Verweise
Datenbezüge (203)
Bauleitplanung online ist ein IT-gestütztes Fachverfahren, welches alle formellen Beteiligungsschritte innerhalb der Bauleitplanverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg abbildet. Die Anwendung unterstützt zum einen die planenden Hamburger Dienststellen - dies sind die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung der Bezirke sowie das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - bei der Durchführung der einzelnen Verfahrensschritte. Die Sachbearbeiter stellen Unterlagen in die Online-Plattform ein, sodass am Verfahren beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger die Informationen direkt im Internet einsehen und Stellungnahmen abgeben können.
Die Einführung von Bauleitplanung online soll zu einer effizienteren Bearbeitung in der planenden Dienststelle und einer Reduzierung von Kosten (z.B. durch Wegfall von Druck und Postversand) führen. Zudem sollen die Partizipationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger am Bauleitplanverfahren erweitert und die Transparenz sowie die Akzeptanz von Verfahren und Planungsergebnis gesteigert werden.
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Neuengamme, Kirchwerder, Moorfleet, Ortsteil: 606,607,612
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Bergedorf,
Teil1:
Stadtteil: Lohbrügge, Bergedorf, Ochsenwerder, Reitbrook, Allermöhe, Billwerder, Moorfleet, Tatenberg, Spadenland, Ortsteil: 601, 602, 608, 609, 610, 611, 612, 613, 614
Teil2:
Stadtteil Lohbrügge, Bergedorf, Bergedorf, Curslack, Allermöhe,
Ortsteil: 601, 602, 603, 604, 610
Teil3:
Stadtteil: Neuengamme, Kirchwerder, Ochsenwerder, Reitbrook,
Ortsteil: 606, 607, 608, 609
Teil4:
Stadtteil: Curslack, Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder,
Ortsteil: 604, 605, 606, 607
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 602, 603.
Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg,
Bezirk: Bergedorf,
Teil1:
Stadtteil: Lohbrügge, Ortsteil: 601
Teil2:
Stadtteil: Lohbrügge (Boberg), Ortsteil: 601
Der Bebauungsplan Allermöhe 12 für den Geltungsbereich Mittlerer Landweg-über die Flurstücke 373, 375, 372, 371, 375, 337, 338 (Altes Deichstück), 331, 332, 333, 336, Ostgrenze des Flurstücks 337, Nordgrenzen der Flurstücke 337 und 1492 der Gemarkung Allermöhe-Mittlerer Landweg-über die Flurstücke 1492 und 337, Ostgrenzen der Flurstücke 337 und 375, Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Allermöhe 13 / Billwerder 13 - Bergedorf 58 für den Geltungsbereich Oberer Landweg - über das Flurstück 1024 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 269, 953, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 953, über die Flurstücke 278, 269 der Gemarkung Billwerder - über die Flurstücke 1024, 1042 (Oberer Landweg), 1043, 1226, 1046, 1216, 433, 1216 und 1046 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 610 und 611) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Allermöhe 15/Moorfleet 5 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Südliche Umgehung 2. Hamburg im Bereich Moorfleeter Deich / Brennerhof einschließlich angrenzender Flurstücke und Flurstücksteile der Gemarkung Moorfleet sowie der Abschnitt einer Verbindungsstraße von der Bundesautobahn in südöstlicher Richtung über die Südgrenze des Flurstücks 1019 der Gemarkung Moorfleet bis zur Südgrenze des Flurstücks 321 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 612) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Allermöhe 16/Moorfleet 7/Billwerder 14 für den Geltungsbereich Bundesautobahn Hamburg-Geesthacht (Marschenlinie) - über die Flurstücke 943 bis 948 und 1578 der Gemarkung Moorfleet - über die Flurstücke 2247, 2248, 2316, 1432, 1433, 1854 und 1391 der Gemarkung Billwerder - über die Flurstücke 329, 330, 332, 331, 338, 337, 375, 371, 372, 375 und 373 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 612 und 611) wird festgestellt.
§ 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 17 / Bergedorf 62 vom 9. November 1977 (Ham-burgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung:
"2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."
Der Bebauungsplan Allermöhe 17/Bergedorf 62 für den Geltungsbereich Oberer Landweg - Nordgrenze des Flurstücks 940, Westgrenze des Flurstücks 1879, über das Flurstück 1878 (Nettelnburger Kirchenweg), Ostgrenze des Flurstücks 1879 der Gemarkung Bergedorf - Ostgrenzen der Flurstücke 1321 und 1323, über die Flurstücke 1060, 1043, 1042 (Oberer Landweg), 1024, Nordgrenze des Flurstücks 1024 der, Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 602) wird festgestellt.
§ 2 Nummer 7 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 18 vom 9. November 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung:
"2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."
Der Bebauungsplan Allermöhe 18 für den Geltungsbereich südöstlich des Oberen Landwegs / südlich der Nettelnburger Straße über die Flurstücke 1042 (Oberer Landweg), 1024, 1042, 1043, 1060, 1323 (Nettelnburger Straße), Nordostgrenzen der Flurstücke 1060, 1070, 1613, 1082, 1070, 1060, 431, 433, 1216 und 1046 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Allermöhe 21/Billwerder 15 vom 19. Mai 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 130) wird in der Planzeichnung für die Flurstücke 3543 und 4277 der Gemarkung Allermöhe - beidseitig Fährbuernfleet, westlich Annenfleet zwischen nördlichem und südlichem Teil des Fanny-Lewald-Ringes - geändert. In den genannten Flurstücken wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten" aufgehoben.
Der Bebauungsplan Allermöße 21 / Billwerder 15 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg - über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723, 2265 und 963, Südgrenzen der Flurstücke 950, 1326, über die Flurstücke 1680 und 925 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 2401 und 2400, Nordgrenze des Flurstücks 2401, über das Flurstück 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Allermöhe 22 / Billwerder 17 für den Geltungsbereich über die Flurstücke 2401, 2400, 2368, 2261, 2370 und 2261 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610 und 611) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Allermöhe 24 / Billwerder 20 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg - über die Flurstücke 1721, 1244, 1722, 1238, 1723 und 2265, Südgrenze des Flurstücks 2367, über die Flurstücke 2367 und 2368 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 2401, 2400 und 953 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611) wird festgestellt.
Die Änderung des Bebauungsplans Allermöhe 25/Billwerder 21/Bergedorf 87 vom 9. Juni 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 110) für den Geltungsbereich westlich des Allermöher Sees zwischen Bahnanlagen und Bundesautobahn A 25 (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611 und 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 4991 der Gemarkung Allermöhe-über die Flurstücke 3692, 3025 und 3024, Nordgrenzen der Flurstücke 3024, 3025 und 3692, über das Flurstück 3692 der Gemarkung Billwerder-über die Flurstücke 4990, 4981, 4967, 4965 und 4418, Ostgrenze des Flurstücks 4965, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4966, Südostgrenze des Flurstücks 4969, Ostgrenzen der Flurstücke 4974 und 3151, Südgrenzen der Flurstücke 3151 und 4975, über die Flurstücke 4975 und 3120 der Gemarkung Allermöhe.
Der Bebauungsplan Allermöhe 25/Billwerder 21/ Bergedorf 87 für den Geltungsbereich östlich Mittlerer Landweg zwischen Bahnanlagen und Bundesautobahn A 25 (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 610, 611 und 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Mittlerer Landweg - Nordgrenze des Flurstücks 1529, über das Flurstück 3024, Nordgrenzen der Flurstücke 3024, 3025 und 3692 der Gemarkung Billwerder - Nordgrenze des Südlichen Bahngrabens (über die Flurstücke 4648, 4481 und 4418 der Gemarkung Allermöhe) - Ostgrenzen der Flurstücke 2946, 4600 und 3151, Südgrenzen der Flurstücke 3151, 4600, 3120, 4601, 4603, 2569 und 4603 der Gemarkung Allermöhe - Allermöher Pumpwerksgraben (über die Flurstücke 4631, 4630 und 4604 der Gemarkung Allermöhe) - Südgrenze des Südlichen Bahngrabens (Flurstück 4645 der Gemarkung Allermöhe) - Ostgrenze des Flurstücks 2615, über das Flurstück 4630, Südgrenze des Flurstücks 4630 der Gemarkung Allermöhe.
§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Allermöhe 27 vom 21. Februar 2006 (HmbGVBl. S. 93) wird wie folgt geändert:
1. Hinter Nummer 2 werden folgende neue Nummern 3, 4 und 5 eingefügt:
"3. In den Gewerbegebieten sind Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1764), geändert am 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2665), sowie für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke werden ausgeschlossen. Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind ausnahmsweise zulässig.
4. In den Industriegebieten werden Ausnahmen für Wohnungen nach § 9 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), und für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
ausgeschlossen. Einrichtungen für die Kinderbetreuung sind ausnahmsweise zulässig.
5. In einem Abstand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters der 110 KV-Leitung sind Einrichtungen der Kinderbetreuung unzulässig."
2. Die bisherigen Nummern 3 bis 12 werden die Nummern 6 bis 15
Der Bebauungsplan Allermöhe 27 für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich des Gewerbegebiets Allermöhe nordöstlich der Bundesautobahn A 25 und beiderseits des Rungedamms (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wir festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordwestgrenze des Flurstücks 7228 (alt:6767) der Gemarkung Allermöhe-Südlicher Bahngraben-Nordostgrenzen der Flurstücke 2878, 2795 und 5251, über das Flurstück 5289,Nordostgrenze des Flurstücks 3584, über das Flurstück 5289, Nordostgrenzen der Flurstücke 2715, 2716 und 2958, Südostgrenze des Flurstücks 2958 der Gemarkung Allermöhe - Rungedamm - Moorfleeter Randgraben - über das Flurstück 6140 der Gemarkung Allermöhe - Moorfleeter Randgraben.
