Suche Kataloge Karte Über MetaVer Datenquellen Informationsanbieter
Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Grav
Suche
Kataloge
Karte
Alle Suchergebnisse
Person

Herr Bobzien Marko

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
  • Verweise
    Datenbezüge

Kontakt

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke Dezernat 230 Fachkonzepte der Landschaftsplanung, -analyse und -information Herr Bobzien Marko

Goldberger Str. 12b
D-18273 Güstrow
Deutschland

marko.bobzien@lung.mv-regierung.de
03885/588 64230

Beschreibung

- Leitung des Dezernats 230 - Weiterentwicklung und Fortschreibung des Landschaftsinformationssystems M-V (LINFOS) zur Umsetzung von § 3 Nr. 8 NatSchAG M-V - Fortschreibung der Gutachterlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) gem. § 3 Nr. 1 NatSchAG M-V und konzeptionelle Bearbei-tung von Fachbeiträgen zur Fortschreibung des Gutachtlichen Landschaftsprogramms (GLP) gem. § 3 Nr. 7 lit. b und c NatSchAG M-V sowie weitere anlassbezogene landschaftsplanerische Konzeptionen - Konzeption und Erarbeitung von Fachbeiträgen zum landesweiten Biotopverbund sowie weitere anlassbezogene landschaftsplanerische Konzeptionen, Abstimmung mit Fachplanungen angrenzender Bundesländer - Koordination der Aufbereitung und Endkontrolle landschaftsplanerischer Geodaten für LINFOS und Kartenportal Umwelt M-V (Landschaftsplanung) - Organisation und Begleitung der Biotopkartierungsprojekte des Landes

Verweise

Datenbezüge (13)

