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Herr Jörg Müller

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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM) Abteilung 4 Wasser und Boden Referat 420 Gewässerkunde, Seenprogramm Seenprogramm Herr Jörg Müller

Paulshöher Weg 1
D-19061 Schwerin
Deutschland

Joerg.Mueller@lu.mv-regierung.de
(0385) 588 6751
http://www.lu.mv-regierung.de

Beschreibung

Abteilung 4 Wasser und Boden, Referat 420 Gewässerkunde, Seenprogramm, Seenprogramm

Verweise

Datenbezüge (20)

Alleenkataster Mecklenburg-Vorpommern
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Das Alleenkataster M-V enthält ca. 7.000 Datensätze. In einer landesweiten Kartierung wurden nach speziellen Erfassungsbögen Alleen und Baumreihen entlang von Bundes-, Landes-, Kreisstraßen und Wegen im Außenbereich aufgenommen. Folgende Angaben wurden erfaßt: TK10-Nr., Datum der Kartierung, Kreis, Gemeinde, verwendete CIR-Luftbilder, Straßen-Nr., Abschnitts-Nr., Abschnittslänge, Hoch- und Rechtswerte für den Ausgangs- und Endpunkt, Fahrbahn und bauliche Anlagen (z.B. Straßenbelag, Meilensteine), Profilaufnahme (z.B. Kronenbreite, Kronenansatz, Haupt- und Nebenbaumarten), Bestandsform der Allee oder Baumreihe und deren Bewertung, Vitalität der Bäume und deren Bewertung, Schadenskategorie, Verkehrssicherheit und Schutzwürdigkeit.
Altlastenprogramm
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Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Bereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ernährung, Forsten und Fischerei
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Ressort des ehem. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Bereich Umwelt
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Aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Umweltministeriums wurden im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete in das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz übernommen: Allgemeine Verwaltung, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser und Boden, Integrierter Umweltschutz und Nachhaltige Entwicklung. Dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unterstehen folgende Behörden: - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow als obere Landesbehörde - vier Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als untere Landesbehörden (Mecklenburgische Seenplatte mit Dienststellen in Altentreptow, Neubrandenburg und Parchim; Mittleres Mecklenburg mit Dienststellen in Bützow und Rostock; Vorpommern mit Dienststellen in Ferdinandshof, Franzburg, Stralsund und Ueckermünde; Westmecklenburg mit Dienststelle in Schwerin)
Daten zur Natur und Landschaft
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WWW-Angebot des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern zu Daten aus Natur und Landschaft.
Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)
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Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren eine Möglichkeit, für ein Jahr aktiv an der Umwelt- und Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen. Nutzungsanmerkung: Das Faltblatt "Freiwilliges ökologisches Jahr" können Sie auf der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.um.mv-regierung.de/pages/publik.html#k60 bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.foej.de
Förderprogramme des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Bereich Umwelt
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Zur nachhaltigen Verbesserung der Umwelt hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Möglichkeiten finanzieller Zuwendung geschaffen.
Jagdbericht
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Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.
Landesumweltwettbewerb
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Im aktuellen Landesumweltwettbewerb "Alt und Jung für eine umweltgerechte und zukunftsfähige Entwicklung" geht es um generationsübergreifende Bildungsprojekte, die für einen Brückenschlag zwischen Jung und Alt stehen. Darüber hinaus möchte der Wettbewerb die Bedingungen für ein freiwilliges bürgerschaftliches Engagement verbessern und zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten motivieren. Dieser Wettbewerb führt eine langjährige Tradition fort, die bereits 1995 mit dem Kommunalen Umweltwettbewerb begann. Stand in den Jahren 1995 bis 1999 zunächst der kommunale Umweltschutz im Mittelpunkt, so kam es 2001/2002 unter dem Titel "Agenda 21 in Mecklenburg-Vorpommern - vom Leitbild zur Umsetzung" zu einer thematischen Aufweitung. Der Landesumweltwettbewerb wird nach derzeitigem Stand (Juni 2011) nicht fortgesetzt
