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Organisationseinheit

Vollzug des Chemikaliengesetzes

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Untergeordnete Objekte Übergeordnete Objekte
  • Kontakt
    Ansprechpartner Ansprechpartner
  • Fach­informationen
    Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

Jens.Brockmann@smul.sachsen.de
564-24500 (Herr Brockmann)
564-24004

Be­schrei­bung

Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen.

Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der
- EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse)
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen,
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung),
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV),
- Biozid-Regelungen
- Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie
- Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte.


Gute Laborpraxis:
Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.

Zeitbezug

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

06.01.2010

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (3)

Organisationseinheit
EU-Chemikalienverordnung REACH
Seit 1. Juni 2008 gilt die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in ihren wesentlichen Teilen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Alle Stoffe, welche in Mengen ab 1 Jahrestonne herstellt oder in den Verkehr gebracht werden, unterfallen danach einer Registrierpflicht. Die Registrierung von Stoffen ist bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) vorzunehmen.
Organisationseinheit
Überwachung der Guten Laborpraxis (GLP)
Als Gute Laborpraxis wird ein internationales Regelwerk bezeichnet, dass die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten und Stoffuntersuchungen gewährleisten soll. GLP-pflichtig nach dem ChemG sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren - wie z.B. Zulassungsverfahren von Arznei- und Pflanzenschutzmitteln, Anmeldeverfahren neuer chemischer Stoffe - ermöglichen sollen. Prüfeinrichtungen, die derartige Prüfungen durchführen, erhalten auf Antrag eine GLP-Bescheinigung, wenn die GLP-Grundsätze eingehalten werden.

Für die Überwachung der Einhaltung der GLP-Grundsätze und die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist im Freistaat Sachsen das SMUL zuständig. Für die Inspektionen der Prüfeinrichtung auf Einhaltung der GLP-Grundsätze wurden 2 GLP-Inspektoren - von der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, für den Bereich Chemikalien und den Bereich Arzneimittel - benannt.
Organisationseinheit
Vollzug der Regelungen zu Bioziden
Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund.

Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Chemikalien
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Chemikalien umfassen:

- Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
- Erteilung von GLP-Bescheinigungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

1B4307BC-E954-11D5-9350-0048543011FC

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien

Wilhelm-Buck-Str. 2
D-01097 Dresden
Deutschland

Jens.Brockmann@smul.sachsen.de
564-24500 (Herr Brockmann)
564-24004
Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Chemikalien (Frau Linnemann)

Wilhelm-Buck-Str. 2
D-01097 Dresden
Deutschland

Ines.Linnemann@smekul.sachsen.de
564-24504 (Frau Linnemann)
564-24004

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Die Zuständigkeitsregelung ergibt sich aus der Verordnung des SMUL und des SMWA über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher Vorschriften (Chemikalienrecht-Zuständigkeitsverordnung-ChemRZuVO) vom 09. Mai 2000 (SächsGVBl. Nr. 8 S. 249). weitere betroffene Behörden: - Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem SMUL und SMWA beim Vollzug der chemikalienrechtlichen Vorschriften ergibt sich aus der der Chemikalienrecht-Zuständigkeitsverordnung. Das SMWA ist danach für alle Belange des Arbeitsschutzes sowie hinsichtlich der Vorschriften der §§ 2 bis 4 ChemverbotsV zuständig. - Sofern die Verbots- und Beschränkungsvorschriften der RL 76/769/EWG über das Inverkehrbringen und Verwenden gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen im Rahmen einer Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt werden, liegt die Zuständigkeit für den Vollzug im Geschäftsbereich des SMS.

Weitere rechtliche Grundlagen

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Chemikaliengesetz (ChemG)

EG-Veordnung Nr. 2037/2000 (Ozonschichtabbauende Stoffe)

FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Verordnung (EWG) Nr.793/93 (Altstoffverordnung)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Altstoffverordnung Chemie Chemikalien-Verbotsverordnung Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Chemikaliengesetz Chemikaliengesetz (ChemG) Chemikalienpolitik EG-Veordnung Nr. 2037/2000 (Ozonschichtabbauende Stoffe) FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV) FCKW-Halon-Verbotsverordnung Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Verordnung (EWG) Nr.793/93 (Altstoffverordnung) Vollzugsanordnung

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

1B4307BE-E954-11D5-9350-0048543011FC

Aktualität der Metadaten

25.02.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

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Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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