswaldgesetz bringt das Saarland als erstes Bundesland die konsequent ökologisch ausgerichtete Waldwirtschaft im öffentlichen Wald in Gesetzesform. Neben dem Verbot von Kahlschlägen unterstreichen die Pflicht zu einer bestands- und bodenschonenden Ernte des Holzes, der Vorrang der natürlichen Waldverjüngung, der weitgehende Verzicht auf Pestizide sowie das Belassen von Biotopholz die ökologische Ausrichtung. Der saarländische Wald soll auch noch mehr Bürgerwald werden. In einer liberalen Auslegung des Betretungsrechtes dürden Waldwege und -straßen im Saarland auch künftig von Wanderern, Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt werden. Aber auch das Reiten soll in Zukunft auf allen Waldwegen und Forststraßen erlaubt sein. Diese liberale Regelung appelliert an das Veranwortungsgefühl aller, die den Wald in ihrer Freizeit zur Erholung nutzen. Das Waldgesetz ist 2003 in Kraft getreten.
Landschaftsprogramm Saarland - Juni 2009 -Geoportal Saarland-
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Das Landschaftsprogramm beinhaltet die Planung des Landes für den Fachbereich Naturschutz. Dazu sind 6 Themenkarten im Maßstab 1:75.000 erarbeitet worden. Ihre Darstellungen sind in einem umfangreichen Textteil erläutert und begründet. Somit konkretisiert das Landschaftsprogramm die in der Gesetzgebung formulierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der gesamten Landesfläche. Es stellt dar, was für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft jeweils erforderlich ist. Das Landschaftsprogramm beachtet die Ziele der Raumordnung und berücksichtigt ihre Grundsätze und sonstigen Erfordernisse. Es entfaltet weder eine Bindungswirkung noch hat es das Ansinnen, den Landesplanern, Flächennutzungsplanern, Fachplanern und den Nutzern von Natur und Landschaft vorzuschreiben, was sie in Natur und Landschaft zu tun und zu lassen haben. Vielmehr versteht es sich als Angebotsplanung, die Impulse für eine nachhaltige Raumentwicklung setzt. Die Auseinandersetzung mit den konkurrierenden Nutzungen und ihren Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ermöglicht es allen öffentlichen Stellen, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten solche Maßnahmen aktiv zu planen und durchzuführen, die der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Ebenso sind direkt solche Planungen und Maßnahmen zu erkennen und möglichst zu vermeiden, die diesen Zielen zuwider laufen.
Lebendige Prims - Ein Projekt im Rahmen der WRRL im Saarland
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An der Prims wird der interdisziplinäre Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie beispielhaft umgesetzt. Verwaltung, Wissenschaft und ein engagierter Umweltverband arbeiten eng zusammen.
Lebensmittelverschwendung
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Unter dem übergeordneten Thema Lebensmittelwertschätzung beschäftigt sich das Umweltministerium seit 2017 mit dem Thema Lebensmittelverschwendung. Im Rahmen eines Vier-Jahres-Plans wird jedes Jahr ein anderer thematischer Schwerpunkt gesetzt.
Lehrmaterialien
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Die Erfahrungen und Rückmeldungen zur Ausstellung Boden - Wir stehn drauf zeigen, dass insbesondere im schulischen Bereich ein großes Interesse an Informationen zum und über den Boden besteht. Entsprechende Lehrmaterialien sind bisher aber nur spärlich vorhanden. Zwar haben mehrere Bundesländer mit erheblichem Aufwand sehr gute Informationen zusammengestellt oder Hilfestellungen und Vorschläge zum Thema erarbeitet. Auch von privater Seite werden Materialien zum Kauf oder auch Workshops angeboten. Speziell auf die Lerninhalte der Schulen abgestimmte Veröffentlichungen, die überdies zusammen mit Lehrkräften erarbeitet wurden, waren bislang aber nicht verfügbar. Das saarländische Umweltministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien Lehrmaterialien für die Grundschulen erstellt, die über die Behandlung des Themas im Sachunterricht hinausgehen.
Leitfaden Eingriffsbewertung
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Methode zur Bewertung des Eingriffes, der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie der Maßnahmen des Ökokontos
Leitfaden Tiere in Not - Wer hilft weiter?
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In unserem Flyer finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie ein Ihrer Meinung nach hilfebedürftiges Tier auffinden. Egal, ob ein Hund oder eine Katze, ein hilfloser oder „zahmer“ Vogel, ein kranker Igel, ein größeres Wildtier, ein Exot, Frösche, Kröten und Kaulquappen oder ein leidendes Haustier – für jedes Tier gibt es einen passenden Ansprechpartner.
Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung
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Im Rahmen der Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen sind die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Die Belange des Naturschutzes sind in den Planungs- und Zulassungsverfahren zu beachten und sachgerecht in die Entscheidungen einzustellen. Hierbei umfassen diese Belange die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, den Artenschutz, den Biotopschutz und die Sicherung des kohärenten europäischen Netzes Natura 2000. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes werden in dem vorliegenden Leitfaden die speziellen artenschutzrelevanten Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt. Der Leitfaden soll dazu beitragen, konsensuale Lösungen zwischen der Nutzung der Windenergie und dem Naturschutz zu finden.
Level II Dauerbeobachtungsflächen
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In bestimmten, abgestecken Probeflächen des saarländischen Waldes finden regelmäßige Messungen verschiedenen Paremeter statt. Die Messergebnisse werden in Berichten veröffentlicht.
Lokalwarenmarkt St. Wendeler Land
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Mit dem LEADER +-Programm "Lokalwarenmarkt St. Wendeler Land" soll ein weitgehend eigenständiger Markt entwickelt werden, in dem lokal-regionale Produkte als attraktive Ergänzung zur Grundverrsorgung mit Produkten aus aller Welt (globale Produkte) angeboten werden. In einem Partnerbetriebssystem haben sich die Hersteller, Verarbeiter und Vertreiber lokal-regionaler Produkte zusammengeschlossen mit dem Ziel der besseren Zusammenarbeit und Information der Öffentlichkeit. Zwar stehen Lebensmittel im Mittelpunkt des Marktgeschehens. Es wird aber besonderer Wert darauf gelegt, daß auch "NON-FOOD-Produkte" gefördert werden - so zum Beispiel unter dem Begriff "Str. Wendeler Land - steinreich!" alle Waren und Dienstleistungen steinernen Ursprungs.
Luftgüteinformationen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) des Saarlandes
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Gemessene Luftschadstoffe und Beurteilungswerte.
Lärm in Schulen und Kindertagesstätten
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Es gibt viele unterschiedliche Dinge die tagtäglich aus unserer Umwelt auf uns einwirken. Eine Komponente ist der Lärm. Forschungsergebnisse belegen, dass Lärmbelastung sich nachteilig auf die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit auswirkt, vor allem bei Kindern. Folglich ist es besonders wichtig dort Lärm zu vermeiden, wo er den Bereich Konzentrations- und Leistungsfähigkeit stark nachteilig beeinflusst: in der Schule und in Kindertagesstätten. Auch an den Lehrkräften und Erziehern gehen die Auswirkungen von Lärm nicht spurlos vorbei, denn Lärm verursacht Stress. Der Anteil von Lehrern, die frühzeitig in Pension gehen, ist gestiegen. Der Grund dafür sind meistens durch Stress verursachte Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burn-Out-Syndrome. Für Lärmprobleme in Schulen und Kindertagesstätten gibt es mehr als nur eine Ursache. Es spielen viele Faktoren eine Rolle bei der Entstehung von Lärm: Beispielsweise Raumbeschaffenheiten. Da diese von Ort zu Ort unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für die Beseitigung von Lärm. Dennoch möchte diese Seite Lösungsansätze präsentieren und Anregungen für eigene Projekte geben.
Lärm in Schulen und Kindertagesstätten
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Es gibt viele unterschiedliche Dinge die tagtäglich aus unserer Umwelt auf uns einwirken. Eine Komponente ist der Lärm. Forschungsergebnisse belegen, dass Lärmbelastung sich nachteilig auf die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit auswirkt, vor allem bei Kindern. Folglich ist es besonders wichtig dort Lärm zu vermeiden, wo er den Bereich Konzentrations- und Leistungsfähigkeit stark nachteilig beeinflusst: in der Schule und in Kindertagesstätten. Auch an den Lehrkräften und Erziehern gehen die Auswirkungen von Lärm nicht spurlos vorbei, denn Lärm verursacht Stress. Der Anteil von Lehrern, die frühzeitig in Pension gehen, ist gestiegen. Der Grund dafür sind meistens durch Stress verursachte Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burn-Out-Syndrome. Für Lärmprobleme in Schulen und Kindertagesstätten gibt es mehr als nur eine Ursache. Es spielen viele Faktoren eine Rolle bei der Entstehung von Lärm: Beispielsweise Raumbeschaffenheiten. Da diese von Ort zu Ort unterschiedlich sind, gibt es auch keine Patentlösung für die Beseitigung von Lärm. Dennoch möchte diese Seite Lösungsansätze präsentieren und Anregungen für eigene Projekte geben.
Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte
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Am 1. Juli 2013 trat die EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 / EU-BauPVO) in allen Teilen in Kraft und löste die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ab. Die EU-BauPVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt die Bedingungen für die Vermarktung von harmonisierten Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt. Die Marktüberwachung erstreckt sich auf alle harmonisierten Bauprodukte. Sie erstreckt sich auch auf Bauprodukte, an denen die CE-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht ist. Die EU-Mitgliedstaaten sind durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Marktüberwachung verpflichtet.
Masterplan Industrieflächen
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Der Erfolg eines Unternehmens setzt die Wahl des richtigen Standortes voraus. Dazu gibt es im Rahmen des EU-geförderten Masterplans Industrieflächen Saarland ein hervorragendes Angebot: Insgesamt 257 Fußballfelder groß sind die vier Industriegebiete, deren Erschließung und Vermarktung die gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar für die Landesregierung übernommen hat. Dabei hat sie unter anderem Lage, Verkehrsanbindung, ökologische Verträglichkeit und die Möglichkeit Grundstücke großzügig zuzuschneiden, als maßgebende Kriterien für die Auswahl der Erschließungsgebiete herangezogen.
Masterplan Wasserversorgung 2040
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Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt. Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln. Die Herausforderungen Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge „Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“ „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Masterplan Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet. Die Orientierung Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen. Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel. Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten. Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. „Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in ei­ner stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“ Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung. Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet. Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt. „Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“ Wasserpreis für die Endkunden Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden. Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.
MeerMobil
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Seit dem Jahre 2020 unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar, im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Verein THE BLUE MIND e.V., Meereswissenschaften und Umweltschutz auch an diejenigen Orte zu tragen, die weitab vom Meer liegen. Dies konnte auch mit der Beschaffung eines Fahrzeuges, dem sogenannten MeerMobil geschehen, welches die Arbeit der Meeresbiologinnen mit vielfältigen Funktionen unterstützt. Da Meeresschutz im Alltag anfängt, wird mit Hilfe von Lehrfilmen, Experimenten, Schulungen und Workshops speziell Kinder zu einem nachhaltigen Handeln angeregt ― an der Nordsee ebenso wie im Saarland. Dazu werden Schulen und Unterrichtseinheiten angeboten, die auf die Vorkenntnisse der jeweiligen Altersgruppen zugeschnitten sind. Zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele (SDG`s) hält der Verein Vorträge und veranstaltet Seminare sowie Exkursionen in Grund- und weiterführenden Schulen zu relevanten Themen wie z.B. der Plastikvermüllung bzw. Plastikvermeidung, der Überfischung und der globalen Erwärmung.
Mehrwegangebotspflicht
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Ab dem 1. Januar 2023 müssen bisher in Einwegkunstoff verpackte „To-Go“ Lebensmittel – also Essen und Getränke für unterwegs – auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden und dürfen gleichzeitig nicht teurer sein als die herkömmlichen Einwegverpackungen (ein angemessener Pfand darf verlangt werden). Grund dafür ist, dass Einwegverpackungen ein enormes Müllaufkommen erzeugen, welches mit hohen Ressourcenverbräuchen bzw. Umweltbelastungen einhergeht. Nun können Verbraucherinnen und Verbraucher also besser dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und damit unserer Umwelt etwas Gutes zu tun.
Merkblatt 2007: Jauche-, Gülle-, Silage-, Sickersäfte-Anlagen
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Merkblatt über die Nutzung von Jauche-, Gülle-, Silage- und Sickersäfte-Anlagen
Merkblatt Erosionsschutz in der Landwirtschaft
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Der Boden ist für den Landwirt ein kostbares Gut, denn er ist die Grundlage der landwirtschaftlichen Erzeugung. Er speichert und liefert Nährstoffe und Wasser, bietet Bodenorganismen Lebensraum und gibt den Wurzeln Halt. Da die landwirtschaftliche Fläche nahezu die Hälfte der des Saarlandes bedeckt, kommt dem saarländischen Landwirt eine besondere Bedeutung beim Schutz des Bodens zu. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Gefährdungslage, Maßnahmen und gesetzliche Regelungen.
Messstationen des Immissionsmessnetzes Saar
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Das Immissionsmessnetz Saar besteht aus den 12 festen sowie einer mobilen Messstation. Hier finden Sie neben einer Übersichtskarte und einer Parameterübersicht die Messwerte der einzelnen saarländischen Messstationen.