Der Bebauungsplan Allermöhe 28 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 25 an der Anschlussstelle Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Allermöher Deich - über das Flurstück 3075 - über das Flurstück 6925 - über das Flurstück 3073 - Nordostgrenze des Flurstücks 3073 - über das Flurstück 4580 (Allermöher Pumpwerksgraben) - über das Flurstück 3073 - Südwestgrenze des Flurstücks 3073 - Südost-, Südwest- und Südostgrenzen des Flurstücks 6925 der Gemarkung Allermöhe.
Der Bebauungsplan Altengamme 10 für den Geltungsbereich der Schule in Altengamme (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 605) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Altengammer Elbdeich - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2779, Westgrenzen der Flurstücke 996 bis 1000, West- und Nordgrenze des Flurstücks 470 - Nordgrenzen der Flurstücke 959 (Kirchenstegel), 1115, 2223, 2222, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2221 der Gemarkung Altengamme.
Der Bebauungsplan Altengamme 8/Neuengamme 10 für den Geltungsbereich beidseits entlang der Straßen Neuengammer Hausdeich und Altengammer Hausdeich vom Graben westlich von Altengammer Hausdeich 94 bis zum Hauptgraben an der Dove-Elbe auf der Höhe östlich von Altengammer Hausdeich 40 (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 605 und 606) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenzen der Flurstücke 2454, 3002, 2456 und 180, Ostgrenze des Flurstücks 182, Nordgrenze des Flurstücks 2803, über das Flurstück 2803, Westgrenze des Flurstücks 2464, über das Flurstück 2464, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2465, Nordgrenzen der Flurstücke 2465 und 2466, über das Flurstück 1638, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2805, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2474,
über das Flurstück 2883, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2824, Ostgrenze des Flurstücks 2823 der Gemarkung Altengamme - über den Altengammer Hausdeich - Ostgrenze des Flurstücks 2484 der Gemarkung Altengamme - über die Dove-Elbe - Ostgrenze des Flurstücks 899 der Gemarkung Neuengamme - über den Neuengammer Hausdeich - Ostgrenzen der Flurstücke 4738 und 3535, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 3535, über die Flurstücke 3534, 1360 und 1074, Westgrenze der Flurstücke 1074 und 790, über die Flurstücke 789 und 779, Südgrenzen der Flurstücke 779, 4676, 3591 und 3371, über das Flurstück 776, Westgrenze der Flurstücke 776 und 3371, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3257 der Gemarkung Neuengamme - Neuengammer Hausdeich - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3023 der Gemarkung Neuengamme - Dove- Elbe - Westgrenze der Flurstücke 2459, 2462, und 2463 der Gemarkung Altengamme - über den Altengammer Hausdeich - Westgrenze des Flurstücks 2454 der Gemarkung Altengamme.
Der Bebauungsplan Altengamme 9/Neuengamme 11 für den Geltungsbereich beidseits entlang der Straßen Neuengammer Hausdeich und Altengammer Hausdeich vom Hauptgraben an der Dove Elbe auf der Höhe westlich von Altengammer Hausdeich 38 bis zur alten Deichanlage vor der Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 605 und 606) wird festgestellt.
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:
Nordgrenzen der Flurstücke 2785 und 2719, über das Flurstück 2771, Nordgrenzen der Flurstücke 2486 und 2487, Ostgrenze des Flurstücks 2487, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2490, über das Flurstück 431, Nordgrenzen der Flurstücke 2492, 2493, 437, 721, 860 und 861, über die Flurstücke 441, 442 und 2495 (Altengammer Marschenbahn), Ostgrenze des Flurstücks 1317, über das Flurstück 2268, Nordgrenze des Flurstücks 2134, über das Flurstück 2134, Ostgrenzen der Flurstücke 2134 und 2267 der Gemarkung Altengamme - Altengammer Elbdeich - Ostgrenze des Flurstücks 2132 (Neuengammer Hausdeich), über das Flurstück 4782, Südgrenzen der Flurstücke 930, 1771, 1181, 1204, 1869, 4577, 1216, 924, 2392 und 2905, über das Flurstück 909, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2199, Südgrenze des Flurstücks 2195 (Neuengammer Marschenbahn), über das Flurstück 2195, Westgrenzen der Flurstücke 2961, 1188 und 3934, über das Flurstück 801 (Neuengammer Hausdeich), Westgrenze des Flurstücks 4654, über das Flurstück 4596 (Dove-Elbe) der Gemarkung Neuengamme - über das Flurstück 981 (Dove-Elbe), Westgrenze des Flurstücks 2483, über das Flurstück 2451 (Altengammer Hausdeich), Westgrenzen der Flurstücke 2784 und 2785 der Gemarkung Altengamme.
Der Bebauungsplan Bergedorf 10 für das Plangebiet August-Bebel-Straße - An der Sternwarte - Gojenbergsweg - Justus-Brinckmann-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 101 für den Geltungsbereich zwischen dem Gojenbergsweg und der Justus-Brinckmann- Straße östlich des ehemaligen Krankenhauses Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch den Gojenbergsweg, im Westen, Süden und Osten durch die Justus-Brinckmann-Straße.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 102 für den Geltungsbereich zwischen der Kurt-A.-Körber-Chaussee im Norden, dem Sander Damm im Osten, der Bahntrasse Berlin-Hamburg im Süden und den östlich der ehemaligen Gaswerkfläche liegenden Flächen im Westen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Kurt-A.-Körber-Chaussee - Sander Damm - Südgrenze des Flurstücks 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 7419 - über das Flurstück 7419 - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 7419 - Nordgrenze des Flurstücks 7418 - Westgrenze des Flurstücks 7417 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze des Flurstücks 4500 - über das Flurstück 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 4500 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 104/Curslack 19 für den Geltungsbereich nördlich der Bundesautobahn A 25 zwischen Schleusengraben und der Straße Curslacker Neuer Deich (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 603 und 604) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Curslacker Neuer Deich - Südwestgrenzen der Flurstücke 4777 und 4775 der Gemarkung Bergedorf, Südwestgrenzen der
Flurstücke 2191 und 2196, über das Flurstück 930 der Gemarkung Curslack-Schleusengraben - Nordgrenzen der Flurstücke 4851, 4842 und 5030, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4819 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 107 für den Geltungsbereich nördlich des Gojenbergswegs zwischen den Hausnummern 11 und 27/27a/27b (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Gojenbergsweg - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstückes 5859, Ostgrenze des Flurstückes 1445 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 110 für den Geltungsbereich zwischen dem Weidenbaumsweg, dem Sander Damm und dem Schleusengraben (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 102) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenzen der Flurstücke 5487, 5628 und 5302, - Schleusengraben - Südgrenze des Flurstücks 5331, Westgrenze des Flurstücks 437 (Weidenbaumsweg), über das Flurstück 4057 (Dusiplatz), Westgrenze des Flurstücks 437 der Gemarkung Bergedorf (Weidenbaumsweg).
Der Bebauungsplan Bergedorf 13 für das Plangebiet Schlebuschweg - Duwockskamp - Pfingstberg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2448 und Nordgrenze des Flurstücks 3630 der Gemarkung Bergedorf - Hulbepark - Nordgrenzen der Flurstücke 3595, 343, 344, 3757, 3763, 2634, 1917 und 3834 der Gemarkung Bergedorf - Landesgrenze - Doktorberg - Südgrenzen der Flurstücke 2475 und 2496 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 14 für das Plangebiet Ernst-Henning-Straße - Wentorfer Straße - Pfingstberg - Doktorberg - Mitte des Flurstücks 1984 der Gemarkung Bergedorf - Landesgrenze - Glindersweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 15 für das Plangebiet Lamprechtstraße - Am Baum - Schlebuschweg - Nordgrenzen der Flurstücke 2141 und 2301 der Gemarkung Bergedorf - Pfingstberg - Wentorfer Straße - Ernst-Henning-Straße - Glindersweg - Saarstraße - Schulenbrooksweg - Möllers Kamp - Wentorfer Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 16/Lohbrügge 31 für den Geltungsbereich Nordgrenze der Bille - Westgrenze des Flurstücks 684 der Gemarkung Lohbrügge - Billwerder Straße - Bergedorfer Straße - Kampchaussee - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4500, Südgrenzen der Flurstücke 366 und 4034, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4180, Südgrenzen der Flurstücke 4178, 4176, 360, 2623, 359 und 4460, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 357, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4555, Westgrenzen der Flurstücke 4508 und 3556 der Gemarkung Bergedorf - Kampbille (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 601 und 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 19 für das Plangebiet Justus-Brinckmann-Straße - Glindersweg - Landesgrenze - Ostgrenze des Flurstücks 1279 der Gemarkung Bergedorf - August-Bebel-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 2 für das Plangebiet August-Bebel-Straße - Ernst-Henning-Straße - Gojenbergsweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 27 für den Geltungsbereich Serrahnstraße - Alte Holstenstraße - Vieriandenstraße - Bergedorfer Straße - Schleusengraben - Stuhlrohrstraße - Weidenbaumsweg - Bergedorfer Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 29 für den Geltungsbereich Brookdeich - Brookwetterung - über das Flurstück 1699 der Gemarkung Bergedorf - An der Pollhofsbrücke - Nordgrenze der Bahnanlagen - Westgrenzen der Flurstücke 3969, 4341 und 3764 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 176) werden folgende Vorschriften angefügt:
"4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße mit Ausnahme des Flurstücks 4009 sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
5. Kerngebiete, in denen die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, werden als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt.
In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
§ 2 Nummer 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (HmbGVBl. S. 176), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), erhält folgende Fassung:
"4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße sowie in den Kern- und Mischgebieten südlich der Bergedorfer Straße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."
