Verweise
Datenbezüge (93)
• Im vorliegenden Auszug aus MultiBaseCS befinden sich Daten folgender Herkunft:
o Daten aus der FFH-Managementplanung (Amphibien)
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Amphibien)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Amphibien)
o Daten aus dem Monitoring der Naturparke
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBaseCS exportiert,
LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Bitte das Feld „QUALITAET“ beachten. Da es sich um Daten aus vielen unterschiedlichen Quellen handelt, konnte bei der überwiegenden Zahl der Datensätze nur die Einstufung „nicht geprüft“ vergeben werden
• Das Shape enthält sowohl Punkt- als auch Rasterdaten, Attribut „TOLERANZ“ beachten!
• Aufgrund von artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dieser Datensatz nur für den behördeninternen Gebrauch bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich die Rasterdarstellung (amph_r.shp) zu verwenden. Diese enthält die Daten in ¼ MTBQ. Daten zu Wechselkröte, Kreuzkröte und Springfrosch sind wegen des Gefährdungsgrades nur als MTB–Raster enthalten und dürfen nur so herausgegeben werden.
• Über eine weitergehende Verwendung der Daten entscheidet das LUNG im Einzelfall.
Rasterdarstellung von Amphibienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes amph_p (Amphibien 1890-2019, überwiegend Punktdaten)
• Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape amph_p sind nicht berücksichtigt;
• Durch Aggregation der Beobachtungen nach Rasterpunkt, Jahr und Art sind detaillierte Angaben wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp nicht mehr möglich.
• Das zugrunde liegenden Shape amph_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS). Es beinhaltet Daten folgender Herkunft :
o Daten aus der FFH-Managementplanung (Amphibien)
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Amphibien)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Amphibien)
o Daten aus dem Monitoring der Naturparke
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Bei dem Shape amph_p handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Amphibien für jedermann im Kartenportal Umwelt (KPU) sowie die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe als Raster 1/16-Messtischblatt (1/4 MTBQ ) erfolgt; ausgenommen sind Springfrosch, Kreuzkröte und Wechselkröte die im Raster Messtischblatt (MTB) dargestellt sind.
- Darstellung von Einzelelementen und Landschaftsstrukturen, die das Landschaftsbild positiv oder negativ beeinflussen
- die Erfassung dieser Elemente und Strukturen erfolgte auf der Grundlage von Geländebegehungen sowie der Auswertung von CIR-Luftbildern und Topographischen Karten
- Die Datei liegen in einem Maßstab von 1:50.000 (TK 50
Großblattschnitt) vor.
- Darstellung von Einzelelementen und Landschaftsstrukturen, die das Landschaftsbild positiv oder negativ beeinflussen
- die Erfassung dieser Elemente und Strukturen erfolgte auf der Grundlage von Geländebegehungen sowie der Auswertung von CIR-Luftbildern und Topographischen Karten
- Die Datei liegen in einem Maßstab von 1:50.000 (TK 50
Großblattschnitt) vor.
- Darstellung von Einzelelementen und Landschaftsstrukturen, die das Landschaftsbild positiv oder negativ beeinflussen
- die Erfassung dieser Elemente und Strukturen erfolgte auf der Grundlage von Geländebegehungen sowie der Auswertung von CIR-Luftbildern und Topographischen Karten
- Die Datei liegen in einem Maßstab von 1:50.000 (TK 50
Großblattschnitt) vor.
- Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel
- Bezeichnung (Code) und Bewertung (Klassen) der Rastgebiete von Wat- und Wasser-vogelarten
- Etiketten für die Rastgebiete wurde jeweils an einer kartographisch geeig¬ne¬ten Position in der Nähe des (bzw. eines) Rastgebietszentrums gesetzt – die Etiketten-farbe zeigt ganzjährige (gelb) oder saisonale (hellblau) Funktion des Gebietes
Korrektur 2012:
Die Bewertung in der Attributtabelle des Shapefiles war in wenigen Einzelfällen abweichend von der Bewertung im Rastgebietsprofil und wurde, nach Rücksprache mit Dr. Erdmann (I.L.N.), in der vorliegenden Fassung an die Rastgebietsprofile 2009 angepasst.
• Flächen der von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate im Land M-V
• Digitalisierung durch das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
• Die Digitalisierung erfolgte in den Maßstäben 1 : 10.000 bis 1 : 25.000.
• Es handelt sich für die angegebenen Maßstäbe um Interpretationen, da die Anerkennung durch die UNESCO in kleineren Maßstäben erfolgt.
• Zusammenführung der Einzeldigitalisierungen durch das LUNG M-V
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Flächen der nach Landesrecht ausgewiesenen Biosphärenreservate
• Grundlage für die Digitalisierung waren die relevanten Rechtsvorschriften (Karten bzw. Grenzbeschreibungen).
• Die Digitalisierung erfolgte im jeweils zuständigen Biosphärenreservatsamt (BRA) als amtliche Interpretation der Biosphärenreservatsgrenze aufgrund der BR-Verordnung.
• Die einzelnen Datensätze aus den BRÄ wurden im LFG (bis 2005) bzw. LUNG (ab 2006) zu einem Geodatenbestand zusammengefügt.
• Seit 2012 wurden die Karten für Gesetzgebungsverfahren einzelner Biosphärenreservate (teilweise durch die zuständige Biosphärenreservatsverwaltung) u.a. mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt – diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Biosphärenreservate übernommen.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
- Kartiergebiete der landesweiten Biotop- und FFH - Lebensraumtypenkartierung
M-V ab 2023
- Die Abgrenzung der Kartiergebiete erfolgte weitestgehend anhand des Straßenund Bahnnetzes
- Die enthaltenen Kartiergebiete wurden bzw. werden bearbeitet, zukünftige
Kartiergebiete sind nicht enthalten
- Grundlage: Color-Infrarot-Luftbilder (CIR-Luftbilder) der landesweiten Befliegung 1991 (1992)
- Interpretation durch stereoskopische Betrachtung und Codierung gemäß dem Schlüssel, der in der Publikation "Biotoptypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung in Mecklenburg-Vorpommern, Teil 1: Methodische Grundlagen" (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1995 Heft 1) veröffentlicht ist [1992 - 1995]
- Digitalisierung der analogen Zeichenfolien unter Verwendung von ArcInfo - [1993-1996]
- Erstellung blattschnittfreier Datenbestand, Plausibilitätsprüfungen [1997-1999]
neu 2024:
- Anpassung INSPIRE: hinzufügen Geo_UUID
- Grundlage: Color-Infrarot-Luftbilder (CIR-Luftbilder) der landesweiten Befliegung 1991 (1992)
- Interpretation durch stereoskopische Betrachtung und Codierung gemäß dem Schlüssel, der in der Publikation "Biotoptypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung in Mecklenburg-Vorpommern, Teil 1: Methodische Grundlagen" (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1995 Heft 1) veröffentlicht ist [1992 - 1995]
- Digitalisierung der analogen Zeichenfolien unter Verwendung von ArcInfo - [1993-1996]
- Erstellung blattschnittfreier Datenbestand, Plausibilitätsprüfungen [1997-1999]
neu 2024:
- Anpassung INSPIRE: hinzufügen Geo_UUID
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des
Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007
und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission
gemeldet.
- Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection
Areas“ (SPA) bezeichnet.
Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des
Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in
Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren
2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission
digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben.
- Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in
Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO
M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-
Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu
Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt.
- Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-
verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die
VSGLVO M-V novelliert.
- Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der
Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der
Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU)
an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011,
31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015.
- Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich
in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des
jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten
Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt.
- Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut
ZEITSTEMP.
-Die Fischadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern, Leiter Herr Marczak) erfasst. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand „Fischadler“ (fiad_p.*) jährlich aktualisiert.
-Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2003-2023 abgeleitet.
-Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
• Fundpunkte von Fisch- und Rundmaularten, überwiegend in Fließgewässern
• u. a. Daten von 1999 bis 2005, die als Grundlage für einen Atlas der Fische und Rundmäuler in M-V durch den Landesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyofaunistik im NABU M-V zusammengestellt wurden
• von der Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie e.V. (GNL) in MultiBase CS aufbereitete Daten verschiedener Herkunft
• im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung s. Attribut „HERKUNFT“):
o Daten „Fisch-Atlas“ (Landesfachausschuss Feldherpetologie und Ichthyofaunistik im NABU M-V)
o Daten aus der FFH-Managementplanung
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Kleinfische, Neunaugen, Westgroppe)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Kleinfische, Querder, Rapfen ...)
o Daten aus Kartierungen im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
o Daten aus der Bonitierung von Gewässern durch den Landesanglerverband
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten aus der Forschungsfischerei des Instituts für Ostseeforschung
Warnemünde (IOW)
o Daten aus Untersuchungen zur Effizienz von Fischaufstiegsanlagen
o weitere Daten verschiedener Herkunft, auch aus dem Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe und den Naturparken
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert,
LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie eine Regelung erarbeitet, die die Darstellung von Daten zu Fischen und Rundmäulern im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe unter Berücksichtigung der Schutzkategorien ermöglicht.
a) Für alle Arten nach Bundesartenschutzverordnung werden die Angaben in einem Raster (16tel MTB = ca. 2,75x2,75 km Kantenlänge) dargestellt.
b) die gleiche Regel für alle Arten der Roten Liste 0, 1 und 2
c) die gleiche Regel für alle sonstigen FFH-Anhang-II Arten
d) die gleiche Regel für die Meerforelle
e) alle anderen Arten werden punktgenau dargestellt
Aus dem Gesamt-Datenbestand aller Beobachtungen zu Fischen und Rundmäulern im LINFOS (fi_fg_p.shp) entstanden zusätzlich 2 Datenbestände, die nach oben beschriebener Regelung aus dem Gesamt-Datenbestand ausgewählt wurden (punktgenau: fi_fg_ap.shp und rastergenau: fi_fg_ar.shp).
Dieser Datenbestand (fi_fg_ar.shp) stellt die Auswahl der rastergenauen Beobachtungen dar, die nach Art, Jahr und 16tel MTB aggregiert wurden (ein Punkt stellt die Anzahl der Beobachtungen einer Art in einem Jahr pro 16tel MTB dar, nicht zu verwechseln mit der Anzahl der dabei beobachteten Individuen).
