Folgende Datenbanken/Informationsquellen werden als fachliche Arbeitsgrundlage verwendet:
1. Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL)
Der GSBL stellt einen umfangreichen Merkmalskatalog zu den chemischen Stoffen zur Verfügung. Er enthält Informationen zu gefährlichen Stoffeigenschaften, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Ersteinsatzmaßnahmen sowohl in interpretierender textlicher Form als auch in Form von Messdaten.
2. IGS-Stoffliste des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen
3. Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" (www.baua.de)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" entwickelt, in welchem alle relevanten Regelungen und Hinweise zu den Bereichen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zusammenfasst sind. Es enthält die einschlägigen bzw. in Bezug genommenen EG-Richtlinien in aktueller, konsolidierter Fassung. Die EG-Regelungen werden ergänzt um die neugefassten entsprechenden Texte der Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen TRGS 200, TRGS 201 und die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220.
4. Technische Regeln für Gefahrstoffe (www.baua.de)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS und BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
5. reach-clp-biozid Helpdesk
Der reach-clp-biozid Helpdesk ist bei der BAuA eingerichtet. Er ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten. Zu folgenden drei Verordnungen werden Hilfestellungen und Informationen gegeben:
•der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006),
•der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1772/2008) und
•der Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012).
Auf der Internetseite des reach-clp-biozid Helpdesks (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html) sind umfangreiche Informatioen zu den drei Verordnungen und zu einzelnen Fragestellungen sowie Publikationen - wie z. B. die REACH-Info- und Biozid-Info-Broschüren - zu finden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
- Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
- Erteilung von GLP-Bescheinigungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
1B4307BC-E954-11D5-9350-0048543011FC |
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Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien
Wilhelm-Buck-Str. 2
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Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Chemikalien (Frau Linnemann)
Wilhelm-Buck-Str. 2
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