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Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

Wilhelm-Buck-Str. 2
D-01097 Dresden
Deutschland

Jens.Brockmann@smul.sachsen.de
564-24500 (Herr Brockmann)
564-24004

Beschreibung

Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien, Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

Verweise

Datenbezüge (36)

"ECLIPS"
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Im Rahmen des europäischen Projektes "ECLIPS" (European Classification and Labelling Inspections of Preparations, including Safety Data Sheets) wurde die Einhaltung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gefährliche Zubereitungen überprüft. Einbezogen wurden insbesondere - Farben und Lacke, - auf organischen Lösemitteln basierende Reinigungsmittel (z.B. Metallreiniger), - Detergenzien, - Bauchemikalien und - Fotochemikalien, die als umweltgefährlich, CMR (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch), sensibilisierend oder mit dem R-Satz R 67 (Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen) gekennzeichnet werden müssen. Das Überwachungsprojekt erfolgte im Rahmen des Netzwerkes CLEEN (Chemicals Legislation - European Enforcment Network), in dem die EU-Mitgliedstaaten seit 1999 zusammenarbeiten.
"EUREX"
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Ziel des EU-weiten Überwachungsprojektes zu Altstoffen EUREX (European Enforcement Project On Exisiting Substances) war neben der Überprüfung der Meldepflichten, die Erarbeitung und praktische Anwendung eines einheitlichen Überwachungsleitfadens sowie die Beratung und Information der Unternehmen zu den Regelungen der Altstoffverordnung. Das SMUL beteiligte sich mit 6 Überwachungsmaßnahmen an dem Projekt. Der Kenntnisstand der überprüften Unternehmen über die EU-Altstoffverordnung war mangelhaft. Dementsprechend wurden im Freistaat Sachsen 14 Verstöße gegen die Meldepflichten festgestellt.
"EUROCAD"
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Im Rahmen von EUROCAD wurde die Einhaltung der Inverkehrbringungs- und Verwendungsbeschränkungen für Cadmium nach der EU-RL 91/338/EWG überprüft. Im nationalen Recht sind die Regelungen zu Cadmium für das Inverkehrbringen in der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) enthalten. Hintergrund dieser Maßnahme sind die Ergebnisse einer Überwachung in den Niederlanden im Jahre 1997 zur Herstellung und Einfuhr cadmiumhaltiger Produkte. Dabei wurde festgestellt, dass 15-20 % der kontrollierten Produkte Cadmium in zu hoher Konzentration enthielten. Im Freistaat Sachsen wurden ca. 300 Kunststoffartikel auf Cadmium-Gehalte analysiert. Dabei wurden in 15 Erzeugnissen (5 % der Produkte) Cadmium-Gehalte >100 ppm festgestellt. Jedoch nicht in allen diesen Fällen ist ein Verbotstatbestand erfüllt. Dies ist u.a. abhängig vom verwendeten Kunststoff (PVC oder andere Kunststoffe) und vom Verwendungszweck des Cadmiums im Produkt (Stabilisator oder Färbemittel). Verbotswidrig in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse wurden zwischenzeitlich aus dem Handel genommen.
"NONS" (NOtification of New Substances)
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Durchführung des EU-Prokjektes "NONS" zur Überwachung der Einhaltung der Meldepflichten für neue Stoffe: Das Hauptziel war dabei einen höheren Wirkungsgrad der Meldepflichten zu erreichen und die Überwachungstätigkeit in Europa zu harmonisieren. Langfristig soll ein europäisches Netzwerk zur Überwachung von Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe geschaffen werden. Im Rahmen des EU-Projekts "NONS" (NOtification of New Substances) wurde bei Herstellern und Einführern von Farbstoffen überprüft, ob sie die Meldepflichten einhalten. Der Freistaat Sachsen beteiligte sich mit einer Inspektion an dem EU-Projekt.
