Verweise
Datenbezüge (145)
Für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung.
Aus diesem Grund werden Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Lebensräume mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensräumen bei.
Es werden für die FFH-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der FFH-Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei.
Es werden für die Arten, für die Brandenburg eine besondere internationale Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige TK10-Blätter als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer internationaler Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg bei.
Es werden für ausgewählte Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige EU-Vogelschutzgebiete (SPA) als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs in SPA ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei.
Der Downloaddienst (WFS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt.
ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).
Der Darstellungsdienst (WMS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt.
ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).
Das Amphibien- und Reptilienkataster wird in der Datenbank MultiBaseCS erfasst und verwaltet. Bei diesen Daten handelt es sich um Daten die im Auftrag der Landesbehörden (z. B. Landesamt für Umwelt, Landesbetrieb Forst Brandenburg) im Rahmen von z.B. Forstkartierungen, Fauna-Flora-Habitat-Monitoring, Managementpläne erhoben wurden. Die Datenbank enthält die Nachweise der Arten in den betreffenden Gebieten. Auszüge daraus können bei der auskunftsgebenden Person auch in einem Shape zur Verfügung gestellt werden.
Das vorliegende Kartierverfahren wurde vom Landesamt für Umwelt Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Eberswalde speziell für Moore im Wald entwickelt. Ziel des Verfahrens ist es, den Forst- und Umweltbehörden eine umfassende Bewertung des Zustandes und der Entwicklungspotenziale eines Moores zu ermöglichen. Aus den Ergebnissen können dann Ableitungen für aktive Schutzmaßnahmen und Maßnahmenschwerpunkte getroffen werden.
Hinweise zur Errichtung von Moorwasserpegeln
Die WebGIS-Anwendung "Naturschutzfachdaten" stellt Informationen zu verschiedenen Naturschutzfachthemen bereit. Datenbasis sind die in den Bestandteilen des Fachinformationssystem Naturschutz zusammengeführten und geprüften Datenbestände.
Die Anwendung enthält Geoinformationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg, den Schutzgebieten NATURA 2000 nach EU-Recht, zu Biotopen, geschützten Biotopen (nach §30 BNatSchG, §18 BbgNatSchAG), Lebensräumen nach der europäischen FFH-Richtlinie, Bewirtschaftungserlassen für die FFH-Gebiete, Daten der Naturräumlichen Gliederung sowie Artendaten. Zu den FFH- und SPA-Gebieten können die Standarddatenbögen aufgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können.
Mit dem Aufruf der Anwendung Naturschutzfachdaten erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Der Kartendienst ist kostenfrei.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Die in der Kartenanwendung Naturschutzfachdaten und dem WMS und WFS enthaltenen Daten sind ein Auszug aus dem Artenkataster Fauna des Landes Brandenburg. Hochsensible Artendaten im Land Brandenburg sind nicht oder nur eingeschränkt veröffentlicht.
Die Verteilung des Auftretens der Arten ist zusammengefasst und wird i.d.R. auf der Grundlage des Raster der Topographischen Karte 1:25.000 dargestellt.
Für eine umfassende Auswertung können der Gesamtdatenbestand oder Teilbestände beim Landesamt für Umwelt angefragt werden.
Die in der Kartenanwendung Naturschutzfachdaten und dem WMS und WFS enthaltenen Daten sind eine Auswahl aus dem Biotopkataster des Landes Brandenburg. Der Schwerpunkt liegt auf den geschützten, Rote Liste und planungsrelevanten Arten.
Die Verteilung des Auftretens der Arten ist zusammengefasst und bezieht sich auf den Mittelpunkt der Geometrie des jeweilgen Biotopes. Dieser Mittelpunkt wird in der Karte dargestellt.
Für eine umfassende Auswertung können der Gesamtdatenbestand oder Teilbestände beim Landesamt für Umwelt angefragt werden. Dabei können auch zusätzliche Abfrage-Inhalte wie Daten über wildverwandte Arten von Kulturpflanzen (WVK) bereitgestellt werden.
Zu den Artendaten Brandenburg zählen die Artengruppen Amphibien und Reptilien, Insekten, Säugetiere, Vögel und sonstige Weichtiere bezogen auf Messtischblätter (MTB). Flechten und Armleuchteralgen, Moose und Gefäßpflanzen werden mit dem Mittelpunkt ihrer jeweiligen Biotopgeometrie abgebildet. Der Darstellungsmaßstab zur Flora ist auf 1:100.000 - 1:5.000 begrenzt.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Zu den Artendaten Brandenburg zählen die Artengruppen Amphibien und Reptilien, Insekten, Säugetiere, Vögel und sonstige Weichtiere bezogen auf Messtischblätter (MTB). Flechten und Armleuchteralgen, Moose und Gefäßpflanzen werden mit dem Mittelpunkt ihrer jeweiligen Biotopgeometrie abgebildet. Der Darstellungsmaßstab zur Flora ist auf 1:100.000 - 1:5.000 begrenzt.
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Verbreitung der Arten im Land Brandenburg. Die räumliche Verortung erfolgt auf Basis eines Gitters (oder Rasterzellenbelegung) mit Lambert Azimuthal Equal Area (LAEA) Projektion. Der Datensatz enthält drei Gittergrößen (1x1 km, 5x5 km und 10x10 km), welche in Abhängigkeit zur Sensibilität der Art erzeugt werden.
Zugehörige Sachdaten werden als qualifizierte Artenliste ausgegeben. Diese bestehen aus einer Liste aller durch das LfU geführten Monitoringarten über einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Alle Jahre, aus denen Nachweise vorliegen, werden genannt. Als qualifizierende Information wird für jede Art der höchste festgestellte Reproduktionsstatus angegeben. Jede Art wird in dieser Liste für jeden Quadranten in den oben genannten Gittergrößen separat aufgeführt.
Das erste vorbereitende Projekt zur Deichrückverlegung bei Lenzen war ein EU-LIFE-Projekt, Träger war der damalige Naturpark "Elbtalaue", der Vorläufer der heutigen Biosphärenreservatsverwaltung. Die Idee, am sogenannten "Bösen Ort", einer Stromenge, an der die Elbe eine Biegung von fast 90 Grad beschreibt, eine Deichrückverlegung zu initiieren, hatten Schiffer und Wasserbauer schon im 19. Jahrhundert. Zu groß waren die jährlichen Schäden durch Eishochwasser an dieser Stelle.
Das Life-Projekt erweiterte diese Idee. Jetzt sollten Deichrückverlegung und Auenrenaturierung miteinander verbunden werden. Neben der Rückverlegung des Deiches ist zentrales Ziel des Projektes eine naturnahe Auenlandschaft in dem ausgedeichten Areal zu entwickeln. Insbesondere die am brandenburgischen Elbabschnitt fast vollständig verschwundenen Auenwälder sollten neuen Lebensraum erhalten. Im Rahmen des EU-Life-Projekts wurden Flächen im potenziellen Rückdeichungsgebiet erworben und in den Besitz des Landes Brandenburg überführt, erste Auwaldpflanzungen wurden angelegt. Dadurch war es in dem sich anschließenden Bodenordnungsverfahren möglich, die Eigentumsflächen des Landes vollständig in das Gebiet der Deichrückverlegung zu tauschen.
Biotope und Lebensräume werden hier erhoben und verwaltet und zur Verfügung gestellt.
In diesem System werden Artdateninformationen zur Flora einschließlich geographischer Informationen (Lage und Zustand von Pflanzenpopulationen) gehalten.
Das Auskunfts- und Informationssystem für Vogelarten erfasst Brut- und Rastvorkommen ausgewählter Vogelarten. In diesem System werden Artdateninformationen zu Vogelvorkommen einschließlich geographischer Informationen gehalten.
Stand der Einarbeitung von aktuellen Biotopdaten der FFH-Gebiete in das Brandenburgische Biotopkataster (Flächen).
Darstellung der FFH-Gebiete, für die noch nicht alle aktuell im Landesamt für Umwelt (LfU) vorliegenden Biotopdaten in das Biotopkataster eingearbeitet wurden.
Bei der Erfassung von Naturschutzfachdaten, die von Brandenburger Landesbehörden (Umweltressort) in Auftrag gegeben wurden, sind einige Qualitätsstandards sicher zu stellen. Die Basisanforderungen werden in dem hier veröffentlichten Dokument aufgeführt und ausführlich beschrieben.
Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Stand der Daten: 31.12.2020
Verbreitung und die Bestandsentwicklung des Bibers im Land Brandenburg
Binnensalzstellen sind geologische und botanische Besonderheiten, für die Brandenburg europaweit eine besondere Verantwortung hat. Durch das Programm LIFE-Natur unterstützte die Europäische Union noch bis Anfang 2010 ein Projekt zum Erhalt solcher Lebensräume in Brandenburg. Das EU-LIFE-Projekt "Binnensalzstellen in Brandenburg" hat sich zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für die Existenz der Salzwiesen und -weiden in mehreren Gebieten im Land Brandenburg zu verbessern bzw. wieder herzustellen. Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden in den Projektgebieten Uckermark, Havelland, Nuthe-Notte, Dahme-Heideseen und Luckauer Becken verwirklicht.
Der interoprable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Biogeographische Region gibt einen Überblick über die Naturraumgliederung Brandenburgs. Diese setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhaltet die Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms (LAPRO) Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Bio-geographical Regions (D2.8.III.17_v3.0) liegen die Inhalte der Naturraumkarte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType Bio-geographicalRegion.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Biogeographische Region gibt einen Überblick über die Naturraumgliederung Brandenburgs. Diese setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhaltet die Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms (LAPRO) Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Bio-geographical Regions (D2.8.III.17_v3.0) liegen die Inhalte der Naturraumkarte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet gemäß der Datenspezifikation einen Layer mit dem Gesamtdatenbestand. Dieser wird in 2 untergeordnete Layer unterteilt:
– BR.Bio-geograpicalRegion - LAPRO
– BR.Bio-geograpicalRegion – Scholz
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Biogeographical Region / Naturräumliche Gliederungen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downlaoddienste (WFS):
Naturraumgliederung in Brandenburg - INSPIRE View-Service BR (WFS-LfU-BR-NATRAUM)
Naturraumgliederung in Brandenburg - INSPIRE Download-Service BR (WFS-LfU-BR-NATRAUM)
Die Naturraumgliederungen in Brandenburg werden dargestellt. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Dieser Datendownload enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung, in der Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg dargestellt werden. Identische Datensätze werden auch als Dienste (WMS-LFU-BBK und WFS-LFU-BBK ) bereitgestellt.
Ein Biotop im Sinne dieser Biotopkartierung ist eine im Gelände klar abgrenzbare Fläche mit relativ einheitlicher Vegetations- und/oder Nutzungstruktur. Ein Gebiet oder auch ein Landschaftsbestandteil kann durch die Biotopkartierung in seiner Bedeutung für den Naturhaushalt bewertet werden.
Wird ein komplettes ausgewähltes Gebiet erfasst, handelt es sich um eine flächendeckende Biotopkartierung (FFH-Gebiete, Großschutzgebiete). Bei der selektiven Biotopkartierung werden nur bestimmte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile aufgenommen (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG).
Ein definierter Biotoptypenkatalog ist Grundlage für die Zuordnung der einzelnen Biotoptypen. Weiterhin unterstützen Kartieranleitung und Biotoptpyenbeschreibungen die Kartierung (s. Landesumweltamt Brandenburg 2004 und 2007: Biotopkartierung Brandenburg- Band 1 und Band 2).
Der vorliegende Datenbestand setzt sich wie folgt zusammen:
- Biotop- und FFH-LRT-Kartierung in FFH-Gebieten (2001-2011); ggf. Aktualisierungen im Rahmen der FFH-Managementplanung (2001-2020)
- zweiter Durchgang der selektiven Biotopkartierung außerhalb von Großschutzgebieten und FFH-Gebieten (geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen nach § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG) - noch nicht für alle Landkreise vorliegend (ab 2007, Abschluss voraussichtlich 2016)
- Biotopkartierung in Großschutzgebieten im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung (1993-laufend)
Achtung! Dieser Datenbestand enthält Geodaten (Shape-Dateien) mit ausgewählten Sachdaten aus der Biotop- und FFH-LRT-Kartierung. Bei älteren Daten, die mit einer anderen Methode erfasst wurden, können einzelne Einträge von den aktuellen Referenzlisten abweichen.
Daten der Biotop- und FFH-Lebensraumtypenkartierung werden im Regelfall nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode in der BBK-Datenbank (Access-Anwendung) erfasst, die insbesondere bei Anwendung der höchsten Kartierintensität C deutlich ausführlichere Informationen enthält.
Verantwortlich für die Herausgabe von BBK-Daten zur weiteren Nutzung (vollständig im BBK-Programm erfasste Datenbank / Aufnahmebögen u.a. mit Vegetationslisten):
Fr. Sommerhäuser (LfU, Referat N3)
!!! BITTE BEACHTEN !!!
Gebiete des Brandenburger Biotopkatasters, die sich aktuell in der Bearbeitung befinden, werden nicht als Download angeboten und auch nicht in der Kartenanwendung und als Dienst bereitgestellt. Informationen zum Einarbeitungsstand entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum Zeitbezug oder dem Layer BBK-MP-Stand der WMS/WFS-Dienste.
Der Dienst enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung. Es sind Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg zu sehen.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Stand: entspricht dem der gekoppelten Daten
Der Dienst enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotop- und FFH-Lebensraumtypen (LRT)-Kartierung. Es sind Flächen-, Linien- und Punktbiotope von Biotopen, geschützten Biotopen (§30 BNatSchG und §18 BbgNatSchAG) und FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg zu sehen.
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Stand: entspricht dem der gekoppelten Daten
Ziel des Biotopverbundes Brandenburg - Teil Wildtierkorridore ist es, die wichtigsten
großräumigen Vernetzungsachsen im Land zu identifizieren und aufzuzeigen, wie die
Durchgängigkeit dieser Achsen langfristig gesichert werden kann. Zu diesem Zweck
müssen die Kernlebensräume beschrieben und die wichtigsten
Funktionsbeziehungen anhand von Lebensraumtypen und Zielarten herausgearbeitet
werden. Es ist zu prüfen, welche Barrieren den Populationsaustausch zwischen den
Zielarten der Lebensraumtypen beeinträchtigen und welche Maßnahmen erforderlich
sind, um bereits gestörte Beziehungen wieder herzustellen.
Enthält die Ergebnisse einer Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung im Maßstab von 1:10.000. Diese Kartierung basiert auf der Auswertung von CIR-Luftbildern aus den Jahren 1991 bis 1993.
Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM).
Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden.
Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten.
Der Dienst enthält die Daten der Kartierung zu CIR-Biotoptypen 2009 - Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung (BTLN) im Land Brandenburg. Die Themen sind unterteilt in CIR-Biotoptypen Flächen, Linien und Punkte.
Grundlage sind die CIR(Color-Infrarot)-Luftbilder/-Orthophotos aus dem Jahr 2009.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der Dienst enthält die Daten der Kartierung zu CIR-Biotoptypen 2009 - Flächendeckenden Biotop- und Landnutzungskartierung (BTLN) im Land Brandenburg. Die Themen sind unterteilt in CIR-Biotoptypen Flächen, Linien und Punkte.
Grundlage sind die CIR(Color-Infrarot)-Luftbilder/-Orthophotos aus dem Jahr 2009.
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS WebGIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Hierbei werden Eingriffe als Punkt und Kompensationsflächen als Polygone dargestellt. Die Maßnahmen sind in den Sachdaten den Kompensationsflächen zugeordnet. Es wird die gesamte Kette vom Eingriff zur zugeordneten Kompensation mit den Maßnahmen dargestellt.
Die Geodaten beschreiben ausschließlich Flächeninformationen zu den festgesetzten Kompensationsflächen. Zu den Eingriffen werden Punktinformationen beschrieben. Diese orientieren sich etwa an der Mitte der jeweiligen Vorhabensfläche.
Die landesweite Datenbank enthält Sachdaten zu landesweiten Eingriffsvorhaben aller Zulassungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG. Sie enthält Informationen zur Art des Eingriffes (z.B. Straßenbauvorhaben), zur Vorhabensbezeichnung, zur Zulassungsbehörde, zum Aktenzeichen und zum Genehmigungsdatum.
Bei den Maßnahmen sind neben der Maßnahmenbezeichnung, der Maßnahmentyp sowie die Angaben zur Fläche/ Menge/ Länge enthalten.
Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.
Stand der Daten: 30.09.2025
Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg wird in 14 Natura 2000-Gebieten in den Landkreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oder-Spree und Uckermark die größten entwicklungsfähigen Braunmoosmoore in Brandenburg erhalten und wiederherstellen. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg und vier private Naturschutzorganisationen unterstützen die Stiftung bei der Umsetzung dieses bedeutenden Naturschutzprojektes. Damit nimmt Brandenburg in Deutschland und Europa eine Vorreiterrolle ein. Die erwarteten Erkenntnisse werden weiteren Moorschutzvorhaben zugutekommen.
FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie).
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte den Stand der Daten. Aktuell werden die neuen Abgrenzungen von Gebieten in den Gesamtdatenbestand eingearbeitet. Zu Detailfragen wenden Sie sich bitte an den fachlichen Ansprechpartner.
Stand der Daten: 01.11.2023 (Zeitpunkt der EU-Meldung)
Folgende Korrekturen/Ergänzungen wurden vorgenommen:
26.05.2021 Ergänzung der 2. Teilfläche (580) zu "Fledermausquartier Wiesenburg"
12.04.2022 Ergänzung: Seeluch-Priedeltal, 5. Teilfläche (448)
01.11.2023 Turnusgemäße Datenaktualisierung an die EU Kommission. Grenzkorrekturen von 196 Gebieten, insb. Zusammenlegung von Gebieten - neu: „Der Loben“ (81), „Elbe bei Mühlberg“ (504) und „Sorgenteich“ (369).
In der Datenbank werden Kontrollpunkte des Landesweiten Fischottermonitorings erfasst. Im Rahmen dieser Erfassung werden Standorte der Kontrollpunkte und der Nachweisstatus (positiv oder negativ) registriert.
Veröffentlichung der Ergebnisse des Fischottermonitoring zwischen 1995 und 1997
Nachgewiesene Fledermausarten in Brandenburg auf der Basis des Rasters der Topographischen Karte 1:10.000 (MTBQ). Es erfolgt eine Unterteilung nach Winterquartier, Wochenstube, Wochenstubenverdacht und sonstiger Fund.
Alle Details und Ausführungen können in "Landesumweltamt Brandenburg (LUA): Natur und Landschaft: Säugetierfauna des Landes Brandenburg, Teil 1: Fledermäuse, Heft 2, 3 2008" nachgelesen werden.
In dem Projekt "Förderung der Rohrdommel im EU-Vogelschutzgebiet Schorfheide-Chorin" mit der Rohrdommel als Wappenvogel wurden für das EU-LIFE-Projekt im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Konzepte für die Nutzung und Pflege der brandenburgischen Gewässer erarbeitet. In zehn Teilgebieten wurden die Rohrdommel und Röhrichtbrüterbestände, sowie die Amphibien und Fische, die Röhrichtstruktur sowie die Wasserstände und ¿qualität erfasst. Darauf aufbauend wurden geeignete Managementmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Wesentliche Projektziele waren hierbei:
- Rückgewinnung, Erhalt und Verbesserung von Schilfröhrichten als Lebensraum für die Rohrdommel,
- Schutz der Schilfröhrichte vor negativen menschlichen Einflüssen,
- Positive Auswirkungen auf viele gefährdete Feuchtgebietstypen und den gesamten Landschaftswasserhaushalt des Gebietes.
Der Geodatensatz "Invasive Arten BB" umfasst einen Darstellungsdienst (WMS) und einen Downloaddienst (WFS) zu gebietsfremden Arten in der Tier- und Pflanzenwelt Brandenburgs.
Durch die Globalisierung verbreiten sich zunehmend invasive Arten, die negative Auswirkungen auf Biodiversität, Ökosysteme sowie Wirtschaft und Gesundheit haben können. Um dem entgegenzuwirken, trat 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 in Kraft. Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht die sogenannte Unionsliste, welche invasive Arten von unionsweiter Bedeutung enthält. Dabei wird zwischen Arten, die sich in einer „frühen Phase der Invasion“ befinden (Artikel 16 der EU-Verordnung) und „weit verbreiteten“ Arten (Artikel 19 der EU-Verordnung) unterschieden. Für diese Arten sind genaue Regeln zum Umgang festgelegt, welche Handels- und Transportverbote, ein Überwachungssystem und Maßnahmen zur Bekämpfung und Kontrolle umfassen. Zuständig für die Durchführung der Verordnung ist das Landesamt für Umwelt. Der hier vorliegende Geodatensatz zeigt das Vorkommen Invasiver Arten im Land Brandenburg.
Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) zu Lebensräume und Biotope enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotopkartierung bezüglich FFH-Lebensraumtypen (LRT). Es sind Flächen-, Linien- und Punktgeometrien von FFH- Lebensräumen im Land Brandenburg zu sehen.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Habitats and Biotopes (D2.8.III.18_v3.0) liegen die Inhalte des Biotopkatasters INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet den FeatureType Habitat.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoprable INSPIRE-Viewdienst (WMS) zu Lebensräume und Biotope enthält die aktuellen Ergebnisse der Biotopkartierung bezüglich FFH-Lebensraumtypen (LRT). Es sind Flächen-, Linien- und Punktgeometrien von FFH-Lebensräumen im Land Brandenburg zu sehen.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Habitats and Biotopes (D2.8.III.18_v3.0) liegen die Inhalte des Biotopkatasters INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet einen Punkt-, Linien- und Polygonlayer:
– HB.Habitat.Area
– HB.Habitat.Line
– HB.Habitat.Point
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Habitats and Biotopes / Biotope und Lebensraumtypen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downlaoddienste (WFS):
Habitats and Biotopes - INSPIRE View-Service HB (WMS-LfU-BBK)
Habitats and Biotopes - INSPIRE Download-Service HB (WFS-LfU-BBK)
Die Biotope und Lebensräume in Brandenburg werden dargestellt. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Darstellung der Standorte der Projekte (investive Maßnahmen) im Arten- und Biotopschutz, die über die Richtlinie "integrierte ländliche Entwicklung, Teil: natürliches Erbe" im Zeitraum 2007-2013 gefördert wurden.
Als Grundlage diente die Beschreibung der Lage der Maßnahme in den Stellungnahmen der Naturschutzreferate der Regionalabteilungen sowie der Abteilung Großschutzgebiete, Regionalentwicklung des LUGV im Förderzeitraum 2007-2013. Die Genauigkeit der Lagebeschreibung variiert je nach Stellungnahme von genau (Adresse, Angabe von Flur/Flurstück, Ortsname) bis sehr ungenau (Lage im BR Spreewald). Kriterien der Vorortung sind dem Feld "Bemerkung" zu entnehmen.
Es werden Informationen zu Lebensraumtypen und Arten nach der FFH-Richtlinie und Vogelschutzlinie verwaltet und für Berichtspflichten bereitgestellt (Natura 2000).
Nachweise geschützter und gefährdeter Insekten - Artenauswahl der Libellen (Odonata), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) mit Schwerpunkt Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Der Downloaddienst (WFS) Invasive Arten Brandenburg stellt Daten zu gebietsfremden Arten in der Tier- und Pflanzenwelt Brandenburgs bereit. Durch die Globalisierung verbreiten sich zunehmend invasive Arten, die negative Auswirkungen auf Biodiversität, Ökosysteme sowie Wirtschaft und Gesundheit haben können. Um dem entgegenzuwirken, trat 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 in Kraft. Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht die sogenannte Unionsliste, welche invasive Arten von unionsweiter Bedeutung enthält. Dabei wird zwischen Arten, die sich in einer „frühen Phase der Invasion“ befinden (Artikel 16 der EU-Verordnung) und „weit verbreiteten“ Arten (Artikel 19 der EU-Verordnung) unterschieden. Für diese Arten sind genaue Regeln zum Umgang festgelegt, welche Handels- und Transportverbote, ein Überwachungssystem und Maßnahmen zur Bekämpfung und Kontrolle umfassen. Zuständig für die Durchführung der Verordnung ist das Landesamt für Umwelt. Der hier vorliegende Geodatensatz zeigt das Vorkommen Invasiver Arten im Land Brandenburg.