Der Bebauungsplan Bergedorf 35 für den Geltungsbereich Sachsentor - Mohnhof - Hassestraße - Rektor-Ritter-Straße - Neuer Weg - Bergedorfer Straße - über die Flurstücke 4008, 635 und 714 der Gemarkung Bergedorf - Hinterm Graben (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 37 für den Geltungsbereich Oberer Landweg-Kampchaussee-Kampbille-Ostgrenze der Gemarkung Billwerder-Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 39 für den Geltungsbereich Billwerder Billdeich - Ladenbeker Furtweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2043 der Gemarkung Billwerder - Ladenbeker Furtweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2032 und 2035, über die Flurstücke 381 und 295 zur nord- und südöstlichen Grenze des Flurstücks 2091 der Gemarkung Billwerder - Ladenbeker Furtweg - Oberer Landweg - Nordgrenze der Bahnanlagen - von der Westgrenze des Flurstücks 213 über das Flurstück 2010 zur Westgrenze des Flurstücks 2132, Westgrenzen der Flurstücke 2125 und 2038 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 4 für das Plangebiet Schlebuschweg-Von-Anckeln-Straße-Daniel-Hinsche-Straße-Westgrenze des Flurstücks 2241 sowie Nordgrenze des Flurstücks 108 der Gemarkung Bergedorf-Bille-Landesgrenze-Südgrenzen der Flurstücke 149 und 3728 der Gemarkung Bergedorf-Hulbepark-Süd-und Westgrenze des Flurstücks 3596 sowie Südgrenze des Flurstücks 2453 der Gemarkung Bergedorf-Pfingstberg-Duwockskamp (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert:
1.Die Einleitung erhält folgende Fassung:
"Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:".
2.Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1.
3.Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt:
"2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
§ 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 12. Januar 1970 (HmbGVBl. S. 5), geändert am 20. Dezember 1988 (HmbGVBl. S. 310), erhält folgende Fassung:
"2. In den Kerngebieten sind geld- beziehungsweise glücks-spielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."
Der Bebauungsplan Bergedorf 40 für den Geltungsbereich Vieriandenstraße - Wiebekingweg - Bergedorfer Markt - Sachsentor - Hinterm Graben - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 714, über das Flurstück 635, Ostgrenzen der Flurstücke 759 und 758, Südgrenzen der Flurstücke 757, 756, 755, 753, 751 und 734 der Gemarkung Bergedorf - Bergedorfer Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 41 für den Geltungsbereich Neuer Weg-Brookdeich-von der Ostgrenze des Flurstücks 3117 über das Flurstück 3990 zur Ostgrenze des Flurstücks 3968 der Gemarkung Bergedorf-Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 42 vom 21. April 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 159) werden folgende Vorschriften angefügt:
"3. Im Kerngebiet zwischen der Straße Sachsentor und der Bergedorfer Schloßstraße von der Westgrenze des Flurstücks 572 bis zur Ostgrenze des Flurstücks 543 (neu: 4535) der Gemarkung Bergedorf sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
4. Das in Nummer 3 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
Der Bebauungsplan Bergedorf 42 für den Geltungsbereich Sachsentor - Kaiser-Wilhelm-Platz - Vinhagenweg - Chrysanderstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 45 für den Geltungsbereich Hermann-Distel-Straße - Dreieichenweg - Elisabeth-Thomann-Weg - Reinbeker Weg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 47 / Curslack 4 / Altengamme 4 für den Geltungsbereich Ortsumgehung Bergedorf zwischen dem westlich der Straße Pollhof belegenen Flurstück 3056 der Gemarkung Bergedorf und der Landesgrenze über die Flurstücke 3056, 3066 (Pollhof), 3059,2953 (Lampenland), 3892, 3742, 3261, 2957, 3837, 2954 (Boldtstraße), 3282 bis 3284, 2968, 2966, 3631, 3189 bis 3191, 3194, 3195, 3439, 3200, 3202, 3204, 3207, 3607, 3606 und 3209 der Gemarkung Bergedorf, 381 (Curslacker Heerweg), 131, 1682, 1452, 641, 133, 139, 140, 711, 839, 1118, 1635, 1636, 1580, 1619, 1678, 1618, 794, 147, 1587, 1661, 1591, 1590, 152, 153 sowie 196, 181 und 46 (Brookdeich), 1622, 187 und 1623 der Gemarkung Curslack, 2291, 3628 (Speckenweg), 2323, 3866, 2292 und 2325 der Gemarkung Bergedorf, 576, 1636, 980, 978, 977, 18, 1093 (Horster Damm), 1798, 1 bis 3, 6, 8, 9, 11, 13, 14, 16, 27, 1636 und 28 der Gemarkung Altengamme (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 603, 604 und 605) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 48/Allermöhe 20 für den Geltungsbereich Randersweide-Weidenbaumsweg-über das Flurstück 4195 der Gemarkung Bergedorf-Schleusengraben-Neuer Schleusengraben-Krapphofschleuse-Schleusendamm (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 610) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 49 für den Geltungsbereich Billwerder Billdeich - Ladenbeker Furtweg - Billwerder Billdeich - Ostgrenze des Flurstücks 2094, Ostgrenze des Flurstücks 2035, über das Flurstück 2035 der Gemarkung Billwerder - Ladenbeker Furtweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 61 / Allermöhe 23 / Billwerder 19 für den Geltungsbereich Nettelnburger Landweg - über das Flurstück 269 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 953 und 41, Nordgrenze des Flurstücks 41, über die Flurstücke 283 (Oberer Landweg) und 350, Nordgrenze des Flurstücks 25 (Wehrdeich), über das Flurstück 25, Ostgrenze des Flurstücks 2698, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 436 der Gemarkung Billwerder-Oberer Landweg-Südgrenze des Flurstücks 400, über das Flurstück 2118 der Gemarkung Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 610 und 611) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 65 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße - Neuer Weg - Rektor-Ritter-Straße - Vieriandenstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 66 für den Geltungsbereich Kampchaussee - Bergedorfer Straße - Südostgrenzen der Flurstücke 4166, 4167, 1284, 396 und 1890 der Gemarkung Bergedorf - über den Weidenbaumsweg - Stuhlrohrstraße - Schleusengraben - Nordgrenze des Flurstücks 2330 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich - Südgrenzen der Flurstücke 4137 und 1704 der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - über das Flurstück 4195 der Gemarkung Bergedorf - Weidenbaumsweg - Südgrenze des Flurstücks 383, über die Flurstücke 383 und 377, Nordgrenze des Flurstücks 377, Westgrenze des Flurstücks 4501 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 67 / Lohbrügge 70 für den Geltungsbereich Ladenbeker Furtweg - Krusestraße - Ladenbeker Weg - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 3689, über das Flurstück 3689 der Gemarkung Lohbrügge - über die Flurstücke 238 (Bille) und 2612 der Gemarkung Billwerder - Billwerder Billdeich (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 601 und 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 68 (4 Blätter) für den Geltungsbereich Wehrdeich-Billgrabendeich-Nordgrenzen der Flurstücke 939, 935 und 1829 der Gemarkung Billwerder-Randersweide-Gemarkungsgrenze Allermöhe/Billwerder-Achter de Kark Südgrenze des Flurstücks 437 der Gemarkung Billwerder-Oberer Landweg, Nordgrenze des Flurstücks 316, Westgrenze des Flurstücks 2223 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf. Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 69 für den Geltungsbereich Schleusengraben - Bergedorfer Straße - Vieriandenstraße - Südgrenze des Flurstücks 2010 (Brookwetterung) der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 7 für das Plangebiet Möllerskamp-Schulenbrooksweg-Saarstraße-Glindersweg-Ernst - Henning - Straße-August - Bebel - Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 71 für den Geltungsbereich Soltaustraße - Arnoldistieg - Holtenklinker Straße - Westgrenze des Flurstücks 1481 der Gemarkung Bergedorf - Gojenbergsweg Ostgrenze des Flurstücks 1484 der Gemarkung Bergedorf - Justus-Brinckmann-Straße - Hermann-Löns-Höhe - Südgrenze des Flurstücks 4345 der Gemarkung Bergedorf - Holtenklinker Straße - An der Pollhofsbrücke - über das Flurstück 1699, Nordgrenze des Flurstücks 3086 (Brookwetterung) der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 73 für den Geltungsbereich östlich der Straße Pollhof zwischen der Bundesautobahn A25 und der Straße Achterschlag (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Pollhof-Bundesautobahn A25-Ostgrenzen der Flurstücke 4683, 4682, 2956, 3775, 3281 bis 3277, 4121, 3276, 3273 bis 3262, 3229 bis 3225, 3222 bis 3224 der Gemarkung Bergedorf-Achterschlag.
Der Bebauungsplan Bergedorf 75 für den Geltungsbereich zwischen Bergedorfer Schloßstraße/Sachsentor und Chrysanderstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bergedorfer Schloßstraße - Nordgrenze des Flurstücks 2500 der Gemarkung Bergedorf - Chrysanderstraße - Mohnhof - Sachsentor - Nordwestgrenze des Flurstücks 4536 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 77 für den Geltungsbereich östlich Curslacker Neuer Deich/südlich Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenze des Flurstücks 5199, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5013, Südgrenze des Flurstücks 5012 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich.
Der Bebauungsplan Bergedorf 8 für das Plangebiet Ernst-Henning-Straße-Glindersweg-Justus-Brinckmann- Straße- August-Bebel-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 80 für den Geltungsbereich Vieriandenstraße - Bergedorfer Schloßstraße - Bergedorfer Markt - Hinterm Graben (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Vieriandenstraße - Alte Holstenstraße - Bergedorfer Schloßstraße - Südostgrenze des Flurstücks 569 der Gemarkung Bergedorf- Sachsentor - Bergedorfer Markt - Ostgrenze des Flurstücks 4073 der Gemarkung Bergedorf - Hinterm Graben - Wiebekingweg - Südgrenze des Flurstücks 656 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 81 für den Geltungsbereich nördlich der Rothenhauschaussee zwischen Curslacker Heerweg und der Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rothenhauschaussee - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3785, Nordgrenzen der Flurstücke 4096, 2854, 5704, 2856, 2857, 2858, 2859, 5882, Ostgrenze des Flurstücks 5882, Nordgrenzen der Flurstücke 5349 und 5350, über das Flurstück 4472, Nordgrenzen der Flurstücke 2862, 5821, 5822, über das Flurstück 1506, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5873, Nordgrenzen der Flurstücke 5348, 2866, 4520, 4521, 5367 und 2869, über das Flurstück 1506, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3362, Nordgrenzen der Flurstücke 3440, 3441, 3442, 3443 und 3444, Nordwestgrenzen der Flurstücke 3729 und 4106, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4106, über das Flurstück 1758, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3692, Ostgrenze des Flurstücks 5699, über das Flurstück 1758, Nordgrenzen der Flurstücke 3691, 4194, 4082, 4083 und 3683, über das Flurstück 1758 der Gemarkung Bergedorf - Landesgrenze.