Milch und Milchprodukte - Haltbarkeit, Lagerung und Ideen für Reste
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Tag für Tag landen viele kostbare Lebensmittel in der Tonne. Einer Studie des Thünen-Instituts zufolge wirft jeder Einzelne von uns jährlich über 75 Kilogramm Lebensmittel weg. Milch und Milchprodukte sind jene Lebensmittel, die aufgrund des überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatums am häufigsten entsorgt werden. Doch das müsste gar nicht sein. Gerade bei Milchprodukten können Sie ganz leicht selbst prüfen, ob diese noch genießbar sind. Auch der bedarfsgerechte Einkauf und die korrekte Lagerung von Nahrungsmitteln sowie die sinnvolle Weiterverwendung von Resten helfen Lebensmittel vor der Tonne zu bewahren.
Mitmacher gesucht
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Schon bei der baulichen Dorfentwicklung hat das Saarland mit der Agentur ländlicher Raum ganz konsequent darauf gesetzt, dass Impulse von der Bevölkerung selber aufgegriffen und umgesetzt wurden. Dies gilt umso mehr für das Programm der gesellschaftlichen Dorfentwicklung. Die einfachste und zugleich treffendste Formel dafür lautet: Mitmacher gesucht!
Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsplan
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Die nachhaltige Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs kann nur im Kontext der allgemeinen Verkehrsentwicklung betrachtet werden. Die am Markt üblichen Modelle sind noch nicht in der Lage, die Wechselwirkungen von motorisiertem und nicht motorisiertem Individualverkehr (Radfahrer, Fußgänger) darzustellen. Auch der Umweltverbund (ÖPNV kombiniert mit Fahrrad fahren, zu Fuß gehen) lässt sich derzeit nur schwer darstellen. Der Verkehrsentwicklungsplan wird sich um eine solche Darstellung bemühen und darauf aufbauend ein spezielles Verkehrsmodell für das Saarland entwickeln.
Modellprojekt Theel-Ill
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Am 12. September 2014 fand im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein Workshop mit dem Thema “Gewässerschutz im Theel/Ill Gebiet“ statt. Alle Akteure, die in diesem Gebiet arbeiten, haben die Möglichkeit genutzt, die derzeitigen Ergebnisse ihrer Arbeit zu präsentieren und diese zur Diskussion gestellt. Die Arbeiten zusammen haben das Ziel darauf hin zu wirken, den guten Zustand gemäß WRRL im Einzugsgebiet von Theel und Ill zu erreichen.
Moos-Monitoring
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Das internationale Moosmonitoring, das alle 5 Jahre durchgeführt werden soll, ist Bestandteil des UN-ECE "Cooperative programme for monitoring and evaluation of the long-range transmission of air pollutants in Europe" und wurde im Rahmen der "Convention on long-range transboundary air pollution" von 1979 beschlossen. Deutschland hat sich zur Teilnahme verpflichtet. Auch im Saarland wurden im Rahmen der bisher stattgefunden Monitoringmaßnahmen Proben genommen.
NaSaarWas
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Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat in Kooperation mit dem Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung (LVGL) sowie der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik einen mobilen Schutzgebiete-Assistenten entwickelt. Mit Hilfe der App können sich Bauherren, Architekten oder Handwerker schnell und sicher darüber informieren, ob ein geplantes Bauvorhaben in einem Schutzgebiet liegt. „Ziel der App ist es, ein anwenderfreundliches Angebot für Bürger, Planer und Interessierte bereitzustellen. Ob hochwasserrelevante Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete oder naturschutzfachlich relevante Schutzgebiete – mit „NaSaarWas“ wird das Handy zum Schutzgebiets-Assistent und zeigt in Sekundenschnelle an, wo Schutzgebiete im Saarland liegen und ob an einem bestimmten Standort zum Beispiel mit einem Risiko durch Flusshochwasser zu rechnen ist“, erklärt Umweltminister Reinhold Jost.
Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland
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Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt die saarländische Landesregierung, wie sie unser Land fit für die Zukunft machen möchte. Dazu gehört es, dass wir sowohl unsere natürlichen Lebensgrundlagen ausreichend schützen als auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wirtschaft und Industrie eine solide Grundlage für Innovation und Erfolg haben. Bei alledem steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Vordergrund...
Nationale Naturlandschaften im Saarland
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Wussten Sie schon, dass das Saarland über drei „Nationale Naturlandschaften“ verfügt? Das Biosphärenreservat Bliesgau sowie die saarländischen Teile des Naturparks Saar-Hunsrück und des Nationalparks Hunsrück-Hochwald umfassen rund 60 Prozent der Landesfläche. Sie bieten neben naturnahen Landschaften jede Menge Naturerlebnisse und „grüne“ Angebote der Premiumklasse. Erfahren Sie in unserem kostenlosen Magazin „Nationale Naturlandschaften im Saarland“ auf rund 60 Seiten alles Wissenswerte rund um diese sehenswürdigen Gebiete!
Nationalpark Hunsrück-Hochwald
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Mit dem Nationalpark leisten das Land Rheinland-Pfalz und das Saarland ihren Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und schaffen Perspektiven für die Region. „Die Unterzeichnung des Staatsvertrages ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum ersten von Beginn an länderübergreifend geplanten Nationalpark“, sagten Annegret Kramp-Karrenbauer und Malu Dreyer. Die beiden Ministerpräsidentinnen zeigten sich erfreut über den bisherigen Verlauf des gemeinsamen Projektes.
Nationalpark Hunsrück–Hochwald in Rheinland-Pfalz und im Saarland -Geoportal Saarland-
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Rheinland–Pfalz und das Saarland haben durch einen Staatsvertrag einen gemeinsamen Ländergrenzen überschreitenden Nationalpark in einer Gesamtgröße von ca. 10.000 ha eingerichtet. Die entsprechenden Gesetze wurden durch die Landtage des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz Ende 2014 bzw. Anfang 2015 verabschiedet. Rund 985 Hektar des Nationalparks liegen innerhalb des Gebietes der Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler. Dieses im Saarland liegende Teilgebiet ist in einer Gliederungskarte im Maßstab 1: 10.000 und einer Grenzkarte (in 8 Blattschnitten) im Maßstab 1: 2.000 dargestellt. Aus der Grenzkarte ist das Gebiet zu ersehen, für das die Unterschutzstellung als Nationalpark nach § 24 BNatSchG im Saarland gültig ist. Dieses Gebiet ist untergliedert in die Naturzone, die sich in eine Naturzone 1a (Wildnisbereiche, dunkelgrün) und eine Naturzone 1b (Entwicklungsbereiche, hellgrün) unterteilt. Diese unterschiedliche Farbgebung soll sozusagen den unterschiedlichen "Wildnisgrad" dieser beiden Gebiete wiedergeben. In der Naturzone 1a (Wildnisbereiche) ist der Wald bereits vollständig aus der forstlichen Bewirtschaftung genommen und sich selbst überlassen. In der Naturzone 1b (Entwicklungsbereiche) soll der Wald durch Entnahme der nicht standortheimischen Arten (insbesondere Nadelbäume) noch so umgebaut werden, dass sich die von Natur aus standorttypischen Waldgesellschaften dort einstellen können. Insgesamt ist ein maximaler Zeitrahmen von 30 Jahren gegeben, damit sich die Naturzone 1b in die Naturzone 1a entwickeln kann. Die Naturzone 1a soll dann 75 % der Gesamtfläche des Nationalparks ausmachen, um die internationalen Kriterien der IUCN für Nationalparks zu erfüllen. Auf dieser Fläche darf Natur dann Natur sein. Die restliche Fläche mit ihrem Anteil von rund 25 % ist der Pflegezone 2 zugeordnet. Diese soll die Naturzone vor negativen Einflüssen aus den benachbarten Gebieten schützen. In dieser Zone ist die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die auch der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Brennholz dienen, möglich. Da in der Grenzkarte und dem entsprechenden Kartendienst die jeweiligen Flurstücke zu identifizieren sind, können Eigentümerinnen und Eigentümer genau feststellen, ob und gegebenenfalls inwieweit sie durch das Vorhaben betroffen sind.
Natur des Jahres
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Sicher sind Sie in der Presse schon einmal über den Baum des Jahres, den Vogel des Jahres oder die Blume des Jahres gestolpert. Im Jahr 1971 hat der damalige Bund für Vogelschutz, der inzwischen Naturschutzbund (NABU) heißt, zum ersten Mal den Vogel des Jahres gekürt: den Wanderfalken. Ab 1980 kam die Blume des Jahres dazu, und inzwischen gibt es über 20 Tiere, Pflanzen und Lebensräume, die von verschiedenen Naturschutzverbänden in den Mittelpunkt eines Jahres gestellt werden. Warum macht man das überhaupt? Mit der Wahl der Pflanzen, Tiere und Lebensräume des Jahres wird auf die Gefährdung von Natur und Umwelt aufmerksam gemacht und darüber informiert, warum es lohnenswert ist, Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten. Meist haben die gewählten Arten und Lebensräume eine besondere ökologische Bedeutung oder sind in ihrer Existenz bedroht. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Natura 2000 -Geoportal Saarland-
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Die Anwendung „Natura 2000 im Saarland“ bietet derzeit eine interaktive Übersichtskarte sowie Sachinformationen der Natura 2000 Gebiete und Lebensraumtypen im Saarland kombiniert mit Luftbildern und topografischen Karten.
Natura 2000-Gebiete - Fragen und Antworten zu den europäischen Schutzgebieten
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Die vorliegende Broschüre gibt allgemeinverständlich und knapp aber konkret Antworten auf Ihre Fragen. Sie informiert über das Was und Warum von NATURA 2000, sie gibt Auskunft zu den entsprechenden Naturschutzbestimmungen aber auch zur finanziellen Förderung.
Naturnahe Waldwirtschaft
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Die "Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland (Waldbaurichtlinie)" verfolgt das Ziel, die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner vielfältigen Funktionen zu sichern. Die Leitlinien dieser Bewirtschaftungsform beruhen auf der Maxime, die in Wäldern ablaufenden natürlichen Prozesse so weit als möglich zu nutzen, um so menschliche Eingriffe erheblich einzuschränken.
Naturpark Saar-Hunsrück -Geoportal Saarland-
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Mit einer Fläche von rund 2.055 Quadratkilometern erstreckt sich der länderübergreifende Naturpark Saar-Hunsrück vom Hunsrück und dem Saar-Nahe-Bergland über den Schwarzwälder Hochwald und dem Saar-Moselgau bis zu den Weinbergen an der saarländischen Obermosel und den Saar-Niedgau. Er ist als eine der schönsten Mittelgebirgslandschaften Deutschlands bekannt. Zahlreiche Naturschutzgebiete belegen den hohen Naturschutzwert dieser Landschaft. In 2018 erreichte der Naturpark Saar-Hunsrück im Rahmen der von der Heinz-Sielmann-Stiftung durchgeführten öffentlichen Abstimmung zu Deutschlands Naturwunder 2018 einen sehr beachtlichen zweiten Platz. Im saarländischen Teilgebiet des Naturparks ist die Saarschleife bei Mettlach im Durchbruchtal der Saar durch den Taunusquarzit des Hunsrücks das Wahrzeichen des Saarlandes. Dieses Engtal wird von bis zu 200 m hohen Steilhängen und Steinrauschen gesäumt, da sich die Saar tief in das Gestein hinein geschnitten hat. Die Steilhänge mit ihren teils trockenen, offenen Fels- und Geröllfluren wechseln ab mit naturnahen Waldlebensräumen. In diesem Natura 2000-Schutzgebiet von europäischen Rang finden viele seltene Tier- und Pflanzenarten (z.T. Urwaldreliktarten) ihre Rückzugsbereiche.
Naturwaldzellen
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Im Saarländischen Staatswald sind gewisse Bereiche zum Zwecke der forstlichen Forschung (hauptsächlich waldbauliche Fragestellungen) durch Verordnung geschützt. Sie sind auch gleichzeitig Naturschutzgebiete.
Neuaufstellung Landesentwicklungsplan - Strategische Umweltprüfung
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Im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans „Saarland“ werden die beiden bisherigen Teilabschnitte „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ vom 13. Juli 2004 und „Siedlung“ vom 4. Juli 2006 zusammengeführt und entsprechend aktueller Herausforderungen an eine nachhaltige Raumentwicklung, wie z.B. demographischer und sozialer Wandel oder Klimawandel, fortgeschrieben.
Neue Förderung für private Regenwasserbewirtschaftung
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Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden. Mit der Novellierung dieser Richtlinie können die Gemeinden Fördermittel zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung an die örtliche Bevölkerung weiterreichen; beispielsweise für Retentionszisternen, wasserdurchlässige Oberflächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme. Über diese Förderangebote sollen möglichst viele Menschen im Saarland zum Mitmachen bewegt werden...