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie eine Regelung erarbeitet, die die Darstellung von Daten zu Fischen und Rundmäulern im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe unter Berücksichtigung der Schutzkategorien ermöglicht.
a) Für alle Arten nach Bundesartenschutzverordnung werden die Angaben in
einem Raster (16tel MTB = ca. 2,75x2,75 km Kantenlänge) dargestellt.
b) die gleiche Regel für alle Arten der Roten Liste 0, 1 und 2
c) die gleiche Regel für alle sonstigen FFH-Anhang-II Arten
d) die gleiche Regel für die Meerforelle
e) alle anderen Arten werden punktgenau dargestellt
Aus dem Gesamt-Datenbestand aller Beobachtungen zu Fischen und Rundmäulern im
LINFOS (fi_fg_p.shp) entstanden zusätzlich 2 Datenbestände, die nach oben beschriebener Regelung aus dem Gesamt-Datenbestand ausgewählt wurden (punktgenau: fi_fg_ap.shp und rastergenau: fi_fg_ar.shp).
Dieser Datenbestand (fi_fg_ap.shp) stellt die Auswahl der punktgenauen
Beobachtungen innerhalb M-Vs bis zur AWZ dar.
Inhalt des Gesamt-Datenbestandes Fische und Rundmäuler, überwiegend in Fließgewässern (Punktdaten):
• Fundpunkte von Fisch- und Rundmaularten, überwiegend in Fließgewässern
• u. a. Daten von 1999 bis 2005, die als Grundlage für einen Atlas der Fische und Rundmäuler in M-V durch den Landesfachausschuss Feldherpetologie und
Ichthyofaunistik im NABU M-V zusammengestellt wurden
• von der Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie e.V. (GNL) in MultiBase CS aufbereitete Daten verschiedener Herkunft
• im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung s. Attribut „HERKUNFT“) :
o Daten „Fisch-Atlas“ (Landesfachausschuss Feldherpetologie und
Ichthyofaunistik im NABU M-V)
o Daten aus der FFH-Managementplanung
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Kleinfische, Neunaugen,
Westgroppe)
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Kleinfische,
Querder, Rapfen..)
o Daten aus Kartierungen im Zuge der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie
o Daten aus der Bonitierung von Gewässern durch den Landesanglerverband
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten aus der Forschungsfischerei des Instituts für Ostseeforschung
Warnemünde (IOW)
o Daten aus Untersuchungen zur Effizienz von Fischaufstiegsanlagen
o weitere Daten verschiedener Herkunft, auch aus dem Biosphärenreservat
Flusslandschaft Elbe und den Naturparken
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw.
Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Die Datenbank zur Verbreitung der Flechten in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Moose, Pilze, und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen).
Anerkannte Artspeziallisten für Flechten in Mecklenburg – Vorpommern sind Herr Dr. Ulf Schie-felbein (LUNG) und Frau Birgitt Litterski (Universität Greifswald)
Ein Datenbankauszug wurde im November 2011 an das LUNG übergeben (Stand: 22.11.2011). Die Originaldaten liegen in Gauß-Krüger-Koordinaten vor und wurden in das ETRS-System umgerechnet.
Der vorliegende Datenbestand fle11_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Datenbank als Rasterdaten, d. h. bezogen auf Messtischblatt-Quadranten. Er enthält sowohl die ursprünglich auf Ebene von Messtischblatt-Quadranten erfassten Daten sowie die auf Messtischblatt-Quadranten umgerechneten Punktdaten. Die letztgenannten, punktgenauen Daten stehen auch als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (fle11_p.shp).
Hinweis zur Taxonomie:
Die Taxonomie der Flechten unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Als Referenz dient die vom Netzwerk Phytodiversität (http://netphyd.floraweb.de/) entwickelte Referenzliste Germa-nSL (Jansen & Dengler 2008, s. u.) und die Referenzliste für Flechten des LUNG (2007). Die Referenzliste German SL ist als Zusatztabelle verfügbar (fle11_tax.dbf). Beide Referenzlisten lassen sich nicht vollständig den Fundpunkten bzw. deren taxonomischer Bezeichnung zuord-nen und sind nicht miteinander über Codierungen verknüpfbar. Somit werden die Codierungen beider Referenzlisten mitgeführt: Taxnummer und Sippennummer sind in der Referenzliste LUNG (2007) codiert. Speciesnr. und Validnr. sind in der GermanSL codiert.
Stimmen Speciesnr. und Validnr. überein, entspricht der Taxname dem derzeit gültigen wissen-schaftlichen Artnamen. Sind diese Nummern unterschiedlich weist die Validnr. auf den gültigen Namen. Dieser Abgleich wurde für den vorliegenden Geodatenbestand bereits vorgenommen, der gültige Name ist als Attribut „taxnam_akt“ eingetragen (möglich nur bei Datensätze welche mit der German SL verknüpfbar sind). Weiterführende Informationen zu GermanSL unter: http://www.botanik.uni-greifswald.de/germanSL.html sowie in der Publikation: Jansen & Dengler (2008): GermanSL – Eine universelle taxonomische Referenzliste für Vegetationsda-tenbanken in Deutschland. Tuexenia 28: 239-253.
Verwendete Taxonomische Referenzliste:
- German SL Version 1.2.2
- Referenzliste LUNG (2007)
Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden:
• Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
• Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt.
Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“.
Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung für die Veränderungsmeldungen 2015 an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 28.10.2015)
Förderklassen:
1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung)
- Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten
- Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt
- konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung
2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2)
- Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen
3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2)
- Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig
4.) GAK_B12
- Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig
5.) Löschen
- Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist
Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 07/2015) mit der Bodennutzung
Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt.
Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung.
Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen:
NGGN:
Küstenvogelbrutgebiet (NGGN):
- Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013)
- Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
Nassgrünland (NGGN):
- Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen
- Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013)
Feuchtgrünland (NGGN):
- Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004)
- Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
Magergrünland und Heiden (NGGN):
- Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
- Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240)
Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN):
- Flächenkonkrete Selektion durch Experten, Quellenangabe in Feld [Quelle]
GAK- Kulissen:
[AGL1] Salzstellen des Binnenlandes
- Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340)
- Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG)
- Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS)
[AGL2] Florenschutzkonzept
- Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011)
[AGL3] Moorprojekte
- umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011)
[AGL4] Magere Flachlandmähwiesen
- LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004)
[AGL5] Eutrophe Nasswiesen:
- GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
[AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen
- GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
[AGL7]naturnaher Wasserhaushalt
- Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011)
- Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010)
[AGL10] langjährige Extensivierung
- Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000)
- Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012)
[AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt
- Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991)
- Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2
[AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013)
[nawGL1] Nahrungsflächen Vögel
- Offenlandkulisse (LUNG, 2012)
- Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker
[nawGL2] Gewässernahes Grünland
- Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012)
[nawGL3] Nationales Naturerbe
- Naturschutzeigentum (LUNG, 2009)
Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)
Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden:
• Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
• Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt.
Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“.
Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 15.12.2014)
Förderklassen:
1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung)
- Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten
- Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt
- konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung
2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2)
- Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen
3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2)
- Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig
4.) GAK_B12
- Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig
5.) Löschen
- Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist
Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 11/2014) mit der Bodennutzung Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken
NGGN_GAK_14.doc Seite 2 04.07.2016
überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt.
Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung.
Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen:
NGGN:
Küstenvogelbrutgebiet (NGGN):
- Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013)
- Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
- Polder Leopoldshagen
Nassgrünland (NGGN):
- Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen
- Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013)
Feuchtgrünland (NGGN):
- Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004)
- Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
Magergrünland und Heiden (NGGN):
- Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
- Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240)
Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN):
- Flächenkonkrete Selektion durch Experten
GAK- Kulissen:
[AGL1] Salzstellen des Binnenlandes
- Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340)
- Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG)
- Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS)
[AGL2] Florenschutzkonzept
- Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011)
NGGN_GAK_14.doc Seite 3 04.07.2016
[AGL3] Moorprojekte
- umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011)
[AGL4] Magere Flachlandmähwiesen
- LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004)
[AGL5] Eutrophe Nasswiesen:
- GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
[AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen
- GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011)
[AGL7]naturnaher Wasserhaushalt
- Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011)
- Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010)
[AGL10] langjährige Extensivierung
- Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000)
- Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012)
[AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt
- Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991)
- Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2
[AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013)
[nawGL1] Nahrungsflächen Vögel
- Offenlandkulisse (LUNG, 2012)
- Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker
[nawGL2] Gewässernahes Grünland
- Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012)
[nawGL3] Nationales Naturerbe
- Naturschutzeigentum (LUNG, 2009)
Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)
• Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet.
• Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI).
• Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL.
• Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist).
• Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS.
• Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst.
• Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG].
• Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt.
• Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500.
• Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*).
• Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*).
• Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*).
• Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160.
• Die Fledermausquartiere liegen in einem Maßstab von 1:500 - 1:1.000 digitalisiert vor, alle anderen Gebiete im Maßstab 1:25.000
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Für ein Teil der Gebiete nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-RL, kurz „Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)“, (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der im Verfahren befindlichen Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt.
• Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke dieses zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten.
• Für die 11 Teilflächen im Bereich Dwasieden des Gebietes DE 1447-303, die im April 2016 endgültig ausgegrenzt wurden, wurde nur ein symbolischer Punkt gesetzt.
• Die Flächen der GGB finden sich im Shapefile „ffhmv_f“. Dort werden auch ausführliche Erläuterungen zur Digitalisierung und zum Meldeverlauf gegeben.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) sind nach § 12 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) aufzustellen und fortzuschreiben. Sie werden für die vier Planungsregionen (PR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt: Westmecklenburg (PR 1), Mittleres Mecklenburg/Rostock (PR 2), Vorpommern (PR 3), Mecklenburgische Seenplatte (PR 4). In den GLRP werden die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft flächendeckend erarbeitet, dargestellt und begründet. Der GLRP nimmt zunächst eine umfassende Analyse des gegenwärtigen Zustands der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume vor. Aus der Analyse des Zustands und den erkennbaren Entwicklungstendenzen werden anhand der aufgestellten Leitbilder und Qualitätsziele die Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbundes, der ökologischen Funktionen sowie der Erholungsfunktionen der Landschaft hergeleitet. Neben einem ausführlichen Textteil enthalten die GLRP umfangreiches Kartenmaterial (in der zweiten Ausgabe etwa 20 Textkarten im Übersichtsmaßstab sowie 6 Planungskarten im Maßstab 1:100.000). Die raumbedeutsamen Inhalte der GLRP werden nach einer Abwägung mit anderen Belangen in die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) übernommen. Weiterhin sollen die GLRP von Behörden und anderen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit sich auf Natur und Landschaft auswirkt, beachtet werden.
Die GLRP für die vier Planungsregionen des Landes wurden erstmalig in den Jahren 1996 bis 1998 veröffentlicht (erste Ausgabe).
Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde ab Oktober 2004 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 in einer zweiten Ausgabe fertiggestellt.
Der GLRP Westmecklenburg wurde ab Oktober 2006 fortgeschrieben. Für den Entwurf Stand April 2008 wird im Mai/Juni 2008 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Voraussichtlich Ende 2008 wird die Endfassung der zweiten Ausgabe des GLRP Westmecklenburg veröffentlicht.
