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Grünland: Dauergrünland (DGL) – Dauergrünlandumbruch (DGL-Umbruch) – Pfluganzeige – Wildschaden

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
    Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Weitere Verweise
  • Kontakt
    Ansprechpartner
  • Fachinformationen
    Zusatzinformationen Schlagworte
  • Metadatensatz

Ansprechpartner

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung A Allgemeine Verwaltung Referat A/5 Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Beschreibung

Antrag Dauergrünlandumbruch – Anzeige Pflügen zum Zurücksetzen des DGL-Zählers – Wildschadenbeseitigung – Erläuterungen

1. Dauergrünlandumbruch/Neuansaat an gleicher Stelle (DGL-Umbruch):

Die Antragstellung ist jederzeit über das Formular Antrag Umwandlung Dauergrünland, zu finden unter Dokumente zum Herunterladen, möglich.

Der genehmigte Grünlandumbruch muss bis spätestens zum auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag (15.05.) umgesetzt sein

2. Pfluganzeige:

Pflugeinsätze zum Zurücksetzen des Zählers bei Dauergrünland in der Entstehung (pDGL 1 bis 5) sind innerhalb eines Monats der Zahlstelle anzuzeigen

(Anzeige Pflugeinsatz GoG unter Dokumente zum Herunterladen).

3. Wildschaden:

Anstehende Grünlanderneuerungen wegen Wildschäden sind formlos, schriftlich, mit geeigneten Nachweisen (z. B. standortdatierte Fotos, Kopie der Meldung des Wildschadens bei der Gemeinde) der Zahlstelle anzuzeigen.

Als Dauergrünland werden, entsprechend Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe c) der VO (EU) 2021/2115 Flächen bezeichnet, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzengenutzt werden und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolgedes landwirtschaftlichen Betriebs sind noch gepflügt wurden.

Dauergrünland sind Grundfutterflächen, auf denen über längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur wächst.

Es handelt sich somit um eine auf mindestens 5 Jahre angelegte Vegetationsform (Wiese oder Weide) mit relativ geschlossener Grasnarbe, die von einer Pflanzengemeinschaft aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen gebildet wird.

Grünland wird durch mehr oder weniger regelmäßige Mahd und/oder Beweidung frei von Gehölzen und Wald gehalten.

Passiert dies nicht, handelt es sich um eine Grünlandbrache, auf der über mehr oder weniger lange Zeiträume keine Nutzung stattfindet.

Solche Flächen unterliegen dann natürlichen Sukzessionsprozessen, das heißt über die Zwischenstadien Verbuschung und Sträucherwachstum würde hier mit der Zeit wieder Wald entstehen.

Aktualität des Datensatzes

Publikation

05.12.2024

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Saarland, Bundesland (10) 6.38°/49.098° 7.411°/49.645°
Regionalschlüssel
100000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (1)

Grünland: Dauergrünland (DGL) – Dauergrünlandumbruch (DGL-Umbruch) – Pfluganzeige – Wildschaden Information

Kontakt

Ansprechpartner

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung A Allgemeine Verwaltung Referat A/5 Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL

Postfach 102461
D-66024 Saarbrücken
Saaruferstraße 16
D-66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521
http://www.saarland.de/ministerium_umwelt_verbraucherschutz.htm

Fachinformationen

Zusatzinformationen

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

GEMET-Concepts Grünland
Suchbegriffe Dauergrünland Grünlandumbruch Wildschaden

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

72b7ad0e-936c-4589-93ff-75b16c5a5e67

Aktualität der Metadaten

14.01.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
geodatenzentrum@umwelt.saarland.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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