Lokale Agenda 21
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Die Agenda 21 ruft in dem Kapitel 28 "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung des Agenda 21" die Kommunen auf, für ihre Bereiche Lokale Agenden zu entwickeln. Ziel ist es u.a. bürgergesellschaftliche Kompetenzen zur Lösung regionaler und globaler Umweltprobleme zu nutzen. Damit eng verbunden ist der partizipatorische Charakter vieler Projekte. Mit der Lokalen Agenda 21 gelingt es zunehmend, die Menschen an der Ausgestaltung ihrer Lebensräume zu beteiligen.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (LM)
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Mecklenburg-Vorpommern steht für viele Naturschönheiten und großen Artenreichtum, für eine moderne Landwirtschaft, ländliche Traditionen und gesunde Lebensmittel. Das im Jahr 2006 neu geschaffene Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz setzt eine Politik um, die diese Attribute weiterentwickelt und miteinander verknüpft. Die Agrarwirtschaft hat die Kulturlandschaft und Wirtschaftsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig geprägt. Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft bleiben weiterhin eine tragende Säule für die Stabilität des Landes. Die ländlichen Räume zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern, gehört zu den Zielen des Ministeriums. Hierfür bedarf es einer innovativen, nachhaltigen und Ressourcen schonenden Landbewirtschaftung durch wettbewerbsfähige Betriebe. Einzigartige Naturräume und Landschaften prägen Mecklenburg-Vorpommern und seine in weiten Teilen intakte Natur, die zur hohen Lebensqualität im Land beiträgt. Natur- und Landschaftsschutz ist daher ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld des Ministeriums. Zu seinen Aufgaben gehört auch, bebaute Gebiete zuverlässig vor Hochwasser und Sturmfluten zu schützen. Die Bevölkerung ist mit hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, und die Abwässer sind so zu reinigen, dass sich die Qualität der Gewässer weiter verbessert. Darüber hinaus gilt es, die hervorragende Luftqualität zu erhalten. Das Ministerium leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, indem es die verstärkte Nutzung von Bioenergien fördert. "MV tut gut." - diese Kernaussage der Landesmarketingkampagne bedeutet auch, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz und die Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit bei uns höchsten Standards genügen. Vorsorgender Verbraucherschutz und umfassende Verbraucherinformation sind Aufgaben, die nahezu die ganze Gesellschaft berühren. Es ist spezielle Aufgabe unseres Ministeriums, Maßnahmen zum Verbraucherschutz im Land zu bündeln und zu koordinieren. Die Verbrauchersicherheit, der Schutz der natürlichen Ressourcen, der Tierschutz und die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume sind Zukunftsthemen, die sich maßgeblich in die Gesamtstrategie des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern einfügen.
Moorschutzkonzept der Landesregierung
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Das Moorschutzkonzept wurde in den Jahren 1996 bis 1998 vom Landschaftsministerium und Umweltministerium entwickelt und im Frühjahr 2000 durch die Landesregierung bestätigt. Schwerpunkt des Konzeptes sind der Schutz und der Erhalt der verbliebenen naturnahen Moore sowie die Renaturierung von bis zu 75.000 ha Mooren in überflutungsgefährdeten Bereichen und in Mooren, für die M-V eine besondere Verantwortung innerhalb der EU wahrnimmt. Für weitere 40.000- 60.000 ha Moorflächen wird das Förderprogramm zur "Naturschutzgerechten Grünlandnutzung" angeboten. Alle anderen Moorflächen sollen entsprechend der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Nutzung bewirtschaftet werden. Mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Mooren am 24.08.2000 werden Vorhaben ermöglicht, die den ökologischen Zustand in den Mooren verbessern sollen.
Rechtsvorschriften aus dem Geschäftsbereich LU
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Sammlung der Rechtsvorschriften des LU-Ressorts
Seenprogramm M-V
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Das Seenprogramm M-V verwaltet die Tiefenkarten und morphometrischen Angaben der Seen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Bedarf werden Neuvermessungen in Auftrag gegeben. Zusätzliche Informationen Morphometrie zur Grundlage einer Bewertung
Seenprogramm M-V (LU)