Neue Techniken
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In den letzten Jahren wurden im Bereich der Erforschung und Veränderung des Erbguts weitreichende Entwicklungen gemacht, die unter dem Begriff der „neuen Techniken“ zusammengefasst werden. Dazu gehören z. B. die CRISPR/Cas-Technik und die Oligonukleotidmutagenese (ODM bzw. OGM). Mithilfe der neuen Techniken ist es u. a. möglich, lediglich eine Base (einen Buchstaben der DNA-Sequenz) auszutauschen, kleinere oder größere Stücke künstlicher oder fremder DNA in das Erbgut einzubauen oder bestimmte Gene zu zerstören. Der Europäische Gerichtshof hat am 25.07.2018 folgendes Urteil gefällt: neue Züchtungstechniken wie Genome Editing und CRISPR sind als Gentechnik einzustufen. Nach jetzigem Erkenntnisstand und vorbehaltlich einer anderslautenden Äußerung der Europäischen Kommission oder der Gerichte sind die mit Verfahren der Mutagenese gewonnenen Organismen als genetisch veränderte Organismen auch im Sinne der Systemrichtlinie anzusehen. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als die für das Gentechnikgesetz zuständige Behörde im Saarland empfiehlt Anwendern der neuen Techniken, vor deren Einsatz Kontakt mit dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz aufzunehmen.
Niederschlag (gewässerkundliche Dienste)
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Zur Beobachtung der Niederschlagshöhen im Saarland wird ein landeseigenes Messnetz betrieben. In der Karte sind die 46 Stationen dieses Messnetzes dargestellt. Über den Klick auf die Stationsnamen gelangen Sie zu einer Jahresauswahlliste, worüber Sie die einzelnen Jahreslisten mit Tages-, Monats- und Jahressummen erhalten.
Ozonschicht zerstörende Substanzen
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Stratosphärisches Ozon (Ozonschicht) ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Atmosphäre, wobei es nicht mehr als einen fein verteilten zarten Schleier darstellt, der zusammengepresst auf Normaldruck lediglich eine Dicke von etwa 3 mm hätte. Es reicht aber aus, um die kurzwellige ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne zu absorbieren und so wie ein Sonnenschutz alles Leben auf der Erde vor den zellschädigenden Wirkungen zu schützen. Die stratosphärische Ozonschicht kann durch langlebige chlor- und bromhaltige Verbindungen wie Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und Halon geschädigt werden. Ausgehend von Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halonen, die als Treibgase, Kühl- und Schäummittel beziehungsweise als Feuerlöschmittel in der Vergangenheit eingesetzt wurden, entstehenden Chlor-Radikale, die nach komplizierten Zwischenschritten vor allem im Bereich der sehr kalten polaren Stratosphäre in der Lage sind, viele Ozonmoleküle zu spalten. In den Bereichen der Pole ist die Ozonschicht teilweise so gering, dass man vor allem während der Wintermonate von einem "Ozonloch" spricht. Zum Schutz der Ozonschicht wurde deshalb im Jahr 1987 das Montrealer Protokoll unterzeichnet. Dies wurde in Europa und Deutschland durch verschiedene Verordnungen umgesetzt. In Europa und in Deutschland sind die Herstellung und die Vermarktung von FCKW und Halonen sowie von Produkten, die diese enthalten (Spraydosen, Kühlgeräte, Feuerlöscher) weitestgehend verboten. Auch die Ersatzstoffe (H-FCKW), die ebenfalls ein Ozonschädigungspotential besitzen, wenn auch in geringerem Umfang, werden nach und nach beschränkt.
PCB-Kataster
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat im Jahre 2016 die Firma Amec Foster Wheeler E & I GmbH (Amec Foster Wheeler) mit der Erstellung eines PCB-Verdachtsflächenkatasters für das Saarland beauftragt. Dabei gliedert sich das Verdachtsflächenkatasters in zwei Teile: eine alle Umweltmedien betreffende Literaturrecherche mit Bericht die Katastererstellung PCB im Saarland für das Medium Boden mit Dokumentation (Beschreibung Kartenteil, Rechercheergebnisse mit Quellen). Das Ziel des Projektes war die Erfassung und Darstellung von PCB-Verdachtsflächen im Saarland. Einzelheiten zum PCB-Verdachtsflächenkataster finden Sie auf der Homepage des [Verlinkung: Homepage des LUA oder besser Kapitel PCB-Kataster beim LUA] Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) [Verlinkung Ende; zukünftige Adresse nicht bekannt].
POP (Persistente organische Schadstoffe)
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Daten zu POP-Vorkommen im Saarland.
Pflanzenschutzmittel im Grundwasser des Saarlandes- jährliche Auswertung
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Jährliche Auswertung der Ergebnisse der Grundwasserüberwachung auf Pestizide und ihre Metaboliten
Photovoltaik auf Agrarflächen -Geoportal Saarland-
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Das Ergebnis des konsensualen Flächenfindungsprozesses, der auf den rechtlichen Voraussetzungen des EEG fußt, ist die hier im Geoportal ausgewiesene Flächenkulisse, die eine Größenordnung von ca. 8.300 ha umfasst. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland bis 2020 zu 20 Prozent durch Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien abzudecken und diesen Anteil danach weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung, wie sie vom saarländischen Energiebeirat empfohlen wurde, auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Abgerundet wurde die Entscheidungsfindung durch die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, deren Änderungswünsche zum Teil direkt in die Gestaltung der Flächenkulisse Eingang gefunden haben bzw. in der Souveränität des kommunalen Handelns verbleiben
Privatwaldinventur
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Privatwaldinventur 2004: Bereitstellung aktueller Zustandsdaten über saarländische Privatwaldflächen. Wiederholungsinventur im Jahr 2014.
Projekt Waldkalkung
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Zweck der Waldkalkungen ist, der zum Teil tief reichenden Versauerung der Waldböden entgegenzuwirken. Die fortschreitende Versauerung der Böden geht mit erheblichen Schädigungen des Ökosystems Wald einher. So werden mit sinkenden pH-Werten (Säuregradmesser) das giftige Aluminium und Schwermetalle ausgewaschen, die die Wurzeln der Bäume schädigen und ins Grundwasser verlagert werden. Auch Nährstoffe werden dem Boden entzogen und stehen damit den Pflanzen nicht mehr zur Verfügung. Durch die Kalkungsmaßnahmen werden die Waldböden sozusagen mit einer Schutzhülle aus Kalk bedeckt. Der Kalk soll die über die Niederschläge eingetragenen Säuremengen in den obersten Bodenschichten über einen gewissen Zeitabschnitt neutralisieren, um damit den Bodenzustand zu stabilisieren und ggfs. auch wieder zu verbessern. Die Kalkung dient zudem auch dem Grundwasser- und damit letztlich dem Trinkwasserschutz. Besonders kalkungsbedürftig sind die Waldflächen der Buntsandsteingebiete im Saarland, da deren Böden von Natur aus ein nur geringes Pufferungsvermögen gegenüber Säureeinträgen aufweisen. Den Kalkungsmaßnahmen vorausgegangen waren bodenchemische Analysen durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), um zuverlässige Aussagen über den Bodenzustand zu erhalten. Im Anschluss an die Kompensationskalkung wird es weitere Untersuchungen im Sinne einer Wirkungskontrolle geben. Von der Kalkung ausgeschlossen werden einerseits aus Naturschutzgründen sensible Flächen (z.B. Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen u.ä.). Anderseits werden Verkehrsflächen und siedlungsnahe Flächen ausgeschlossen. Die Kompensationskalkung erfolgt ausschließlich in der vegetationsarmen Zeit, da nur dann sichergestellt ist, dass eine möglichst große Kalkmenge den Boden auch erreicht. Ausgebracht wird der Magnesiumkalk per Hubschrauber. Bei einer Menge von etwa 3 Tonnen pro Hektar können so pro Tag zwischen 60 und 75 Hektar Wald behandelt werden.
Projekt zum Erhalt der Heilpflanze Arnika im Naturpark Saar-Hunsrück
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Das Projekt des Naturparks Saar-Hunsrück startete bereits 2017 und wurde schon damals mit 25.000 Euro durch das Umweltministerium gefördert. „Wir haben uns als Ziel gesetzt, den saarländischen Arnikabestand langfristig zu sichern und dem starken Rückgang entgegenzuwirken.
Prüfingenieure und Prüfsachverständige nach PPVO
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Informationen über nach Bauordnungsrecht anerkannte Prüfberechtigte und Prüfsachverständige in den Fachbereichen Standsicherheit, Brandschutz, technische Anlagen und Einrichtungen sowie Erd- und Grundbau.
REACH und CLP
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REACH-Verordnung Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Seit diesem Datum dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. REACH gilt auch für sich bereits auf dem Markt befindliche sogenannte Altstoffe. CLP-Verordnung Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen.
Radonvorsorge-Konzept
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Radon ist ein natürlich im Boden vorkommendes, radioaktives Edelgas, das auch in das Innere von Gebäuden vordringen kann. Ist es in höheren Konzentrationen in der Atemluft vorhanden, so erhöht es das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Gesetzgeber die Bundesländer verpflichtet, so genannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Das sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen von Radon nicht ausgeschlossen werden kann. Per Gesetz muss ein Gebiet genau dann als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen werden, wenn in mindestens 10% der Gebäude auf einer Fläche von mindestens 75% des auszuweisenden Gebietes der festgelegte Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel überschritten wird. In diesen Vorsorgegebieten gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon. Das saarländische Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die notwendigen Schritte zur Ausweisung von Vorsorgegebieten sowie begleitende Maßnahmen in einem Konzept festgeschrieben: siehe Verweise!
Radverkehrsplan für das Saarland -Geoportal Saarland-
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Am 27. Juni 2011 wurde im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr der "Radverkehrsplan Saarland" der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser ist das Ergebnis einer systematischen Erfassung, Bewertung und Dokumentation der Wegequalitäten im Radverkehrsnetz des Saarlandes. Zielsetzung des Radverkehrsplanes für das Saarland ist es, zu einer Steigerung der Nutzung des Rades und zu einer Stärkung des Radtourismus als Wirtschaftsfaktor beizutragen. Er soll auf der infrastrukturellen Ebene einen Gesamtüberblick in Hinsicht auf eine Qualitätsverbesserung und systematische Weiterentwicklung der Netze liefern und damit eine zielgerichtete, effiziente Steuerung der Haushaltsmittel ermöglichen.
Raumordnungskataster
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Das Raumordnungskataster wird bei der Landesplanungsbehörde geführt. Es enthält alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Landesplanung von Bedeutung sind. Das Raumordnungsgesetz (ROG) fordert in seinen Grundsätzen für die Landes- und Regionalplanung, dass den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen ist, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Mit dem transnationalen Kooperationsprojekt C-Change nutzte die Landesplanung die Möglichkeit, erste Vorschläge für eine angemessene Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) für das Saarland zu erarbeiten. In einem ersten Schritt wurden vorhandene Klimamodelle ausgewertet und die Anfälligkeit saarländischer Raumnutzungen und –strukturen im Rahmen einer Vulnerabilitätsanalyse überprüft. Die Ergebnisse können Sie im Download unter "Klimamodelle und Vulnerabilitätsanalyse" und unter "Karten zur Vulnerabilitätsanalyse" einsehen.
Rechtliche Grundlagen
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Hier finden Sie eine Übersicht zu einigen ausgewählten nationalen und internationalen Regelungen. Der Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG), der darauf beruhenden Rechtsvorschriften des Bundes und von Verordnungen der Europäischen Union, die das Chemikalienrecht betreffen, liegt im Aufgabenbereich der Länder. Durch die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung), werden die Zuständigkeiten der Behörden im Saarland im Bereich des Chemikaliengesetzes geregelt.
Rechtliche Grundlagen (Strahlung)
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Hier finden Sie einen Link zum Gesetzen und Verordnungen.
Rechtsvorschriften
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Internationale Übereinkommen, EU - Verordnungen und Richtlinien, Rechtsvorschriften Deutschland - Gesetze und Vorschriften, Rechtsvorschriften Saarland - Gesetze und Verordnungen
Regional produzierende Betriebe im Saarland
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Ob im Hofladen, in der Bäckerei, in der Kaffeerösterei, in der Manufaktur oder auf dem Weingut – viele heimische Betriebe bieten ihre Waren vor Ort, aber auch online an. Auf übersichtliche Art und Weise finden Sie auf dieser Seite zahlreiche Erzeugnisse und sympathische Menschen, die sie herstellen oder veredeln.
Regionale Produkte - Landwirtschaftliche Direktvermarktung im Saarland
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Viele unserer Landwirte und Bäuerinnen haben sich für die Vermarktung direkt an den Verbraucher entschieden. Sie bieten ihre hochwertige Ware frisch und ohne Zwischenhandel an, sei es über Bauernmärkte, Verkaufsfahrzeuge oder eigene Hofläden. Die Verbraucher können sich dabei auf Qualität der Nahrungsmittel verlassen. Es gibt eine Vielzahl von Direktvermarktern im Saarland, mit einem weit gestreuten Angebot an Nahrungsmitteln. In dieser Broschüre sind diejenigen Betriebe aufgeführt, die sich auf Basis einer Umfrage des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft zu einer Veröffentlichung bereit erklärt haben. .