Die Erarbeitung der Fortschreibung des GLRP Vorpommern begann im Sommer 2007. Ein Beteiligungsexemplar wird voraussichtlich Anfang bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.
Im Rahmen der Bearbeitung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete (MaP) erfolgt eine Abgrenzung potenzieller Habitate (Eignungsflächen), die Erfassung von Arten nach Anhang II der FFH-RL i.d.R. auf Probeflächen sowie eine Bewertung des Erhaltungszustands der besiedelten Habitate.
Das Verfahren zur Kartierung und Bewertung wird im Fachleitfaden Managementplanung in Natura 2000-Gebieten (LU 2010) beschrieben (Arbeitsschritt 8 mit Verweis auf die entsprechenden Anlagen). Die potenziellen (Eignungsflächen) und besiedelten Habitate werden als zusammenhängende (Teil-)Flächen abgegrenzt und dokumentiert. Für jede besiedelte (Positivnachweis) Teilfläche wird eine Bewertung des Erhaltungszustandes durchgeführt (Bewertungsregeln s. Anlagen im Fachleitfaden, LU 2010). In die Bewertung fließen i.d.R. die Kriterien „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“ ein (siehe jeweilige Leistungsbeschreibung). Die Präsenz- / Absenznachweise werden parallel dazu in die Datenbank DBMonArt eingegeben. Für nicht besiedelte und nicht untersuchte Eignungsflächen erfolgt keine Bewertung.
Die entsprechenden Daten aus den bereits vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V bestätigten MaP wurden in diesem Shapefile aggregiert.
Die bei der Arbeit mit diesem Geodatenbestand festgestellten Fehler wurden und werden laufend korrigiert.
Im Rahmen der Bearbeitung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete (MaP) erfolgt eine Abgrenzung potenzieller Habitate (Eignungsflächen), die Erfassung von Arten nach Anhang II der FFH-RL i.d.R. auf Probeflächen sowie eine Bewertung des Erhaltungszustands der besiedelten Habitate.
Das Verfahren zur Kartierung und Bewertung wird im Fachleitfaden Managementplanung in Natura 2000-Gebieten (LU 2010) beschrieben (Arbeitsschritt 8 mit Verweis auf die entsprechenden Anlagen). Die potenziellen (Eignungsflächen) und besiedelten Habitate werden als zusammenhängende (Teil-)Flächen abgegrenzt und dokumentiert. Für jede besiedelte (Positivnachweis) Teilfläche wird eine Bewertung des Erhaltungszustandes durchgeführt (Bewertungsregeln s. Anlagen im Fachleitfaden, LU 2010). In die Bewertung fließen i.d.R. die Kriterien „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“ ein (siehe jeweilige Leistungsbeschreibung). Die Präsenz- / Absenznachweise werden parallel dazu in die Datenbank DBMonArt eingegeben. Für nicht besiedelte und nicht untersuchte Eignungsflächen erfolgt keine Bewertung.
Die entsprechenden Daten aus den bereits vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V bestätigten MaP wurden in diesem Shapefile aggregiert.
Die bei der Arbeit mit diesem Geodatenbestand festgestellten Fehler wurden und werden laufend korrigiert.
Im Rahmen der Bearbeitung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete (MaP) erfolgt eine Abgrenzung potenzieller Habitate (Eignungsflächen), die Erfassung von Arten nach Anhang II der FFH-RL i.d.R. auf Probeflächen sowie eine Bewertung des Erhaltungszustands der besiedelten Habitate.
Das Verfahren zur Kartierung und Bewertung wird im Fachleitfaden Managementplanung in Natura 2000-Gebieten (LU 2010) beschrieben (Arbeitsschritt 8 mit Verweis auf die entsprechenden Anlagen). Die potenziellen (Eignungsflächen) und besiedelten Habitate werden als zusammenhängende (Teil-)Flächen abgegrenzt und dokumentiert. Für jede besiedelte (Positivnachweis) Teilfläche wird eine Bewertung des Erhaltungszustandes durchgeführt (Bewertungsregeln s. Anlagen im Fachleitfaden, LU 2010). In die Bewertung fließen i.d.R. die Kriterien „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“ ein (siehe jeweilige Leistungsbeschreibung). Die Präsenz- / Absenznachweise werden parallel dazu in die Datenbank DBMonArt eingegeben. Für nicht besiedelte und nicht untersuchte Eignungsflächen erfolgt keine Bewertung.
Die entsprechenden Daten aus den bereits vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V bestätigten MaP wurden in diesem Shapefile aggregiert.
Die bei der Arbeit mit diesem Geodatenbestand festgestellten Fehler wurden und werden laufend korrigiert.
- der Aufbau und die schrittweise Vervollständigung einer Landesdatenbank zum Vorkommen und der Verbreitung der Heuschrecken in M-V gehört zu den Zielstellungen des Arbeitskreises Heuschrecken
- Datengrundlage bilden ältere und aktuelle Literaturquellen, zahlreiche durchgeführten Kartierungen im Rahmen ökologischer Gutachten und spezieller Studien sowie gezielte Erfassungen der Mitglieder des Arbeitskreises und anderer Entomologen
- Bezugsgröße für die Heuschreckenfauna des Landes sind nach Aufarbeitung und Bewertung der zur Verfügung stehenden Quellen 47 Arten
- nach der Roten Liste des Landes vom Stand Oktober 1996 werden derzeit 6 Arten als ausgestorben oder verschollen eingeordnet
- für weitere 21 Arten besteht eine Gefährdung
- seit 2010 werden die Daten im LUNG in der Artendatenbank MultiBase CS verwaltet
- im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft:
o Heuschreckenbeobachtungen und Datensammlungen des Arbeitskreises Heuschrecken M-V aus den Jahren 1873 bis 2010
o Heuschreckenbeobachtungen, die im Zusammenhang mit dem Offenland-Projekt (LUNG) zusammengestellt wurden
o Korrekturen einiger in der Datenbank vorhandener Datensätze
- die Daten enthalten Duplikate, die durch Spezialisten aus dem Arbeitskreis Heuschrecken M-V nach Prüfung entfernt werden müssen; die MultiBase CS-Datenbank wurde zu diesem Zweck dem Arbeitskreis im Sommer 2010 übergeben
- für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben
- Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Im Jahr 2003 wurde die Erarbeitung der Heutigen potenziellen natürlichen Vegetation (HPNV) als Landeszuarbeit zur Erstellung der bundesweiten Karte der HPNV (1 : 500.000) auf Grundlage der Kopp’ schen Naturraumkartierung (1 : 25.000), generalisiert auf 1 : 200.000 abgeschlossen (Erarbeitung im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz und des Umweltministeriums M-V; siehe Shapefile „hpnv200bl“ bzw. „hpnv200blp“.
• Diese wurde als „Karte der Heutigen Potentiellen Natürlichen Vegetation Mecklenburg-Vorpommerns“ in der Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V 2005, Heft 1 veröffentlicht.
• Es erfolgte eine Zuordnung der HPNV-Einheiten der bundesweiten Legende, tlw. Darstellung von Übergängen zwischen bis zu 3 Einheiten
• Im Jahr 2006 wurde die Karte der HPNV unter Verzicht auf Generalisierungsschritte im Maßstab 1: 50.000 abgleitet. Die Definition und Zuordnung der Einheiten der Bundeslegende blieb unverändert. (Aufarbeitung im Zuge des Werkauftrags „Aufbereitung der Daten der HPNV für die Nutzung im LINFOS M-V“ [UM M-V 2006])
zum Datenbestand hpf15_r:
Die Datenbank zur Verbreitung der Höheren Pflanzen in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botanischen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Moose, Pilze, Flechten und Großalgen umfasst (http://www.flora-mv.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen).
Ein Datenbankauszug in Form einer Schnittstellendatei für MultiBaseCS wurde im März 2015 an das LUNG übergeben.
Der vorliegende Datenbestand wurde aus den Punktdaten zu Höheren Pflanzen, inkl. der auf Messtischblätter bezogenen Punktdaten, abgeleitet. Die Fundpunkte werden als Aggregation von Jahr, Art und MTBQ-Raster dargestellt.
Der aktuelle Auszug aus der Datenbank der Höheren Pflanzen vereint Fundpunkte folgender Herkunft:
- im Online-Portal eingegebene Daten (ca. 30.000 Datensätze)
- historische Belege (Literatur, Herbar, Karteikarten der Universität Greifswald) (ca. 130.000 Datensätze)
- als Rasterdaten erfasste Daten [u. a. Kartierung für den „Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Ostdeutschlands“ (Hrsg. Benkert, Fukarek & Korsch 1996)]..(ca. 450.000 Datensätze)
Taxonomie: Die Schnittstelle zwischen der Flor. Datenbank und MultiBaseCS berücksichtigt alle in der Flor. Datenbank vorkommenden taxonomischen Artbezeichnungen und überführt sie in die Artreferenz von MultiBaseCS.
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Bemerkung Juli 2017:
In den Updates der Flor. Daten für MultiBaseCS (Artendatenbank M-V) der Jahre 2016 und 2017 wurden die Pflanzendaten der Biotopkartierung 2013-2015 mit in die Artendatenbank M-V übernommen. Mit Stand Mai 2017 befinden sich rund 640.000 Datensätze der Herkunft Höhere Pflanzen und rund 590.000 Datensätze der Herkunft Höhere Pflanzen MVBio in der Artendatenbank M-V auf der Basis von MultiBaseCS. Diese Datenmengen können im GIS nicht mehr sinnvoll über Legenden dargestellt werden. Das weitere Bearbeiten mit GIS-Funktionalitäten erfordert aufgrund der Datenmengen entsprechende technische Voraussetzungen und vertiefte GIS-technische Kenntnisse. Deshalb wurde vorerst auf eine Aktualisierung des LINFOS-Datenbestandes hpfxx_p verzichtet. Allen Naturschutzbehörden stehen die Daten über die jährliche MultiBaseCS-Datenlieferung zur Verfügung. In MultiBaseCS können leicht gezielte Abfragen erfolgen und dann Teildatenmengen exportiert und weiter verarbeitet werden.
Die für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitete naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen:
- Landschaftszonen
- Großlandschaften
- Landschaftseinheiten
- Naturräume.
Zu jeder dieser vier Ebenen liegen jeweils Primärdaten in Form eines Shapefiles vor.
Diese Primärdaten wurden in der vorliegenden GML-Datei (Sekundärdaten) zusammengeführt (merge).