"SENSE" (Solide Enforcement of New Substances in Europe)
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Durchführung des EU-Prokjektes "SENSE" zur Überwachung der Einhaltung der Meldepflichten für neue Stoffe mit dem Ziel, einen höheren Wirkungsgrad der Meldepflichten zu erreichen. In diesem Projekt bezogen sich die Überwachungsmaßnahmen auf Photochemikalien, Zwischenprodukte, Farbstoffe und Stoffe für die pappe- und papierverarbeitende Industrie. Erstmalig wurde auch mit den Zollbehörden - auch von Sachsen - zusammengearbeitet. Der Freistaat Sachsen beteiligte sich mit einer Inspektion an dem EU-Projekt, wobei im SENSE-Projekt ein Hersteller von Zwischenprodukten überprüft wurde.
Analyse von Altholz
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"Analyse von Altholz auf Verunreinigungen/Holzschutzmittel aus ausgewählten sächsischen Feuerungs- und Altholzaufbereitungsanlagen": Im Rahmen des Projektes wurden aus 22 Feuerungs- bzw. Altholzaufbereitungsanlagen 151 Holzproben auf folgende Parameter analysiert: Anorganische Wirkstoffe: Bor, Arsen, Fluor ges., Chrom ges., Kupfer, Quecksilber, Cadmium, Blei Organische Wirkstoffe: PCP, PAK (speziell Bezo(a)pyren), Lindan, EOX Aus chemikalienrechtlicher Sicht wurden die Analyseergebnisse zur Überprüfung der Einhaltung der Verbotsvorschriften herangezogen, d.h. es wurde überprüft, ob der Ausnahmetatbestand einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erfüllt ist.
Ausbau der Bio- und Gentechnologie im Freistaat Sachsen
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"Stand, Perspektiven und Maßnahmen zum Ausbau der Bio- und Gentechnologie im Freistaat Sachsen" Mit der Studie erfolgte eine Bestandsaufnahme der im Freistaat Sachsen im Bereich der Bio- und Gentechnologie vorhandenen öffentlichen Forschungseinrichtungen und deren Forschungsgebiete, der gewerblichen Anwendungen (Entwicklung und Produktion) in den verschiedenen Industriezweigen, insbesondere in den Bereichen Biomedizin, Landwirtschaft, Lebensmittel und Umwelttechnik sowie der Dienstleistungsunternehmen zur Förderung der Bio- und Gentechnologie. Die Vernetzung dieser Einrichtungen wurde aufgezeigt. Dabei erfolgte eine Analyse der im Freistaat Sachsen vorhandenen besonderen Strukturen, Potentiale und Kompetenzen im Bereich Bio- und Gentechnologie. Besonders entwicklungsfähige, zukunftsträchtige und förderwürdige Forschungsschwerpunkte im Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen und Tendenzen wurden aufgezeigt. Darüber hinaus wurden Handlungsempfehlungen und Maßnahmevorschläge zum Ausbau der Bio- und Gentechnologie im Freistaat Sachsen in der Forschung und in der gewerblichen Nutzung gegeben.
Basisstudie zur Wechselwirkung von gentechnisch verändertem MON810-Mais mit spezifischen Schmetterlingsarten
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Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ - eine »Basisstudie zur Wechselwirkung von gentechnisch verändertem MON810-Mais mit spezifischen Schmetterlingsarten« erstellt. Die Literaturübersichtsstudie enthält einen zusammenfassenden Überblick über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von MON810 auf im Freistaat Sachsen vorkommende geschützte Schmetterlingsarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Stand: 29.04.2009
Basisstudie zur Wechselwirkung von gentechnisch verändertem MON810-Mais mit spezifischen Schmetterlingsarten
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Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ - eine »Basisstudie zur Wechselwirkung von gentechnisch verändertem MON810-Mais mit spezifischen Schmetterlingsarten« erstellt. Die Literaturübersichtsstudie enthält einen zusammenfassenden Überblick über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von MON810 auf im Freistaat Sachsen vorkommende geschützte Schmetterlingsarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Stand: 29.04.2009
Bio- und Gentechnologie
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Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Bio- und Gentechnologie umfassen: - Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen - Pflege der vollzugsunterstützenden Gentechnik-Datenbank - Stellungnahmen von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen - Fachliche Begleitung von Studien im Bereich Bio- und Gentechnologie - Entwicklung/Umsetzung des Programms "Monitoring von transgenen Organismen" [EU-RL 2001/18/EG] - Öffentlichkeitsarbeit
Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien
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Die Aufgaben und Zuständigkeiten umfassen landesweit sowohl den Bereich der Bio- und Gentechnologie als auch den Bereich Chemikalien (Referat 54 des SMEKUL).