Regionalentwicklung Holzwirtschaft - Cluster Forst und Holz Saar
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Mit dem Projekt "Cluster Forst und Holz Saar" sollen alle mit dem Holz in Verbindung stehenden wirtschaftlichen Aktivitäten dargestellt werden als Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit der Akteure. Damit wird das Ziel verfolgt, eine höhere regionale Wertschöpfung mit dem Rohstoff Holz zu erreichen. Seit 1998 wird in der Wirtschaftförderung zunehmend die Clustermethode angewandt: mit der Zusammenfassung von Betrieben und Institutionen einer überschaubaren Region, die sich z. B. alle mit einem bestimmten Rohstoff beschäftigen, sollen die Voraussetzungen für eine höhere Wertschöpfung in einer Region wie z. B. das Saarland verbessert werden. Nach der Ermittlung von Grundinformationen über den Verwertungsfluß des saarländischen Holzes sowie der Struktur der saarländischen Forst- und Holzwirtschaft ist vorgesehen, für Schwerpunktbereiche das Zusammenwirken der Kräfte - z. B. im Bereich des Bauholzes (Forst - Sägewerke - Zimmereibetriebe - Verbraucher) oder des Energieholzes zu verbessern.
Regionales Klimamodell
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Regionales Klimamodell
Renaturierungsprogramm für Gewässer im Saarland
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Gefördert werden Maßnahmen, die das Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückversetzen und die Wiederansiedlung von naturraum- und standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften ermöglichen. So sollen möglichst lange, barrierefreie, reich strukturierte Fließwasserstrecken mit Gewässerrandstreifen hergestellt werden.
Rettungsschirm Ferienbetreuung
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Der „Rettungsschirm Ferienbetreuung“, wurde 2020 mit großem Erfolg durchgeführt und bot zahlreiche spannende Mitmach-Angebote für Kinder und Jugendliche. Das Programm, das 2020 ins Leben gerufen wurde, ist auf positive Resonanz gestoßen: an den beiden Ferienprogrammen haben insgesamt circa 3.800 Kinder (Sommerferienprogramm 2.500 und Herbstferienprogramm 1.300) teilgenommen. Insgesamt wurden etwa 450 Veranstaltungen in Form von Einzel-, Mehrtages- und Wochenveranstaltungen (im Sommer 280 und im Herbst 170) für unterschiedliche Altersgruppen durchgeführt. Im Durchschnitt nahmen unter verstärkten Corona-Schutzmaßnahmen acht Kinder an einer Veranstaltung teil. „Für die Kinder war das Ferienprogramm in der Corona-Zeit ein Highlight und auch die Eltern konnten wir damit ein Stück weit entlasten“, sagt Umweltstaatssekretär Sebastian Thul. In allen saarländischen Landkreisen sowie dem Regionalverband wurden Workshops aus den Themenfeldern einer Bildung für nachhaltige Entwicklung angeboten. „Unser Ferienprogramm war sehr vielseitig. Darunter befand sich Bewährtes, aber auch viele neue Projekte. Unser Maßstab blieb dabei, dass die Kinder und Jugendlichen nicht nur irgendwie beschäftigt werden sollten. Es stand vor allem - neben Spaß und Spiel - das Vermitteln von Kompetenzen und Wissen rund um die Themen Natur und Umwelt, Klima und Energie, Ernährung, politische Bildung, globales Lernen sowie Nachhaltigkeit im Vordergrund“, betonte Thul. Im Angebot waren zum Beispiel ein Wildniscamp im Urwald vor den Toren der Stadt Saarbrücken, ein umfangreiches Programm der Wildparkakademie Saarbrücken, die Planung sowie der Dreh eines Nachhaltigkeitskrimis, Klimaexpeditionen, Projekte zu Plastikmüll in den Meeren, Wasseruntersuchungen in heimischen Bächen, zahlreiche Angebote von Umwelt- und Naturschutzverbänden, sowie weiteren Bildungspartnern des Saarländischen BNE-Netzwerkes und vieles mehr. Die Ferienmaßnahmen richteten sich an Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren und waren kostenlos.
Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes im Saarland
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Die Bewirtschaftungsrichtlinie für den Staatswald des Saarlandes verfolgt das Ziel, die ökologische und ökonomische Leistungsfähigkeit des Waldes und damit die Nachhaltigkeit seiner vielfältigen Funktionen zu sichern. Die Grundregeln einer naturnahen Waldwirtschaft bilden dafür unverzichtbar das Fundament. Die Leitlinien dieser Bewirtschaftungsform beruhen auf der Maxime, die in Wäldern ablaufenden natürlichen Prozesse so weit als möglich zu nutzen, um so menschliche Eingriffe erheblich einzuschränken. Damit erhöht sich langfristig die Naturnähe, also die ökologische Funktion der Wälder, bei gleichzeitiger Sicherung des Wirtschaftsziels, nämlich die Erziehung wertvollen Starkholzes.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben und Maßnahmen einer nachhaltigen, gewässerverträglichen Landwirtschaft
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Die Landwirtschaft nimmt aufgrund ihrer Arbeit in Natur und Landschaft Einfluss auf Grund- und Oberflächengewässer. Zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerqualität sind erhebliche Investitionen notwendig, die zunächst die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe beeinträchtigen. Um einen guten Zustand der Gewässer sicherzustellen, will das .Land die Landwirte unterstützen, freiwillig in Maßnahmen zu investieren, um eventuelle Emissionen in Gewässer zu minimieren.
Richtlinie zur Förderung des Ökologischen/Biologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum
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Richtlinie zur Förderung des Ökologischen/Biologischen Landbaus und von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM) Vom11.11.2016
Rote Listen der Tiere und Pflanzen im Saarland
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Für die Beurteilung der biologischen Vielfalt einer Region spielen die Roten Listen eine ganz entscheidende Rolle. Eine fundierte und vor allem aktuelle Rote Liste ist für die politische und praktische Naturschutzarbeit von großer Bedeutung. Die Betonung liegt hierbei auf „aktuell“. Überalterte und nicht mehr gültige Rote Listen sind unbrauchbar bzw. können Entscheidungen sogar in eine fachlich falsche Richtung lenken. Es geht im wesentlichen darum, die Bemühungen im programmatischen wie umsetzungsorientierten Naturschutz auf wissenschaft lich fundierte Ergebnisse aufzubauen.Die Bewertungsmethodik der Gefährdungsanalyse der Roten Listen richtet sich nach dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit vielen weiteren Experten in den vergangenen Jahren entwickelten Konzept.
Saarländische Biodiversitätsstrategie zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten
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Seit langem ist bekannt, dass die Vielfalt der Arten zurückgeht. Ob durch zu intensive Landbewirtschaftung, durch Versiegelung der Landschaft, durch Brachfallen von wertvollem Grünland, durch Luftverschmutzung oder durch klimatische Veränderungen. Die im Dezember 2017 veröffentlichte Biodiversitätsstrategie ist eine Arbeitsgrundlage, auf die im Zusammenspiel mit den Naturschutzverbänden aufgebaut wird. Sie richtet sich aber nicht nur an die Experten, sondern an alle Bürger. Sie will informieren, Interesse wecken für das Thema Artenschutz und zu eigenem Engagement anregen.
Saarländische Richtlinie zur Förderung von Kelteranlagen der Obst- und Gartenbauvereine
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Inhalt der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt zur Förderung von Kelteranlagen der Obst- und Gartenbauvereine vom 23.08.2001/28.10.2002 (GMBl. 2001, Seite 875 und 2003, Seite 28)
Saarländischer Denkmalpflegepreis
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Mit dem Denkmalpflegepreis zeichnen die Handwerkskammer des Saarlandes und das Ministerium für Bildung und Kultur beispielhafte Leistungen zum Schutz und zur Pflege der saarländischen Denkmäler aus. Er wird durch den Minister für Bildung und Kultur sowie den Präsidenten der Handwerkskammer nach Entscheidung einer Jury im dreijährigen Turnus verliehen. Ergänzend stiften die saarländischen Volksbanken und Raiffeisenbanken einen Sonderpreis für beispielhafte Leistungen von Initiativen, Kultur- und Fördervereinen. Preise in Form von Urkunden und Plaketten sowie ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 5000 Euro werden verliehen. Der Sonderpreis der saarländischen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist mit 1000 Euro dotiert.
Saarländischer Ernährungspreis
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2022 zeichneten die IKK Südwest und das Umweltministerium zum zweiten Mal herausragende Konzepte der Gemeinschaftsverpflegung aus. Die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger sind: - Stiftung Hospital, St. Wendel - Kita Steinbach - AWO-Kita am UKS, Homburg - Evangelische Kita Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Dudweiler
Saarländischer Forschungspreis soll ab 2022 Alternativen zu Tierversuchen fördern
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Die gemeinsame Veranstaltung der Universität des Saarlandes und des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz am Mittwoch fand große Beachtung. Mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer interessierten sich für die Vorträge und den Austausch mit den renommierten Referent*innen....
Saarländischer Friedwald
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Im saarländischen Urwald - dem 1003 Hektar großen Areal zwischen Netzbach- und Steinbachtal wurde am 21. Januar 2005, der erste saarländische Friedwald eröffnet. Rund 60 Hektar des Urwaldes vor den Toren der Stadt werden künftig als Friedwald-Fläche genutzt. Das Friedwald-Konzept gibt es in Deutschland seit Mitte 2000. Die Bestattung in der Natur wird deutschlandweit von der FriedWald GmbH in Darmstadt angeboten. Gegenwärtig gibt es acht Friedwälder in Deutschland, weitere sind in Planung.
Saarländisches Bodeninformationssystem SAAR-BIS
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Die effiziente Nutzung aller Informationen über die Böden im Saarland kann nur durch eine EDV-gestützte Datenverarbeitung gewährleistet werden. Zu diesem Zweck wurde am Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das Saarländische Bodeninformationssystem (SAARBIS) aufgebaut. SAARBIS ist gesetzlich im 2. Teil § 7 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz SBodSchG; Amtsblatt des Saarlandes vom 31. Mai 2002, S. 990-996) verankert. Mit seinen zahlreichen Funktionen von der Datensammlung bis hin zur Bereitstellung von Auswertungsmethoden ist SAARBIS ein zentrales Instrument zum Vollzug des gesetzlichen Bodenschutzes.
Saarländisches Bodenschutzgesetz (SBodSchG)
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Seit Juni 2002 ist das Saarländische Bodenschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz nimmt die den Ländern eröffneten Kompetenzen wahr, in Form von landesrechtlichen Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen. Das Gesetz regelt unter anderem: die Verpflichtung für alle öffentlichen Stellen, bei Baumaßnahmen die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen, die Wiederbelebung ehemals genutzter Flächen vor Inanspruchnahme neuer Flächen, die Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen in einem Kataster sowie die Einrichtung eines Bodeninformationssystems und einer Bodenprobenbank.
Saarländisches Denkmalschutzgesetz
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Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG)(Art. 1 des Gesetzes Nr. 1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts) vom 19. Mai 2004 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (Amtsbl. S. 1374)
Saarländisches Fischereigesetz (SFischG)
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Saarländisches Fischereigesetz (SFischG) Vom 23. Januar 1985 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1999 (Amtsbl. S. 1282), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393). geändert durch Gesetz Nr. 1211 vom 25. März 1987 (Amtsbl. S. 297) geändert durch Anlage Nr. 772 zum Gesetz Nr. 1327 vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509) geändert durch Art. 10 § 1 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1381 vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313) geändert durch Gesetz Nr. 1420 vom 25. November 1998 (Amtsbl. 1999 S. 26) geändert durch Art. 10 Abs. 96 des Gesetzes Nr. 1484 vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158) geändert durch Gesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726) geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsbl. S. 2393)
Saarländisches Geodateninfrastrukturgesetz
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Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur im Saarland als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur.
Saarländisches Jagdgesetz (SJG)
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Gesetz Nr. 1407 zur Erhaltung und jagdlichen Nutzung des Wildes (Saarländisches Jagdgesetz - SJG)
Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG)
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Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) - vom 5. April 2006*
Saarländisches Umweltinformationsgesetz
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Die Richtlinie 2003/4/EG legt den erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Daten und die Verbreitung dieser Informationen fest, um so größere Transparenz zu ermöglichen, das Umweltbewusstsein zu schärfen und einen freien Meinungsaustausch sowie eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen. Bis zur Verabschiedung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes galt im Saarland die EU-Richtlinie unmittelbar.
Saatgutmischungen zum Anbau von mehrjährigen Blühpflanzenmischungen zur Nutzung des Aufwuchses (EBlüh)
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Liste mit Arten, die in Saatgutmischungen für mehrjährige Blühflächen zur Nutzung des Aufwuchses verwendet werden müssen. Stand: 18.04.23
Saatgutmonitoring (Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen)
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Die Überwachung von Produkten, die in Verkehr gebracht worden sind, liegt in der Aufgabe der Bundesländer. Seit 2002 analysiert das Saarland systematisch Saatgut auf GVO-Anteile. Ein gesetzlicher Schwellenwert für Saatgut ist bisher nicht vorgeschrieben (Nulltoleranz), das bedeutet in konventionellem Saatgut dürfen derzeit keine Anteile nicht genehmigter gentechnisch veränderter Pflanzensamen vorkommen.
Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen für Boden und Altlasten im Saarland (VSU Boden und Altlasten) zuständig. Näheres über die Zulassungsverfahren erfahren Sie hier für Sachverständige nach Bodenschutzgesetz Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz
Schornsteinfegerwesen im Saarland
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Das Schornsteinfegerwesen wurde im Jahr 2013 europaweit liberalisiert. Für nicht hoheitliche Tätigkeiten dürfen seither Schornsteinfeger auf dem freien Markt ausgewählt werden. Die Preise für diese Leistungen sind dementsprechend verhandelbar. Um ein gewohnt hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, bleiben bestimmte Aufgaben aber weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Mit der vorliegenden Informationsschrift wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen rechtlichen Regelungen im Schornsteinfegerwesen informieren
Schullandheime
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Es gibt im Saarland zwei „ökologische“ Schullandheime mit BNE-Modulen. Dies sind die „Biberburg“ in Berschweiler und „Spohns Haus“ in Gersheim. In diesen beiden Schullandheimen können Lehrer*innen für Ihre Klassen, also allen Schüler*innen sowie für das Lehrer-Kollegium Aufenthalte mit Programmen buchen, die unterschiedlichste Themen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung behandeln. Zielgruppen beider Schullandheime sind insbesondere Grundschulkinder und Sekundarstufe I (SEK I). Aber auch gerade in den Themengebieten zu Klima und Energie gibt es auch spannende Angebote für Jugendliche und Junge Erwachsene. Pädagogische Tage gehören ebenfalls zum Portfolio dieser beiden Schullandheime zu den entsprechenden BNE-Themen und -Modulen.
Schutz seltener Vogelarten im Wald Horstschutzvereinbarung
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Im Rahmen einer Informations- und Fortbildungsveranstaltung für Förster, Waldarbeiter und Naturschützer haben die Vorsitzenden des NABU Saarland, Ulrich Heintz, des Ornithologischen Beobachterrings Saar, Günther Süßmilch und der Leiter des SaarForst Landesbetriebes, Hans-Albert Letter eine Vereinbarung unterzeichnet, wie im Staatswald die Fortpflanzungs- und Brutstätten (Horste) seltener Vogelarten im Wald noch besser geschützt werden können.
Schutzgebietskataster -Geoportal Saarland-
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Die Anwendung „Schutzgebietskataster“ ist eine umfangreiche Datensammlung über die amtlichen Geofachdaten des Naturschutzes im Saarland. Die Anwendung enthält insbesondere folgende Geoinformationen: Wasserschutzgebiete Naturschutzgebiete FFH - Gebiete Vogelschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Biosphäre Bliesgau Naturpark Saar - Hunsrück Naturdenkmale Naturwaldzellen Urwald vor den Toren der Stadt Nationalpark Hunsrück-Hochwald (saarländischer Teil) Biotopkartierung Natura 2000 Lebensraumtypen nach Verordnung Über eine Informationsabfrage können die Sachdaten eines Objektes angezeigt werden.
Schwermetallbelastungskataster
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Landesweites Messnetz zur einmaligen Erfassung des Schadstoffinventars in Bezug auf Schwermetalle
Sentinel-2 Copernicus -Geoportal Saarland-
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Copernicus-Satellitendaten Copernicus ist ein europäisches Erdbeobachtungsprogramm, das von der Europäischen Union (EU) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), der Europäischen Organisation für meteorologische Satelliten (EUMETSAT) und deren Mitgliedsstaaten durchgeführt wird. Es besteht aus verschiedenen Systemen zur Datengewinnung und verbindet Fernerkundung mit Messungen vor Ort (in-situ Komponente). Aus den Beobachtungsdaten werden umwelt- und sicherheitsrelevante Informationen für 5 Kerndienste abgeleitet. Diese decken vorrangig die Bereiche Umwelt, Klimaschutz, nachhaltige Entwicklung, humanitäre Hilfe sowie sicherheitsrelevante Themen ab. Das Copernicus-Programm umfasst zudem eine eigene Satellitenflotte. Die Sentinel-Satelliten dienen der globalen Beobachtung der Atmosphäre, der Ozeane und der Landoberflächen. Die Sentinel-Daten und Copernicus-Dienste sind dabei für jedermann kostenlos und frei verfügbar zu beziehen – egal ob für behördliche Anwender, die Wissenschaft, kommerzielle Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen und Bürger.
Siedlungsabfälle
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Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind. Zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Das sind im Saarland die Gemeinden und der Entsorgungsverband Saar (EVS).
Solardachkataster -Geoportal Saarland-
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Die Fachanwendung „Solardachkataster“ bietet derzeit eine interaktive Übersichtskarte zur Eignung einer Dachfläche für Photovoltaik (PV) und Solarthermie (TH) in einigen saarländischen Kommunen kombiniert mit Luftbildern und topografischen Karten. Weitere Informationen (Modulfläche, optimaler Stromertrag, empfohlener Modultyp) erhalten Sie bei Ihrer Kommune.
Soziale Stadt
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Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 aufgelegt, um städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf zu fördern. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf (vgl. § 171e BauGB). Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Soziale Stadt“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher. Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden. Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
Sprengstoffe
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Das Sprengstoffrecht gilt für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie deren Einfuhr. Als explosionsgefährlich gilt eine Substanz, wenn sie „durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung“ zur Explosion gebracht werden kann. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände dürfen nur eingeführt, verbracht, in Verkehr gebracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn der Hersteller oder sein in einem Mitgliedstaat ansässiger Bevollmächtigter für sie den Konformitätsnachweis erbracht hat und die Stoffe und Gegenstände mit der CEKennzeichnung (CE-Zeichen) versehen sind. Die grundlegenden Anforderungen für Explosivstoffe sind in Anhang I der Richtlinie 93/15/EWG und für pyrotechnische Gegenstände in Anhang I der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände festgelegt. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt (hier: BAM) zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung allgemein zugelassen sind. Ausnahmen regelt das Gesetz. Inhalte des Sprengstoffgesetzes sind u.a.: Konformitätsnachweise für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie deren Zulassung, gezielte Sprengungen, Verkauf, Lagerung und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, Theater- und Bühnenfeuerwerke, Airbags und Gurtstraffer im Automobilbereich, Umgang mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen z.B. durch Jäger, Freilegen und Bergen von Fundmunition, z.B. Fliegerbomben. Dies alles ist durch das Sprengstoffgesetz und die vier Sprengstoffverordnungen geregelt. Die Fachaufsicht sowie die Anerkennung für Sachkundelehrgänge nach § 32 1. SprengV liegen im Saarland beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Vollzug des Sprengstoffrechtes im Saarland liegt beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Das LUA ist u.a. zuständig für: Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerblicher Bereich) Befähigungsschein nach § 20 SpengG (gewerblicher Bereich) Erlaubis nach § 27 SprengG für private Zwecke Genehmigung eines Lagers nach § 17 SprengG sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung von Sprengstoffen, Zündmitteln und Treibladungspulver Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs.2 1. SprengV Überwachung von Sprengarbeiten
Staatlichen Altertümersammlung
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In der Staatlichen Altertümersammlung, der archäologischen Schatzkammer des Saarlandes, werden alle beweglichen Bodenfunde des Saarlandes aufbewahrt, archiviert und verwaltet. Hier lagern mehrere hunderttausende von Bodendenkmälern aus allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen. Das Spektrum reicht von Tier- und Menschenknochen über Waffen und Schmuck aus teilweise wertvollen Materialien wie Gold und Silber bis hin zu Scherben von Gefäßen. Heimatforschern und Wissenschaftlern dient diese Sammlung als wertvolles Geschichtsarchiv.
Stadt- und Schulradeln Saar
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Die Vorteile des Fahrrads als alltägliches Verkehrsmittel sind zahlreich. Vor allem über kürzere Distanzen und im dichten Stadtverkehr ist das Fahrrad das flexiblere und oft auch schnellste Verkehrsmittel. Neben dem hohen Mobilitätsgrad, den das Rad als Tür-zu-Tür-Verkehrsmittel mit sich bringt, hat es auch einen äußerst geringen Platzbedarf und ist weniger aufwendig in der Wartung als ein Auto.
Stadtumbau West
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Das Programm „Stadtumbau West“ wurde 2004 aufgelegt, um auf die neuen Herausforderungen, die durch den demographischen und wirtschaftlichen Wandel hervorgerufen werden, reagieren zu können. Mit diesem Programm wollen Bund und Länder die betroffenen Kommunen unterstützen, frühzeitig notwendige Anpassungsprozesse einzuleiten. Ziel ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen auf der Grundlage von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (vgl. § 171a – d BauGB). Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Stadtumbau West“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher. Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden. Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden. Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
Standortbescheinigung (Mobilfunk und Elektromagnetische Felder)
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Funkanlagen mit einer effektiven Sendeleistung von 10 Watt oder mehr müssen ein Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchlaufen, in dem geprüft wird, ob die gültigen Grenzwerte zum Aufenthalt von Personen in elektro-magnetischen Feldern in Wohnbereichen oder anderen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen eingehalten werden. Dies gilt sowohl für neue Funkstandorte als auch für Erweiterungen und wird mit einer sogenannten Standortbescheinigung bestätigt, die die erforderlichen Sicherheitsabstände rund um die Funkanlage aufweist. Erst mit Erhalt dieser Standortbescheinigung darf auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV 1)) eine solche Funkanlage betrieben werden. Falls die bestimmten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden könnten, würde der Funkstandort keine Genehmigung (d.h. Standortbescheinigung) bekommen.
Standortregister für anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
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Das Standortregister über die Freisetzung und den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält Informationen zu den in Deutschland vorkommenden Freisetzungs- und Anbauflächen von gentechnisch veränderten Pflanzen. Jeder, der GVOs freisetzt oder anbaut, ist verpflichtet, dies dem Standortregister mitzuteilen. Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite des BVLVerweise.
Steckbrief Baumfalke
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Lebensraumansprüche und Verbreitung
Steckbrief Graureiher
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Steckbrief Graureiher
Steckbrief Habicht
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Steckbrief Habicht
Steckbrief Kolkrabe
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Steckbrief Kolkrabe
Steckbrief Rotmilan
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Steckbrief Rotmilan
Steckbrief Schwarzmilan
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Steckbrief Schwarzmilan
Steckbrief Schwarzstorch
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Steckbrief Schwarzstorch
Steckbrief Uhu
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Steckbrief Uhu
Steckbrief Wespenbussard
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Steckbrief Wespenbussard
Strahlenschutz - Radon
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RADON - ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas. Es ist geruchslos, geschmacklos und farblos. Hier finden Sie Informationen zu den Auswirkungen auf den Menschen, Messergebnisse aus dem Saarland, den Möglichkeiten der Radonreduzierung in Gebäuden sowie Messungen der Radonkonzentration.
Strategische Lärmkartierung -Geoportal Saarland-
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Umgebungslärm zeichnet sich als eines der größten Umweltprobleme in Europa ab. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird das Konzept verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird anhand von strategischen Lärmkarten eine umfassende Bewertung des Umgebungslärms in einem verschiedenen Lärmquellen ausgesetzten Gebiet ermöglich. In einem gemeinsamen Projekt des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des saarländischen Städte- und Gemeindetag wurden deshalb die Lärmkarten für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr erarbeitet.
Strategische Lärmkartierung 4. Runde (2022)
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Lärmkartierung Saarland 4. Runde (2022) § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet die zuständigen Behörden zur Ausarbeitung von Lärmkarten. Nach den ersten drei Stufen in den Jahren 2007, 2012 und 2017 waren bis zum 30. November 2022 die Lärmkarten der 4. Stufe zu überprüfen und zu überarbeiten. Als Hauptlärmquellen nennt § 47b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Ballungsräume > 100.000 Einwohnern Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Fahrzeugen jährlich Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Zügen jährlich Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen jährlich
Streuobstförderung
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Der Streuobstanbau prägt große Teile der saarländischen Kulturlandschaft, insbesondere in den Gaulandschaften der Flüsse Saar und Blies. Streuobstflächen sind reich strukturierte Biotope, die zahlreichen Vögeln, Insekten, Reptilien und Kleinsäugern einen Lebensraum bieten. Darüber hinaus weisen die saarländischen Streuobstbestände ein umfangreiches Spektrum an selten gewordenen, regionalen und standortangepassten Obstsorten auf. Der Lebensraum Streuobstwiese ist häufig im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen gelegen. Streuobstwiesen stellen mit ihrer Struktur ein vielfältiges Mosaik verschiedener Kleinstlebensräume dar und sind auch aufgrund des extensiven Nutzungscharakters wichtig für viele zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Streuobstwiesen gelten als artenreichste Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Studien gehen von bis zu 5.000 Arten bei Flora und Fauna aus, die hier ihren Lebensraum finden können. Damit tragen die Streuobstwiesen zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen und zur Agrobiodiversität bei.
Städtebauförderung
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Die Programme sind im Einzelnen: • Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (seit 1999), • Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ (seit 2004), • Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2008), • Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2009), • Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (seit 2010).
Städtebaulicher Denkmalschutz
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Ab dem Programmjahr 2020 ändert sich die Programmstruktur der Städtebauförderung. Die bisherigen sechs Programme der Städtebauförderung („Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“) werden zu folgenden drei Programmen zusammengefasst: „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“. Für die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ erfolgt keine Zuordnung zu den neuen Programmen, sondern diese gehen vollständig in allen drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf. Informationen zu den drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ finden Sie unter folgenden Internetseiten: Aktive Ortsteilzentren(„Lebendige Zentren“), Soziale Stadt(„Sozialer Zusammenhalt“), Stadtumbau West („Wachstum und nachhaltige Erneuerung“).