Dabei wurde die Attributtabelle auf die INSPIRE-relevanten Attribute beschränkt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Typen/Arten von Schutzgebieten des Naturschutzes:
o Naturschutzgebiete
o Landschaftschutzgebiete
o Nationalparke
o Biosphärenreservate (national)
o Naturparke
o Nationale Naturmonument(e)
o Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
o europäische Vogelschutzgebiete
o Biosphärenreservate (international)
Zu jeder dieser Schutzgebietstypen liegen Primärdaten in Form eines Shapefiles vor.
Diese Primärdaten wurden in der vorliegenden GML-Datei (Sekundärdaten) zusammengeführt (merge).
Dabei wurde die Attributtabelle auf die INSPIRE-relevanten Attribute beschränkt.
Bereiche, die bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden konnten (z.B. militärisches Sperrgebiet).
Die nicht kartierten Bereiche werden durch diesen Datenbestand nicht vollständig dargestellt, da sie bei der Kartierung nicht immer ausgewiesen wurden. Es können sich also auch außerhalb der hier dargestellten Gebiete Bereiche befinden, die ebenfalls nicht kartiert wurden.
- Bewertung der Kernbereiche landschaftlicher Freiräume durch repräsentative
Funktionsmerkmale:
a) Merkmale, die die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraumes charakterisieren:
Der Freiraum ist
(1) einer definierten Größenklasse zuzuordnen (Größenklassen 1-9)
(2) durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet
(3) Bestandteil eines verkehrsarmen Raumes > 96 km²
b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen:
Der Freiraum enthält
(4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für Naturhaushalt gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002)
(5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig erreicht werden
(6) Qualifizierte Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln
(7) Reproduktionszentren von störungssensiblen größeren Wirbeltierarten (Schreiadler, Schwarzstorch, Fischotter, Biber)
(8) hochwertige Landschaftsbildräume
(9) Erholungsräume gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002)
(10) Zusammenhängende Waldbereiche > 5 km²
(11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit
(12) Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete
(13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL
(14) Naturschutzgebiete und Nationalparke
(15) Landschaftsschutzgebiete
(16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 19 LNatG M-V
Ein Merkmal gilt als erfüllt (Zuordnung des Wertes „1“ in Spalte Mxx_wert), wenn es entweder mehr als 50 ha im jeweiligen Freiraum aufweist oder mehr als 10% der Fläche des jeweiligen Freiraums einnimmt.
- Berechnung der Daten und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden 2002 im LUNG
- für Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) erfolgte keine Bewertung durch repräsentative Funktionsmerkmale
lfr01fkt_a (_a für Autobahn)
Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp),
aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008)
Unzerschnittene landschaftliche Freiräume sind Bereiche der Landschaft, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupt-Eisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Die Freiraumstrukturanalyse erfolgt als Lineament-Wirkzonen-Analyse. Störend oder zerschneidend wirkenden Elemente (Zerschneidungselemente) werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen mit einer Mindestgröße von 25 ha sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume.
Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume wurden ermittelt:
- Größenklassen als Analyseergebnis (Freiraumstatistik) und Bewertung der Schutzwürdigkeit
- weitere Bewertungskategorien: Natürlichkeitsgrad, Sekundärzerschneidung, verkehrsarme Räume (nur in MV)
Die Zusammenstellung der Daten in Shape-Files und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden erfolgte 2002 im LUNG.
Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb von MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) stehen nur ältere und unvollständige Daten zu Zerschneidungselementen zur Verfügung. Die Berechnungsmethodik führt daher zu nicht ergleichbaren Ergebnissen.
lfr01_a (_a für Autobahn)
Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008).
- TK 1:50.000 (LVA/Stand 1984-1992, Netz der Autobahnen, Bundes-, Landes- u. Kreisstraßen, Verkehrszählung 95 (LA f. Straßenbau und Verkehr), Eignungsräume für Windenergieanlagen (ROK d. Min. f. Arbeit u. Bau)
Kormoranbestand in Mecklenburg-Vorpommern, Darstellung der Koloniestandorte und Größenklassen 2024, Datensammlung von 1952 bis 2024
Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Lehrmann (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet.
Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs „H_ANZ“).
Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.
• Fundpunkte von den FFH-Käfer-Arten: Breitrand, Eremit, Heldbock, Hirschkäfer, Menetries-Laufkäfer, Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer
• Daten folgender Herkunft:
o Verbreitungskartierungen von Mitgliedern des NABU-Landesfachausschusses (LFA) Entomologie im Auftrag des LUNG
o externe Datenmeldungen
o Monitoring-Beobachtungen
• seit 2010 Verwaltung der Daten im LUNG in der Artendatenbank MultiBaseCS
• Im Unterschied zur Version von 2017 enthält das Shape auch Negativnachweise.
• Daten werden im Auftrag des LUNG unter Leitung von Dr. V. Meitzner in der Firma BIOM überprüft und dort mit der Artendaten-Software MultiBaseCS gepflegt
• Für LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Das Shape enthält sowohl Punkt- als auch Rasterdaten, Attribut „TOLERANZ“ beachten!
- Aus dem Datenbestand kaef_ffh_p - Käfer FFH-Arten 1800-2018 (Punktdaten) wurde die vorliegende Rasterdarstellung, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) und ab dem Jahr 1990, abgeleitet.
kaef_ffh_p:
- Käfer FFH-Arten: Eremit, Heldbock, Hirschkäfer
- Verbreitungskartierungen von Mitgliedern des NABU-Landesfachausschusses (LFA) Entomologie im Auftrag des LUNG
- externe Datenmeldungen und Monitoring-Beobachtungen wurden ebenfalls in den Datenbestand integriert
- die überwiegende Zahl der Funde stammt aus dem Zeitraum ab dem Jahr 2000
- im Auftrag des LUNG werden die Daten unter Leitung von Dr. V. Meitzner in der Firma BIOM überprüft und dort mit der Artendaten-Software MultiBaseCS gepflegt.
- 2008-2011 wurden im Rahmen von 2 Gutachten die Verkehrsbauwerke in MV auf ihre Durchgängigkeit für den Fischotter untersucht:
o Planungsregion Westmecklenburg durch EBERSBACH, H. & OLSTHOORN, G. (2009): Verkehrsbauwerke und ihre Durchgängigkeit für den Fischotter in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte (GLPR MS), Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Güstrow.
o Planungsregionen Vorpommern, West-Mecklenburg und Mittleres Mecklenburg / Rostock durch OLSTHOORN, G. (2011): Verkehrsbauwerke und ihre Durchgängigkeit für den Fischotter in Mecklenburg-Vorpommern (ohne Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte). Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Güstrow.
- Zu dieser Shape-Datei gehören Aufnahmebögen mit Detailinformationen und ein Bestand mit digitalen Bildern.
- Landesweit wurden 4.615 Querungen im Gelände untersucht.
- Ziel der Arbeit war es, die Durchgängigkeit von Verkehrsbauwerken für den Fischotter einzuschätzen, Maßnahmen zur Gefährdungsentschärfung vorzuschlagen und aus landesweiter Sicht die Priorität zu ermitteln, mit der solche Maßnahmen an den jeweiligen Bauwerken umgesetzt werden sollten.
- Die Tabelle enthält alle für die Prioritätsermittlung verwendeten Parameter und Maßnahmenvorschläge sowie einige weitere Spalten mit Detailangaben.
- Anhand der TK25 wurden die Verkehrsbauwerke identifiziert, die Gewässer kreuzen. Dabei waren Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie genutzte Bahnlinien zu berücksichtigen. Ortsverbindungsstraßen wurden mit einbezogen, wenn an entsprechender Stelle ein Totfundpunkt lag oder eine hohe Biotopverbund-Funktion vermutet wurde.
- Brücken, die nach DIENEMANN 2003 bzw. GRIESAU 2003 als ungeeignet eingestuft waren, wurden erneut untersucht, um Maßnahmen und Prioritäten ableiten zu können. Die im Rahmen dieser Gutachten als geeignet eingestuften Querungen wurden nicht erneut untersucht, aber nachrichtlich mit in das Shape aufgenommen (vgl. Spalte Quelle_ext).
- Von Oktober 2013 bis April 2014 wurden die Datenbestände der beiden Gutachten zu einem einheitlichen Datensatz zusammengeführt (Bearbeitung UmweltPlan GmbH Stralsund, NL Güstrow und LUNG 210c, Frau Kristin Zscheile).
- bei der Aufnahme der Landschaftsbildelemente wurden zugleich Landschaftsbildräume ausgegliedert
- dabei wurden landschaftliche Situationen zusammengefaßt, die das gleiche Erscheinungsbild besitzen ("Räume gleicher Erlebbarkeit")
- die Gesamtbewertung des Landschaftsbildpotentials wird in 4 Klassen dargestellt (nicht bewertet werden „urbane Räume“)
- zu jedem Landschaftsbildraum gibt es ein Formblatt zur Beschreibung (Analyse) und ein Formblatt zur Bewertung
- die Formblätter sind als pdf-Dateien für jeden Landschaftsbildraum in den Unterverzeichnissen formbl_A (Analyse) bzw. formbl_B (Bewertung) abgelegt
- die Formblätter können im Programm „LINFOS“ über einen Hotlink aufgerufen werden
- die Bearbeitung erfolgte ursprünglich im TK 50-Großblattschnitt; bei der Überarbeitung 2004 wurden die Grenzen der Blattschnitte entfernt und außerdem die Attributtabelle ergänzt um die Landschaftsbildraum-Nummer und -Bezeichnung, sowie den Landschaftsbildtyp und die Landschaftsbildtypen-gruppen; eine grundsätzliche inhaltliche Überarbeitung erfolgte nicht.
- Die Datei liegen in einem Maßstab von 1:50.000 (TK 50
Großblattschnitt) vor.
Bearbeitung LUNG (2012):
Anpassung folgender Landschaftsbildräume an die Landesgrenze:
- Ackerlandschaft zwischen Blievenstorf und Werle (VI 3-5)
- Ruhner Berge (VI 3-6)
Topologische Prüfung und Korrektur von:
- Überlappung
- Lücken
• Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten der Schutzgebietsdokumentation erstellt (z.T. wurden Geometrien von den zuständigen Behörden übernommen und an Geobasisdaten angepasst).
• Je nach Ausweisungszeitraum haben die Abgrenzungskarten der Landschaftsschutzgebiete (LSG) unterschiedliche Maßstäbe. Ab Mitte der 1990iger Jahre sind Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000, in Ortslagen z.T. ergänzt durch Flurkarten, üblich. Davor wurden die LSG auch auf Karten der Maßstäbe 1:25.000 bis 1:200.000 (unterschiedliche Kartenausgaben) ausgewiesen.