Biotechnologie für die Umwelt - Transferpotentiale umweltbiotechnologischer Entwicklungsarbeiten in Sachsen
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"Biotechnologie für die Umwelt - Transferpotentiale umweltbiotechnologischer Entwicklungsarbeiten in Sachsen" Mit der Studie wurden Forschungsschwerpunkte im Bereich Umweltbiotechnologie im Freistaat Sachsen identifiziert und besonders zukunftsträchtige und konkurrenzfähige Forschungsbereiche in Wirtschaft und öffentlichen Forschungseinrichtungen aufgezeigt. Möglichkeiten der Überführung von Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Forschung in die Entwicklung marktfähiger Produkte und Verfahren wurden dargestellt. Darüber hinaus wurden Handlungsempfehlungen für die weitere Förderstrategie des SMUL im Bereich "Umweltbiotechnologie" gegeben.
Cadmiumanalyse von Kunststoffprodukten
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-"Analyse verschiedener Kunststoffprodukte auf Cadmium": Im Rahmen des Europäischen Überwachungsprojektes EUROCAD wurde die Einhaltung der Beschränkungen/Verbote des Inverkehrbringens cadmiumhaltiger Erzeugnisse gemäß § 1 i.V.m. Anhang zu § 1 Abschnitt 18 Chemikalien-Verbotsverordnung überprüft werden. Die Regelungen beruhen auf der EU-RL 91/381/EWG. Dabei wurden aus verschiedenen Handelseinrichtungen Kunststoffartikel (insbesondere Importe aus nicht EU-Ländern) durch ein vom SMUL ausgewähltes Untersuchungslabor auf Cadmiumgehalte untersucht.
Chemikalien
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Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Chemikalien umfassen: - Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften) - Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften - Erteilung von GLP-Bescheinigungen - Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)
Datenbanken/Informationen
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Folgende Datenbanken/Informationsquellen werden als fachliche Arbeitsgrundlage verwendet: 1. Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) Der GSBL stellt einen umfangreichen Merkmalskatalog zu den chemischen Stoffen zur Verfügung. Er enthält Informationen zu gefährlichen Stoffeigenschaften, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Ersteinsatzmaßnahmen sowohl in interpretierender textlicher Form als auch in Form von Messdaten. 2. IGS-Stoffliste des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen 3. Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" (www.baua.de) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" entwickelt, in welchem alle relevanten Regelungen und Hinweise zu den Bereichen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zusammenfasst sind. Es enthält die einschlägigen bzw. in Bezug genommenen EG-Richtlinien in aktueller, konsolidierter Fassung. Die EG-Regelungen werden ergänzt um die neugefassten entsprechenden Texte der Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen TRGS 200, TRGS 201 und die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220. 4. Technische Regeln für Gefahrstoffe (www.baua.de) Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS und BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben. 5. reach-clp-biozid Helpdesk Der reach-clp-biozid Helpdesk ist bei der BAuA eingerichtet. Er ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten. Zu folgenden drei Verordnungen werden Hilfestellungen und Informationen gegeben: •der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), •der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1772/2008) und •der Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012). Auf der Internetseite des reach-clp-biozid Helpdesks (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html) sind umfangreiche Informatioen zu den drei Verordnungen und zu einzelnen Fragestellungen sowie Publikationen - wie z. B. die REACH-Info- und Biozid-Info-Broschüren - zu finden.
Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren
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Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten i.S.d. GenTG: Wer gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen durchführen will, muss diese bei der zuständigen Behörde anzeigen, anmelden bzw. einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die hierfür erforderlichen, bundesweit einheitlichen Formblätter können beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), Referat 54, per E-mail angefordert werden. Die Formblätter können auch über die Homepage des Freistaats Sachsen oder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) als PDF-Datei oder Word-Dokument heruntergeladen werden. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens, der Anmeldung bzw. des Genehmigungsverfahrens sind insbesondere Unterlagen zu den verantwortlichen Personen, zur Ausstattung der gentechnischen Anlage, zu den geplanten gentechnischen Arbeiten, zu organisatorischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie ab Sicherheitsstufe 3 in Einzelfällen (d.h. bei aerosolübertragbaren Organismen) Unterlagen zu außerbetrieblichen Notfallmaßnahmen vorzulegen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen werden alle für die Entscheidung relevanten Punkte, insbesondere, ob die Risiken der gentechnischen Arbeit, der Freisetzung oder des Inverkehrbringens durch den Betreiber zutreffend bewertet worden sind, geprüft. Außerdem wird - u.a. auch durch eine Vor-Ort-Begehung (siehe Überwachung) - geprüft, ob die für die Durchführung der gentechnischen Arbeit erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind und ob die für die Planung und Leitung sowie Beaufsichtigung verantwortlichen Personen sachkundig und zuverlässig sind. Hat die Prüfung ergeben, dass bei Einhaltung aller Schutz- und Einschließungsmaßnahmen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und der sonstigen Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge besteht, wird seitens der Genehmigungsbehörde - in Sachsen durch das SMEKUL - die Anmeldung bestätigt bzw. ein Genehmigungsbescheid erteilt.
EU-Chemikalienverordnung REACH
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Seit 1. Juni 2008 gilt die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in ihren wesentlichen Teilen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Alle Stoffe, welche in Mengen ab 1 Jahrestonne herstellt oder in den Verkehr gebracht werden, unterfallen danach einer Registrierpflicht. Die Registrierung von Stoffen ist bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) vorzunehmen.
EU-Überwachungsprojekte
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Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
Emissionsminderung schwer abbaubarer Komplexbildner
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Projekt "Verminderung der Emission schwer abbaubarer Komplexbildner in Sachsen": Durch die Erarbeitung des qualitativen Stofflusses schwer abbaubarer Komplexbildner wie EDTA in Sachsen kann zukünftig auf eine Informationsbasis für künftige Entscheidungen - wie z.B. einer Einschätzung zur Betroffenheit eventueller Stoffbeschränkungen - zurückgegriffen werden.
Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen
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Stellungnahmen zu Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen: Vor Erteilung der Genehmigung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gentechnikgesetz verpflichtet, eine Stellungnahme von der zuständigen Landesbehörde, in Sachsen dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), einzuholen. Im Rahmen dieser Stellungnahme werden die Landesdirektion Sachsen und die jeweils örtlich zuständigen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um Zuarbeit zu Fragen des Bodenschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zu Abfallfragen gebeten. Diese Behörden besitzen jedoch keine Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik.
Gentechnik in der Landwirtschaft, Pflanzenzucht und Lebensmittelproduktion - Stand und Perspektiven
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" Gentechnik in der Landwirtschaft, Pflanzenzucht und Lebensmittelproduktion - Stand und Perspektiven" Mit Hilfe der Studie soll der internationale Stand von Technik und Forschung sowie wissenschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven der Gentechnik in der Landwirtschaft, Pflanzenzucht und Lebensmittelproduktion untersucht werden. Die Ergebnisse der Studie bilden die Grundlage für die Erstellung eines Positionspapiers der Sächsischen Staatsregierung zu dieser komplexen Thematik.
