Seit Juni 2002 ist das Saarländische Bodenschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz nimmt die den Ländern eröffneten Kompetenzen wahr, in Form von landesrechtlichen Ausführungs- und Ergänzungsbestimmungen.
Das Gesetz regelt unter anderem:
die Verpflichtung für alle öffentlichen Stellen, bei Baumaßnahmen die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen,
die Wiederbelebung ehemals genutzter Flächen vor Inanspruchnahme neuer Flächen,
die Erfassung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen in einem Kataster sowie die Einrichtung eines Bodeninformationssystems und einer Bodenprobenbank.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
| Regionalschlüssel |
|---|
Nutzung
| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
|---|
| Anwendungs-einschränkungen |
keine Einschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/4 Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Postfach 102461
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Ansprechpartner
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/1 Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Geologie
Postfach 102461
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