• Die Digitalisierung wurde am Bildschirm vor dem Hintergrund der Topografischen Karte 1:10.000 AS (Ausgabe 1989-2003) oder später DTK10 vorgenommen. In Teilbereichen wurden zusätzlich Luftbilder (Digitale Orthophotos) und ALK (Flurkarten) hinzugezogen.
• Aufgrund der unterschiedlichen Digitalisierungsgrundlagen (Abgrenzungskartenmaßstab und -qualität) können die Abweichungen im Gelände zwischen +/- 10 und +/- 300 m liegen.
• Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Einarbeitung von Neu- und Änderungs- Verordnungen, sowie ggf. die Korrektur von belegbaren Digitalisierfehlern und Ähnlichem direkt durch die jeweils zuständige UNB in dem dafür neu geschaffenen Schutzgebietsportal M-V (kvwmap/WebGIS). Nach Prüfung durch das LUNG M-V werden die Änderungen in den landesweiten Geodatenbestand der LSG übernommen und werden damit Bestandteil des LINFOS.
• Für die genaue Feststellung der Grenzen eines LSG sind stets die Abgrenzungskarten der Ausweisung heranzuziehen. Zuständig für die Ausweisung von LSG und den Vollzug der Regelungen sind i.d.R. die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) bei den Landkreisen (LK) und kreisfreien Städten (Ausnahme LSG 142). Unklarheiten zum Grenzverlauf von LSG sind darum i.d.R. mit den UNB der LK bzw. der kreisfreien Städte zu klären.
• Mit dem Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz (BRElbeG M V) vom 15.01.2015 wurden zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) aufgehoben:
die Verordnung über das LSG „Mecklenburgisches Elbetal“ und die Verordnung über das LSG „Boize“, soweit es innerhalb des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (BR ELB) lag.
Es handelt sich um das sog. „Brutto-Shapefile“, bei dem die Flächen, die zugleich Naturschutzgebiet (NSG) sind, nicht herausgeschnitten wurden (also vollständige Darstellung der LSG-Flächen, auch die, die zugleich NSG sind); dieses Shapefile sollte für Kartendarstellungen ohne NSG verwendet werden.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Landesweite Zusammenfassung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Managementplanung für die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung- kurz: GGB - (ehemals FFH-Gebiete) mit abgeschlossener Managementplanung welche dem LUNG bis 01.02.2022 bereitgestellt wurden
• FFH-Managementpläne werden durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirt-schaft und Umwelt M-V (LM) abgeschlossen.
• Wald-LRT werden separat durch die Landesforstanstalt (LFoA) erfasst und bewertet und sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes
• Das Verfahren zur Kartierung der LRT wird in der „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ beschrieben.
• Grundlage der Bewertung ist die FFH-Bewertungsanleitung des Landes M-V
• Die Abgrenzung und die Bewertung des Erhaltungszustandes der LRT basiert, ab-hängig vom Zeitpunkt der Planerstellung, auf den Daten der LRT-Kartierung 2013-2015 bzw. auf den Daten der Binnendifferenzierung der LRT. Im Rahmen der Ma-nagementplanung wurden diese Daten überprüft und ggf. angepasst / ergänzt.
• Die LRT werden grundsätzlich als räumlich zusammenhängende Teilflächen (Single-part) abgegrenzt; Zulässige Ausnahme: räumlich zusammenhängende Lebensraum-typflächen welche durch die Gebietsgrenze in räumlich getrennte Teilflächen inner-halb des GGB geteilt werden (z.B. bei Fließgewässern)
• Für jede im Shape-File erfasst Fläche ist grundsätzlich ein MVBIO-Datensatz (Grund- und Bewertungsbogen) zu führen
• Für einige LRT ist eine Fotodokumentation verfügbar
• Die PDF-Bögen werden abschließend aus dem Programm MVBIO erstellt
• Über den vollständigen GISCODE als Schlüsselfeld kann eine Verbindung zwischen MVBIO-Datenbank, PDF-Bögen, Fotodokumentation und diesem Shapefile hergestellt werden.
• Eine Topologische Prüfung ist bei Erstellung des Landesdatensatzes erfolgt -Überlagerungen nicht zulässig, Splitterflächen-Überlagerungen wurden entfernt. (Zu-lässige Ausnahmen: LRT 11xx)
Die bei der Arbeit mit diesem Geodatenbestand festgestellten Fehler werden laufend kor-rigiert, bitte jeweiligen Bearbeitungstand beachten
• Fundpunkte von Libellen, die im Rahmen des Projektes „Verbreitungsatlas der Libellen Deutschlands“ (Start 2007) vom Arbeitskreis „Freunde der Libellen Mecklenburg-Vorpommers“ in Mecklenburg-Vorpommern gesammelt wurden
• Datengrundlage bilden ältere und aktuelle Literaturquellen, zahlreiche Kartierungen im Rahmen ökologischer Gutachten und spezieller Studien sowie gezielte Erfassungen der Mitglieder des Arbeitskreises und anderer Entomologen
• Derzeit liegen für 79 Libellenarten Fundpunkte vor. Aufbereitung und Pflege der Daten in der Artendatenbank MultiBase CS erfolgt durch den Artkoordinator für Libellen Dr. A. Bönsel
• im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft:
o Daten aus Kartierungen (z. B. einzelner Mitglieder des Arbeitskreises, Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide, NSG „Grambower Moor“, Insel Hiddensee)
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG zu Libellen
o Daten aus Gutachten, Berichten und Sammlungen (z. B. Entomologische Berichte, private Sammlungen, Naturschutzarbeit in M-V)
o Daten aus Literatur, Exkursionsberichten und einzelnen Mitteilungen
o Ehrenamtlich erhobene Daten
o Daten aus der FFH-Gebietsmanagementplanung
o Daten aus den Naturparken
• für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert,
LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben
• aufgrund der heterogenen Datenquellen und Erfassungsmethoden sind nicht alle Attribute je Datensatz ausgefüllt
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten
für die Zugvögel innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.
- die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse
und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B)
sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte.
- eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024,
Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des
Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht
Datengrundlage:
- Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023
- Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE /
BKG 2023
- FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024)
- CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023
- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten
für Thermiksegler (z. B. Greifvögel, Störche, Kraniche) innerhalb Mecklenburg-
Vorpommerns.
- die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse
und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B)
sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte.
- eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024,
Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des
Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht
Datengrundlage:
- Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023
- Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE /
BKG 2023
- FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024)
- CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023
- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten
für Singvögel innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.
- die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse
und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B)
sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte.
- eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024,
Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des
Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht
Datengrundlage:
- Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023
- Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE /
BKG 2023
- FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024)
- CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023
- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten
für Wasservögel innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.
- die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse
und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B)
sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte.
- eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024,
Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des
Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht
Datengrundlage:
- Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023
- Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE /
BKG 2023
- FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024)
- CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023
Die Datenbank zur Verbreitung der Moose in Mecklenburg-Vorpommern wird im Botani-schen Institut der Universität Greifswald gepflegt und verwaltet. Sie ist Bestandteil der floristischen Datenbank, die auch Höhere Pflanzen, Algen, Pilze, und Flechten umfasst (www.flora-MV.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen).
Ein Datenbankauszug vom Mai 2017 wurde über die MultiBaseCS-Schnittstelle in die Artendatenbank MV im LUNG importiert und von dort als Shape für das LINFOS expor-tiert.
Der vorliegende Datenbestand moos17_r.shp umfasst alle Fundinformationen der Ar-tendatenbank M-V zu Moosen bezogen auf Messtischblatt-Quadrant. Die Daten wurden nach Art, Jahr und Messtischblatt-Quadrant aggregiert.
Die punktgenauen Daten stehen als eigenständiger Datenbestand zur Verfügung (moos15_p.shp).
Der vorliegende Rasterdatenbestand umfasst insg. 94.570 Datensätze (aggregiert aus 139.235 Beobachtungen) zu 607 Moos-Arten aus den Jahren 1667 bis 2017.
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesam-ten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamt-licher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vor-liegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Daten aus der Verbreitungsdatenbank Mollusken M-V:
In der vorliegenden Datenbank werden die Funde und einschätzende Bewertungen von ausgewählten Mollusken in Mecklenburg-Vorpommern zusammenfassend dargestellt.
Es werden alle Funde (lebend, Leergehäuse und fossil) sowie Negativnachweise seit 1990 berücksichtigt. Alle im Lande Mecklenburg-Vorpommern von Mitgliedern des NABU-Landesfachausschusses Malakologie erhobenen Daten wurden dazu gesichtet und bezüglich folgender Charakteristika selektiert und zusammengefasst:
a) Arten der Roten Liste gefährdeter Arten Mecklenburg-Vorpommerns, Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht) und 2 (stark gefährdet)
b) Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhang II, konkret: Anisus vorticulus, Vertigo angustior, Vertigo moulinsiana, Vertigo geyeri, Unio crassus) sowie Helicigona lapicida, die zeitweilig versehentlich als FFH-Anhang II-Art geführt wurde
c) raumbedeutsame Arten
d) Großmuschelarten der Binnengewässer, die nicht in a) bis c) enthalten sind
e) Daten aus der Kartierung der Zierlichen Windelschnecke (Anisus vorticulus) in M-V
f) Daten aus dem Monitoring: DBMonArt Verf. 35, 36, 55 mit Stand der Auslesung aus der
DBMonArt 03/2014 (inhaltlicher Stand 2006-20012), DBMonArt Verf. 20 mit Stand der Auslesung aus der DBMonArt 03/2016 (inhaltlicher Stand 2003-2015)
g) Daten aus dem Monitoring: MBCS (inhaltlicher Stand 2013-2018)
h) Zufallsfunde aus den Großschutzgebieten M-V
i) Daten aus der FFH-Gebietsmanagementplanung
Die Daten wurden in Absprache mit Herrn Dr. Zettler im LUNG für die landesweite Artendatenbank MultiBase CS aufbereitet und werden dort verwaltet. Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBaseCS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben. Bitte beachten Sie die Angaben im Attribut „Qualität“.
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Flächen der im Land M-V ausgewiesenen Nationalen Naturmonumente
• Die Flächen wurden durch die Landesforst M-V (Fachbereich 1 / Forstpolitik) digitalisiert.
• Die Metadaten wurden durch das LUNG M-V erstellt.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Die Flächen der Nationalparke in M-V wurden jeweils separat digitalisiert (Primärdaten).
• Die Flächen der einzelnen Nationalparke wurden zusammen mit den Flächen der Biosphärenreservate und Naturparke in einem Shapefile gemeinsam gespeichert.
• Aus diesem wurden die Flächen der Nationalparke ausgewählt und in einem eigenen Shapefile gespeichert.
• Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebietsverwaltung).
