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Frau Lisa Eichhorn

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Landesamt für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt Abteilung 2: Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft Dezernat 23: Bodenschutz / Altlasten Frau Lisa Eichhorn

Postfach 200841
D-06009 Halle (Saale)
Reideburger Straße 47
D-06116 Halle (Saale)
Deutschland

lisa.eichhorn@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
0345 5704-170
0345 5704-405
https://lau.sachsen-anhalt.de/

Beschreibung

Abteilung 2: Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Dezernat 23: Bodenschutz / Altlasten

Verweise

Datenbezüge (6)

Beprobung Flussauen (Elbe/Mulde) (ST-BIS 60)
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Die digitale Karte "Beprobung Flussauen (Elbe/Mulde)" enthält die Standorte der Probennahmen im Überschwemmungsgebiet in Sachsen-Anhalt für ausgewählte Stoffe wie z.B. Schwermetalle, Arsen und Dioxine. Dazu gehören auch ausgewählte Beprobungspunkte der Bode einschließlich Messwerte. Die Karte dient dem nachsorgenden Bodenschutz und kann im Maßstab 1:10000 verwendet werden.
Boden-Dauerbeobachtungsflächen (ST-BIS-01)
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Die digitale Karte ''Lage der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) in den Bodenlandschaften'' zeigt die Lage der in Sachsen-Anhalt eingerichteten Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF). Dargestellt ist das Kilometerquadrat, in dem die jeweilige BDF liegt. Das Boden-Dauerbeobachtungsprogramm dient der Beobachtung von Veränderungen der physikalischen, chemischen und biologischen Beschaffenheit von Böden. Das Land Sachsen-Anhalt besitzt 70 BDF, die nach Landschafts-, Boden-, Nutzungs- und Belastungsrepräsentanz seit 1990 eingerichtet wurden. Die Kernfläche der BDF ist 50 x 50 m groß, in die betriebsübliche Nutzung der umliegenden Fläche integriert und wird in Abständen von mehreren Jahren erneut untersucht. Die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse befindet sich bei den am Bodenbeobachtungssystem des Landes beteiligten Behörden.
Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem
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Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Hauptbodenarten (ST-BIS-35)
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Die digitale Karte ''Hauptbodenarten auf Basis der Bodenschätzung'' kann für Maßstäbe bis 1:10000 verwendet werden. Sie dient der Anwendung der Vorsorgewerte (für Schwermetalle) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei empfindlichen Nutzungen (Für die landwirtschaftliche Bodennutzung gilt die gute fachliche Praxis). Es wurden die im ALKIS-Bodenschätzung vorliegenden Bodenarten in die Bodenarten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (KA5) überführt. Unter Vorsorgegesichtspunkten kann diese vorgenommene Zuordnung der Bodenarten für das Land Sachsen-Anhalt verwendet werden. Die Karte der Rasterdaten von 2000 wird damit ersetzt.
Hintergrundwerte für organische Schadstoffe (ST-BIS-20)
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Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse von Oberbodenproben auf 62 land- und forstwirtschaftlich genutzten Boden-Dauerbeobachtungsflächen wurden für das Land Sachsen-Anhalt Hintergrundwerte für organische Schadstoffe in den Oberböden des ländlichen Raumes statistisch berechnet. Diese bieten erstmals Orientierungswerte für Konzentrationsniveaus ausgewählter organischer Stoffe. Für die statistische Auswertung bietet das angewandte standardisierte Probennahmeverfahren (Wiederholungsmessungen und parallel genommene Proben) eine geeignete Basis. Eine Übertragung der punktuellen Daten auf die Fläche ist auf Grundlage der Nutzungsarten nicht möglich. Die ermittelten Werte dienen als eine orientierende Angabe des Hintergrundwerteniveaus. Im Einzelfall sind weitere Sachverhaltsermittlungen unter Einbeziehung der zuständigen Behörde, i. d. R. der unteren Bodenschutzbehörde, erforderlich. Die Vorgaben der BBodSchV, Anlage 1, Tabelle 2, sind dabei zu berücksichtigen. Davon ausgenommen sind Siedlungs- und Industriegebiete sowie die Überflutungsflächen der Flussläufe.
Potenzielle Brachflächen (ST-BIS-59)
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Die digitale Karte "potenzielle Brachflächen" wird aus den durch die unteren Bodenschutzbehörden im FIS Bodenschutz auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz geführten Daten der schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (DSBA) erstellt. Die digitale Karte dient für Maßstäbe bis 1:10000 der Kennzeichnung von Flächen, welche nicht in Betrieb sind (also ohne aktuelle Nutzung sind) und deshalb für eine Nachnutzung zur Verfügung stehen könnten.

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