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Das Seenprogramm M-V erfaßt und verwaltet folgende Daten der Seen in Mecklenburg-Vorpommern: - limnophysikalische Parameter - limnochemische Parameter - Phytoplankton - Zooplankton
Servicetelefon
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Um der Öffentlichkeit Auskünfte zu den Themen Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilen zu können, wurde im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V ein Servicetelefon eingerichtet. Hier werden Fragen zu Rechtsgrundlagen, Verantwortlichkeiten oder Ansprechpartnern beantwortet. Am Servicetelefon werden auch Anregungen, Hinweise oder Beschwerden der Bürger entgegen genommen und an die zuständigen Fachleute zur Bearbeitung weitergeleitet.
Umsetzung von Rechtsvorschriften, Konzepten
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Durchführungsverordnungen und -vorschriften
Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern
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Im August 2001 vereinbarte die Landesregierung, vertreten durch die damaligen Wirtschafts- und Umweltminister, mit den Wirtschaftsverbänden (den Industrie- und Handelskammern zu Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, den beiden Handwerkskammern sowie der Vereinigung der Unternehmensverbände e.V.) die Gründung der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Jahr 2009 unterstützt ebenfalls der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern als weiterer Träger die Umweltallianz. Als freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinbarung soll sie die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern ebenso erhöhen, wie zum Erhalt der intakten Naturausstattung beitragen. Sie bietet Unternehmern des Landes eine Plattform, sich in politische Fragestellungen einzubringen. An der Umweltallianz Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich derzeit (2011) 71 Unternehmen aus verschiedenen Branchen.
Völkerrechtliche Verträge, EG-Recht, Bundesrecht
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Sammlung der das Ressort betreffenden Völkerrechtlichen Verträge, EG-Normen und Richlinien, Gesetze und Verordnungen des Bundes
Wassergüte Standgewässer - integrierte Umweltbeobachtung
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Im Rahmen der integrierten Umweltbeobachtung ist - insbesondere hinsichtlich der hauptsächlich landwirtschaftlichen Flächennutzung in M-V - von besonderer Bedeutung, dass stehende Gewässer auf die Verminderung von Belastungen in ihrem Einzugsgebiet wesentlich langsamer reagieren als Fließgewässer. Sie bilden weitgehend geschlossene Systeme, in denen sich Schad- oder Nährstoffe über lange Zeit akkumulieren und ständig erneut in den Stoffkreislauf (z. B. zur Biomasseproduktion) einbezogen werden können. Das Hauptproblem der vielen kleinen und flachen Seen ist der anthropopgene Nährstoffeintrag und die dadurch hervorgerufene Eutrophierung. Bei Untersuchungen in den Jahren 1991 - 1994 wurde festgestellt, dass mesotrophe (mäßig produktive) im Gegensatz zu polytrophen und eutrophen (übermäßig nährstoffreichen) Seen nur noch sehr selten anzutreffen sind. Die flächendeckenden Untersuchungen der über 2000 Seen > 1 ha in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen seit 1995 im Rahmen des sog. "Seenprojektes Mecklenburg-Vorpommern". Untersucht werden dabei hauptsächlich Parameter, die zur Trophieklassifizierung erforderlich sind. Daneben werden Hydrografie und Morphometrie der Seen erfasst. Insgesamt wurden während der Laufzeit des Seenprojektes - Teil I (1995 bis 1997) 668 Seen > 10 ha untersucht, wobei 39 Gewässer wiederholt beprobt wurden. Die Datenerfassung für alle Seen > 10 ha wurde 1998 abgeschlossen. Neben der Tiefenvermessung der Seen und der Aufnahme des Einzugsgebietes wurden chemische und biologische Parameter wie z. B. Sauerstoffgehalt, TOC, Nitrat, Gesamtstickstoff und Phosphor im Grundmessprogramm Chemie sowie Chlorophyll, Algen, Zooplankton usw. im Grundmessprogramm Biologie ermittelt. Weitere Parameter wie z. B. Artenspektrum Phyto- und Zooplankton, Biomasse, Abundanz usw. wurden im erweiterten Messprogramm Biologie erfasst. Das Seenprojekt wird auch nach 1997 weitergeführt (Teil II) und läuft auch gegenwärtig, wobei Schritt für Schritt auch möglichst alle Sees > 1 ha untersucht werden sollen. Die Datenbanken zur Wassergüte werden in der Abt.3 des LUNG gehalten und gepflegt Die Einbeziehung in die integrierte Umweltbeobachtung erfolgt im Dez. 410 des LUNG

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