• Detailinformationen siehe Dokumentation der Primärdaten
• Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:10.000 digitalisiert vor, die marinen im Maßstab von 1:25.000 – 1:100.000
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Darstellung der Flächen der nach Landesrecht ausgewiesenen Naturparke:
• Die Flächen der Naturparke in M-V wurden jeweils separat digitalisiert.
• Bis 2004 waren die Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000 Grundlage für die Digitalisierung. Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebietsverwaltung).
• Seit 2004 wurden die Karten für Verordnungen bzw. Änderungsverordnungen einzelner Naturparke mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt – diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Naturparke übernommen.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen:
- Landschaftszonen
- Großlandschaften
- Landschaftseinheiten
- Naturräume
• Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst.
- Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen:
- Landschaftszonen
- Großlandschaften
- Landschaftseinheiten
- Naturräume
• Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst.
- Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen:
- Landschaftszonen
- Großlandschaften
- Landschaftseinheiten
- Naturräume
• Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst.
- Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen:
- Landschaftszonen
- Großlandschaften
- Landschaftseinheiten
- Naturräume
• Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst.
- Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
1996: Auf der Grundlage von Karten der Schutzgebietsdokumentation wurden durch das LUNG M-V Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:50.000 gezeichnet, auf deren Basis ein Shapefile erstellt wurde. Zu beachten ist, dass dadurch die maßstabsbedingte Ungenauigkeit bereits bei 50 m lag. Aufgrund des zweistufigen Übertragungsprozesses von den Verordnungskarten (bspw. auf Flurkarten oder Forstgrundkarten basierend) über die Digitalisiervorlage in das Shapefile kam es wahrscheinlich sogar zu größeren Ungenauigkeiten als 50 m. In den Folgejahren wurden sukzessiv Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:10.000 erstellt, auf deren Basis die Qualität des Shapefiles durch „On-Screen-Digitalisierung“ vor dem Hintergrund von topographischen Karten, später auch Orthophotos verbessert wurde.
Für die seit 2006 neu ausgewiesenen NSG wurden bereits im Rahmen des Ausweisungsprozesses im Auftrag des Umweltministeriums/Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz/Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (als Verordnungsgeber) digitale Geometrien erstellt. Diese wurden nach Ausweisung in den alle NSG in M-V umfassenden Datenbestand nsg06_f.* integriert.
2007 bis 2008: erneute Digitalisierung aller NSG, für die eine Ausweisung auf Flurstücksbasis vorlag (Ausweisung ab 1990), soweit die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) im LUNG M-V vorhanden war (nicht vorhanden für Landkreise DBR, HRO, UER); (neuer separater Datenbestand nsg07alk.* parallel zu nsg07_f.*). Bezugssystem: ETRS89, UTM Zone 33N (8 Stellen) – EPSG 5650
2009: Neudigitalisierung der restlichen NSG für die eine Ausweisung auf Flurstücksbasis vorlag (Ausweisung ab 1990), nachdem die ALK flächendeckend im LUNG M-V vorlag (separater Datenbestand nsg09alk.* parallel zu nsg09_f.*)
ab 2010: Ergänzung von neu ausgewiesenen NSG und Korrektur bereits digitalisierter NSG, wenn Abweichungen zur ALK festgestellt wurden (weiterhin zwei Datenbestände: nsg10_f.* und nsg10alk.*). Bezugssystem: ETRS89, UTM Zone 33N (8 Stellen) – EPSG 5650.
2018: Zusammenführung der beiden Datenbestände (nsg16_f.* und nsg16alk.*) in nsg17_f.*
Die Flächen der einzelnen NSG liegen in diesem Datenbestand also in unterschiedlicher Genauigkeit vor. Deutlich wird dies in den Werten des 2018 neu eingeführten Attributes DIGITA.
Bei Bedarf bzw. bei neuen Erkenntnissen (z.B. neue historische Kartengrundlage bzw. verbale Grenzbeschreibungen) kommt es, insbesondere bei den vor 1990 verordneten NSG (Ausweisung nicht auf Flurstücksbasis), zur Überarbeitung der Flächen.
Für die genaue Feststellung der Grenzen eines Naturschutzgebiets sind stets die zur Verordnung gehörigen Karten (also nach 1990 die Flurkarten) heranzuziehen.
Mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz - BRElbeG M V) vom 15.01.2015 sind zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) alle NSG innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehoben worden.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung (NGGN) für die Förderperiode 2023-2027
Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nachfolgender Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden:
- Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) Mecklenburg-Vorpommern - Richtlinie zur Änderung von Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Artikel | Verwaltungsvorschrift (Mecklenburg-Vorpommern) | Artikel | i. d. F. v. 29.03.2021 | gültig ab 01.01.2021 (landesrecht-mv.de)
Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt.
Rahmenbedingungen:
- Mindestflächengröße beträgt 0,1 ha
- Für Feldblöcke mit einem Kulissenflächenanteil >=60% und dem Vorkommen von einem Förderprogramm wurde der gesamte Feldblock dem entsprechenden Programm zugeordnet (60/40 Regel)
- Daten sind topologisch auf Überlagerungen geprüft
Förderprogramme NGGN:
Salzgrünland und Küstenvogelbrutgebiet:
- Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013)
- Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD, GHG, GHS (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015)
- Salzwiesen des Binnenlandes - LRT1340 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21)
Nassgrünland:
- Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen
- Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013)
- Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Feuchtgrünland (NGGN):
- Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland (GFS); Nasswiese mesotropher Moor- und Sumpfstandorte (GFM) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015)
- Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - LRT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Magergrünland und Heiden (NGGN):
- Pioniersandfluren saurer Standorte (TPS), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015)
- Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240); (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21)
Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN):
- Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Naturschutzverwaltungen
Aktualisierung 2025:
- Aufnahme Flächenmeldung aus STALU MM (ID 5257)
Die Daten sind ein Auszug aus der Floristischen Datenbanken der Universität Greifs-wald (www.flora-MV.de, Kontakt: Dr. Florian Jansen), übergeben an das LUNG im April 2010 (Stand: 05.04.2010). Dem Datenbestand liegt die Datenbank zur Verbreitung der Pilze in Mecklenburg-Vorpommern der AG Mykologie Mecklenburg-Vorpommern (AMMV, Kontak: Dr. N. Amelang) zugrunde.
Die Originaldaten (Rasterdaten) liegen in Gauß-Krüger-Koordinaten. Die ETRS-Koordinaten wurden GIS-technisch aus den Mittelpunkten der Messtischblätter bzw. –Quadranten abgeleitet und können daher geringfügig von der Umrechnung der Original-Gauß-Krüger-Koordinaten abweichen.
Hinweis zur Taxonomie:
Die Taxonomie der Pilze unterliegt einer stetigen Fortentwicklung. Sie wird von der AG Mykologie extern gepflegt. Jedem Taxa bzw. Artnamen ist in der Attributtabelle eine spezifische Tax- und Sippennummer zugeordnet. Stimmen beide überein entspricht der Taxname dem derzeit gültigen wissenschaftlichen Artnamen. Sind diese Nummern un-terschiedlich weist dies auf einen Synonymnamen hin. Zur Bestimmung des aktuell gül-tigen Artnamens ist die Referenzliste zu verwenden (pilz_taxa.dbf), wobei die Sippen-nummer der Attribut¬tabelle auf die Taxnummer mit dem aktuellen Namen verweist. Die-ser Abgleich wurde für den Datenbankauszug bereits vorgenommen, der aktuell gültige Name ist als zusätzliches Attribut „taxnam_akt“ eingetragen. Zusätzlich ist ein Syno-nym¬verzeichnis verfügbar (pilz_syn.dbf).
- Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und über-winternde Wat- und Wasservögel (Vogelarten der Feuchtgebiete und des Offenlandes)
- Geometrien aus BNTK (mit einzelnen Änderungen/Ergänzungen), ausge-wiesen und bewertet durch Verschneiden mit der Bearbeitung 1998 und aktuellen Beobachtungsdaten (1996–2007), Abgleich durch Beteiligung der Naturschutzbehörden 2008/2009
- Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und über-winternde Wat- und Wasservögel (Vogelarten der Feuchtgebiete und des Offenlandes)
- Geometrien aus BNTK (mit einzelnen Änderungen/Ergänzungen), ausge-wiesen und bewertet durch Verschneiden mit der Bearbeitung 1998 und aktuellen Beobachtungsdaten (1996–2007), Abgleich durch Beteiligung der Naturschutzbehörden 2008/2009
- Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und über-winternde Wat- und Wasservögel (Vogelarten der Feuchtgebiete und des Offenlandes); hier: Rastgebiete mariner Vogelarten (See- und Wasservögel)
• Fundpunkte von Reptilien
• Im vorliegenden Auszug aus MultiBase CS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung siehe Feld „HERKUNFT“) :
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Schlingnatter, Zauneidechse)
o Daten aus den Naturparken
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBase CS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten verschiedener Projekte und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Bitte das Feld „QUALITAET“ beachten. Da es sich um aus einer großen Zahl an Quellen zusammengetragene Daten handelt, konnte bei der überwiegenden Zahl der Datensätze nur die Einstufung „nicht geprüft“ vergeben werden. Dies bedeutet, dass eine Qualitätseinschätzung nicht (mehr) möglich ist.
• Das Shape enthält sowohl Punkt- als auch Rasterdaten, Attribut „TOLERANZ“ beachten!
• Aufgrund von artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dieser Datensatz nur für den behördeninternen Gebrauch bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich die Rasterdarstellung (1/16-MTB/MTBQ > rept_r.shp) zu verwenden. Abweichend hierzu dürfen die Daten zu den Arten Coronella austriaca und Vipera berius an Dritte wegen des Gefährdungsgrades der Arten nur als MTB–Raster herausgegeben werden. Verbreitungsdaten zu Emys orbicularis werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Über eine weitergehende Verwendung der Daten entscheidet das LUNG im Einzelfall.
Rasterdarstellung von Reptilienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes rept_p (Reptilien 1949-2019 (überw. Punktdaten))
• Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape rept_p wurden nicht berücksichtigt; weiterhin wurde pro Jahr, Art und ¼ MTBQ bzw. MTB aggregiert
• durch die Aggregation der Beobachtungen nach Jahr, Art und Raster sind detaillierte Angaben von Attributen wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp nicht mehr möglich
• das zugrunde liegenden Shape rept_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS), es beinhaltet Daten folgender Herkunft :
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Schlingnatter, Zauneidechse)
o Daten aus den Naturparken
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Reptilien im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe in Rastergenauigkeit erfolgt (¼ MTBQ), für die Glattnatter und die Kreuzotter in Rastergenauigkeit MTB. Die Europäische Sumpfschildkröte wird in diesem Rasterdatenbestand nicht dargestellt.