Der Bebauungsplan Bergedorf 82 für den Geltungsbereich südlich des S-Bahn-Haltepunkts Nettelnburg (Bezirk Bergedorf Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rahel-Varnhagen-Weg - über das Flurstück 41 (Bahnanlagen) der Gemarkung Billwerder - Oberer Landweg - über die Flurstücke 1823 bis 1828, 278 und 303 der Gemarkung Billwerder - Nettelnburger Landweg - Rahel-Varnhagen-Weg - Ostgrenze des Flurstücks 4328 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4329 der Gemarkung Allermöhe - Ebner-Eschenbach-Weg.
Der Bebauungsplan Bergedorf 84 für den Geltungsbereich nördlich Mohnhof/östlich Am Brink (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Mohnhof - Chrysanderstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 605, 606, 608, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 609 der Gemarkung Bergedorf - Wentorfer Straße - Schulenbrooksweg - über das Flurstück 367 der Gemarkung Bergedorf - August-Bebel-Straße - Holtenklinker Straße - Am Brink.
Der Bebauungsplan Bergedorf 85 für den Geltungsbereich nördlich S-Bahn-Haltepunkt Nettelnburg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Friedrich-Frank-Bogen - Ladenbeker Furtweg - Westgrenzen der Flurstücke 2872, 295, 381 und 361 der Gemarkung Billwerder - Billwerder Billdeich - Oberer Landweg - Südgrenzen der Flurstücke 2415, 2358, 2365 und 2372 (Friedrich-Frank-Bogen) der Gemarkung Billwerder.
Der Bebauungsplan Bergedorf 86 für den Geltungsbereich Alte Holstenstraße/Serrahn/Am Bahnhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Am Bahnhof-über das Flurstück 193 der Gemarkung Bergedorf (Bahnanlagen) - Alte Holstenstraße-Nordwest - und Nordostgrenzen der Flurstücke 5379 und 219 der Gemarkung Bergedorf - Reetwerder - Nordostgrenzen der Flurstücke 220, 226 und 2031 der Gemarkung Bergedorf - Ernst-Mantius-Straße - Nordostgrenze des Flurstücks 225 der Gemarkung Bergedorf - Bille - Alte Holstenstraße - Südostgrenze des Flurstücks 490 der Gemarkung Bergedorf - Serrahn - Serrahnstraße - Weidenbaumsweg.
Der Bebauungsplan Bergedorf 9 für das Plangebiet Ernst-Henning-Straße-August-Bebel-Straße-Justus- Brinckmann-Straße-Gojenbergsweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 92 für das Gebiet nordwestlich der Bille (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Ernst-Mantius-Straße - Reetwerder - Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2235, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 5826, über das Flurstück 3582 (Bille), Südostgrenze des Flurstücks 3582 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 94 für den Geltungsbereich westlich des Serrahns zwischen Bergedorfer Straße, Sander Damm, Bahnanlagen und Alte Holstenstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Sander Damm - Bahnanlagen - Alte Holstenstraße - Weidenbaumsweg - Nordostgrenze des Flurstücks 4585, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 7179, über das Flurstück 5354, Nordostgrenze des Flurstücks 1764, über die Flurstücke 7017 (Serrahnstraße) und 7015 (Serrahn), Ostgrenze des Flurstücks 7015, über das Flurstück 622, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7015 der Gemarkung Bergedorf - Bergedorfer Straße - Weidenbaumsweg - Südgrenze des Flurstücks 7075 (Grabendamm) der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 95 für das Gebiet des ehemaligen Allgemeinen Krankenhauses zwischen dem Gojenbergsweg und der Justus-Brinckmann-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Gojenbergsweg - Justus-Brinckmann-Straße (über die Flurstücke 2515 und 221) - Westgrenzen der Flurstücke 7267 und 7264 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 96 für den Geltungsbereich westlich der Parkanlage ¿Alter Friedhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Gojenbergsweg - über die Flurstücke 1482 und 1481, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1836 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergedorf 97 für den Geltungsbereich westlich des Schleusengrabens zwischen Bergedorfer Straße und Stuhlrohrstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bergedorfer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 477 (Schleusengraben) der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - über das Flurstück 472 (Kampdeich) der Gemarkung Bergedorf - Stuhlrohrstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3849, Westgrenze des Flurstücks 3848, über das Flurstück 5868 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Bergdorf 98 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs westlich des Weidenbaumswegs wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Weidenbaumsweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1160 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7123 - Südwestgrenzen der Flurstücke 7025 und 7023 - Südost- und Westgrenze des Flurstücks 421 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7123 - Nordgrenze des Flurstücks 436 - Nordgrenze des Flurstücks 2035.
Der Bebauungsplan Billwerder 11/Allermöhe 11 für den Geltungsbereich Mittlerer Landweg-über die Flurstücke 336, 333, 332, 330, 329 der Gemarkung Allermöhe - über die Flurstücke 1391, 1854, 1433, 1432, 1434, 1435, 1478 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 611 und 610) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Billwerder 23 für den Geltungsbereich beiderseits der Bundesautobahn (BAB) A1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 3315, über die Flurstücke 3315, 3314, 3315, 3317, 3319, 3321, 1063, 1081 und 1102, Nordostgrenze des Flurstücks 1082, Südostgrenze des Flurstücks 1082, über die Flurstücke 2015 (BAB Al), 2018, 2017, 1121, 1984, 1142, 1159, 1156, 1185, 1200, 1218, 1202, 1231, 1202, 1186, 1159, 1142, 1984, 1143 und 2018, Südwestgrenze des Flurstücks 2018, über das Flurstück 2015 (BAB A1), Südwestgrenze des Flurstücks 1083, über die Flurstücke 1083, 1082, 1102, 1081, 1063, 3321, 3319, 3317 und 3315 der Gemarkung Billwerder.
Der Bebauungsplan Billwerder 26 für den Geltungsbereich östlich der Bundesautobahn (BAB) A 1 und nordöstlich der Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Nördlicher Bahngraben - über die Flurstücke 4389 (alt: 1159), 4392 (alt: 1156), 4396 (alt: 1185), 1184, 4400 (alt: 1200), 4403 (alt: 1218), 1229, 1230, 1251 und 4408 (alt: 1255) der Gemarkung Billwerder.
Der Bebauungsplan Billwerder 5 für den Geltungsbereich Billwerder Billdeich - Nordgrenze des Flurstücks 973 der Gemarkung Billwerder - Bille - Südostgrenze des Flurstücks 2290 der Gemarkung Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Curslack 12 für den Geltungsbereich westlich Curslacker Heerweg, nördlich Rieckweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rieckweg-Westgrenzen der Flurstücke 1686,1807,1806,1808 und 2237, über das Flurstück 2237, Nordgrenze des Flurstücks 1689, über die Flurstücke 2237 und 2223, Nordgrenze des Flurstücks 2236, Westgrenzen der Flurstücke 1833 und 317, über das Flurstück 317, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1833, Nordgrenzen der Flurstücke 1373, 1372, 1371 und 1370, Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 1369, Nordgrenzen der Flurstücke 2612, 2627 und 2628 der Gemarkung Curslack - Curslacker Heerweg - Rieckweg - über das Flurstück 1781 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Curslack 15 für den Geltungsbereich östlich des Curslacker Brückendamms, zwischen Curslacker Deich und Dove-Elbe beiderseits der Straße Auf der Böge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dove-Elbe - Curslacker Brückendamm - Curslacker Neuer Deich - Curslacker Deich - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2330, Ostgrenze des Flurstücks 2885, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2438, Ostgrenzen der Flurstücke 2439, 1062 und 240 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Curslack 16 für den Geltungsbereich zwischen Curslacker Deich und Dove-Elbe im östlichen Bereich der Straße Auf der Böge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Curslacker Deich - Südgrenze des Flurstücks 2668 der Gemarkung Curslack - Dove-Elbe - Westgrenzen der Flurstücke 242 und 1645, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2329 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Curslack 17 für das Gebiet des Ortskerns Curslack (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Foortstegel - Curslacker Deich - Westgrenze des Flurstücks 2799, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1781, Nordgrenze des Flurstücks 844 der Gemarkung Curslack - Curslacker Heerweg - Eggers-Mindt-Brücke - Dove- Elbe.
Der Bebauungsplan Curslack 20 für den Geltungsbereich zwischen dem Curslacker Deich, dem Curslacker Heerweg und der Dove-Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Curslacker Deich - Curslacker Heerweg - Dove-Elbe, Westgrenzen der Flurstücke 3384, 3383 und 3379 der Gemarkung Curslack.