Der Darstellungsdienst (WMS) Invasive Arten Brandenburg stellt Daten zu gebietsfremden Arten in der Tier- und Pflanzenwelt Brandenburgs bereit. Durch die Globalisierung verbreiten sich zunehmend invasive Arten, die negative Auswirkungen auf Biodiversität, Ökosysteme sowie Wirtschaft und Gesundheit haben können. Um dem entgegenzuwirken, trat 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 in Kraft. Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht die sogenannte Unionsliste, welche invasive Arten von unionsweiter Bedeutung enthält. Dabei wird zwischen Arten, die sich in einer „frühen Phase der Invasion“ befinden (Artikel 16 der EU-Verordnung) und „weit verbreiteten“ Arten (Artikel 19 der EU-Verordnung) unterschieden. Für diese Arten sind genaue Regeln zum Umgang festgelegt, welche Handels- und Transportverbote, ein Überwachungssystem und Maßnahmen zur Bekämpfung und Kontrolle umfassen. Zuständig für die Durchführung der Verordnung ist das Landesamt für Umwelt. Der hier vorliegende Geodatensatz zeigt das Vorkommen Invasiver Arten im Land Brandenburg.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Der Schutz des Bodens, ohne den ein Leben von höher entwickelten Pflanzen und Tieren und auch des Menschen nicht möglich ist, wurde in der Vergangenheit nicht energisch genug betrieben. Ansatzpunkt für den Schutz
des Bodens sind seine Regelungsfunktionen innerhalb des Naturhaushaltes, seine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum im allgemeinen und im besonderen die biotische Ertragsfähigkeit als Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht nur sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden.
Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist die Flächeninanspruchnahme und die zusätzliche Versiegelung von Böden zu minimieren
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
In Vorbereitung der Fortschreibung des „Schutzgutes Boden“ im Landschaftsprogramm Brandenburg sind vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm entwickelt worden.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Der Darstellungsdienst (WMS) Landschaftsprogramm Brandenburg - 3.5 Landschaftsbild 2022 stellt Daten zur Fortschreibung des Sachlichen Teilplans „Landschaftsbild“ bereit. Der sachliche Teilplan „Landschaftsbild“ des Landschaftsprogramms Brandenburg ist aufgestellt und ist unter der Akkordeon-Sektion „Fortschreibung LaPro - Teilplan Landschaftsbild“ einsehbar. Das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Es wurde im Jahr 2001 aufgestellt und hat mit dem 2022 fertiggestellten sachlichen Teilplan „Landschaftsbild“ eine Fortschreibung.
Der Darstellungsdienst (WMS) Landschaftsprogramm Brandenburg - 3.5 Landschaftsbild 2022 stellt Daten zur Fortschreibung des Sachlichen Teilplans „Landschaftsbild“ bereit. Der sachliche Teilplan „Landschaftsbild“ des Landschaftsprogramms Brandenburg ist aufgestellt und ist unter der Akkordeon-Sektion „Fortschreibung LaPro - Teilplan Landschaftsbild“ einsehbar. Das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Es wurde im Jahr 2001 aufgestellt und hat mit dem 2022 fertiggestellten sachlichen Teilplan „Landschaftsbild“ eine Fortschreibung.
Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert.
Veröffentlicht wurden die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms in: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MLUR) (Hrsg.): Landschaftsprogramm Brandenburg, Potsdam 2000, 70 Seiten
Das hier näher betrachtete Moorgebiet ist Bestandteil des Großschutzgebietes "Nuthe-Nieplitz-Niederung". Es werden 4 Entwicklungsszenarien vorgestellt, denen die abiotischen und biotischen Ergebnisse dieser Arbeit zu Grunde liegen. Diese werden aus Sicht einer Bewertungshierarchie diskutiert.
Der vorliegende Leitfaden wendet sich an diejenigen, die Renaturierungsprojekte planen, die selbst Renaturierungsvorhaben durchführen, sich nur informieren möchten oder einen Überblick über Renaturierungen in Brandenburg erhalten wollen. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf Moore gelegt. Dabei wird auf Grundsätze, Vorbereitung, Genehmigung und Finanzierung ebenso eingegangen wie auf praktische Maßnahmen. Ergänzt wird dieser Leitfaden durch die Vorstellung verschiedener Renaturierungsprojekte in Brandenburg.
Die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie erfolgt in Brandenburg über Managementpläne. Sie gelten als zentrales Instrument um die Erhaltungsziele zu konkretisieren, Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes zu formulieren und bilden eine Grundlage für das Monitoring und beschreiben ggf. verträgliche und unverträgliche Nutzungen.
Im Rahmen der Managementplanung werden planungsrelevante Daten recherchiert oder erhoben und als Grundlage für die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen aufbereitet. Inhalte eines Natura 2000-Managementplanes sind:
- Gebietsbeschreibung
- Bestandserfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen
- Formulierung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen
- Erarbeitung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung
- Zeit- und Kostenplanung
- Vorschläge zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle
Die Inhalt sind im wesentlichen standardisiert. Bei gebietsspezifischen Besonderheiten kann eine Anpassung erfolgen. Die im Internet eingestellten Kurzfassungen geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Managementpläne in den einzelnen Gebieten.
Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Messtischblattquadranten (6x6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden.
Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden.
Das Amphibien- und Reptilienkataster wird als shape-Datei erfasst und verwaltet. In dieser Datengrundlage werden alle Meldungen über Reptilien und Amphibien in Form von Minutenrastern (1,2 x 1,6km) dargestellt. Hier kann die vorkommende Art, der Kartierer und das Jahr der Erfassung ermittelt werden.
Bei Fragen und Interesse bitte an die Naturschutzstation in Linum wenden.
In der Datenbank werden Angaben zum Vorkommen von Molluskenarten im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfasst.
Für den Nationalpark Unteres Odertal wurde gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den Nationalpark Unteres Odertal vom 09. November 2006 bis zum 31. Dezember 2011 ein Nationalparkplan aufgestellt.
Entsprechend dem "Leitfaden zur Erarbeitung von Nationalparkplänen" von EUROPARC Deutschland (2000) besteht ein Nationalparkplan aus den Teilen "Leitbild und Ziele", "Bestandsanalyse und Entwicklungstendenzen" und "Projektübersicht".
Folgende Schwerpunkte des Nationalparkplanes wurden unter Berücksichtigung der bereits festgelegten Eckpunkte zum Nationalparkplan und der vorliegenden Behandlungsrichtlinien "Wegenetz", "Auwaldinitialisierung", "Behandlung der Wälder" und "Behandlung der Trockenrasen" in enger Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt.
Der Nationalparkplan entspricht in vollem Umfang der den Ansprüchen eines FFH-Managementplanes und eines SPA-Managementplanes.
Der zu untersuchende Nationalpark Unteres Odertal hat eine Fläche von 10.354 ha, davon ca. 2.450 ha Trockenpolder, ca. 4.720 ha Flutungspolder, ca. 215 ha Trockenrasen und ca. 1.950 ha Wald. Die
verbleibenden Restflächen sind Bundeswasserstraßen, Bundesstraßen und sonstige Flächen wie z. B.
Deiche und Gräben usw.
Der Nationalpark Unteres Odertal ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem FFH-Gebiet "Unteres
Odertal" (DE 2950-302) und befindet sich weitestgehend im SPA-Gebiet "Unteres Odertal" (DE 2951-
401).
Für die Natura 2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Flora-Fauna-Habitat(FFH) -Gebiete und Vogelschutzgebiete) sind gemäß § 26a Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) Managementpläne zu erstellen. Die FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin nehmen eine Fläche von 49.107 ha, Vogelschutzgebiete von 63.034 ha ein.
Die flächendeckende Pflege- und Entwicklungsplanung und die Managementplanung für die entsprechenden Teilflächen im Biosphärenreservat werden aufeinander abgestimmt und gegenseitig ergänzt. Da der Auftrag sowohl für den Pflege- und Entwicklungsplan als auch für den Managementplan an die gleiche Bietergemeinschaft gegangen ist, ist gewährleistet, dass die Ergebnisse des Natura 2000-Managementplans reibungslos in den Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat einfließen.
Die Managementplanung im Biosphärenreservat umfasst die Einzelpläne für die FFH-Gebiete. Bezüglich der Vogelschutzgebiete werden nur die Flächen bearbeitet, die sich innerhalb der FFH-Gebietskulisse des Biosphärenreservats befinden. Die Bearbeitung der Teilgebiete außerhalb der FFH-Gebietskulisse des Biosphärenreservats ist Aufgabe des Pflege- und Entwicklungsplans. Da sich ein FFH-Managementplan i.d.R. auf ein FFH-Gebiet bezieht, werden teilweise auch Flächen bearbeitet, die außerhalb des Biosphärenreservates liegen.
Der Managementplan in FFH-Gebieten basiert auf der Erfassung (Ersterfassung oder Aktualisierung) von Lebensraumtypen und Arten und deren Bewertung. Die Erhebung umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und die Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG).