- Die landesweite Erfassung der Biberreviere findet seit 2001 im dreijährigen Turnus zwischen Oktober und April statt, nach 2014 wurde der dreijährige Turnus in den Nationalen Naturlandschaften beibehalten, landesweit wird seither im sechsjährigen Turnus erfasst. Bisher stehen die Daten für 2001/2002, 2004/2005, 2007/2008, 2010/2011, 2013/2014, 2016/2017 und 2019/2022 zur Verfügung.
- Ziel ist die genaue Ermittlung der Zahl der Reviere und des Biberbestandes im Land.
- Das Kartierungsverfahren ist im Methodenhandbuch für das Artenmonitoring beschrieben und basiert auf der Anleitung von Heidecke 1992. Vom Bearbeiter wurde ein Kartierungsbogen gemäß den Vorgaben des Artenmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern ausgefüllt. Einige Kategorien des Kartierungsbogens sind in die Attributtabelle übernommen worden.
- Im Untersuchungszeitraum 2001/2002 wurden alle Reviere in vorgegebenen Referenzgebieten (mit bekannter Biberbesiedlung) kartiert, d.h. es handelt sich nicht um eine landesweit vollständige Übersicht. Im folgenden Untersuchungszeitraum 2004/2005 wurde eine weitgehend vollständige Kartierung angestrebt, allerdings fehlen Daten von der Insel Usedom und aus dem Elbetal. Seit 2007/2008 sind alle bekannten und vermuteten Biber-Vorkommensgebiete in die landesweite Revierkartierung einbezogen.
- Während in den ersten beiden Untersuchungszeiträumen für mindestens die Hälfte der Reviere der exakte Besatz (Anzahl der Tiere) durch Ansitz ermittelt wurde, ist dies seit 2007/2008 nur noch für eine ausgewählte Zahl von Revieren möglich. Trotzdem lässt sich nach Heidecke 1997 eine verlässliche Bestands-Hochrechnung durchführen.
- Die vorliegenden Daten wurden ab dem Jahr 2014 auf ein anderes Datenbanksystem umgestellt (von DbMonArt zu MultiBaseCS).
Datenbasis:
Gutachten: Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2009 (I.L.N)
- Eintrag nach Angaben von Beobachtern aus unterschiedlichen Gebieten und nach Übersichtsdaten ILN Greifswald, annähernd landesweite Erfassung der bedeutendsten regelmäßig genutzten Schlafgewässer
- Abbildung der Schlafplätze ohne Rücksicht auf die Anzahl rastender Vögel
- markierte Schlafplätze können durch verschiedene Umwelteinflüsse verändert, aufgegeben oder neu begründet werden, insofern zeigen sie den jeweils bis zum Redaktionsschluss ermittelten Wissensstand
Ergänzung durch LUNG 2012:
Zuordnung der Rastgebietskategorien zu den entsprechenden Schlafplätzen von Gänsen
Datenbasis:
Gutachten: Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2009 (I.L.N)
- Eintrag nach Daten des LUNG bzw. KIZ Groß Mohrdorf sowie Angaben von Beobachtern aus unterschiedlichen Gebieten, ergänzt durch Daten des ILN Greifswald, annähernd landesweite Erfassung der bedeutendsten regelmäßig genutzten Schlafplätze
- Abbildung der Schlafplätze ohne Rücksicht auf die Anzahl rastender Vögel
- markierte Schlafplätze können durch verschiedene Umwelteinflüsse verändert, aufgegeben oder neu begründet werden, insofern zeigen sie den jeweils bis zum Redaktionsschluss ermittelten Wissensstand
Ergänzung durch LUNG 2012:
Zuordnung der Rastgebietskategorien zu den entsprechenden Schlafplätzen von Kranichen
Datenbasis:
Gutachten: Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2009 (I.L.N)
- Eintragung auf Empfehlung beteiligter Naturschutzbehörden nach Meldungen einiger Beobachter und sonstiger ILN Greifswald vorliegender Information; Eintragung noch unvollständig, da bisher keine landesweite Erfassung erfolgte
- Abbildung der Schlafplätze ohne Rücksicht auf die Anzahl rastender Vögel
- markierte Schlafplätze können durch verschiedene Umwelteinflüsse verändert, aufgegeben oder neu begründet werden, insofern zeigen sie den jeweils bis zum Redaktionsschluss ermittelten Wissensstand
Ergänzung 2012 (durch LUNG):
Zuordnung der Rastgebietskategorien zu den entsprechenden Schlafplätzen von Schwänen
Fundpunkte von Schmetterlingen, die im LUNG in der Artendatenbank M-V zusammengetragen wurden
• im vorliegenden Auszug aus der Artendatenbank M-V (MultiBaseCS) befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung siehe Feld „HERKUNFT“):
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG
o Schmetterlinge: Tagfalter Raster LINFOS 2004 (V. Wachlin, Landesfachausschuss Entomologie des NABU M-V)
o Daten aus den Großschutzgebieten
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o Weitere, teils ehrenamtlich erhobene Daten verschiedener Herkunft
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBaseCS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
• Aus dem Datenbestand schmett_p (Schmetterlinge Punktdaten) wurde die vorliegende Rasterdarstellung, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) und ab dem Jahr 1850, abgeleitet.
schmett_p:
• Fundpunkte von Schmetterlinge
• im vorliegenden Auszug aus MultiBaseCS befinden sich Daten folgender Herkunft (detaillierte Aufstellung siehe Feld „HERKUNFT“) :
o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG
o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG
o Daten aus den Großschutzgebieten
o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten
o Daten von ehrenamtlichen Kartierern
o Daten aus Zufallsbeobachtungen
o weitere Daten verschiedener Herkunft
• Für das LINFOS wurden die Daten im Shape-Format aus MultiBaseCS exportiert, LINFOS-konform aufbereitet und in den Metadaten beschrieben.
• Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden.
- Die Schreiadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Dr. Scheller, zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand „Schreiadler“ (srad_p.*) jährlich aktualisiert.
- Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2003-2023 abgeleitet.
- Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
- Die Schwarzstorchhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Rohde, zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand „Schwarzstorch“ (sst_p.*) jährlich aktualisiert.
- Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2000-2022 abgeleitet.
- Für die Jahre 2018, 2019 und 2020, 2021, 2022 und 2023 liegen dem LUNG keine Schwarzstorchdatensätze aus der Projektgruppe Großvogelschutz vor, einzelne Datensätze stammen aus Einzelmeldungen der Großschutzgebiete sowie ehrenamtlicher Meldungen oder sind Gutachten (Bspw. Rohde 2022/2023: Schwarzstorch-Analysen in M-V 2022/ 2023) entnommen. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
- Die Seeadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasstFolgende Regionalkoordinatoren fassen die Ergebnisse jeweils für ihre Region zusammen:
> Regionalkoordinator West: Herr R. Feige
> Regionalkoordinator Nord: Herr M. Müller
> Regionalkoordinator Mitte: Herr T. Rehm
> Regionalkoordinator Ost: Herr T. Marczak
- Alle Ergebnisse werden vom Landeskoordinator Herrn M. Müller mit Hilfe des Programms MultiBaseCS (MBCS) zusammengestellt und verwaltet
- Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2001-2023 abgeleitet.
- Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten(MTBQ) vor.
- Nach dem Tod des Regionalkoordinators Ost, Herr Christian Scharnweber, konnten für das Jahr 2023 nicht alle Brutplatzangaben in der Region Ost rekonstruiert werden. In der Region Ost sind die Angaben daher unvollständig.
• Die gesetzlich geschützten Biotope sind in § 20 des Naturschutzausführungs-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V festgelegt.
• Die gesetzlich geschützten Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst.
Internetlink: http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf
• Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2).
Internetlink: http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf
• Die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope erfolgt seit 1996 durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG); mit der Gelände-kartierung werden Planungsbüros beauftragt.
• Die Kartierung orientiert sich am Blattschnitt der TK 10 AV. In den ersten Jahren der Kartierung wurden oft nur die Teile eines TK 10-Kartenblattes kartiert, die zu einem schwerpunktmäßig bearbeiteten Landkreis gehören. Auch Biosphärenreservate und Nationalparke sowie einzelne Truppenübungs¬plätze wurden zunächst nicht mit kartiert.
• Mit der Kartierung des Müritz-Nationalparks wurde die flächendeckende, landesweite Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope im Jahr 2011 abgeschlossen.
• Das Shapefile enthält die Kartiergebiete differenziert nach dem Kartierungsjahr.
• Da unterschiedlich georeferenzierte Blattschnittübersichten sowie unter-schiedlich genaue Stände von Landkreisgrenzen verwendet wurden, ist mit einer Unschärfe von mind. 50 m zu rechnen.
Das Archiv enthält Angaben zur Höhe von Brutbeständen küstentypischer Vogelarten in Schutzgebieten an der Mecklenburg-Vorpommerschen Ostseeküste.
Datenbasis:
Gutachten: Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2009 (I.L.N)
- Eintrag nach Angaben von Beobachtern aus unterschiedlichen Gebieten und nach Übersichtsdaten ILN Greifswald, annähernd landesweite Erfassung der bedeutendsten regelmäßig genutzten Ruhegewässer
- Abbildung der Ruheplätze ohne Berücksichtigung der Anzahl rastender Vögel
- markierte Ruheplätze können durch verschiedene Umwelteinflüsse verändert, aufgegeben oder neu begründet werden, insofern zeigen sie den jeweils bis zum Redaktionsschluss ermittelten Wissensstand (2009)
Ergänzung 2012 (durch LUNG):
Zuordnung der Rastgebietskategorien zu den entsprechenden Tagesruhegewässern von Tauchenten
- Tot aufgefundene Fischotter werden kontinuierlich seit 1985 registriert.
- Für die bis Januar 2024 erfassten 1212 toten Fischotter wurden folgende Todesursachen festgestellt: 1006 x Straßenverkehr, 62 x Fischerei (Ertrinken in Reusen), 144 x sonstige oder unbekannte Ursachen.
- Tote Fischotter werden von den Findern fortlaufend an das LUNG gemeldet (dabei ist von einer hohen "Dunkelziffer" nicht gemeldeter Tiere auszugehen). Ein großer Teil wurde in der Vergangenheit für weitere Untersuchungen an die Universität Rostock bzw. die Universität Greifswald und andere wissenschaftliche Einrichtungen übergeben.
- In die Datenbank wurden zunächst nur die beim LUNG mit Meldebogen gemeldeten Fischotter-Totfunde aufgenommen (der Meldebogen ist am Ende der Metadokumentation zu finden). In den letzten Jahren erfolgten vermehrt Meldungen ohne Meldebogen (Email, Telefon). Daher wurden ab 2006 auch einzelne Totfunde ohne Meldebogen aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass es in Einzelfällen zu Dopplungen kommen kann, da manche Totfunde mit und ohne Meldebogen nicht eindeutig zu unterscheiden waren. Insg. stehen 1128 Meldungen mit Meldebogen 84 Meldungen ohne Meldebogen gegenüber.