Der Bebauungsplan Curslack 3 für das Plangebiet Curslacker Deich - Odemanns Heck - Dove-Elbe - Westgrenzen der Flurstücke 1504, 411 und 1016 der Gemarkung Curslack (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 604) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 1 für den Geltungsbereich Kirchwerder Landweg zwischen Kirchwerder Elbdeich und Süderquerweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile sowie eines Teils des Flurstücks 1019 der Gemarkung Kirchwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 12 für den Geltungsbereich zwischen Kirchwerder Hausdeich-Riepenburger Schöpfwerksgraben-Kirchwerder Mühlendamm (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 16 für den Geltungsbereich beiderseits der Straße Durchdeich/nördlich des Ortskerns Fünfhausen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Durchdeich-Südgrenze des Flurstücks 6256, über die Flurstücke 5874, 167, 4944, Südgrenzen der Flurstücke 6256 und 4901 (Unterer Warwischer Wasserweg), über die Flurstücke 127 und 81, Nordgrenzen der Flurstücke 4901 und 4942 der
Gemarkung Kirchwerder-Durchdeich-Nordgrenze des Flurstücks 5727, Ostgrenzen der Flurstücke 5727, 5728, 4748, 5729, 5730, 4747, 5366 bis 5368, 5393 bis 5396, über das Flurstück 130, Ostgrenzen der Flurstücke 4094 bis 4090 und 5524, Südgrenzen der Flurstücke 5524 und 4646 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 17/Ochsenwerder 8 für den Geltungsbereich des Ortskerns Fünfhausen (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 607 und 608) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Über das Flurstück 592 der Gemarkung Ochsenwerder (Ochsenwerder Landscheideweg), über das Flurstück 4946, Nord-, West-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 172, Westgrenzen der Flurstücke 3865 und 173, über die Flurstücke 173 und 1745, Westgrenzen der Flurstücke 5526 und 8546 (Lauweg), über das Flurstück 8546, Westgrenzen der Flur
stücke 1976, 1748 (Nördlicher Ochsenwerder Sammelgraben) und 2610 (Nördlicher Ochsenwerder Sammelgraben), über die Flurstücke 2610, 126 und 127, Nordgrenze der Flurstücke 7937, 167, 7935 und 5921 (Sandbrack), Ostgrenze des Flurstücks 5921 (Sandbrack) über das Flurstück 8612 (Durchdeich), Westgrenzen der Flurstücke 9659, 9660 und 9644, über die Flurstücke 9644, 9662, 9646, 9112 und 9111, Ostgrenzen der Flurstücke 9111, 4035, 4197, 4701,4702, 4709, 7891 und 9516, über die Flurstücke 101, 3775, 9636, 9639 und 9638, Nordgrenze des Flurstücks 2609, über die Flurstücke 4186, 4119, 193 und 7511, Westgrenze des Flurstücks 8220, über das Flurstück 8220, Ostgrenze des Flurstücks 8220, über die Flurstücke 8552 und 6569, Ostgrenze des Flurstücks 6569, über das Flurstück 2518 (Fersenweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5411, über das Flurstück 8459, Südgrenze des Flurstücks 8460, über die Flurstücke 5475 und 8410, Südgrenzen der Flurstücke 8359, 8358, 8357, 8356, 8354, 8353, 8352 und 8351, über das Flurstück 8410, Ost-, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 6485, über das Flurstück 8743, Ostgrenzen der Flurstücke 7222, 7344 (Freegen), 7227 bis 7229, Nordgrenze des Flurstücks 8831, Ostgrenzen der Flurstücke 8831 bis 8836, Südgrenze des Flurstücks 8836, über das Flurstück 9068, Ostgrenze des Flurstücks 5857, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5858, Ostgrenzen der Flurstücke 9069 bis 9072, Südgrenze des Flurstücks 9072, über das Flurstück 2514 (Süderquerweg), Südgrenze des Flurstücks 5572, Westgrenzen der Flurstücke 5572 und 5561, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 9618, Südgrenzen der Flurstücke 8728, 8972, 8976, 8940, 8544, 9153 und 8222, Ostgrenzen der Flurstücke 7743 und 7744, Südgrenze des Flurstücks 7744, Ostgrenze des Flurstücks 4681, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5455, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8696, Ostgrenzen der Flurstücke 8697, 8620, 6623, 5386 und 5385, Südostgrenzen der Flurstücke 5384, 9565 und 9566, Südwestgrenze des Flurstücks 9566, über das Flurstück 182 (Durchdeich) der Gemarkung Kirchwerder - Südwestgrenzen der Flurstücke 2151 und 2609, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2609, 2608, 2607, 2606, 2605, 2604, 3619 und 3981, Südgrenzen der Flurstücke 2132 und 2119 (Südlicher Ochsenwerder Sammelgraben), über das Flurstück 2119, Nordwestgrenze des Flurstücks 2119 (Fünfhausener Schöpfwerksgraben), Südwestgrenzen der Flurstücke 2649 und 2116, Nordwestgrenze des Flurstücks 2116 der Gemarkung Ochsenwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 18/Ochsenwerder 9 für den Geltungsbereich westlich der Gartenbauversuchsanstalt Fünfhausen, nördlich Ochsenwerder Landscheideweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 607 und 608) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Ochsenwerder Landscheideweg-Westgrenzen der Flurstücke 5401 und 124, über die Flurstücke 4104 und 2610, Nordgrenze des Flurstücks 2610, über die Flurstücke 2610 und 4104, Ostgrenzen der Flurstücke 5626 und 5667 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 19 für den Geltungsbereich des Ortskerns Kirchwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kirchenheerweg - Heinrich-Stubbe-Weg - Gose-Elbe - über die Flurstücke 7999 und 1308 (Kirchwerder Hausdeich), Südostgrenzen der Flurstücke 8001, 5654 bis 5650, 1175, 5758 bis 5756, 1176, über das Flurstück 1176, Südwestgrenzen der Flurstücke 4988 bis 4992, 5900 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 20 für das Gebiet der östlichen Heinrich-Osterath-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Gose-Elbe - Kirchwerder Landweg - Südwest- und Nord-westgrenze des Flurstücks 5404, Südwestgrenze des Flurstücks 1744, über die Flurstücke 6674 und 1769, Südost- und Südwestgrenzen der Flurstücke 6673 und 6672, Südwestgrenzen der Flurstücke 397, 6669, 7051, 7054 und 400, über die Flurstücke 7053 (Seefelder Schöpfwerksgraben), 4503 und 8642, Südwestgrenzen der Flurstücke 8641 und 4844, über die Flurstücke 1506, 2478, 6454, 387, 384 und 264, Südwestgrenzen der Flurstücke 6282, 90 und 9060, über das Flurstück 9060, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7950, Südwestgrenze des Flurstücks 256, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 6069, Nordwestgrenze des Flurstücks 6278, über das Flurstück 651 (Heinrich-Osterath-Straße), Nordwestgrenze des Flurstücks 6286 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 21 für das Gebiet der mittleren Heinrich-Osterath-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Gose-Elbe - Südostgrenze des Flurstücks 6286, über das Flurstück 651 (Heinrich-Osterath-Straße), Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 6276, Südwest- und Nord-westgrenze des Flurstücks 6275, Südwestgrenzen der Flurstücke 6360 und 2343, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 6366, Südwestgrenzen der Flurstücke 6367 und 229, über die Flurstücke 4612, 228, 227 und 4636, Nordwestgrenze des Flurstücks 4636, über die Flurstücke 209 und 208, Südwestgrenzen der Flurstücke 6691, 5801, 5802 und 7157, über die Flurstücke 8401, 202 und 201, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 6817, Südwestgrenzen der Flurstücke 6059, 6819, 6816, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 6824, Südwestgrenzen der Flur-stücke 8633 und 1752, Südostgrenze des Flurstücks 7652, über das Flurstück 7652, Südwestgrenze des Flurstücks 6886, Südostgrenze des Flurstücks 7944, über die Flurstücke 7944 und 101, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 7378, Südwest- und Südostgrenze des Flurstücks 7016, Südwestgrenze des Flurstücks 95, über das Flurstück 1996, Südwest-, Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1996, Westgrenze des Flurstücks 7013 der Gemarkung Kirchwerder - Heinrich-Osterath-Straße - Westgrenze des Flurstücks 7012 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 22 für das Gebiet der mittleren Heinrich-Osterath-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordwestgrenze des Flurstücks 7449, über das Flurstück 6611 (Heinrich-Osterath-Straße), Nordwestgrenze des Flurstücks 6603 der Gemarkung Kirchwerder - Gose-Elbe - Ostgrenze des Flurstücks 6850 der Gemarkung Kirchwerder -Heinrich-Osterath-Straße - Südost- und Südgrenzen des Flurstücks 7120, Südostgrenze des Flurstücks 7931, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 8562, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 8563 der Gemarkung Kirchwerder - Durchdeich - Südwestgrenzen der Flurstücke 85, 6856 und 4592, Nordwestgrenze des Flurstücks 4592, über das Flurstück 81, Südwestgrenzen der Flurstücke 6990 und 6988, Süd- und Nordwestgrenze des Flurstücks 6910, über das Flurstück 8977, Südwest- und Südgrenze des Flurstücks 8977, Südostgrenze des Flurstücks 6898, über das Flurstück 6898, Südostgrenze des Flurstücks 6908, über das Flurstück 6908, Nordwestgrenze des Flurstücks 6908, über die Flurstücke 6907 und 6911, Südostgrenzen der Flurstücke 8657 und 8656, über die Flurstücke 8656 und 7703, Südgrenze des Flurstücks 6609, über die Flurstücke 6811, 7491, 6612 und 7449 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 23 für den Geltungsbereich zwischen Kirchenheerweg, Süderquerweg und Zollenspieker Hauptdeich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süderquerweg - Ostgrenze der Flurstücke 5417, 5418 und 2433, Südgrenze der Flurstücke 2433 und 1877, Nordgrenze des Flurstücks 6629 der Gemarkung Kirchwerder - Zollenspieker Hauptdeich - Südgrenze der Flurstücke 5956 und 7867 der Gemarkung Kirchwerder - Kirchenheerweg.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 24 für den Geltungsbereich südlich Kirchwerder Hausdeich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Kirchwerder Hausdeich - Südostgrenzen der Flurstücke 9669, 9533, 9670, Südost-, Südwest-, Nordwest-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 8418, Nordwestgrenzen der Flurstücke 9670 und 7662 der Gemarkung Kirchwerder.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Kirchwerder 25 für den Geltungsbereich östlich Warwischer Hinterdeich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Warwischer Hinterdeich - über das Flurstück 6472, Nord-, Ost-, Nord- und Südostgrenzen des Flurstücks 2055, Südost-und Südwestgrenzen des Flurstücks 6469 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 26 für den Geltungsbereich östlich des Durchdeichs im Bereich von Schule und Sporthalle (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 8612 (Durchdeich), Nordgrenze des Flurstücks 4647 (Nördlicher Kirchwerder Sammelgraben), Westgrenzen der Flurstücke 1686 und 8123, Nordgrenze des Flurstücks 8123, Ostgrenzen der Flurstücke 8123 und 1687, Nordgrenze der Flurstücke 8583, 8584, über die Flurstücke 8584, 4798, Südgrenze des Flurstücks 4798 (Nördlicher Kirchwerder Sammelgraben), Ostgrenze der Flurstücke 8990, 8991, 4652, 4653 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 30/Ochsenwerder 11 für den Geltungsbereich südlich des Nördlichen Ochsenwerder Sammelgrabens sowie westlich des Sandbracks (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 607, 608) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Landscheideweg - Nordwestgrenze des Flurstücks 4769, Südwestgrenze des Flurstücks 8341, Südost- und Südwestgrenzen der Flurstücke 8307, 8306 und 8304, Südwestgrenzen der Flurstücke 8341, 8303, 8302 und 8340, Nordwestgrenze des Flurstücks 8340, Südwestgrenze des Flurstücks 8263, Nordwestgrenzen der Flurstücke 8263 und 8341, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 8546, über das Flurstück 8546, Ostgrenze des Flurstücks 4589, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1745, über die Flurstücke 1745 und 173, Südost- West- und Südgrenze des Flurstücks 4947, über das Flurstück 4946 der Gemarkung Kirchwerder.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 9 für den Geltungsbereich Auf dem Sülzbrack - Süderquerweg - Ostgrenzen der Flurstücke 3917 und 1328, Südgrenzen der Flurstücke 1328 und 4232 der Gemarkung Kirchwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 42) wird folgende Vorschrift angefügt:
"8. In den Kerngebieten zwischen Hein-Möller-Weg-Sander Damm-Lohbrügger Markt-Ludwig-Rosenberg-Ring-sowie südlich des Ludwig-Rosenberg-Ring bis zu den Bahnanlagen beiderseits der Alten Holstenstraße zwischen Arbeitsamt und Finanzamt sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."
