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Organisationseinheit

Überwachung

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Querverweise Übergeordnete Objekte
  • Kontakt
    Ansprechpartner Ansprechpartner Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Querverweise (2)

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen
Stellungnahmen zu Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen:
Vor Erteilung der Genehmigung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gentechnikgesetz verpflichtet, eine Stellungnahme von der zuständigen Landesbehörde, in Sachsen dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), einzuholen. Im Rahmen dieser Stellungnahme werden die Landesdirektion Sachsen und die jeweils örtlich zuständigen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um Zuarbeit zu Fragen des Bodenschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zu Abfallfragen gebeten. Diese Behörden besitzen jedoch keine Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik.
Gentechnik-Datenbank
Pflege der vollzugsunterstützenden Gentechnik-Datenbank:
Das FIS Gentechnik dient der DV-technischen Erfassung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freilandversuchen und deren Versuchsstandorte sowie von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen, der Unterstützung der Terminkontrolle sowie der Unterstützung von Recherchen und der Erstellung von Berichten.

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

Jens.Brockmann@smul.sachsen.de
564-24500 (Herr Brockmann)
564-24004

Be­schrei­bung

Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten,
Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen

Um dem im GenTG verankerten Schutzgedanken umfassend Rechnung zu tragen, werden gentechnische Anlagen, gentechnische Arbeiten sowie Freilandversuche regelmäßig überwacht. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Schutz der Beschäftigten (Gesundheits- und Arbeitsschutz) beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie der Verhinderung einer unbeabsichtigten Freisetzung von GVO in die Umwelt.

Zur Gewährleistung einer höchstmöglichen Sicherheit der gentechnischen Anlagen (Labore, Tierhaltungsräume, Gewächshäuser) im Freistaat Sachsen, werden alle zur gentechnischen Anlage gehörenden Räume durch das SMEKUL und den bei Anmeldungen und Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden vor Inbetriebnahme auf ihren sicherheitstechnischen Zustand kontrolliert. Der Betrieb einer gentechnischen Anlage darf erst aufgenommen werden, wenn alle gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.

Im Rahmen regelmäßig wiederkehrender präventiver Kontrollen wird überprüft, ob allen sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen auch nach erfolgter Anzeige, Anmeldung oder Genehmigung nachgekommen wird. Dabei wird besonders auf die Einhaltung der sog. Containmentbedingungen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, die Entsorgung des Abfalls sowie die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht der gentechnischen Arbeiten geachtet. Die in der GenTAufzV festgelegte Dokumentationspflicht ermöglicht eine Kontrolle der in der gentechnischen Anlage durchgeführten angemeldeten oder genehmigten Arbeiten. Dies ist insbesondere bei weiteren gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 von Bedeutung, da hierbei keine erneute Anzeige erforderlich ist.
Die Risikobewertung der bei diesen Arbeiten verwendeten Organismen obliegt allein dem Betreiber.

Zeitbezug

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

10.02.2016

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Querverweise (2)

Organisationseinheit
Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen
Stellungnahmen zu Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen:
Vor Erteilung der Genehmigung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gentechnikgesetz verpflichtet, eine Stellungnahme von der zuständigen Landesbehörde, in Sachsen dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), einzuholen. Im Rahmen dieser Stellungnahme werden die Landesdirektion Sachsen und die jeweils örtlich zuständigen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um Zuarbeit zu Fragen des Bodenschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zu Abfallfragen gebeten. Diese Behörden besitzen jedoch keine Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik.
Datenbank
Gentechnik-Datenbank
Pflege der vollzugsunterstützenden Gentechnik-Datenbank:
Das FIS Gentechnik dient der DV-technischen Erfassung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freilandversuchen und deren Versuchsstandorte sowie von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen, der Unterstützung der Terminkontrolle sowie der Unterstützung von Recherchen und der Erstellung von Berichten.

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Vollzug des Gentechnikgesetzes
Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Vollzugs- und Überwachungsaufgaben:
a) Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten i.S.d. GenTG,
b) Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten,
c) Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen
d) Überwachung zum Inverkehrbringen zugelassener Produkte, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, außer:

- Überwachung in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Zuständigkeit beim LfULG);
- Überwachung in Verkehr gebrachter Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Aromen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, amtl. Lebensmittelüberwachung);
- Überwachung von Arzneimitteln/Impfstoffen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, Arzneimittelüberwachung)
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

FC10150C-E814-11D5-9350-0048543011FC

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

Wilhelm-Buck-Str. 2
D-01097 Dresden
Deutschland

Jens.Brockmann@smul.sachsen.de
564-24500 (Herr Brockmann)
564-24004
Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie (Frau Riedel)

Wilhelm-Buck-Str. 2
D-01097 Dresden
Deutschland

Petra.Riedel@smekul.sachsen.de
564-24507 (Frau Riedel)
564-24004
Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie (Herr Dr. Mücke)

Wilhelm-Buck-Str. 2
D-01097 Dresden
Deutschland

Udo.Muecke@smekul.sachsen.de
564-24505 (Herr Dr. Mücke)
564-24004

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Gentechnik-Anhörungsverordnung (GenTAnhV)

Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV)

Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV)

Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)

Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV)

Gentechnikgesetz (GenTG)

ZKBS-Verordnung (ZKBSV)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Biotechnologie Datenbank Gentechnik Gentechnik-Anhörungsverordnung (GenTAnhV) Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV) Gentechnikgesetz Gentechnikgesetz (GenTG) Gentechnikrecht Vollzugsanordnung ZKBS-Verordnung (ZKBSV)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

1B430791-E954-11D5-9350-0048543011FC

Aktualität der Metadaten

26.02.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

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Ansprechpartner (Metadatum)
petra.riedel@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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