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Denkmalförderrichtlinie

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Zeitbezug

seit 13.05.2008, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung und Kultur Landesdenkmalamt

poststelle@denkmal.saarland.de
+49 (0) 6 81 / 501 - 2480
+49 (0) 6 81 / 501 - 2620
http://www.saarland.de/denkmal.htm

Beschreibung

Denkmalförderung, Rechtsgrundlagen Formulare und Merkblätter

Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDSchG)
Nach Artikel 34 der Verfassung des Saarlandes genießen die Denkmäler der Kunst und der Geschichte den Schutz und die Pflege des Staates. Der rechtliche Rahmen wurde mit dem am 01.08.2018 in Kraft getretenen Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) geschaffen. Das Gesetz schützt Kulturdenkmäler als Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart. Diese Denkmäler werden in der Denkmalliste geführt.
Zuschüsse
Das Land trägt zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel bei. Zuwendungen werden grundsätzlich nur zu Maßnahmen gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Der Zuwendungsantrag ist bis spätestens 1. März des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, vorzulegen. Grundsätzlich darf mit den Arbeiten erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

Zeitbezug

Zeitbezug

seit 13.05.2008, gegenwärtige Aktualität unklar

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

17.11.2005

Letzte Änderung

29.07.2020

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Pflege- und Aktualisierungsintervall

jährlich

Benutzerdefiniertes Intervall der Erhebung

1 Jahre

Erläuterung zum Pflegeintervall

3.Verwaltungsvorschrift (DFRL) vom 15.April 2002 in der Fassung 2.März 2007, geändert in neue Fassung vom 13. Mai.2008

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Saarland (10000000) 6.357°/49.112° 7.403°/49.639°
Regionalschlüssel
100000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (1)

Denkmalförderrichtlinie Basisdaten

Nutzung

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs-einschränkungen

keine Einschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung und Kultur Landesdenkmalamt

Postfach 102461
D-66024 Schiffweiler
Am Bergwerk Reden 11
D-66578 Schiffweiler
Deutschland

poststelle@denkmal.saarland.de
+49 (0) 6 81 / 501 - 2480
+49 (0) 6 81 / 501 - 2620
http://www.saarland.de/denkmal.htm

Fachinformationen

Zusatzinformationen

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

Suchbegriffe Baudenkmal Denkmal Denkmalerhaltung Denkmalliste Denkmalpflege Denkmalschutz Finanzierungshilfe Kulturdenkmal Kulturgut

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

CF7542E5-96A5-4A46-98A4-D56533E1A9AC

Aktualität der Metadaten

20.05.2026

Sprache Metadatensatz

Deutsch

ISO/XML
ISO/XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
geodatenzentrum@umwelt.saarland.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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