Stäube
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Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lässt sich nicht vollkommen vermeiden. Ziel der „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“, kurz Gefahrstoffverordnung ist es daher, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Wesentliche Elemente sind dabei: 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsgebot, Minimierungsgebot, Informationspflichten) und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Substanzen. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist Teil des europäischen Chemikalienrechtes und richten sich nach der CLP-Verordnung (1272/2008/EG). Für jeden Arbeitnehmer äußerlich sichtbar sind z.B. die Gefährlichkeitssymbole.
TEST
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Das ist ein Test.
Tag der Kitaverpflegung 2023
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Am 9. Mai ist bundesweit der »Tag der Kitaverpflegung«. Anlässlich dieses Tages besuchte Verbraucherschutzministerin Petra Berg gemeinsam mit Prof. Dr. Jörg Loth von der IKK Südwest die AWO-Kita am UKS in Homburg. Diese ist eine der Preisträgerinnen des Ernährungspreises 2022. Die Ministerin zeigte sich begeistert von den Gegebenheiten vor Ort. Die Kita überzeugte bei der Preisverleihung 2022 mit einem umfangreichen Konzept.
Tag des offenen Denkmals
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Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken. In fachkundigen Führungen berichten Denkmalpfleger an konkreten Beispielen über die Aufgaben und Tätigkeiten der Denkmalpflege. Archäologen, Restauratoren und Handwerker demonstrieren Arbeitsweisen und -techniken und lenken den Blick auf Details, die einem ungeschulten Auge verborgen bleiben.
Tiere & Pflanzen im Saarland - Neue Tiere und Pflanzen in unserer Landschaft
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Viele in unserer Natur auftauchende gebietsfremde Arten verschwinden schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Tier- und Pflanzenwelt ein. Manche dieser Arten, die nicht von Natur aus bei uns vorkommen, sind durch eine hohe Konkurrenzkraft gekennzeichnet, sind sehr gefräßig, übertragen Krankheiten, mischen sich mit heimischen Arten und bilden auf diesem Wege sogenannte Hybriden. Sie können somit ganze Lebensräume verändern. Hierdurch kann der Bestand heimischer Arten erheblich gefährdet werden.
Tourismus Zentrale Saarland
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Unsere Ziele: - Wir etablieren das Saarland im In- und Ausland als attraktives und nachhaltiges Reiseziel. - Wir stellen uns dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel, sind offen, flexibel und bereit zu Wachstum und Weiterentwicklung. - Die Saarländer sind Botschafter und Gastgeber der attraktiven Urlaubsregion Saarland. - Wir entwickeln Zukunftsstrategien für einen inklusiven Tourismus, der für alle offensteht.
Tourismuskonzeption Saarland 2025
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Die Tourismuskonzeption 2025 des Saarlandes bildet den Rahmen für die touristische Entwicklung des Landes für die nächsten Jahre. Sie gibt – anders als ein traditionelles, statisches Tourismuskonzept – die Leitplanken für eine künftige Entwicklung vor und benennt Strukturen, die für eine bewegliche, innovative und wettbewerbsfähige Tourismusarbeit notwendig sind. Im Kern widmet sich die Konzeption der Frage, wie der Tourismus einen entscheidenden Beitrag zum Strukturwandel im Saarland leisten kann. Drei Aspekte stehen im Mittelpunkt der strategischen Ausrichtung: Wachstum, nachhaltige Wertschöpfung und Qualität. Anders als in den Jahren zuvor werden nicht mehr nur die reinen Nachfrage- und Übernachtungszahlen als Erfolgsfaktor herangezogen; das Saarland will kein Tourismuswachstum um jeden Preis.
Trinkwasserverordnung
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Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser
UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau
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Das Biosphärenreservat Bliesgau liegt in der südöstlichsten Ecke des Saarlandes, an der Grenze zu Frankreich und Rheinland-Pfalz. Die sanfthügelige Landschaft ist geprägt durch ausgedehnte Streuobstwiesen, wertvolle Buchenwälder, artenreiche Trockenrasen und eine eindrucksvolle Auenlandschaft, die von dem namensgebenden Fluss, der Blies, durchzogen wird. Der Norden des Bliesgaus ist städtisches Einzugsgebiet - mit einer Bevölkerungsdichte über dem Bundesdurchschnitt ist der Bliesgau im Vergleich zu den anderen deutschen Biosphärenreservaten ohnehin eher städtisch geprägt. Die Stadt-Land-Beziehung mit all ihren Facetten, Einflüssen und Veränderungen ist deshalb einer der Schwerpunkte in der wissenschaftlichen Forschung im Biosphärenreservat. Eine Besonderheit der Region ist die Vielfalt der Landschaft: verschiedene Lebensräume greifen auf engem Raum ineinander und sind ein Zuhause für viele seltene Tier- und Pflanzenarten. So beherbergt der Bliesgau etwa 80 Prozent des saarländischen Vorkommens des vom Aussterben bedrohten Steinkauzes. Bemerkenswert sind auch die großen und stabilen Populationen des Goldenen Scheckenfalters und die ausgedehnten Kalkhalbtrockenrasen, auf denen man nahezu die Hälfte der in Deutschland vorkommenden Orchideenarten bewundern kann. In der wildromantischen Bliesaue findet der aufmerksame Besucher auch die Spuren der Biber, die seit 1999 hier wieder heimisch sind.
Umgang mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit
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In dem Flyer wir beschrieben, wie mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit, umgegangen werden muß.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Hinweise für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Fassläger, Tankstellen, Heizöltanks o. ä.)
Umgebungslärm
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Umgebungslärm zeichnet sich als eines der größten Umweltprobleme in Europa ab. Mit der Umweltlärmrichtlinie wird das Konzept verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Umsetzung und Vollzug der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Saarland
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Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genannt, ist eine Richtlinie für alle Gewässer: Oberflächengewässer, Grundwasser, Seen und Küstengewässer. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat am 22.12.2000 in Kraft. Die WRRL fasst bestehende Vorschriften zusammen und schafft einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten.
Umweltbildung im "Urwald vor den Toren der Stadt"
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Bildung für nachhaltige Entwicklung im „Urwald vor den Toren der Stadt“ Saarbrücken Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vermittelt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Kompetenzen für nachhaltiges Denken und Handeln. Sie versetzt Menschen in die Lage, Entscheidungen für die Zukunft zu treff en und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Weltregionen auswirkt.Bildung im Sinne der nachhaltigen Entwicklung steht im Mittelpunkt des Projektes "Urwald vor den Toren der Stadt", das seit 1997 besteht. Das Projekt erhielt am 28. Juni 2006 erstmalig für zwei Jahre und am 19. September 2008 für weitere zwei Jahre die Auszeichnung als offizielles UN-Dekade-Projekt Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Umwelterklärung 2019 des SaarForst Landesbetriebes
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Der SaarForst Landesbetrieb (SFL) steht für Nachhaltige Forstwirtschaft. Was liegt daher näher als eine Umweltzertifizierung, um damit das Interesse an der Umwelt und der „Nachhaltigen Entwicklung“ nach innen und außen zu bekunden? Die Moti-vationen, mit EMAS (für "Eco Management and Audit Scheme") zu starten und dann auch am Ball zu bleiben, sind vielfältig: gelebtes Umweltbewusstsein, kontinuierliche Verbesserungsprozesse, die Integration von Betriebsleitung und Beschäftigten, Ein-sparung von Ressourcen sowie bewusstes Leben der Umweltleitlinien des Betriebes. Der SaarForst Landesbetrieb lässt sich und seine wirtschaftliche Tätigkeit im Wald seit 2004 von zwei unabhängigen Zertifizierern (FSC, PEFC) überprüfen....
Umweltinspektionen
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Umweltinspektionen werden auf Grund einer EU-Empfehlung als Regelüberwachung durchgeführt. Zu inspizieren sind im wesentlichen genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, Spalte 1 genannt sind. Dies sind z.B. Kraftwerke, Stahlerzeuger oder chemische Industrie. Die Frequenz der Vor-Ort-Inspektionen richtet sich dabei nach drei Kategorien. Die Überwachungsfrequenz reicht dabei von jährlich bis einmal in sechs Jahren. Zu einer Vor-Ort-Inspektion wird ein Bericht erstellt. Diese Regelüberwachungen führen das Bergamt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich durch.
Umweltpakt Saar
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Die Landesregierung setzt insbesondere auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft. Deshalb hat sie im März 2002 einen Umweltpakt mit der saarländischen Wirtschaft geschlossen - mit den Repräsentanten der Industrie, des Handwerks und der Arbeitskammer. Dieser Umweltpakt soll neue Wege beschreiten: weg von der hoheitlichen Umweltpolitik, hin zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. Die darin enthaltene Verpflichtung der Landesregierung: Durch finanzielle Förderung, organisatorische Maßnahmen und Vereinfachung ihrer Umweltvorschriften und ihres Vollzugs will sie zu einer umweltverträglichen Stärkung des Wirtschaftsstandorts beitragen. Die Wirtschaft hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, durch freiwillige Leistungen zur Verbesserung der Umweltsituation beizutragen. 2006 wird eine Zwischenbilanz gezogen.
VOC -Leichtflüchtiger Kohlenwasserstoff
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Die englische Abkürzung VOC (Volatile Organic Compounds) bezeichnet die Gruppe der flüchtigen organischen Verbindungen. VOC umschreibt gas- und dampfförmige Stoffe organischen Ursprungs in der Luft. Dazu gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde und organische Säuren. Viele Lösemittel, Flüssigbrennstoffe und synthetisch hergestellte Stoffe können als VOC auftreten, aber auch zahlreiche organische Verbindungen, die in biologischen Prozessen gebildet werden. Viele hundert verschiedene Einzelverbindungen können in der Luft gemeinsam auftreten.
Vegetarisches Festtagsmenü zu Weihnachten
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Liebe Saarländerinnen und Saarländer, eine aktuelle Umfrage des Online-Meinungsforschungsinstitutes Civey im Auftrag des Lebensmittelverbandes Deutschland, des Spitzenverbandes der deutschen Lebensmittelhersteller und -händler hat herausgefunden, was im Saarland und auch bundesweit an Heiligabend auf den Tisch kommt. Das besinnliche Weihnachtsfest wird im Saarland traditionell mit einem großen Festmahl zelebriert, das meist in den verschiedensten Variationen Fleisch enthält. Nur 1,3 Prozent der befragten Saarländerinnen und Saarländer gaben an, dass es an Heiligabend Vegetarisches bei ihnen zu essen gibt. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen als zuständige Ernährungsministerin ein besonders schmackhaftes und nachhaltiges vegetarisches Weihnachtsmenü vorschlagen.
Verbraucherbeschwerden
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Bürger können dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geben. Das LAV hat bereits in der Vergangenheit regelmäßig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft (verdorbene Lebensmittel) hingewiesen wurde. Um diese Hinweise noch gezielter und schneller bearbeiten zu können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Internetseite und eine Hotline eingerichtet.
Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands
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Daten zur Verbreitung von Pflanzenarten wurden für viele Regionen (z. B. Bundesländer, Landkreise oder naturräumliche Regionen) in zahlreichen floristischen Kartierungsvorhaben von Landesfachbehörden, Verbänden und Einzelpersonen erfasst. Ziel des von der Fachorganisation "Netzwerk Phytodiversität Deutschland e. V." (NetPhyD) durchgeführten Projektes war die bundesweite, flächendeckende Zusammenführung und Dokumentation der aktuell vorliegenden Verbreitungsdaten aus den regionalen Vorhaben der Farn- und Blütenpflanzen. Mit diesen Daten wurde die bis Ende der 1990er Jahre im BfN aufgebaute Datenbank FLORKART aktualisiert und damit eine wichtige Arbeitsgrundlage für die angewandte Naturschutzforschung fortgeschrieben und bereitgestellt.
Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV
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Verkehrsministerin Anke Rehlinger hat Einblick in die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans für den saarländischen ÖPNV gegeben (VEP ÖPNV). Dieser sei zwar noch nicht abgeschlossen, so Rehlinger. Man setze aber auf breite Beteiligung und öffentliche Debatte und gebe deshalb einen „Schulterblick“ zum derzeitigen Stand. Bis zur endgültigen Verabschiedung des VEP ÖPNV werde der Entwurf noch im eigens eingerichteten Beirat und auf einer Bürgerveranstaltung Anfang 2020 diskutiert und soll dann von der Landesregierung beschlossen werden. „Der erste Verkehrsentwicklungsplan seit 1998 wird eine tiefgreifende Analyse des ÖPNV auf Fakten-Basis und empfiehlt Weiterentwicklungen des Nahverkehrs, die sich als konkrete Vision für die Verkehrspolitik des Saarlandes in den nächsten Jahren eignen“, so Ministerin Rehlinger.
Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung
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Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans »IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung«, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ins Leben gerufen und im Juni 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wurde in jedem Bundesland eine Vernetzungsstelle Schulverpflegung (VNS) eingerichtet. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Saarland hat am 1. April 2009 bei der LandesArbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland e. V. (LAGS) ihre Arbeit aufgenommen. Zum 1. April 2014 wechselte die Trägerschaft von der LAGS ins ehemalige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Damit einher ging auch die Umbenennung in Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung. Finanziert wird die VNS seit April 2017 aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Es gibt in jedem Bundesland eine Vernetzungsstelle (Kita- und) Schulverpflegung.
