Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Bio- und Gentechnologie umfassen:
- Vollzug des Gentechnikgesetzes (GenTG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen
- Pflege der vollzugsunterstützenden Gentechnik-Datenbank
- Stellungnahmen von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen
- Fachliche Begleitung von Studien im Bereich Bio- und Gentechnologie
- Entwicklung/Umsetzung des Programms "Monitoring von transgenen Organismen" [EU-RL 2001/18/EG]
- Öffentlichkeitsarbeit
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (5)
Vor Erteilung der Genehmigung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 Gentechnikgesetz verpflichtet, eine Stellungnahme von der zuständigen Landesbehörde, in Sachsen dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), einzuholen. Im Rahmen dieser Stellungnahme werden die Landesdirektion Sachsen und die jeweils örtlich zuständigen Landratsämter bzw. kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um Zuarbeit zu Fragen des Bodenschutzes, des Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zu Abfallfragen gebeten. Diese Behörden besitzen jedoch keine Zuständigkeiten im Bereich Gentechnik.
Das FIS Gentechnik dient der DV-technischen Erfassung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freilandversuchen und deren Versuchsstandorte sowie von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen, der Unterstützung der Terminkontrolle sowie der Unterstützung von Recherchen und der Erstellung von Berichten.
a) Durchführung von Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und Arbeiten i.S.d. GenTG,
b) Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten,
c) Überwachung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen
d) Überwachung zum Inverkehrbringen zugelassener Produkte, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, außer:
- Überwachung in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen im Bereich der Landwirtschaft und des Gartenbaus (Zuständigkeit beim LfULG);
- Überwachung in Verkehr gebrachter Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und Aromen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, amtl. Lebensmittelüberwachung);
- Überwachung von Arzneimitteln/Impfstoffen, die lebende gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen oder aus solchen hergestellt wurden (Zuständigkeit bei SMS, Arzneimittelüberwachung)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
7DC4A34C-E180-11D5-9350-0048543011FC |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien
Wilhelm-Buck-Str. 2
|
Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Die Zuständigkeitsregelung ergibt sich aus der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung, nunmehr Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft(SMUL), über Zuständigkeiten zur Ausführung des GenTG vom 04. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 421). Weitere im Bereich Gentechnik zuständige Behörden: ? SMS für den Bereich Lebensmittel/ Lebensmittelüberwachung/ Lebensmittelkennzeichnung sowie Arzneimittel/ Impfstoffe ? Abt. 3/ Referat 33 SMUL für die Bereiche Saatgutverkehrskontrolle (Überwachung von Saatgut) und Futtermittelüberwachung Bei Bedarf werden zu Fragen der Bio- und Gentechnologie weitere Fachabteilungen/-referate einbezogen, z.B. Naturschutz (Abt. 6 SMUL), Landwirtschaft (Abt. 3 SMUL), Verbraucherschutz (Referat 24 SMUL). |
---|
Weitere rechtliche Grundlagen |
Gentechnik-Anhörungsverordnung (GenTAnhV) Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV) Gentechnik-Verfahrensverordnung (GenTVfV) Gentechnikgesetz (GenTG) ZKBS-Verordnung (ZKBSV) |
---|
Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
---|