Gentechnik-Datenbank
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Pflege der vollzugsunterstützenden Gentechnik-Datenbank: Das FIS Gentechnik dient der DV-technischen Erfassung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freilandversuchen und deren Versuchsstandorte sowie von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen, der Unterstützung der Terminkontrolle sowie der Unterstützung von Recherchen und der Erstellung von Berichten.
Gentechnologie - genial oder gefährlich
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"Gentechnologie - genial oder gefährlich" Beantwortung von aktuellen Fragen der Gentechnik
Leitfaden »Arbeiten in gentechnischen Anlagen«
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Mit dem Leitfaden »Arbeiten in gentechnischen Anlagen« (Download rechts) soll Wissenschaftlern und Betreibern gentechnischer Anlagen ein Überblick über gesetzliche Bestimmungen zur Gentechnik, zuständige Behörden sowie über die Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz gegeben werden. Besonders Projektleitern und den Beauftragten für Biologische Sicherheit sowie allen, die es werden wollen, soll der Leitfaden als Hilfestellung dienen. Es werden darin häufig gestellte Fragen aufgegriffen.
REACH-EN-FORCE 1
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REACH-EN-FORCE 1 war das erste europäische Überwachungsprojekt zur EU-Chemikalienverordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006). Schwerpunkt liegt auf der Über-prüfung von Herstellern und Importeuren in Bezug auf die Vorregistrierung und Registrierung von den so genannten Phase-in-Stoffen als solche und in Gemischen sowie auf der Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern. Insgesamt wurden in 10 Bundesländern 279 Betriebe überprüft. Bei drei der überprüften Unternehmen wurden Verstöße gegen die Registrierungspflichten und bei 44 Unternehmen Verstöße gegen die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sowie Verstöße gegen andere REACH-Pflichten (10) festgestellt. Sachsen beteiligte sich an dem Projekt mit sechs Überwachungen. Dabei wurde festgestellt, dass viele Firmen vorsorglich Vorregistrierungen vorgenommen haben, jetzt aber für die Stoffe die Rolle des "nachgeschalteten Anwenders" einnehmen bzw. die Stoffe dem Abfallregime unterliegen. Verstöße gegen die Registrierpflichten nach REACH wurden nicht festgestellt.
REACH-EN-FORCE 2
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REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite europaweit koordinierte Überwachungsprojekt des bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA angesiedelten Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung der REACH-Verordnung. Im Rahmen von REACH-EN-FORCE 2 wurde die Einhaltung der Pflichten der nachgeschalteten Anwender kontrolliert. Das Projekt wurde im Jahr 2011 durchgeführt. In Sachsen wurden sechs Unternehmen überprüft.
Studie zum Stand und den Ergebnissen des Monitoring des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen
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Darstellung der Ergebnisse des Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen
Studien im Bereich Bio- und Gentechnologie
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Fachliche Begleitung von Studien im Bereich Bio- und Gentechnologie
Studien/Untersuchungen
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Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
Vollzug der Regelungen zu Bioziden
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Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.