Der Managementplan dient der Konkretisierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für Arten und Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten und darauf aufbauend der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Entwicklung bzw. zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands. Dazu werden in den Jahren 2009 bis etwa Mitte 2012 umfangreiche Erfassungsarbeiten durchgeführt. Der restliche Projektzeitraum bis Ende 2013 ist für die Ableitung von Zielen und Maßnahmen vorgesehen. Durch einen planungsbegleitenden Fachbeirat ist sichergestellt, dass die Nutzungsinteressen der vom Pflege- und Entwicklungsplan im Biosphärenreservat Betroffenen Berücksichtigung finden.
Die Managementplanung im NP umfasst die Einzelpläne für die 10 FFH-Gebiete und für die Vogelschutzgebiete "Nuthe-Nieplitz-Niederung", "Forst Zinna-Keilberg" und für dem im NP befindlichen Teil des Vogelschutzgebietes "Truppenübungsplätze Jüterbog Ost und West". Die Erhaltungsziele für diesen Teil des Vogelschutzgebietes werden dargelegt, im Rahmen der weiteren Planungen beachtet und mit Maßnahmenvorschlagen unterlegt.
Der Managementplan in 10 FFH-Gebieten basiert auf der Erfassung (Ersterfassung oder Aktualisierung) von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II) und deren Bewertung und dient der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung zu einem günstigen Erhaltungszustand. Des Weiteren dient er zur Ersterfassung der Arten der Anhangs IV FFH-RL. Da die Lebensraumtypen (LRT) und Arten im funktionalen Zusammenhang mit benachbarten Biotopen und weiteren Arten stehen, erfolgt die naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und Planung für das gesamte FFH-Gebiet.
Die Managementplanung im NP umfasst die Einzelpläne für die FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet Stechlin. Für das mit einer Fläche von 3.465 ha nur anteilig betroffenen Vogelschutzgebiet Obere Havelniederung erfolgt keine eigenständige umfassende Planung. Die Erhaltungsziele für diesen Teil des Vogelschutzgebietes werden dargelegt, im Rahmen der weiteren Planungen beachtet und ggf. auch mit Maßnahmenvorschlägen unterlegt.
Der Managementplan in FFH-Gebieten basiert auf der Erfassung (Ersterfassung oder Aktualisierung) von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II) und deren Bewertung und dient der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung zu einem günstigen Erhaltungszustand. Des Weiteren dient er zur Ersterfassung der Arten der Anhangs IV FFH-RL. Da die Lebensraumtypen (LRT) und Arten im funktionalen Zusammenhang mit benachbarten Biotopen und weiteren Arten stehen, erfolgt die naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und Planung für das gesamte FFH-Gebiet.
Die Ergebnisse der Natura-2000-Managementpläne fließen in die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP) ein. Die Erarbeitung der MP und des PEP erfolgen parallel.
Das FFH-Gebiet Stechlin und das Vogelschutzgebiet Stechlin sind weitestgehend deckungsgleich. Für diese Gebiete wird ein kombinierter Managementplan Natura2000 erstellt.
Die Managementplanung im NP umfasst die Einzelpläne für 24 FFH-Gebiete und für 4 Vogelschutzgebiete bzw. Teilen von Vogelschutzgebieten. Die Erhaltungsziele für die Teile der Vogelschutzgebiete im NP werden dargelegt, im Rahmen der weiteren Planungen beachtet und mit Maßnahmenvorschlägen unterlegt.
Der Managementplan in FFH-Gebieten basiert auf der Erfassung (Ersterfassung oder Aktualisierung) von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II) und deren Bewertung und dient der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung, Entwicklung bzw. Wiederherstellung zu einem günstigen Erhaltungszustand. Des Weiteren dient er zur Ersterfassung der Arten der Anhangs IV FFH-RL. Da die Lebensraumtypen (LRT) und Arten im funktionalen Zusammenhang mit benachbarten Biotopen und weiteren Arten stehen, erfolgt die naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und Planung für das gesamte FFH-Gebiet.
Da es sich bei dem FFH-Gebiet Klietzer Heide um einen aktiven Truppenübungsplatz handelt wird für dieses Gebiet kein Managementplan erstellt. Da das FFH-Gebiet ¿Mittlere Havel (Ergänzung) nur zu einem sehr kleinen Teil im Naturpark liegt wird für dieses Gebiet kein Managementplan erstellt.
Für große Teile des FFH-Gebietes "Niederung der Unteren Havel / Gülper See" und des Vogelschutzgebietes "Niederung der Unteren Havel" liegt ein aktueller Pflege- und Entwicklungsplan vor. Die Bearbeitung erfolgte im Rahmen des länderübergreifenden Gewässerrandstreifenprojektes "Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf" (Träger: Naturschutzbund Deutschland e.V.). Das Los N "Naturschutz, Auen und Gewässerökologie, Gesamtkoordination PEPL" wurde im Jahr 2008 fertig gestellt. Die Kartierungs- und Planungsdaten aus diesem Projekt werden übernommen und in den Managementplan Natura2000 integriert. Vollständige Kartierungen und Planungen erfolgen nur außerhalb der Kernflächen des o.g. Projektes und innerhalb der Kernfläche nur ergänzend zu den vorliegenden Daten.
Die Untere Havelniederung hat als naturnahe Fluss- und Auenlandschaft im Tiefland eine herausragende überregionale Bedeutung und bildet zusammen mit den angrenzenden Niederungen das größte zusammenhängende Feuchtgebiet im Binnenland des westlichen Mitteleuropas.
Der Dienst zur Naturraumgliederung Brandenburgs setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhalt Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der Dienst zur Naturraumgliederung Brandenburgs setzt sich zusammen aus der Naturräumlichen Gliederung nach Scholz (1962) und den Naturrräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms. Die Naturraumgliederung Brandenburgs nach Scholz beinhalt Geometrie und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation. Diese Naturräumliche Gliederung wird primär für Aufgaben im Naturschutz eingesetzt. Die Naturräumlichen Regionen des Landschaftsprogramms Brandenburg wurden auf Grundlage der Veröffentlichung "Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs" (Eberhard Scholz 1962) erstellt. Hierfür wurden die räumlichen Grenzen an den Maßstab des Landschaftsprogramms angepasst und die Bezeichnungen der Naturräume teilweise verändert.
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Naturraumgliederung Brandenburgs und textliche Bezeichnung von 76 Naturraumuntereinheiten hinsichtlich Geologie, Klima, Relief, Boden, Hydrologie, Gewässer, Flächennutzung und natürliche Vegetation.
Der Datensatz entstand durch Digitalisierung (im Maßstab 1:1.000.000) und topographische Anpassung an die Topographische Karte 1:100.000 (TK100) auf der Grundlage von: Eberhard Scholz: Die naturräumliche Gliederung Brandenburgs. Pädagogisches Bezirkskabinett, Potsdam 1962, 71 Seiten
Der empfohlene Einsatzmaßstab ist ab 1:10.000.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Flusslandschaft entlang der Elbe gehört zu den letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas. In der Elbe und der elbnahen Aue konzentriert sich eine Fülle bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen vom Aussterben bedrohte Vögel wie Flussläufer und Wachtelkönig und Fischarten wie Gründel, Döbel und Ukelei.
Auf insgesamt 343.000 Hektar, entlang von 400 Flusskilometern in fünf Bundesländern erstreckt sich das UNESCO- Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Die brandenburgische Teilregion reicht über 70 Elbkilometer, von der Grenze Sachsen-Anhalts bis kurz vor die Tore von Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe-Brandenburg" ist rund 53.000 Hektar groß.
Für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe¿Brandenburg wurde von 1993 bis 1996 ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Auf der Grundlage einer flächendeckenden Biotopkartierung im Maßstab von 1:10.000, der Untersuchung von Standortpotenzialen, Arteninventar und Landnutzungen wurden Leitbilder für das Biosphärenreservat formuliert. Der PEP-Endbericht gliedert sich in zwei Teilen:
- Teil A: Einleitung, Methodik und Bestandsdarstellung
- Teil B: Ziele und Maßnahmen
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem die Erstellung von Biotopverbundsystemen, Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Ökologischer Landbau und die Entwicklung von Auwäldern.
Für die Bereiche Gandow, Stepenitz, Rühstädt und Silge-Niederung liegen räumlich konkretere Planungen vor.
Für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Flächengröße: 129.161 ha) ist gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufzustellen.
Die Pflege- und Entwicklungspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und liefern Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft der Großschutzgebiete in Brandenburg. Der aus den 90er Jahren vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wird mit dem jetzigen Auftrag aktualisiert und fortgeschrieben. Der Pflege- und Entwicklungsplan ist flächendeckend für das 129.161 ha große Biosphärenreservat zu erarbeiten.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in eine Vorstudie und eine Hauptstudie. Die Vorstudie wurde in den vorangegangenen Jahren erstellt. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Die Vorstudie ist gemeinsam mit dem vorhandenen Landschaftsrahmenplan eine wesentliche Grundlage für den aktuellen Auftrag der Hauptstudie des Pflege- und Entwicklungsplans.