- Die Daten wurden anhand der Ortsangabe der Meldebögen zunächst auf der Grundlage der UEK 1: 250.000 digitalisiert. Zur möglichst genauen Lokalisierung wurde zusätzlich die TK 1: 25.000 und TK 1: 10.000 herangezogen. Die Lagegenauigkeit der Punkte schwankt (hohe Genauigkeit bspw. bei Straßen mit Angabe einer Gewässerbrücke; geringe Genauigkeit bspw. bei größeren Seen). Seit dem Jahr 2005 wird bei der Digitalisierung regelmäßig die geschätzte Genauigkeit des Fundpunktes angegeben (Attribut „TOLERANZ“).
- Im Winterhalbjahr 2004/2005 und 2014/2015 wurden vorab festgelegte Kontrollpunkte auf Nachweise des Fischotters überprüft.
- Das Kartierungsverfahren lehnt sich weitestgehend an die von der Euro-päischen Sektion der IUCN/SSC Otter Specialist Group empfohlene Standard-Methode an (REUTHER et al. 2000).
- In 824 Quadranten der in M-V liegenden Messtischblätter wurde ein Kontrollpunkt festgelegt. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Wahr-scheinlichkeit zur Erbringung eines positiven Nachweises möglichst groß ist (Gewässer mit attraktiven Uferbereichen für den Fischotter sowie Brückenbauwerke über Gewässer) und die Kontrollpunkte sich in einem Abstand von 5 – 8 km befinden.
- Die Daten zu den einzelnen Kontrollpunkten sind im Geodatenbestand „Verbreitung Fischotter in MV, MTBQ-Kartierung (Rasterpunktdarstellung)“ (fio_vk_p.*) abgelegt.
- Aus diesem Datenbestand wurde der Nachweis bezogen auf die Meßtischblattquadranten (MTBQ) des Landes M-V abgeleitet.
- 824 MTBQ weisen einen Kontrollpunkt auf, 80 MTBQ weisen keinen Kontrollpunkt auf. Es handelt sich um randlich angeschnittene MTBQ, deren überwiegender Flächenanteil in den Nachbarländern oder in den Küstengewässern liegt, sowie um MTBQ, in denen der Kontrollpunkt nicht erreichbar war, sowie um MTBQ, in denen aufgrund der Gewässerarmut kein geeigneter Kontrollpunkt festgelegt werden konnte.
- Die Rasterkartierung belegt die flächendeckende Verbreitung des Fischotters in M-V (d. h. jedes Gewässer im Land ist potenziell durch die hochmobile Art nutzbar).
- Die Daten werden im 10jährigen Turnus erhoben.
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet.
• Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen.
• Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten.
• Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden.
• Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden.
• Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden.
• Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen.
• Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim „Geoprocessing“, bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile „ffhlrt04_.*“ mit „Single-Part-Polygonen“ zur Verfügung.
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet.
• Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen.
• Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten.
• Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden.
• Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden.
• Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden.
• Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen.
• Technischer Hinweis: Alle Flächen liegen einzeln als „Single-Part-Polygone“ vor (in 7/2005 Umwandlung in ArcInfo-Coverage und dann Rückwandlung in ArcView-Shapefile unter Löschung von Inselflächen). Alternativ steht das Ausgangs-Shapefile „ffhlrt04.*“ zur Verfügung, bei dem alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst sind.
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet.
• Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen.
• Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten.
• Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden.
• Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden.
• Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden.
• Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen.
• Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammen¬gefasst. Dies kann beim „Geoprocessing“, bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile „ffhlrt04_.*“ mit „Single-Part-Polygonen“ zur Verfügung.
• Ergänzung der Attributtabelle um Informationen aus den Standarddatenbögen (StDB), ausgelesen aus dem Programm NaturaD (10/2005)
- Die Wanderfalkenhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst und seit 2005 in einem Gesamtdatensatz für M-V zusammengefasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Marczak, zusammengestellt.
- Aus dem Geodatenbestand „Wanderfalken“ (wafa_p.*) wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2003-2023 abgeleitet.
- Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf den jeweiligen Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
- Ableitung der Rasterdarstellung aus dem Wiesenweihenmonitoring 2000-2021 (Punktdarstellung)“, wiwei_p.shp, bezogen auf MTB-Q
- Datenquellen für wiwei_p.shp:
o Wiesenweihenmonitoring der AG Feldweihenschutz M-V von 2000-2014 (Bereitgestellt durch C. Rohde).
o Wiesenweihenmonitoring im Auftrag der Deutschen Wildtierstiftung durch Ingenierbüro Volker Günther (2015-2020)
o Seit 2021 erfolgt das Brutmonitoring durch ein NUE gefördertes Projekt direkt durch die Deutsche Wildtierstiftung
- Darstellung der Anzahl Brutnachweise im Jahr 2021 pro MTB-Q und in den Jahren 2011-2020 erfolgter Brutnachweise
„Wildnisgebiet“ ist eine fachliche Einschätzung gemäß den im März 2017 vom Bund vorgelegten „Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten in Deutschland im Sinne der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS)“ – dort wurde das Ziel formuliert, dass sich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 2% der Landesfläche Deutschlands die Natur wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickelt (Wildnisgebiete).
Wildnisgebiete sind keine hoheitliche Schutzkategorie.
Die Abgrenzung der Wildschutzgebiete (Jagdruhezonen) gemäß § 3 Abs. 1 der NLPJagdVO M-V vom 08.12.2010 (in Kraft vom 01.04.2011 bis 31.03.2016) und der Küstenvogelbrutgebiete gemäß § 4 der NLPJagdVO M-V vom 08.12.2010 (in Kraft vom 01.04.2011 bis 31.03.2016) erfolgte im wesentlichen vor dem Hintergrund der DTK10 des LAiV M-V (Aktualität 1/04 bis 12/05). Zum Teil wurde auch die Flurstücksabgrenzung der ALK genutzt.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Nationalpark-Jagdverordnung“ vom 17.02.2016 erfolgten Aktualisierungen:
• Wildschutzgebiet (Jagdruhezone) „Darßer Ort“ – Änderung (Vergrößerung)
• Küstenvogelbrutgebiet „Borner Bülten“ – gestrichen
• Küstenvogelbrutgebiet „Fährinsel“ – neu
Die zeitliche Beschränkung der Gültigkeit (bis 31.03.2016) wurde aufgehoben.
• Die Biosphärenreservate (BR) sind gemäß den jeweiligen Verordnungen in Zonen unterteilt. Die Zonen wurden in den einzelnen Biosphärenreservaten unterschiedlich benannt bzw. zusammengefasst.
• Die vorliegenden Flächen zu dem BR Schaalsee (SCH) stellen die durch das Biosphärenreservatsamt (BRA) Schaalsee-Elbe erstellten Zonierungen dar.
• Die vorliegenden Flächen zu dem BR Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (ELB) stellen die durch das Biosphärenreservatsamt (BRA) Schaalsee-Elbe erstellten Zonierungen dar. Diese wurden für die Darstellung der Zonen auf den Verordnungskarten zum BR ELB verwendet.
• Die vorliegenden Flächen zu dem BR Südost-Rügen (SOR) stellen die Zonierungen der Verordnungskarten des BR SOR dar.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Die Nationalparke sind gemäß den Verordnungen von 1990 in Zonen unterteilt. Die Zonen wurden in den einzelnen Nationalparken unterschiedlich benannt bzw. zusammengefasst.
• Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten für den Maßstab 1:10.000 dar (erarbeitet durch die GSG-Verwaltung).
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Dieser Themenbereich im Kartenportal Umwelt M-V beinhaltet die 4 hierarchischen Ebenen der naturräumlichen Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns.
Aus der Artendatenbank M-V (MultiBaseCS) wurden die Nachweise der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ab 2007 ausgewertet. Durch räumliche Zuordnung der jeweils jüngsten Nachweise zu den Zellen des UTM-Referenzgitters (10 km) der Europäischen Umweltagentur wurde das vorliegende Vorkommensgebiet der Haselmaus abgeleitet.
- flächige Darstellung der Flächennaturdenkmale (FND) und der Naturdenkmale (ND) mit flächiger Ausdehnung
- Die Ausweisung der FND erfolgte gemäß § 13 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBL.I Nr. 12 S. 67) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 2 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1970 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Mai 1970 Teil II Nr. 46 S. 331) und § 15 Naturschutzverord¬nung vom 18. Mai 1989 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1989 Teil I Nr. 12 S.159).
- Die Ausweisung der ND erfolgte gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.Juli 2009 (BGBL. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBL. S. 148, 181).
- Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2019 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V.
- Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebe-schreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen).
- Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2019 vorgelegten Abgrenzungskarten der FND und ND haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:100.000 (unterschiedliche Kartenausgaben).
- Zu jedem FND und ND gibt es i.d.R. ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der FND und ND können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- Für die FND und die ND sind grundsätzlich die UNB zuständig.
- Bei den UNB erhalten Sie verbindliche Auskünfte zur Abgrenzung sowie zu Ge- und Verboten.
- Weitere FND enthält der Geofachdatenbestand fnd19_p.*. Auch beide Shapefiles zusammen enthalten jedoch keine vollständige und abschlie-ßende Darstellung aller FND und ND, sondern nur die, die dem LUNG M-V durch die UNB mitgeteilt wurden.
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist.
• Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird.
• Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate.
• Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung).
Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf
• Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung).
Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf
• Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen:
1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und
2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung.
Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet.
• Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt:
ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH
Ingenieurbüro Walther
Grünspektrum GbR
Gutachterbüro nebelung + nebelung
Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat
Planiver GmbH Neubrandenburg
Planungsbüro Mordhorst GmbH
Plan4 GmbH Neubrandenburg
Pöyry Deutschland GmbH
Umweltplan GmbH Stralsund
Hansestadt Stralsund
Staatliche Ämter für Umwelt und Natur
• Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar)
• Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes.
• Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
neu 2011:
• Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund.
• Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen.
neu 2014:
- Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf]
- Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer)
neu 2015:
- Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013)
- Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand
- Legende als SLD verfügbar
neu 2024:
- Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID
- Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen.
- Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V)
- Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate
- Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V
- Geotope werden auf der Grundlage der „Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland“ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst
- Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V
- Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop.
- Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis „boegen“ abgelegt.
- Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen.
- Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V)
- Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate
- Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V
- Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst.
- Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V
- Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop.
- Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt.
- Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen.
- Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V)
- Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate
- Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V
- Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst.
- Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V
- Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop.
- Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt.
- Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.