§ 2 Nummer 8 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (HmbGVBl. S. 42), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), erhält folgende Fassung:
"8. In den Kerngebieten sind geld- beziehungsweise glücks-spielorientierte Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Die genehmigten Wettbüros bleiben auch weiterhin zulässig; sie dürfen ihre Geschossfläche jeweils um bis zu 10 vom Hundert der genehmigten Geschossfläche erweitern; eine Nutzungsänderung in eine der in Satz 1 genannten Nutzungen ist ausgeschlossen; der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden; die genehmigten Flächen für Schaufenster und Werbung dürfen nicht vergrößert werden."
Der Bebauungsplan Lohbrügge 10 für den Geltungsbereich Lohbrügger Markt - Am Beckerkamp - Nordgrenze des Flurstücks 374, über das Flurstück 373 - Gemarkungsgrenze - über das Flurstück 658, Westgrenze des Flurstücks 657, über das Flurstück 649, Westgrenzen der Flurstücke 652 und 650 der Gemarkung Lohbrügge - Sander Damm (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 11 für das Plangebiet Lohbrügger Kirchstraße - Höperfeld - Ulmenliet - Bergedorfer Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 12 für das Plangebiet Heidkampsredder - Leuschnerstraße - An der Twiete - Lohbrügger Landstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 13 für das Plangebiet Leuschnerstraße - Bornmühlenweg - Bergnerstraße - Nordgrenze des Flurstücks 366, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 363 der Gemarkung Lohbrügge - Bille - Südgrenzen der Flurstücke 380, 396/8, 446, 488/8, 455 und 456 der Gemarkung Lohbrügge - Lohbrügger Markt (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 14 für den Geltungsbereich Heckkatenweg - Billwerder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 685 der Gemarkung Lohbrügge - Gemarkungsgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 16 vom 25. November 1966 (HmbGVBl. S. 251), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 16" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt:
"6. In den in der Anlage schraffierten Bereichen, begrenzt durch die Straßen Höperfeld, Höperstieg, Lohbrügger
Landstraße, Sander Damm und Ohlstücken, sind Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Maßgebend für die Art der baulichen Nutzung ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Der Bebauungsplan Lohbrügge 16 für das Plangebiet Ulmenliet - Höperfeld - Johannes-Rabe-Stieg - Lohbrügger Landstraße - Johann-Meyer-Straße - Schulkoppelweg - Sander Damm - Bergedorfer Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 17 für das Plangebiet Reinbeker Redder - Mendelstraße - Weberade - Lohbrügger Landstraße - Westgrenzen der Flurstücke 689, 690, 688, 687 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 443 der Gemarkung Boberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 18 für das Plangebiet Lohbrügger Kirchstraße - Lohbrügger Landstraße - Johannes-Rabe-Stieg - Höperfeld (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 19 für das Plangebiet Binnenfeidredder-Ostgrenzen der Flurstücke 313 bis 325 der Gemarkung Lohbrügge - Goerdelerstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 327 bis 333 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 334 der Gemarkung Lohbrügge - Stormarnhöhe - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 336 sowie Ostgrenze des Flurstücks 337 der Gemarkung Lohbrügge Habermannstraße - Bornmühlenweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 2 für das Plangebiet Habermannstraße-Westgrenze des Flurstücks 338 und Südgrenze des Flurstücks 335 der Gemarkung Lohbrügge - Stormarnhöhe - Nord- und Westgrenze des Flurstücks 335 der Gemarkung Lohbrügge - Goerdelerstraße - Habermannstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 339 der Gemarkung Lohbrügge - Bornmühlenweg - Landesgrenze - Büle - Westgrenzen der Flurstücke 362 und 361 sowie Südgrenze des Flurstücks 364 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 21 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße - Lohbrügger Landstraße - Richard-Linde-Weg - Dünenweg - Ernst-Finder-Weg - Richard-Linde-Weg - Ladenbeker Furtweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 22 für den Geltungsbereich Höperfeld - Riehlstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1243 sowie Westgrenze des Flurstücks 1324 der Gemarkung Lohbrügge - Richard-Linde-Weg - Lohbrügger Landstraße - Lohbrügger Kirchstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 23 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße - Ladenbeker Furtweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1746, über das Flurstück 1746 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 24 für das Plangebiet An der Twiete - Sanmannreihe - Christinenstraße - Lohbrügger Landstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 29 für den Geltungsbereich Unterberg - Westgrenzen der Flurstücke 85 und 86 der Gemarkung Boberg - Am Langberg - Schulredder - Weidemoor (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 3 für das Plangebiet Binnenfeldredder - Röpraredder - Nordgrenzen der Flurstücke 160, 165 bis 179, 2152, 2170 und 2171, über das Flurstück 2175 zur Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Lohbrügge - Landesgrenze - Binnenfeldredder - Goerdelerstraße - Wassermannweg - über die Flurstücke 2276, 2296 und 2140 der Gemarkung Lohbrügge zum Bornmühlenweg - Westgrenzen der Flurstücke 2136, 342 und 2296 sowie West- und Südgrenze des Flurstücks 341 der Gemarkung Lohbrügge - Habermannstraße - Goerdelerstraße - Westgrenze des Flurstücks 2309 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 32 für das Plangebiet Heckkatenweg - Bergedorfer Straße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1244 der Gemarkung Lohbrügge - Riehlstraße - Höperfeld - Lohbrügger Kirchstraße - Billwerder Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 33 für das Plangebiet Bergedorfer Straße-Ladenbeker Furtweg-Richard-Linde- Weg- Ostgrenzen der Flurstücke 1323 und 1277 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf» Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 35 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße - Am Langberg - Nordgrenze des Flurstücks 317 der Gemarkung Boberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 36 für den Geltungsbereich Krusestraße - Bergedorfer Straße - Heckkatenweg - Ladenbeker Weg - über die Flurstücke 734 bis 736 der Gemarkung Lohbrügge - Ladenbeker Weg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 37 für das Plangebiet Reinbeker Redder-Röpraredder-Südgrenze des Flurstücks 2509 der Gemarkung Lohbrügge - Korachstraße - Westgrenze des Flurstücks 100 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 4 für das Plangebiet Röpraredder - Reinbeker Redder - Landesgrenze - Südgrenze des Flurstücks 159 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 42 / Bergedorf 52 für den Geltungsbereich Auf der Bojewiese - Westgrenze des Flurstücks 363 der Gemarkung Billwerder- West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1929 der Gemarkung Lohbrügge - Moosberg - Ladenbeker Furtweg - Billwerder Billdeich (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 601 und 602) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 43 für den Geltungsbereich Bobzienweg - Habermannstraße - Südwestgrenze des Flurstücks 338 und Südgrenze des Flurstücks 335 der Gemarkung Lohbrügge - Stormarnhöhe - Nordwest- und Westgrenze des Flurstücks 335 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 44 für den Geltungsbereich Röpraredder - Häußlerstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 2350 und 2544, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 156 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 45 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße-Nordgrenzen der Flurstücke 1436 und 2109 der Gemarkung Lohbrügge-Dünenweg-Ostgrenzen der Flurstücke 1754 und 1436 der Gemarkung Lohbrügge- Ladenbeker Furtweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 48 für den Geltungsbereich Ladenbeker Weg - Ostgrenzen der Flurstücke 732 und 733 der Gemarkung Lohbrügge - Bille - über die Flurstücke 737 und 735 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 49 für den Geltungsbereich Reinbeker Redder - Fritz-Lindemann-Weg - über die Flurstücke 2727 und 2747, Ostgrenze des Flurstücks 2671 der Gemarkung Lohbrügge - Schulenburgring - Mendelstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 5 für das Plangebiet Bornbrook - Westgrenzen der Flurstücke 1657 und 1654, Feldweg Flurstück 1659 der Gemarkung Lohbrügge - Beensroaredder - Nordgrenze des Flurstücks 138 der Gemarkung Lohbrügge - Bornmühlenbach - Südgrenze des Flurstücks 138 der Gemarkung Lohbrügge - Leuschnerstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 55 für den Geltungsbereich Lohbrügger Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2131, über das Flurstück 1467, Westgrenze des Flurstücks 1471 der Gemarkung Lohbrügge - Bornbrook - Ostgrenze des Flurstücks 2774, Südgrenzen der Flurstücke 2774 und 2773, über das Flurstück 1471, Ostgrenzen der Flurstücke 1467 und 1468 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 56 für den Geltungsbereich Heckkatenweg - Billwerder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 705, Nordgrenze des Flurstücks 1902, Ostgrenzen der Flurstücke 1902 und 704, Südgrenzen der Flurstücke 704 und 711 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 59 für den Geltungsbereich Steinbeker Hauptstraße - Billstedter Hauptstraße - Nordgrenze der Bergedorfer Straße - Am Langberg - Bergedorfer Straße - Ostgrenze des Flurstücks 270, über das Flurstück 270 der Gemarkung Boberg - Radweg - Südgrenze Radweg - Unterberg - Billstedter Hauptstraße (Bezirk Bergedorr, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 66 für den Geltungsbereich Am Heesen - Am Langberg - über das Flurstück 1072, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 632, Südgrenzen der Flurstücke 631 und 630 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 67 für den Geltungsbereich Fanny-David-Weg - Korachstraße - Leusdinerstraße - Rappoltweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 vom 9. November 1977 (HmbGVBl. S. 354), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 504), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung über die Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 68 wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