Dezernat 230 Fachkonzepte der der Landschaftsplanung, -analyse und -information
img
Das Dezernat "Fachkonzepte der der Landschaftsplanung, -analyse und -information" ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Naturschutz und Naturparke.
Gutachtliche Landschaftsrahmenplanung der Planungsregionen (PR) 1 bis 4 in Mecklenburg-Vorpommern
img
Die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) sind nach § 12 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) aufzustellen und fortzuschreiben. Sie werden für die vier Planungsregionen (PR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt: Westmecklenburg (PR 1), Mittleres Mecklenburg/Rostock (PR 2), Vorpommern (PR 3), Mecklenburgische Seenplatte (PR 4). In den GLRP werden die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft flächendeckend erarbeitet, dargestellt und begründet. Der GLRP nimmt zunächst eine umfassende Analyse des gegenwärtigen Zustands der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume vor. Aus der Analyse des Zustands und den erkennbaren Entwicklungstendenzen werden anhand der aufgestellten Leitbilder und Qualitätsziele die Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbundes, der ökologischen Funktionen sowie der Erholungsfunktionen der Landschaft hergeleitet. Neben einem ausführlichen Textteil enthalten die GLRP umfangreiches Kartenmaterial (in der zweiten Ausgabe etwa 20 Textkarten im Übersichtsmaßstab sowie 6 Planungskarten im Maßstab 1:100.000). Die raumbedeutsamen Inhalte der GLRP werden nach einer Abwägung mit anderen Belangen in die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) übernommen. Weiterhin sollen die GLRP von Behörden und anderen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit sich auf Natur und Landschaft auswirkt, beachtet werden. Die GLRP für die vier Planungsregionen des Landes wurden erstmalig in den Jahren 1996 bis 1998 veröffentlicht (erste Ausgabe). Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde ab Oktober 2004 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 in einer zweiten Ausgabe fertiggestellt. Der GLRP Westmecklenburg wurde ab Oktober 2006 fortgeschrieben. Für den Entwurf Stand April 2008 wird im Mai/Juni 2008 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Voraussichtlich Ende 2008 wird die Endfassung der zweiten Ausgabe des GLRP Westmecklenburg veröffentlicht. Die Erarbeitung der Fortschreibung des GLRP Vorpommern begann im Sommer 2007. Ein Beteiligungsexemplar wird voraussichtlich Anfang bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.
Kernbereiche landschaftlicher Freiräume (Funktionen)
img
- Bewertung der Kernbereiche landschaftlicher Freiräume durch repräsentative Funktionsmerkmale: a) Merkmale, die die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraumes charakterisieren: Der Freiraum ist (1) einer definierten Größenklasse zuzuordnen (Größenklassen 1-9) (2) durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet (3) Bestandteil eines verkehrsarmen Raumes > 96 km² b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen: Der Freiraum enthält (4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für Naturhaushalt gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002) (5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig erreicht werden (6) Qualifizierte Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln (7) Reproduktionszentren von störungssensiblen größeren Wirbeltierarten (Schreiadler, Schwarzstorch, Fischotter, Biber) (8) hochwertige Landschaftsbildräume (9) Erholungsräume gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002) (10) Zusammenhängende Waldbereiche > 5 km² (11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit (12) Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete (13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL (14) Naturschutzgebiete und Nationalparke (15) Landschaftsschutzgebiete (16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 19 LNatG M-V Ein Merkmal gilt als erfüllt (Zuordnung des Wertes „1“ in Spalte Mxx_wert), wenn es entweder mehr als 50 ha im jeweiligen Freiraum aufweist oder mehr als 10% der Fläche des jeweiligen Freiraums einnimmt. - Berechnung der Daten und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden 2002 im LUNG - für Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) erfolgte keine Bewertung durch repräsentative Funktionsmerkmale lfr01fkt_a (_a für Autobahn) Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008)
Kernbereiche landschaftlicher Freiräume (Grundlagen)
img
Unzerschnittene landschaftliche Freiräume sind Bereiche der Landschaft, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupt-Eisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Die Freiraumstrukturanalyse erfolgt als Lineament-Wirkzonen-Analyse. Störend oder zerschneidend wirkenden Elemente (Zerschneidungselemente) werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen mit einer Mindestgröße von 25 ha sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume wurden ermittelt: - Größenklassen als Analyseergebnis (Freiraumstatistik) und Bewertung der Schutzwürdigkeit - weitere Bewertungskategorien: Natürlichkeitsgrad, Sekundärzerschneidung, verkehrsarme Räume (nur in MV) Die Zusammenstellung der Daten in Shape-Files und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden erfolgte 2002 im LUNG. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb von MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) stehen nur ältere und unvollständige Daten zu Zerschneidungselementen zur Verfügung. Die Berechnungsmethodik führt daher zu nicht ergleichbaren Ergebnissen. lfr01_a (_a für Autobahn) Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008). - TK 1:50.000 (LVA/Stand 1984-1992, Netz der Autobahnen, Bundes-, Landes- u. Kreisstraßen, Verkehrszählung 95 (LA f. Straßenbau und Verkehr), Eignungsräume für Windenergieanlagen (ROK d. Min. f. Arbeit u. Bau)
Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg-Vorpommern (LABL M-V) 1995
img
Für die Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale "Boden", "Wasser", "Landschaftsbild" sowie "Arten- und Lebensräume" wurde im Zeitraum 1992-1996 im Auftrag des für Naturschutz zuständigen Ministeriums durch das Ingenieurbüro Wasser und Umwelt Stralsund eine "Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in M-V" erarbeitet. Die Untersuchungsergebnisse geben zum einen Auskunft über den Zustand der einzelnen Naturgüter und ihrer Funktionen im Naturhaushalt, wie auch über den Grad ihrer anthropogenen Beanspruchung, zum anderen enthalten sie eine Bewertung des Zustandes im Hinblick auf die Erfüllung allgemeiner Ziele und Grundsätze des Naturschutzes. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Naturschutzfachplanung und darüber hinaus für andere Fachplanungen bei der Einschätzung ihrer Vorhaben verwendbar. Für jedes Landschaftspotential wurde sowohl eine Analysekarte als auch eine Karte der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Maßstab 1:50.000 erstellt. Daher treten Abweichungen auf, wenn die Rasterdaten (1:25.000, 1:100.000) hinterlegt werden.
Naturräumliche Gliederung M-V: Großlandschaften
img
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Naturräumliche Gliederung M-V: Landschaftseinheiten
img
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Naturräumliche Gliederung M-V: Landschaftszonen
img
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Naturräumliche Gliederung M-V: Naturräume (als Flächen)
img
• Die naturräumliche Gliederung besteht aus folgenden hierarchischen Ebenen: - Landschaftszonen - Großlandschaften - Landschaftseinheiten - Naturräume • Die der Digitalisierung zugrundeliegende Fassung der naturräumliche Gliederung für Mecklenburg-Vorpommern wurde für den terrestrischen und marinen Bereich getrennt erarbeitet (vgl. Quellen) und im Jahr 2001 im Auftrag des LUNG durch die Firma Umweltplan zusammengeführt und an die Landesgrenzen und Küstenlinien der ATKIS-Basis-DLM (1. Realisierungsstufe) angepasst. - Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, die marinen im Maßstab von 1:250.000, und alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten [„Multi-Part-Polygone“], Stand: 2004
img
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. • Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. • Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. • Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. • Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. • Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. • Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. • Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim „Geoprocessing“, bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile „ffhlrt04_.*“ mit „Single-Part-Polygonen“ zur Verfügung.
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten [„Single-Part-Polygone“], Stand: 2004
img
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. • Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. • Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. • Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. • Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. • Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. • Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. • Technischer Hinweis: Alle Flächen liegen einzeln als „Single-Part-Polygone“ vor (in 7/2005 Umwandlung in ArcInfo-Coverage und dann Rückwandlung in ArcView-Shapefile unter Löschung von Inselflächen). Alternativ steht das Ausgangs-Shapefile „ffhlrt04.*“ zur Verfügung, bei dem alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst sind.
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Bewertungen gemäß StDB, Stand: 2004
img
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. • Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. • Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. • Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. • Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. • Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. • Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. • Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammen¬gefasst. Dies kann beim „Geoprocessing“, bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile „ffhlrt04_.*“ mit „Single-Part-Polygonen“ zur Verfügung. • Ergänzung der Attributtabelle um Informationen aus den Standarddatenbögen (StDB), ausgelesen aus dem Programm NaturaD (10/2005)
_Themengruppe Naturräumliche Gliederung
img
Dieser Themenbereich im Kartenportal Umwelt M-V beinhaltet die 4 hierarchischen Ebenen der naturräumlichen Gliederung Mecklenburg-Vorpommerns.

InGrid-Portal - Indexieren, Recherchieren, Visualisieren, Teilen
2025 Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Alle Rechte vorbehalten.
Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit

Hilfe