Vollzug des Chemikaliengesetzes
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Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen. Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der - EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) - Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, - Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV), - Biozid-Regelungen - Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie - Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte. Gute Laborpraxis: Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
Vollzug des Gentechnikgesetzes
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Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Vollzugs- und Überwachungsaufgaben: a) Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten i.S.d. GenTG, b) Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, c) Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen d) Überwachung zum Inverkehrbringen zugelassener Produkte, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, außer: - Überwachung in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Zuständigkeit beim LfULG); - Überwachung in Verkehr gebrachter Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Aromen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, amtl. Lebensmittelüberwachung); - Überwachung von Arzneimitteln/Impfstoffen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, Arzneimittelüberwachung)
Öffentlichkeitsarbeit
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Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren, Veranstaltungen)
Überwachung
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Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen Um dem im GenTG verankerten Schutzgedanken umfassend Rechnung zu tragen, werden gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten sowie Freilandversuche regelmäßig überwacht. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Schutz der Beschäftigten (Gesundheits- und Arbeitsschutz) beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie der Verhinderung einer unbeabsichtigten Freisetzung von GVO in die Umwelt. Zur Gewährleistung einer höchstmöglichen Sicherheit der gentechnischen Anlagen (Labore, Tierhaltungsräume, Gewächshäuser) im Freistaat Sachsen, werden alle zur gentechnischen Anlage gehörenden Räume durch das SMEKUL und den bei Anmeldungen und Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden vor Inbetriebnahme auf ihren sicherheitstechnischen Zustand kontrolliert. Der Betrieb einer gentechnischen Anlage darf erst aufgenommen werden, wenn alle gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Im Rahmen regelmäßig wiederkehrender präventiver Kontrollen wird überprüft, ob allen sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen auch nach erfolgter Anzeige, Anmeldung oder Genehmigung nachgekommen wird. Dabei wird besonders auf die Einhaltung der sog. Containmentbedingungen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, die Entsorgung des Abfalls sowie die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht der gentechnischen Arbeiten geachtet. Die in der GenTAufzV festgelegte Dokumentationspflicht ermöglicht eine Kontrolle der in der gentechnischen Anlage durchgeführten angemeldeten oder genehmigten Arbeiten. Dies ist insbesondere bei weiteren gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 von Bedeutung, da hierbei keine erneute Anzeige erforderlich ist. Die Risikobewertung der bei diesen Arbeiten verwendeten Organismen obliegt allein dem Betreiber.
Überwachung der Guten Laborpraxis (GLP)
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Als Gute Laborpraxis wird ein internationales Regelwerk bezeichnet, dass die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten und Stoffuntersuchungen gewährleisten soll. GLP-pflichtig nach dem ChemG sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren - wie z.B. Zulassungsverfahren von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Anmeldeverfahren neuer chemischer Stoffe - ermöglichen sollen. Prüfeinrichtungen, die derartige Prüfungen durchführen, erhalten auf Antrag eine GLP-Bescheinigung, wenn die GLP-Grundsätze eingehalten werden. Für die Überwachung der Einhaltung der GLP-Grundsätze und die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist im Freistaat Sachsen das SMUL zuständig. Für die Inspektionen der Prüfeinrichtung auf Einhaltung der GLP-Grundsätze wurden 2 GLP-Inspektoren - von der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, für den Bereich Chemikalien und den Bereich Arzneimittel - benannt.
Überwachungsprojekt "Biozide"
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Im Jahr 2005 wurde in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein Projekt zur Überprüfung der Einhaltung der Biozid-Regelungen durchgeführt. Ziele des Projektes waren: - die Verbesserung des Kenntnisstandes von Firmen/Behörden zu den Regelungen zu Bioziden durch - Überwachung und Beratung, - Austausch von Wissen und Erfahrungen und somit - Erhöhung des Wirkungsgrades der Einhaltung der Regelungen, - die Prüfung der Vollziehbarkeit der Regelungen, - das Herausfinden von Grenz-/Problemfällen und deren Lösung. Im Rahmen der Überwachungen wurde überprüft, ob - nur verkehrsfähige,d. h. nur identifizierte oder notifizierte Wirkstoffe in den Bioziden eingesetzt und - die Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten sowie die Werbevorschriften eingehalten werden. Die Kontrollen erfolgten - im Einzel- und Großhandel (Baumärkte, Drogerien / Drogeriemärkten, Fachmärkten, Supermärkten etc.), - bei Herstellern und - bei Verwendern (Sport- und Freizeitzentren, Großküchen, Schädlingsbekämpfung, Krankenhäuser). Die Produktpalette umfasste alle gängigen Biozid-Produkte, wie - Desinfektionsmittel, - Hygieneprodukte, - Holzschutzmittel, - Insektizide und Anti-Schimmelmittel. In den Jahren 2006/2007 wurden die Überwachungen in den Ländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen forgeführt. Die Ergebnisse der beiden Überwachungen wurden jeweils in einem Bericht zusammengefasst. Die Berichte sind auf der Homepage der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) unter der Rubrik "Archiv" zu finden.

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