2.1 Der bisherige Text wird Nummer 1.
2.2 Es werden folgende Nummern 2 bis 2.5 angefügt:
"2. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt:
2.1 Kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind im Gewerbegebiet unzulässig. Nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der mit "(V)" bezeichneten Fläche zulässig.
2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.
2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit "(B)" bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m2 zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden.
2.4 Im Gewerbegebiet und auf den Versorgungsflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe an der Stätte der Leistung zulässig. Die Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Grundstücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig.
2.5 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)."
Der Bebauungsplan Lohbrügge 68 für den Geltungsbereich Reinbeker Redder-Tienradestieg-Westgrenzen der Flurstücke 70 und 65 der Gemarkung Lohbrügge-Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 7 für das Plangebiet Lohbrügger Landstraße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 1456 sowie Westgrenze des Flurstücks 1457 der Gemarkung Lohbrügge-Bornbrook-Ostgrenzen der Flurstücke 1467 und 1468 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 71 für den Geltungsbereich An der Twiete-West- und Nordgrenze des Flurstücks 3697 der Gemarkung Lohbrügge-Leuschnerstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 72 / Billwerder 16 für den Geltungsbereich Billwerder Billdeich - Westgrenze des Flurstücks 2731 der Gemarkung Billwerder - Bille - Gemarkungsgrenze Billwerder / Boberg - Gemarkungsgrenze Lohbrügge / Boberg - Ostgrenzen der Flurstücke 1963, 1967, 1972, 1977, 1982, 1987, 1992, 1997 und 1998 der Gemarkung Lohbrügge - Moosberg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1928 der Gemarkung Lohbrügge - Gemarkungsgrenze Billwerder / Lohbrügge - Auf der Bojewiese (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 601 und 611) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 73 für den Geltungsbereich Süd-, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 1154 der Gemarkung Lohbrügge - Lohbrügger Kirchstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 74 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße - Ruselerweg - Billwerder Straße - Heckkatenweg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 75 für den Geltungsbereich Sander Damm-Johann-Meyer-Straße-Bahnanlagen- Bergedorfer Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 76 für Teilflächen des Unfallkrankenhauses Boberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergedorfer Straße-Ostgrenze des Flurstücks 1724, über das Flurstück 1727, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1727, über das Flurstück 1658 der Gemarkung Boberg.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 8 für das Plangebiet Weberade-Mendelstraße-Reinbeker Redder-Ostgrenzen der Flurstücke 1662 und 1879, Feldweg Flurstück 1659 und Ostgrenze des Flurstücks 1658 der Gemarkung Lohbrügge- Bornbrook-Mendelstraße-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1455 der Gemarkung Lohbrügge-Ostgrenze des Flurstücks 568 der Gemarkung Boberg-Lohbrügger Landstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 84 für den Geltungsbereich des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bergedorfer Straße-Ost- Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1658, über das Flurstück 1727 und Westgrenze des Flurstücks 1727 der Gemarkung Boberg-Am Langberg.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 86 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Langberg und Unterberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Am Langberg-Ostgrenzen der Flurstücke 59 und 2023 der Gemarkung Boberg-Unterberg-Westgrenzen der Flurstücke 85 und 86 der Gemarkung Boberg.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 87 für das Gebiet zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder und AKN-Bahnlinie sowie der Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Reinbeker Redder - Ostgrenzen der Flurstücke 1744 und 408 der Gemarkung Boberg - Bergedorfer Straße - Nordgrenze des Flurstücks 720, Westgrenze des Flurstücks 338, Nordgrenzen der Flurstücke 338, 310, 348 und 350 der Gemarkung Boberg - Heidhorst - Nordwestgrenze des Flurstücks 354 der Gemarkung Boberg - Landesgrenze - Ostgrenze des Flurstücks 1464 der Gemarkung Boberg.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 9 für das Plangebiet Lohbrügger Landstraße - Christinenstraße - Sanmannreihe - Leuschnerstraße - Lohbrügger Markt - Alte Holstenstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteü 601) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 90 für das Flurstück 2182 und Randbereiche (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Reinbeker Redder - Westgrenze des Flurstücks 2182 - in westlicher, nördlicher und östlicher Richtung über das Flurstück 2915 - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2182 der Gemarkung Boberg.
Der Bebauungsplan Moorfleet 11/Tatenberg 4/Ochsenwerder 10 für den in der Anlage durch eine schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich östlich der Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 608, 612 und 613) wird festgestellt.
Das Gebiet erfasst drei Teilflächen; diese werden wie folgt begrenzt:
1. Billwerder Bucht/Moorfleeter Kanal (Westgrenzen der Flurstücke 1766 und 602, West- und Nordostgrenze des Flurstücks 1788, Südgrenze des Flurstücks 1788, Ostgrenze des Flurstücks 1766 der Gemarkung Moorfleet),
2. Schleusenanlage der Dove-Elbe/Tatenberger Weg (Nordgrenze des Flurstücks 1829, über die Flurstücke 1821 und 1861, Nordgrenze des Flurstücks 1373, über das Flurstück 1821 der Gemarkung Moorfleet-Ostgrenzen der Flurstücke 823 und 647, über das Flurstück 824, Südgrenze des Flurstücks 647, über das Flurstück 647 der Gemarkung Tatenberg-über das Flurstück 1829 der Gemarkung Moorfleet), und
3. Hafen Oortkaten (Flurstück 71 der Gemarkung Overhaken).
Der Bebauungsplan Moorfleet 13 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 1, nördlich der Straße Moorfleeter Hauptdeich zwischen der Bezirksgrenze und der Straße Moorfleeter Deich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Moorfleeter Hauptdeich - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A1- Moorfleeter Deich - Tatenberger Weg - Kneidenweg - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Moorfleet 14 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn (BAB) A1, östlich der BAB A 25 (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Über die Flurstücke 1779 (BAB Al), 1708, 1885 und 1775, Westgrenzen der Flurstücke 1775 und 1648, Nordwestgrenze des Flurstücks 1651, Nordgrenze des Flurstücks 1885 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Moorfleet 15/Billwerder 24/Billbrook 7 für das Gebiet Feldhofe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile
611 und 612 sowie Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 132) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesautobahn A1- Bezirksgrenze - über die Flurstücke 675 (Andreas-Meyer-Straße), 1881 (alt: 1213) und 699, Nordwestgrenze des Flurstücks 1797, über die Flurstücke 1882, 1883 und 1884 (alt: 1213), sowie 1898 (alt: 1798) und 662 (Halskestraße), Westgrenze des Flurstücks 662, über die Flurstücke 662, 1799, 1885 bis 1883 (alt: 1213), 1887 und 1888 (alt: 1796), 1890 (alt: 1214), 1888 und 1889 (alt: 1796), 1905 (alt: 1523), Nordwestgrenze des Flurstücks 1819, Nordgrenze des Flurstücks 1632 der Gemarkung Billbrook - über das Flurstück 3712, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 3710, über das Flurstück 3710 der Gemarkung Billwerder - über die Flurstücke 1358 und 1359 der Gemarkung Billbrook - über das Flurstück 1408 der Gemarkung Moorfleet - über die Flurstücke 2581, 3711, 3710 und 2003, Ostgrenze des Flurstücks 1534 (Feldhofe), über die Flurstücke 1534 und 1876 der Gemarkung Moorfleet - über die Flurstücke 2579, 2575 und 2577 der Gemarkung Billwerder - über das Flurstück 564 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Moorfleet 16 für den Geltungsbereich zwischen Andreas-Meyer-Straße, Brennerhof und Bundesautobahn A 1 wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Brennerhof - Nordostgrenze der Flurstücke 1925, 2341 und 1880, über die Flurstücke 1881, 2036 und 1697 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Moorfleet 17 für eine Fläche südlich Sandwisch, westlich Brennerhof und nördlich des Autobahndreiecks Hamburg-Südost (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Brennerhof - Südgrenze des Flurstücks 1742 - über das Flurstück 1742 - Südgrenze des Flurstücks 1742 - Südost- und Nordwestgrenzen des Flurstücks 1738 - Moorfleeter Kirchenweg - über die Flurstücke 1742, 506, 507, 1870, 1811 und 546 der Gemarkung Moorfleet - Sandwisch.