Vernetzungsstelle Seniorenernährung
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Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM werden in allen Bundesländern Vernetzungsstellen Seniorenernährung oder vergleichbare Institutionen eingerichtet. Das Saarland ist das erste Bundesland, das am 1. Mai 2019 im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (jetzt Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz) die erste Vernetzungsstelle Seniorenernährung eingerichtet hat. Ziele sind unter anderem, die Verpflegungssituation in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und das Angebot der Speisen von Anbietern von Essen auf Rädern zu verbessern, die Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren und die Bündelung bestehender Aktivitäten im Bereich Seniorenernährung.
Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes
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Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Saarländische Jagdgesetzes
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Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) Vom 27. Januar 2000 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Februar 2008 (Amtsbl. 398).
Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten)
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Die Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) regelt: die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und nach dem Saarländischen Bodenschutzgesetz wahrnehmen, Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten, das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung, die Bestätigung der Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Länder der Bundesrepublik nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes.
Verzeichnis der Unteren Bauaufsichtsbehörden
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Verzeichnis der Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes – Stand September 2020
Vor - Ort - Kontrollen 2019 Flächen und Cross Compliance
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Rückblick: Vor-Ort-Kontrollen 2019 Flächen und Cross Compliance Bei 80 Betrieben (knapp 6% der Antragsteller) wurden im Jahr 2019 Flächenkontrollen durchgeführt.
Vorsorge für Notfälle und Krisensituationen
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Die Sicherung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gehört zu den wichtigsten Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. In Deutschland ist heute ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an Nahrungsmitteln selbstverständlich. Über mögliche Versorgungsengpässe macht sich kaum jemand Gedanken. Dabei gibt es neben einem hoffentlich nie eintretenden Kriegsszenario auch zahlreiche friedenszeitliche Krisensituationen, die zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen können. Hierzu zählen etwa Naturkatastrophen wie Hochwasser, schwere Unglücksfälle in großtechnischen Anlagen oder auch der Ausfall wichtiger Systeme wie der Stromversorgung. Für diesen "Ernährungsnotfall" sind organisatorische, personelle und materielle Vorsorgeplanungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene erforderlich. Die Planungsmaßnahmen zur Sicherung und Sicherstellung der Ernährung im Saarland liegen beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und bei den Kreisverwaltungen sowie für den Regionalverband die Landeshauptstadt Saarbrücken. Im Ernährungsnotfall werden aber auch die Städte und Gemeinden in den Vollzug einbezogen sein. Neben dieser öffentlichen Vorsorge zur Grundversorgung mit Nahrungsmitteln ist aber auch zusätzlich eine private Vorratshaltung an Ernährungsgütern unerlässlich. Daran sollte grundsätzlich jeder Bürger denken. Der vom Bund bereitgestellte Vorratskalkulator (Link in der rechten Spalte) ermöglicht es jedem Bürger, für seinen individuellen Haushalt Vorräte für einen frei wählbaren Zeitraum anzulegen. In Notfällen oder Krisen erhält die Öffentlichkeit von den zuständigen Behörden alle notwendigen Informationen über staatliche Maßnahmen der Sicherstellung oder Sicherung der Nahrungsmittelversorgung.
Vögel in Not
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Alle Wildvogelarten sind nach den Naturschutzgesetzen besonders geschützte Arten, einige Arten sogar streng geschützt. Werden hilflose oder verletzte Tiere aufgefunden, müssen diese so schnell wie möglich in fachkundige Hände. Zu diesem Netzwerk der Wildvogelhilfe gehören auch Einzelpersonen, die sich um hilflose oder verletzte Vögel kümmern. Diese wichtige Arbeit ist Arten- und Tierschutz zugleich. Jährlich werden im Saarland tausende Vögel gesund gepflegt und die meisten von ihnen wieder in die Freiheit entlassen. Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kümmern sich mit viel Herzblut um das Wohl der Tiere.
Vögel in Not
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Liebe Vogelfreunde, durch lang anhaltende Hitze sind im Sommer 2015 hunderte Mauersegler in Not geraten. Das hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Menschen Tieren in Not helfen. Neben der Wildtierauffangstation in Eppelborn gibt es im Saarland mehrere anerkannte Vogelauffangstationen, die sich in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Zu diesem Netzwerk der Wildvogelhilfe gehören auch Einzelpersonen, die sich um hilflose oder verletzte Vögel kümmern. Diese wichtige Arbeit ist Arten- und Tierschutz zugleich. Jährlich werden im Saarland tausende Vögel gesund gepflegt und die meisten von ihnen wieder in die Freiheit entlassen. Zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kümmern sich mit viel Herzblut um das Wohl der Tiere...
Waldzustandsbericht 2020
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Es war in den vergangenen 20 Jahren zunehmend zu heiß und zu trocken, und das bleibt für unseren Wald nicht ohne Folgen. Die Schäden haben massiv zugenommen. Die Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2020 für das Saarland machen deutlich, dass von Entspannung keine Rede sein kann. Unser Wald befindet sich im Klimastress, auch wenn wir im bundesweiten Vergleich aufgrund unseres überdurchschnittlich großen Laubwaldanteils noch immer einigermaßen gut dastehen: Von 11.000.000 Hektar Wald in Deutschland sind mittlerweile rund 2,6 Prozent Schadfläche. In absoluten Zahlen entspricht das rund 285.000 Hektar vernichteter Wald – vornehmlich Fichten-Bestände. Die Schadfläche für Fichte im Staatswald des Saarlandes liegt dagegen bei etwa 1,22 Prozent, umgerechnet etwa 420 Hektar. Das ist ganz und gar kein Grund zur Entwarnung aber doch ein kleiner Lichtblick.
Waldzustandserhebungen
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Waldzustandserhebungen Seit dem Auftreten gravierender Waldschäden Mitte der 70er Jahre ergab sich die Notwendigkeit, Veränderungen der Vitalität von Waldbäumen systematisch zu dokumentieren. Hier finden Sie die Waldzustandserhebungen der Jahre 1987 bis 2019.
Wasserbeschaffenheitsberichte
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Jährlicher Bericht über die Wasserbeschaffenheit von Mosel, Saar und Nebenflüssen.
Wasserbuch
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Das Wasserbuch ist ein gesetzlich vorgeschriebenes behördliches Register, das vom MfU geführt wird und von jedermann eingesehen werden kann. Hier werden insbesondere eingetragen, sofern es sich nicht um Rechtsverhältnisse von untergeordneter Bedeutung handelt: Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse im Hinblick auf Grundwasserbenutzungen, Abwassereinleitungen usw.; Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
Wasserstatistik
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Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erfasst die jährlich zu Trink- und Brauchwasserzwecken entnommenen Wassermengen aus Grund- und Oberflächenwasser. Die Verteilung auf die Gemeinden des Saarlandes sowie der Verbrauch der Privathaushalte, landwirtschaftlichen Betriebe, Gewerbebetriebe und Industrie werden ausgewertet.
Wasserversorgung
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Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt im Saarland ausschließlich aus dem Grundwasser. Sie ist hinsichtlich Menge und Qualität unproblematisch. Die Versorgung erfolgt durch 49 Versorgungsunternehmen.
Wettbewerbe der Dorfentwicklung
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Ziel des Landeswettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Stärker noch als in der Vergangenheit steht bei der künftigen Bewertung im Vordergrund, wie die Dörfer mit ihren individuellen Ausgangsbedingungen und kulturellen Traditionen umgehen und ihre eigene Zukunft nachhaltig gestalten. Er findet in einem dreijährigen Tournus statt. Ziel des Bauernhauswettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe zu stärken. Die Eigeninitiative der Eigentümer alter Bauernhäuser zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz soll angeregt und gefördert werden. Der Wettbewerb soll dazu beitragen, alte ortsbildprägende Häuser, insbesondere landwirtschaftliche Anwesen, soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten und damit vor einem unwiederbringlichen Verlust durch eine unsachgemäße, oft schablonenhafte Modernisierung zu bewahren. Besonders gut erhaltene und gepflegte Bauernhäuser werden prämiert. Vorbildliche Leistungen auf diesem Gebiet sollen damit weitere Eigentümer von alten Bauernhäusern zur Nachahmung bewegen. Der Wettbewerb findet im zweijährigen Tournus statt.
Wiederanpflanzung von Auwald
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Vorsorgender Hochwasserschutz strebt die Sicherung von Retentionsräumen an. Im Rahmen eines regionalen Flussgebietsmanagements sind Freihaltung und Gestaltung der Auen wichtig. Der BUND Saar und die Universität des Saarlandes haben ein Auenschutzkonzept erarbeitet. Typisch für gewässernahe Standorte sind Feuchtwälder; sie sollen künftig wieder die Ufer, Auen und Quellgebiete dominieren. In den größeren noch verbliebenen Auen soll wieder Auwald entstehen. So erhöht sich das Rückhaltevolumen. Ein erster Auwald entstand im Rahmen des IRMA-Programmes (INTERREG-Rhein-Maas-Aktivitäten) an der Blies bei Blieskastel und Habkirchen. Seit 1999 sind 15 Hektar Auwald angelegt worden. Bis 2005 sollen weitere 15 Hektar dazukommen.
Wildtierauffangstation Eppelborn
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In dem Informationsblatt wird Hilfe angeboten, um den Umgang mit Tieren in Not zu erleichtern.
Windenergieatlas -Geoportal Saarland-
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Der Windenergieatlas ist eine Planungs- und Orientierungshilfe für Kommunen, Privatpersonen, Energieversorgungsunternehmen, Investoren und andere Interessierte zum Ausbau der Windenergie im Saarland. Nach dem Vorbild der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in landesspezifischer Ergänzung und größerem Detailierungsgrad, hat das MWIDE eine Flächenpotenzialanalyse Windenergie in Auftrag gegeben. In Abstimmung mit allen berührten Ministerien und weiteren Bundes- und Landesbehörden wurde das Flächenpotenzial im Saarland für Windenergie ermittelt. Die Gemeinden als Träger der kommunalen Planungshoheit für Windenergie im Saarland wurden in mehreren Etappen in den Planungsprozess eingebunden und über den jeweiligen Stand des Projektes informiert. Mit der Studie, durchgeführt von Bosch & Partner GmbH mit Unterstützung des Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE), wurde erstmalig eine sehr detaillierte Potenzialbetrachtung für Windenergie im Saarland erstellt. Dabei wurden Ausschlussfaktoren, Restriktionen und weitere Informationen auf Landesebene ermittelt und bewertet und in einer Konfliktdatenbank zusammengestellt. So enthält die Konfliktdatenbank z.B. erstmalig Restriktionen aus der militärischen Luftfahrt, aber auch Daten zu Brutvögelvorkommen. Die Konfliktdatenbank finden sie am Ende des Abschlussberichtes zur Windflächenpotenzialstudie 2024. Weitere Informationen zum Aufbau der Studie und Bewertung der verschiedenen Flächen und Flächenpotenziale für Windenergie finden Sie im Abschlussbericht zur Windflächenpotenzialstudie 2024 Ausführlichere Daten mit allen Shape-Dateien finden Sie auf der Webseite des MWIDE. Im Anhang zum Abschlussbericht finden Sie zudem weitere Hinweise des MWIDE zu der Bewertung einzelner landesweit gesetzter Ausschlussfaktoren oder Restriktionen, die jedoch auf kommunaler Ebene anders bewertet werden können. So wurde pauschal ein innenliegender Puffer zur Landesgrenze von 75 m als Ausschluss gesetzt, um flächendeckend eine auf das Saarland bezogene Rotor-out-Regelung gewährleistet werden kann. Den Kommunen ist es jedoch unbenommen, im Rahmen der Flächennutzungsplanung oder konkreter Projekte an die Landesgrenze heranzurücken, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der benachbarten Staaten und des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz. In der Anwendung „Windenergieatlas“ werden u.a. die Ergebnisse der Windpotenzialstudie dargestellt. Im Viewer sind die nutzbaren Windpotenzialflächen abzüglich der sogenannten Restriktions- und Ausschlussflächen sowie Informationen zur mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit visualisiert. Die Anwendung kann weder eine umfassende Standortanalyse noch ein detailliertes Windgutachten ersetzen, welche für die Ertragsschätzung einer Windenergieanlage unverzichtbar sind. Die Kartenzusammenstellung bietet jedoch eine gute Grundlage um sich einen Überblick über den Standort von genehmigten, in Planung befindlichen oder sich im UVP Vorprüfungsverfahren befindlichen WEA zu verschaffen und zusätzliche planungsrelevante Geoinformationen (in Form von Kartenebenen) einzusehen, die das Verwaltungshandeln transparenter machen. Über die Kartendarstellung können Flächen identifiziert werden, die aufgrund ihres Windpotenzials, der Windverhältnisse oder planerischer Vorgaben wie bspw. Konzentrationszonen im FNP für den Bau von WEA geeignet sind oder aber auf Grund von Restriktionen (Flugsicherheit, Artenschutz oder ökologisch wertvolle Waldflächen) ausgeschlossen werden. Die Saarländische Windflächenpotenzialstudie 2024 ist am 24.05.2024 veröffentlicht worden, der Datenstand bezieht sich entsprechend auf dieses Datum. Neuere Fachdaten aus den verschiedensten Fachanwendungen im Geoportal, die nach diesem Datum erschienen sind, können von den Daten der Flächenpotenzialstudie abweichend. Die Potenzialanalyse ist Grundlage für die Zuweisung der Flächenbeitragswerte nach dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG), nicht aber für die Ausweisung von Potenzialflächen als Windenergiegebiete von unmittelbarer Bedeutung. Hierfür ist vielmehr eine Konkretisierung der Untersuchung im Planungsverfahren nötig.