Die Durchführung der Hauptstudie des Pflege- und Entwicklungsplans ist für den Zeitraum zwischen Mitte 2009 und Ende 2014 geplant. Die Jahre bis etwa Mitte 2013 sind überwiegend durch Datenerhebung- und Auswertung gekennzeichnet: Biotop- und Lebensraumtypen, Flora, Fauna, Gewässer, Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Landschaftsbild. Darauf aufbauend erfolgt dann in den Jahren 2013 und 2014 die naturschutzfachliche Planung, also die Ableitung von Zielen und Maßnahmen. Durch einen planungsbegleitenden Fachbeirat ist sichergestellt, dass die Nutzungsinteressen der vom Pflege- und Entwicklungsplan im Biosphärenreservat Betroffenen Berücksichtigung finden.
Parallel zur Pflege- und Entwicklungsplanung werden im Biosphärenreservat Natura-2000-Managementpläne für die Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiete und Vogelschutzgebiete erstellt. Beide Planungen müssen aufeinander abgestimmt sein und sich ergänzen.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist das Biosphärenreservat Spreewald einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Knapp einhundert Kilometer südöstlich von Berlin befindet sich eine in Mitteleuropa einzigartige Landschaft - der Spreewald. Der besondere Reiz des Spreewaldes liegt in seiner parkartigen, von zahlreichen Fließen durchzogenen Landschaft. Durch Kultivierung entstand ein Mosaik aus kleinen Wiesen, Äckern und Wald sowie das Geflecht der Fließe. Heute ist der Spreewald eine vom Menschen geprägte und dennoch weitgehend naturnahe Auenlandschaft und dadurch Lebensraum einer reichen Tier- und Pflanzenwelt. Hier leben noch Arten, die andernorts bedroht oder bereits ausgestorben sind. Um diese Landschaft zu schützen und zu bewahren, wurde der Spreewald 1990 zum Biosphärenreservat erklärt, 1991 erhielt es den UNESCO-Status.
Wesentliche Inhalte des PEP Biosphärenreservat Spreewald sind:
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher, vom Menschen weitgehend unbeeinflusster dynamischer Ökosysteme
- Schutz der biotoptypischen Lebensgemeinschaften und Arten
- Erhalt der natürlichen Ressourcen
- Sicherung nachhaltiger Landnutzungsformen
- Bewahrung und Wiederherstellung der einzigartigen Kulturlandschaft des Spreewaldes mit seiner charakteristischen Vielfalt halbnatürlicher Ökosysteme und ihren historischen Wechselbeziehungen von Mensch und Natur.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Barnim einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der rund 750 Quadratkilometer große Naturpark Barnim ist das einzige der 15 Großschutzgebiete des Landes Brandenburgs, das länderübergreifend ausgewiesen wurde. Er umfasst die Jungmoränenlandschaft des Barnims und erstreckt sich im Brandenburger Teil des Naturparks zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg. Großflächigen Wälder und Forsten prägen das Landschaftsbild des Naturparks. Hinzu kommen zahlreiche Seen, Moore, fast unberührte Fließtäler und Ackersölle. Diese kleinen, oft mondrunden Gewässer sind Lebensraum für das Wappentier des Naturparks, die Rotbauchunke. In dieser abwechslungsreichen Landschaft liegen Orte, in denen Reste slawischer und deutscher Burgen von der Geschichte des Barnims, beeindruckende Feld- und Ziegelsteinbauten von alter Handwerkskunst, historische Wasserstraßen - wie der Finowkanal - vom wirtschaftlichen Auf und Ab der Gegend zeugen.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie.
Im Rahmen der Hauptstudie wurde eine Biotopkartierung in unterschiedlichen Intensitätsstufen durchgeführt sowie vorhandene Daten ausgewertet.
Aus diesen Grundlagendaten wurden Fachbeiträge zu folgenden Themen erarbeitet: Biotoptypen, Flora; Fauna; Hydrologie; Fließgewässer; Forstwirtschaft; Tourismus.
Auf dieser Grundlage erfolgte die Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen für ausgewählte Schwerpunkträume sowie die Managementplanung für die FFH-Gebiete.
Die Entwicklungsziel- und Maßnahmenplanung orientierte sich an folgendem Leitbild:
Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung:
- der Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten;
- der Stillgewässer, Fließe und Niedermoore als miteinander vernetzte Lebensräume und der Gewässer und Feuchtgebiete;
- der trockenwarmen Lebensräumen auf armen Sandböden, z.B. auf Dünenzügen und Talsandniederungen;
- der naturnahen und in Teilen großflächig und unzerschnittenen, störungsarmen Wälder unterschiedlicher Standorte;
- der naturfernen Forsten zu naturnahen Waldbeständen. Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich nach den Grundsätzen - der naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft;
- der eiszeitlich geprägten Landschaftsstrukturen, wie z.B. Sölle, Schmelzwasserrinnen, Trockentäler und Dünenzüge.
Die Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung wurde im Fachbeitrag Tourismus abgehandelt.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Dahme-Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Landschaft des Naturparkes Dahme-Heideseen prägen weite Kiefernwälder, vereinzelte Eichenmischwälder, die Täler des Fließgewässersystems der Dahme und mehr als 100 Seen. Im Kontrast zum Wasser- und Waldreichtum stehen die mosaikartig vorhandenen Trockenbiotope wie Sandtrockenrasen, Heiden und Dünen. Eine geologische Besonderheit sind die Salzwiesen mit typischen salzliebenden Pflanzenarten zwischen Kolberg und Storkow. Die überwiegende Fläche im Naturpark ist mit Wald bedeckt. Die Gewässerflächen mit Röhrichten, Bruchwälder, Moore und Feuchtgrünländer sind Lebensraum für Sumpf- und Wasservögel. Besonders scheue Arten, wie der Kranich und die Große Rohrdommel finden in den unter Naturschutz stehenden Gebieten des Naturparks gut geeignete Brutplätze. See- und Fischadler sind hier ebenso heimisch wie der Fischotter.
Es wurden folgende Leitlinien, Entwicklungsziele und Maßnahmen im Rahmen des PEP Naturpark Dahme-Heidelandschaft erarbeitet:
- Schutz, Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen sowie der großräumig unzerschnittenen Landschaftsräumen als Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten, Aufbau eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundsystems
- Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere der Böden, des Grundwassers und der zahlreichen Fließ- und Standgewässer, der Quellen und des Klimas
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes mit ihrer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Naturraumausstattung
- Sicherung und Entwicklung einer naturverträglichen Erholungsnutzung
- Entwicklung des Gebietes in Hinblick auf eine ökologisch orientierte, naturverträgliche Landnutzung
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Hoher Fläming einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Hoher Fläming weist zahlreiche geomorphologische Besonderheiten der Altmoränenlandschaft auf, wie die spektakulär steile Hangkante, die sich von Wollin bis Fredersdorf zieht, an der die Altmoränenlandschaft in das Baruther Urstromtal abfällt. Neben einer weiträumigen, steinreichen Agrarlandschaft wird der Naturpark durch große unzerschnittene Wälder und Forsten geprägt, in denen u.a. Schwarzstorch, Mittelspecht und zahlreiche seltene Fledermausarten leben. Die Hochfläche entwässert über teils schluchtartig eingeschnittene Bachtäler in das Urstromtal. Die dort fließenden naturnahen Bäche zählen zu den schutzwürdigsten Brandenburgs. Sie werden von Quellen, Mooren, Feuchtwiesen und Auwäldern begleitet. Die Bachtäler sind Lebensraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tierarten, wie Quelljungfer, Edelkrebs, Bachneunauge, Bergmolch und Wachtelkönig.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der Hauptstudie sind:
- Optimierung des Landschaftswasserhaushalts
- Erhaltung und Entwicklung der Biotop- und Artenvielfalt
- Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitliche geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft
- Ausbau eines regional angepassten und naturverträglichen, landschaftsbezogenen Tourismus.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor.
Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind:
- Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen
- Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen
- Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen
- Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer
- Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft
- Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems
Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft ist das südlichste und schon an der Grenze zu Sachsen gelegene Großschutzgebiet des Landes Brandenburg. Der Naturpark umfasst eine Fläche von ca. 484 Quadratkilometern und liegt in Brandenburgs ältester Landschaft, der Altmöranenlandschaft. Zum überwiegenden Teil (95%) befindet sich die Fläche des Naturparks im Landkreis Elbe-Elster und ragt im Südosten bis in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Städte Wahrenbrück, Bad Liebenwerda, Lauchhammer und Doberlug-Kirchhain umgeben das ansonsten dünn besiedelte Gebiet.
Durch das "Schürfen nach dem Schwarzen Gold" wurden in den letzten hundert Jahren Kulturlandschaften von teilweise bizarrem Aussehen geschaffen. An vielen Orten entstanden wertvolle Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. In den Bereichen, wo Tagebaurestgewässer saniert wurden, findet der Besucher heute reizvolle Naherholungsgebiete. "Kernstück" des Naturparks ist das Naturschutzgebiet Forsthaus Prösa mit großen zusammenhängenden Wald- und weiten Heideflächen.
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr.
Darüber hinaus werden für die verschiedenen ökologischen Raumeinheiten des Naturparkes Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau.
Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem:
- Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens
- Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn
- Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte
- Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken
- Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung
- Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland
- Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen
- Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens
- Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft
Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Nuthe-Nieplitz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Innerhalb des Naturparks befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden, welche in den PEP integriert werden. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ausschreibung der Managementplanung in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten erfolgt gesondert.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung.
Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen:
- Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte
- Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen
Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr.
Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.
Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden.
Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie.
Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende
Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein.
Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt.
Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Für den Naturpark Westhavelland (Flächengröße: 129.369 ha) ist gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufzustellen. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Westhavelland einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden.
Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Innerhalb der GSG befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden. Diese werden in die Pflege- und Entwicklungsplanung integriert. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP ausgewertet und eingearbeitet.
Im Naturpark Westhavelland wird z. Z. das Gewässerrandstreifenprojekt: "Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf" (in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt) bearbeitet. Die Ergebnisse des Projektes werden in dem Pflege- und Entwicklungsplan integriert.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Protected Sites (Schutzgebiete des Landes Brandenburg) beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area (SPA)) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise insbesondere auch zum Stand in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sind die Grenzen bewusst und überlegt auszuwerten, d.h. die Daten können keine höhere Genauigkeit liefern als die, in der sie erfasst wurden. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise insbesondere auch zum Stand in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sind die Grenzen bewusst und überlegt auszuwerten, d.h. die Daten können keine höhere Genauigkeit liefern als die, in der sie erfasst wurden. Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoperable INSPIRE-Darstellungsdienst (WMS) Protected Sites (Schutzgebiete des Landes Brandenburg) beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area (SPA)) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete).
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Protected Sites (D2.8.I.9_v3.2) liegen die Inhalte der Schutzgebiete INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet gemäß der Datenspezifikation folgende Layer und Gruppen:
- Gesamtdatenbestand (All Protected Sites)
- All of the PS.ProtectedSites Protection Classification layers (Gruppenlayer)
- All of the PS.ProtectedSites.siteDesignation.designationScheme layers (Gruppenlayer)
- All of the PS.ProtectedSites.siteDesignation.designation layers (Gruppenlayer)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise insbesondere auch zum Stand in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegenden Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Bitte beachten Sie die Hinweise insbesondere auch zum Stand in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können. Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Der Datensatz Protected Sites / Schutzgebiete des Landes Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downlaoddienste (WFS) Protected Sites (Schutzgebiete des Landes Brandenburg):
Schutzgebiete in Brandenburg - INSPIRE View-Service PS (WMS-LfU-PS-SCHUTZG)
Schutzgebiete in Brandenburg - INSPIRE Download-Service PS (WFS-LfU-PS-SCHUTZG)
Die Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und die Natura 2000-Gebiete werden dargestellt. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Bitte beachten Sie die jeweils unterschiedlichen fachlichen Stände der Datengrundlage. Diese finden sich in den Metadaten zu den eingebunden Schutzgebietsinformationen. Dieses und alles Weitere finden Sie unter der Kartei "Verweise".
Der Datenbestand "RAMSAR-Gebiete des Landes Brandenburg" umfasst drei Gebiete im Land Brandenburg: Untere Havel/Gülper See; Untere Oder bei Schwedt; Teichgebiet Peitz. Diese Gebiete sind jeweils zu über 95 % auch Bestandteile der Europäischen Vogelschutzgebiete Brandenburgs (SPA). Ein Ramsar Data Sheet existiert bisher nur für die Niederung der Unteren Havel/Gülper See (aktualisiert 2002).
Moore sind in Brandenburg neben den Auen die Ökosysteme mit den größten Flächenverlusten in den vergangenen Jahrhunderten. Hauptursachen dafür sind Entwässerung und Eutrophierung aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung. Desweiteren haben Überbauung, Verfüllung, Teichbewirtschaftung, großräumige Forstwirtschaft im Wassereinzugsgebiet ihren Anteil am Verschwinden oder Degradieren vieler Moorflächen.
Das Rambower Moor ist Teil des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe-Brandenburg und stellt eines der wenigen Brutgebiete der Rohrdommel in Deutschland dar. Die Sicherung dieser Brutplätze und die Wiederherstellung der typischen Moorlebensräume sind das Ziel eines mit Mitteln aus dem EU-LIFE-Programm geförderten Projektes. In der vierjährigen Laufzeit des Projekts wurden Maßnahmen durchgeführt, die den Wasserstand der Brutgebiete sichern und wieder anheben. So sind der Erhalt und die Entwicklung des Rambower Moores mit seinen vielfältigen Biotopstrukturen zum Wohl der Rohrdommeln wesentliches Ziel dieses Projektes.
Die Großtrappe als typischer Bewohner offener Steppen, stellt eine Leitart dar, welche stellvertretend für viele andere Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft, die durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer mehr in Bedrängnis gerieten.
Die politische Wende von 1989 hat neue Chancen für den Großtrappenschutz in Brandenburg gebracht. Privatisierung und Neuorientierung der Landwirtschaft wurden genutzt, um gemeinsam mit den Landwirten die Situation für die Großtrappe in den Einstandsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch weiter zu verbessern. Seit 1991 erfolgt dies unter dem Dach des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (ehemals Landesumweltamtes Brandenburg).
LIFE-Projekte haben die Voraussetzungen für die späteren Agrar-Umweltmaßnahmen und die dauerhafte
Sicherung der Gebiete geschaffen. Dazu trug unter anderem auch der Erwerb von Land für den Großtrappenschutz bei, unterstützt durch Sponsoren wie die Zoologische Gesellschaft Frankfurt. Ein Förderverein für den Großtrappenschutz wurde gegründet.
Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft.
Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde.
Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar.
Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.
Der Dienst beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE). Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area, SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - MLEUV oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises).
In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten.
Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können.
Der WebMapService (WFS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Stand zu Schutzgebiete Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten
Stand zu FFH-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten
Stand zu SPA-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten
Der Dienst beinhaltet Informationen zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg und Europäische Schutzgebiete. Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht des Landes Brandenburg zählen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE). Zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 zählen Vogelschutzgebiete (Special Protection Area, SPA) und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Daten lediglich der Übersicht dienen und keine Rechtsverbindlichkeit besitzen.
Für die Planung konkreter Vorhaben, Bauanträge o.ä. wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an die zuständige Naturschutzbehörde (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - MLEUV oder die jeweilige Untere Naturschutzbehörde - uNB des Landkreises).
In den Fällen, in denen Sie rechtsverbindliche Angaben benötigen, können Sie dort eine rechtsverbindliche Auskunft zur maßgeblichen Abgrenzung, zu den Inhalten aus der zugehörigen Schutzanordnung und Einsicht in die originalen Karten (Schutzgebiete vor 1991: i.d.R. topographische Karten 1:25.000 (NSG); 1:50.000 (LSG); Schutzgebiete ab 1991: i.d.R. Flurkarten bzw. Liegenschaftskarten) erhalten.
Bitte beachten Sie die Hinweise in den Metadaten der gekoppelten Daten.
Bitte beachten Sie, dass die Schutzgebiete nur bis zu einem Maßstab von 1:9.000 angezeigt werden. Die Daten selbst wurden im Maßstab 1:10.000 erfasst. So sollen Fehlinterpretationen z.B. im Zusammenhang mit den Orthofotos ausgeschlossen werden, da die Daten selbst eine höhere Genauigkeit nicht liefern können.
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Stand zu Schutzgebiete Naturschutzrecht Brandenburg: entspricht dem der gekoppelten Daten
Stand zu FFH-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten
Stand zu SPA-Gebiete: entspricht dem der gekoppelten Daten
Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete.
Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard).
Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten.
Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate.
Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt.
Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft.
Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG)
Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG)
SGASYS ist eine Datenbank und Anwendung, in der zu jedem Schutzgebiet (Naturschutzgebiet (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Nationale Naturlandschaften (NNL) (bisher Großschutzgebiet (GSG)), Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA)) die administrativen Daten (z. B. Lagebeziehung zu Kreisen und anderen Schutzgebieten, Rechtsakte), Bestand der Kartengrundlagen, Gutachten zu den jeweiligen Schutzgebieten, Schutzzweck und Regelung der Verordnung erfasst sind.
Mit Hilfe dieser Datenbank werden Quartalsstatistiken erstellt, die dem Berichtswesen des Landesamt für Umwelt (LfU) sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLEUV) dienen. Darüber hinaus erfolgt mit Hilfe der hier erfassten Daten eine jährliche Landesmeldung an das LDS Brandenburg und des Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Analog liegen zu jedem Schutzgebiet weiterer Schriftverkehr und Gutachten in Aktenform vor. Desweiteren werden die Hinterlegungskarten (Flur-/Liegenschaftskarten, Topographische Karten) zu allen Naturschutz- und Landschaftschutzgebieten vorgehalten.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Species Distribution gibt einen Überblick über die Verteilung der Arten (Flora und Fauna) im Land Brandenburg. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna Amphibien, Reptilien, Insekten (Käfer, Libellen, Schmetterlinge), Säugetiere, Vögel und
sonstige Weichtiere bzw. Mollusken. Hinsichtlich der Artengruppen der Flora sind Informationen zu Moose und Gefäßpflanzen gemäß FFH-Anhänge und BNatschG enthalten.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Species Distribution (D2.8.III.19_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes SpeciesDistributionDataset und SpeciesDistributionUnit.
Der WebFeatureService (WFS) wird in den Versionen 1.1.0 und 2.0.0 bereitgestellt.
Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Species Distribution gibt einen Überblick über die Verteilung der Arten (Flora und Fauna) im Land Brandenburg. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis
der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna Amphibien, Reptilien, Insekten (Käfer, Libellen, Schmetterlinge), Säugetiere, Vögel und sonstige Weichtiere bzw. Mollusken. Hinsichtlich der Artengruppen der Flora sind Informationen zu Moose und Gefäßpflanzen gem. FFH-Anhänge und BNatschG enthalten.
Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Species Distribution (D2.8.III.19_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS wird gemäß INSPIRE-Vorgaben nach Artengruppen unterteilt und ist somit in folgende 10 Layer gegliedert:
– SD.Amphibia: Amphibien
– SD.Aves: Vögel
– SD.Bryophyta: Moose
– SD.Coleoptera: Käfer
– SD.Kormophyta: Gefäßpflanzen/ Höhere Pflanzen
– SD.Lepidoptera: Schmetterlinge
– SD.Mammalia: Säugetiere
– SD.Mollusca: Mollusken / Weichtiere
– SD.Odonata: Libellen
– SD.Reptilia: Reptilien
Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.
Species Distribution / Artenvorkommen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downlaoddienste (WFS):
Species Distribution - INSPIRE View-Service SD (WMS-LFU-SD-ARTEN)
Species Distribution - INSPIRE Download-Service SD (WFS-LFU-SD-ARTEN)
Die Verteilung der Arten zu Flora und Fauna in Brandenburg werden dargestellt. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Säugetierfauna des Landes Brandenburg - Teil1: Fledermäuse
In der Datenbank werden Todfunde von Fischottern und Bibern erfasst. Folgende Angaben werden hierbei erfasst: Datum, Ort, Bezugsort, Koordinaten, Todesursache (Reusenopfer, Verkehrsopfer, Sonstige Todesursachen).
Der Bericht stellt anhand der Umweltindikatoren die Trends und Entwicklungen im Bereich Umweltqualität und Nachhaltigkeit umfassend dar.
Das EU-LIFE-Projekt zielt darauf ab, die negative Populationsentwicklung von Schreiadler und Wachtelkönig in Ost-Deutschland zu stoppen sowie zur Wiederherstellung der vom Aussterben bedrohten Seggenrohrsänger-Population beizutragen. Weitere gefährdete Vogelarten, wie der Schwarzstorch (Ciconia nigra) und das Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) werden auch von den geplanten Maßnahmen profitieren. Ziel des Projektes ist die Verbesserung und Sicherung der Lebensräume dieser Arten.
Das Projekt beinhaltet 9 Schreiadlerreviere und deren Nahrungshabitate in 10 Teilgebieten innerhalb des Vogelschutzgebietes "Schorfheide-Chorin". In den 10 Teilgebieten soll die Eignung als Brut- und Nahrungshabitate vor allem für den Schreiadler sowie für Wachtelkönig und Seggenrohrsänger deutlich verbessert werden. Dazu zählen die Umwandlung von Acker in Grünland, die Nutzungsextensivierung in Wald und Grünland, die weitere Einrichtung von Totalreservaten, die Wiederherstellung von Binneneinzugsgebieten, biotopgestaltende Maßnahmen, die Wiederherstellung von Mooren und Fließgewässern insbesondere die Renaturierung der Semitz-Quellmoore bei Greiffenberg. Ein wichtiges Instrument in diesem Projekt ist die Flächensicherung durch Kauf, Dienstbarkeiten und Nutzerentschädigung.
Der Geodatensatz enthält Verbreitungsübersichten zu ausgewählten Vogelarten im Land Brandenburg. Dazu gehören beispielsweise: Großtrappe, Greifvogel-, Eulen- Storch-, Raufußhuhn-, Wiesenbrüter- oder Koloniebrüterarten.
Die Vertragsnaturschutzdatenbank des Landes Brandenburg enthält Geoinformationen zur Lage der Flächen zusammen mit Angaben der Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die dazugehörige Vergütung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Die Abfrage und Verwaltung erfolgt über eine Anwendung.
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Offenland des Landes Brandenburg im Jahr 2020. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Die in der Dokumentation und den Flächenattributen verwendeten Maßnahmenkürzel beziehen sich auf die VV-VN von 02/2019.
Stand der Daten: 24.01.2022
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Offenland des Landes Brandenburg im Jahr 2021. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Die in der Dokumentation und den Flächenattributen verwendeten Maßnahmenkürzel beziehen sich auf die VV-VN von 02/2019.
Stand der Daten: 21.02.2022
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald des Landes Brandenburg im Jahr 2020. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Stand der Daten: 26.01.2022
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald des Landes Brandenburg im Jahr 2020. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Stand der Daten: 21.02.2022
Der Vertragsnaturschutz ist ein Instrument zur Umsetzung konkreter flächenbezogener Anliegen des Naturschutzes, insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung gefährdeter Lebensräume und der daran gebundenen Arten. Es handelt sich hierbei um vertraglich gebundene Maßnahmen auf Flächen, die nicht über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) erreicht werden, sowie um Maßnahmen, die nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben in Schutzgebieten festgelegt sind.
Der Datenbestand umfasst die Vogelschutzgebiete des Landes Brandenburg gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Stand der Daten: 01.10.2014
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.
Dieser Metadatensatz fasst alle öffentlich zugänglichen Webdienste (WMS, WFS, WCS) zum Thema Naturschutz des Landes Brandenburg übersichtlich in einem Dokument zusammen.
Hier sind die Webdienste im Naturschutz zu finden, die INSPIRE-konform mittels Schematransformation aufbereitet und interoperabel bereit gestellt werden.
Hauptaufgabe der ökosystemaren Umweltbeobachtung (ÖUB) in den Brandenburger Biosphärenreservaten (BR) ist die ganzheitliche langfristige Erhaltung, Dokumentation und Bewertung des Zustandes regionaltypischer Ökosysteme auf repräsentativen Probeflächen. Die Daten dienen der Beurteilung der Entwicklung der ausgewählten Ökosystemtypen sowie der Referenz für Forschungs- und Monitoringprojekten. Dazu ist die ÖUB medienübergreifend ausgelegt und beinhaltet sowohl die Beobachtung verschiedener Schutzgüter und landschaftsökologischen Parameter als auch Aussagen zu naturschutzfachlichen Zielen.
Im Rahmen einer arbeitsteiligen Umweltbeobachtung sowohl zwischen den drei Biosphärenreservaten Brandenburgs als auch deutschlandweit wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der BR die Verteilung der Dauerbeobachtungsflächen auf Gebiete und zu beobachtende Ökosystemtypen vorgenommen.