Windflächenpotenzialstudie Saarland 2024
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Folgender Bericht ist das Ergebnis der Analyse der Flächenpotenziale für die Windenergienutzung im Saarland, welcher im Auftrag des Saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie durch Bosch & Partner GmbH in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (Fraunhofer IEE) im März 2024 abgeschlossen wurde.
Wärmekataster -Geoportal Saarland-
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Die Wärmewende ist eine zentrale energiepolitische Herausforderung der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr stellt den saarländischen Akteuren (insbesondere Kommunen und Unternehmen) mit dem Wärmekataster eine umfangreiche Datengrundlage zur Verfügung, mit der erste Ansätze zur effizienzgeleiteten Umgestaltung der Wärmeversorgung sichtbar gemacht werden können. In der „Anwendung Wärmekataster“ wird der quartiersbezogene Wärmedarf (heute, 2025 und 2035) der Wohn- und Nicht-Wohngebäude sowie Wärmequellen aus der Industrie und aus ausgewählten Energieerzeugungsanlagen im Saarland dargestellt. Zudem werden rund 80 erfolgversprechende Projektansätze (Hotspots) zur Nah-, Fern- und industriellen Abwärmenutzung beschrieben.
ZEP kommunal 2014 -2020 - unser Förderprogramm für mehr Klimaschutz
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Kommunen haben eine wichtige Vorreiter- und Vorbildfunktion für Bürger und Unternehmen. Dies gilt gerade auch für den Klimaschutz. Dies sieht die Europäische Union ähnlich. Daher fördert sie in der sog. Investitionspriorität 4c) unter Artikel 5 der VO (EU) Nr. 1301/2013 Maßnahmen zur Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und zur Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude. Das Saarland hat diese Möglichkeit im neuesten Operationellen Programm mit der EU aufgegriffen. Die Landesregierung nutzt diese Möglichkeit zur Verminderung der CO2- Emissionen in Gebietskörperschaften und Kirchengemeinden in Form einer novellierten ZEP Kommunal-Richtlinie, die die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr am 28. Mai 2015 in Kraft gesetzt hat.
ZEP kommunal 2014-2020
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Wegen der Endlichkeit der fossilen Energieressourcen und aus Gründen des Um­welt- und Klimaschutzes ist es notwendig, zu einer nachhaltigeren, zukunftsfähigen Energieversorgung zu finden. Dabei übernehmen die Kommunen eine wichtige Vorreiter- und Vorbildfunktion für Bürger und Unternehmen. Dies sieht die Europäische Union ähnlich. Daher fördert sie Maßnahmen zur Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und zur Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude. Die saarländische Landesregierung unterstützt dieses Ziel zur Verminderung der CO2- Emissionen in Gebietskörperschaften und Kirchengemeinden durch die Richtlinie ZEP Kommunal. Zum 16.07.2021 wurde die Richtlinie ZEP kommunal präzisiert. Achtung: Es können weiterhin Förderanträge bis ins Jahr 2023 gestellt werden. Die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme muss bis spätestens 30.06.2023 erfolgen.
Zentrum für Waldkultur - Scheune Neuhaus
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Besuchen Sie die Scheune Neuhaus. Es lohnt sich. Wegen des Waldkulturprogramms; wegen des Urwaldes vor den Toren der Stadt mitten im Saarkohlenwald; wegen der im Juli 2004 neu eröffneten Gastronomie; wegen der vielen Projekte und der neuen Ideen, die dort entwickelt werden; wegen der Menschen, die Sie dort treffen und wegen der Themen, die dort vorgetragen, diskutiert, inszeniert und bespielt werden; oder einfach nur wegen der frischen Luft, der Ruhe, des guten Essens.
Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030
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Derzeit wird im Auftrag des MWAEV gemeinsam mit den Partnern des Zukunftsforums Handel (u.a. IHK Saarland, Handelsverband Saarland, SSGT, Hochschulen, MIBS, MUV, Gewerkschaften) ein interdisziplinäres und dialogorientiertes „Zukunftskonzept für den Handel im Saarland 2030“ erstellt.
Zukunftsschmiede Saarland
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Das saarländische Wirtschaftsministerium will mit einer Kampagne für wirtschaftliche Zukunftsthemen und einen erfolgreichen Strukturwandel werben. „Das Saarland kann Strukturwandel. Es geht um Kontinuität, wo möglich, und Neuanfänge, wo nötig. Das Saarland ist damit Zukunftsschmiede und wir alle wirken daran mit“, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Als ersten Schritt hat das Wirtschaftsministerium einen digitalen Showroom unter www.zukunftsschmiede.saarland freigeschaltet. Zu den Themen „Auto der Zukunft“, „Wasserstoff“, „Gründerkultur“ und „Standortfaktor Zukunft“ können sich die Saarländerinnen und Saarländer in virtuellen Räumen informieren, selbst einbringen und erhalten weiterführende Links und Videos. Integriert werden dabei auch Partnerinnen und Partner der Strukturwandel-Initiative des Wirtschaftsministeriums. Die virtuellen Räume sollen ständig erweitert und mit neuen Projekten gefüllt werden. Eine Werbekampagne, sowie weitere Dialogelemente sollen folgen. Man werde damit zu einem späteren Zeitpunkt auch corona-gerecht Information und Dialog auf öffentliche Plätze in mehreren Städten des Saarlandes bringen, kündigte Rehlinger an. Schon jetzt wirbt das Ministerium um Botschafterinnen und Botschafter für einen gelingenden Strukturwandel. Rehlinger: „Unser Land prägt ein ganz besonderer gesellschaftlicher Zusammenhalt, deshalb gelingt Strukturwandel hier auch seit vielen Jahren. Denn Akzeptanz und Offenheit für Innovationen bei den Saarländerinnen und Saarländern sind dafür sehr wichtig. Wir wollen daher noch stärker ins Gespräch gehen und Zukunftsthemen ins Gespräch bringen.“ Bis zum 23. April werden die „Macherinnen und Macher“ des Strukturwandels im Saarland gesucht, die ihre Geschichte erzählen wollen: „Was heißt Strukturwandel für Dich? Was hast Du im Kopf, wenn du an Strukturwandel denkst? Erzähl uns, was dir zum Thema Strukturwandel einfällt! Berichte, wie es sich anfühlt, Gründer*in zu sein. Sag‘ uns, wie Dein Arbeitgeber*in vom Strukturwandel profitieren kann“, heißt es auf der Webseite. Bei der Kampagne wird das saarländische Wirtschaftsministerium unterstützt von der Agentur Haus & Groß Communications aus Saarbrücken.
Zwischenlagerung von Stallmist in der freien Feldflur
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Merkblatt über die Zwischenlagerung von Stallmist in der freien Feldflur
schmeckt.einfach.gut.
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Zeitmangel gilt als wichtigster Grund für das Nichtkochen. Dass selbst einfache Gerichte zum zeitaufwendigen Unterfangen werden, liegt in der Regel an der fehlenden Routine. Wer regelmäßig kocht und die Abläufe kennt, kann in kurzer Zeit ein gut schmeckendes Essen zubereiten. Das Kochbuch soll die Freude am Kochen zurückbringen. Es ist in einem interdisziplinären Team aus Medizin, Ernährungswissenschaft, Biologie, Sportwissenschaft und einem Spitzen-Koch entstanden. Abt Mauritius, ehemaliger Sternekoch, aus dem Kloster Tholey hat alle Rezepte gekocht, sie verfeinert und gibt im Kochbuch Profi-Tipps. Das Kochbuch wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. herausgegeben und vom damaligen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem damaligen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziell unterstützt. Es kann unter schmeckt.einfach.gut. bestellt werden. Das Kochbuch basiert auf Lieblingsrezepten saarländischer Schülerinnen und Schüler. 2012 hatte die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Saarland (VNS) im Rahmen der Tage der Schulverpflegung saarländische Schülerinnen und Schüler aufgerufen, ihre Lieblingsrezepte einzureichen. Diese wurden von der VNS hinsichtlich ihrer Nährwerte überarbeitet und bilden die Grundlage für das Kochbuch.
Öffentliche Trinkwasserversorgung im Saarland
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Die Trinkwasserversorgung wird im Saarland durch etwa 50 Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sichergestellt. Wenn wichtige Wasserversorgungsanlagen durch die WVU neu gebaut oder wesentlich verändert werden, ist dafür eine Genehmigung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erforderlich.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum 3. Bewirtschaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie
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Bringen Sie sich über unsere Öffentlichkeitsbeteiligung aktiv im Gewässerschutz ein! Wasser ist der Baustein unseres Lebens. 70% der Erdoberfläche sind davon bedeckt, doch nur 3% sind trinkbar. Das macht es so kostbar für die Tier und Pflanzenwelt und natürlich auch für uns. Jeder von uns kann selbst einen großen Teil dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen. Und das ist sogar ganz einfach! Zum Beispiel, indem wir den Wasserhahn schließen, wenn er nicht gebraucht wird. Oder indem wir das Auto nur in der Waschanlage waschen und umweltfreundliche Produkte kaufen, um so unser Grundwasser vor Chemikalien zu schützen...
Öko-Audit / EMAS
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Das Öko-Audit, Umwelt-Audit oder EMAS (für "Eco Management and Audit Scheme") ist ein freiwilliges Instrument für Betriebe und Organisationen, gleich welcher Größe und Branche, durch Umweltmanagement und -prüfung die eigenen Umweltleistungen zu bewerten und fortlaufend zu verbessern. Das Verfahren wird in der europäischen "EMAS"-Verordnung beschrieben.  Seit Jahren fördert das saarländische Umweltministerium Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem aufbauen, um das EMAS-Qualitätszertifikat nach der Richtlinie der Europäischen Union zu erhalten. Das Förderprogramm ist sehr erfolgreich. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt das Saarland mit seinen EMAS-Betrieben in der Spitzengruppe. Was das Ministerium von anderen fordert, tut es auch selbst. 2003 hat es eine Umwelterklärung vorgelegt mit einer Bestandsaufnahme und einer Zielsetzung, wie in den nächsten Jahren die Umweltauswirkungen verbessert werden sollen. Die Informationen der Umwelterklärung müssen jährlich aktualisiert werden.
Ökokonto
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Mit der Einführung des Ökokontos wurde die Möglichkeit geschaffen, das Verwaltungsverfahren der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu effektivieren und zu beschleunigen sowie gleichzeitig ausreichende und nachhaltig wirksame Kompensationsmaßnahmen ohne Zeitdruck vor Eingriffsvornahme zu planen und durchzuführen. Es bietet die Möglichkeit auch größere, zusammenhängende Naturschutzmaßnahmen umzusetzen und diese bei entsprechender Eignung als Kompensationsmaßnahmen anerkennen zu lassen.
Ökologischer Landbau
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Der Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe im Saarland beträgt zu Beginn der ELER-Periode 2014-2020 bereits deutlich mehr als 10%. Aufgrund der vielfachen positiven Auswirkungen strebt das Saarland eine Erhöhung sowohl des Anteils der Betriebe als auch der ökologisch bewirtschafteten Fläche an. Ein adäquater Ausgleich der Einkommensverluste durch sinkende Erträge und höheren Aufwand erscheint als geeignete Strategie, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Der ökologische Landbau leistet wichtige Beiträge zur ELER-Priorität „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme“ sowie zu den Querschnittszielen "Umweltschutz" und "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen".
Überwachung und Messung der Umweltradioaktivität
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Im Zuge der Umweltüberwachung werden im radiologischen Labor unterschiedlichste Umweltproben auf ihren Radionuklidgehalt hin untersucht. Hierzu werden Messaufgaben im Rahmen des § 162 StrlSchG und der Umgebungsüberwachung des französischen Kernkraftwerkes in Cattenom durchgeführt. Die jeweiligen Messprogramme sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (AVV IMIS) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) für das Saarland festvorgegeben. Zur Durchführung der Messaufgaben stehen ein modernes radiologisches Labor, zwei Messstationen in Berus und Biringen und ein Messfahrzeug zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Ausstattung werden jährlich etwa 930 Proben entnommen, an denen etwa 1080 Einzelanalysen getätigt werden. Insbesondere folgende Medien werden im Rahmen der Messprogramme untersucht: Oberflächenwasser, Grundwasser, Sediment und Schwebstoffe aus Fließgewässern Bodenproben Abwasser und Klärschlamm aus Kläranlagen; Flugasche, Schlacke, feste und flüssige Rückstände aus der Rauchgaswäsche von Verbrennungsanlagen; Sickerwasser von Hausmülldeponien Weidebewuchs, Blätter und Nadeln als Indikatorpflanzen Messung der Radioaktivität auf der Bodenoberfläche vor Ort (in situ) Futter- und Lebensmittel (inländisch / ausländisch) Messung der Umgebungsstrahlung mittels Thermoluminiszenzdetektoren Nach der Analyse werden die Messergebnisse in das IMIS-System des Bundesamts für Strahlenschutz eingepflegt und sind nach mehrstufiger Überprüfung für die Öffentlichkeit im Geoportal bereitgestellt.

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