Der Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 für den Geltungsbereich Feldhofe und Brennerhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 612 und 611) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Brennerhof - Bezirksgrenze - Bundesautobahn Al- über das Flurstück 2631 der Gemarkung Billwerder; über das Flurstück 1885 - Südwestgrenzen der Flurstücke 1885, 1682, 1678, 1675 und 1775; über die Flurstücke 1775,1885 und 1708 der Gemarkung Moorfleet - Bundesautobahn A 1.
Der Bebauungsplan Neuengamme 12 für das Gebiet des mittleren Neuengammer Hausdeiches (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Feldstegel - Neuengammer Hausdeich - Ostgrenze Flurstück 4121 - Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 2610 - Ostgrenzen der Flurstücke 2614 und 2935 - Südgrenze des Flurstücks 2935 - über Heinrich-Stubbe-Weg - Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 2697 - Südwestgrenze des Flurstücks 4888 - über das Flurstück 4630, - Südwestgrenzen der Flurstücke 4699, 4700, 4049 und 4050 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4052 - über das Flurstück 4053 - Westgrenze des Flurstücks 4053 - Südwestgrenze des Flurstücks 4054 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4197 - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4196 - Süd- Ost- und Südgrenze des Flurstücks 455 der Gemarkung Neuengamme.
Der Bebauungsplan Neuengamme 4 für den Geltungsbereich Kirchwerder Landweg zwischen Flurstück 2129 und Neuengammer Hausdeich einschließlich angrenzender Flurstücksteile sowie Teile der Flurstücke 1420 und 1084, Curslacker Brückendamm zwischen Neuengammer Hausdeich und Dove-Elbe einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Neuengamme (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Neuengamme 7 für den Geltungsbereich des Stegelviertels in Neuengamme (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dove-Elbe - Ostgrenzen der Flurstücke 543, 3030, 545, 1384 (Achter de Wisch), 3656, 4237 der Gemarkung Neuengamme -Neuengammer Hausdeich - Westgrenze des Flurstücks 4074 der Gemarkung Neuengamme.
Der Bebauungsplan Neuengamme 8 für den Geltungsbereich Neuengammer Hausdeich Mitte/West (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dove-Elbe - Ostgrenze des Flurstücks 3831 - Ostgrenze des Flurstücks 163 (Neuengammer Hausdeich) - Ostgrenze des Flurstücks 3832 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 229 - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3833 - Südgrenze des Flurstücks 2382 - über das Flurstück 223 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4685 - über das Flurstück 4684 - Südgrenze des Flurstück 209 - über das Flurstück 4381 - Westgrenze des Flurstücks 4381 - über das Flurstück 191 - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3736 - über das Flurstück 2823 (Neuengammer Hausdeich) - Westgrenze des Flurstücks 3739 der Gemarkung Neuengamme.
Der Bebauungsplan Neuengamme 9 für den Geltungsbereich Neuengammer Hausdeich Mitte/Ost (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dove-Elbe - Südgrenze des Flurstücks 3967 der Gemarkung Neuengamme - Neuengammer Hausdeich - Südgrenze des Flurstücks 3978, Ostgrenze des Flurstücks 3979, Südgrenzen der Flurstücke 3979, 3899, 3900 und 2148, Westgrenze des Flurstücks 2148, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3937, Südgrenzen der Flurstücke 3950, 249, 4512, 3955 und 3923, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1142, Westgrenze des Flurstücks 3926 der Gemarkung Neuengamme - Neuengammer Hausdeich - Nordgrenzen der Flurstücke 4452 und 3920 der Gemarkung Neuengamme.
Der Bebauungsplan Ochsenwerder 12 für den Geltungsbereich zwischen Ochsenwerder Landscheideweg und Graumanntwiete (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 608) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Ochsenwerder Landscheideweg - Nordwest-, Südwest- und Nordostgrenzen des Flurstücks 3597, über das Flurstück 3597, Südostgrenze des Flurstücks 3597 der Gemarkung Ochsenwerder.
Der Bebauungsplan Reitbrook 2 für den Geltungsbereich Reitbrooker Hinterdeich - Westgrenzen der Flurstücke 321 und 898, über das Flurstück 865 (Sammelgraben),
Ostgrenze des Flurstücks 729 der Gemarkung Reitbrook - Reitbrooker Hinterdeich - Wulfsbrücke - Gose - Elbe - über das Flurstück 481 der Gemarkung Reitbrook (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 609) wird festgestellt.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Im Rahmen einer Nahversorgungsanalyse wurden die Nahversorgungsangebote in einzelnen Stadtteilen untersucht. Die zugehörigen Daten werden im hier beschriebenen Dienst dargestellt. Thematisch zugehörig sind die unter Verweise dargestellten Dienste "Einzelhandel - übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg" sowie "Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg".
Unter Nahversorgung ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Lebensmittelangebot und Drogerieartikel. Es gibt darüber hinaus eine Reihe ergänzender Funktionen und Angebote, die über den Datensatz „Einzelhandel - Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) - Hamburg“ verfügbar sind.
Analog zur Nahversorgungsanalyse in den Konzepten werden die verschiedenen Typen bzw. Anbieter der Nahversorgung auch hier unterschieden.
• Discounter
Einzelhandelsgeschäft mit einer üblichen Verkaufsfläche unter 1.000 m², dessen Angebot sich auf ein Lebensmittelangebot mit umschlagstarken Artikeln konzentriert.
Beispiele: ALDI, Penny
• Drogeriemarkt
Einzelhandelsgeschäft mit Drogeriewaren über 400m²Verkaufsfläche, insbesondere Gesundheit und Körperpflege.
Beispiele: BUDNI, Rossmann
• SB-Warenhaus
Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein umfangreiches Angebot an sonstigen Sortimenten aufweist.
Beispiele: Marktkauf, Kaufland
• Supermarkt
Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400m² und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und ein begrenztes Angebot an sonstigen Sortimenten führt. Große Supermarkt haben eine Verkaufsfläche zwischen 2.500 m² und 5.000 m² und weisen neben einem Lebensmittelvollsortiment ein umfangreicheres Angebot an sonstigen Sortimenten auf.
Beispiele: REWE, EDEKA
• Wochenmärkte
Wöchentlich regelmäßige Marktveranstaltung, auf der vorwiegend frische Lebensmittel angeboten werden.
• Übrige Lebensmittelanbieter
Überwiegend kleinere Betriebe, die (auch) Lebensmittel anbieten.
Beispiele: Tankstellen, Bäckereien, Kioske
• Übrige nahversorgungsrelevante Anbieter
Überwiegend kleinere Betriebe, die ein nahversorgungsrelevantes Sortiment anbieten.
Beispiele: Apotheken, kleine Supermärkte, Parfümerien, Fachgeschäfte für z.B. Tee, Kaffee, Süßwaren
Erläuterung einzelner Attribute:
Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches.
1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
3. städtebaulich integrierte Lage
4. städtebaulich nicht integrierte Lage
5. Nahversorgungslage
Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können.
1. Fachgeschäft
2. Supermarkt / großer Supermarkt
3. Lebensmitteldiscounter
4. Warenhaus / Kaufhaus
5. SB-Warenhaus
6. Fachmarkt
7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.)
Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt:
Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation (auch Käse‐, Fleisch‐ und Wursttheken), Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Pfandräume (ohne Fläche hinter den Abgabegeräten), Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen.
Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach Zentrenrelevanz wurde die Hamburger Sortimentsliste herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden:
Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente).
Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren.
Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Datensatzbeschreibung „Zentrale Versorgungsbereiche“
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben.
Zentraler Versorgungsbereich:
Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden.
Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien:
Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht.
Nahversorgungslage:
Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie
aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung.
Fachmarktstandort:
Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet
sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und
verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld.
Zentrenfunktionen:
Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen.
Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten.
Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt:
• Zentrenfunktionen - Dienstleistungen
Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars
Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport
Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen
Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen
Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen
Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen.
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie
Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können.
Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor.
Erhebungsstand:
Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'.
In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde
Sortimentsbereiche:
• Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung
• Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf
Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke.
• Bekleidung, Schuhe, Sport
Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe.
• Blumen, zoologischer Bedarf
• Bücher, Schreib- und Spielwaren
Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau.
• Elektrowaren
Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.).
• Gesundheit, Körperpflege
Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren.
• Hausrat, Einrichtung, Möbel
Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör.
• Optik, Hörgeräte
• Sportgeräte und Zubehör
• Teppiche, Bodenbelege, Parkett
• Uhren und Schmuck
• sonstiges Sortiment
Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm.
Erläuterung einzelner Attribute:
Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches.
1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich)
3. städtebaulich integrierte Lage
4. städtebaulich nicht integrierte Lage
5. Nahversorgungslage
Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können.
1. Fachgeschäft
2. Supermarkt / großer Supermarkt
3. Lebensmitteldiscounter
4. Warenhaus / Kaufhaus
5. SB-Warenhaus
6. Fachmarkt
7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.)
Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt:
Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen.
Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden:
Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente).
Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren.
Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Curslack, Ortsteil: 604, Planbezirk: Curslacker Neuer Deich, 2. Bauabschnitt
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Kirchwerder, Ortsteil: 607, Planbezirk: Süderquerweg, 5. Bauabschnitt
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Kirchwerder, Ortsteil: 607, Planbezirk: Süderquerweg, 6. Bauabschnitt
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Curslack, Ortsteil: 604, Planbezirk: Curslacker Neuer Deich, 2. Bauabschnitt
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603, Planbezirk: Haltenklinker Straße, Hausnummer 97-160 und 134-208, Rothenhauschaussee, Hausnummer 1-33 und 2-34
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603, Planbezirk: Rothenhauschaussee, Hausnummer 35-97 und Flurstück 2479-Hausnummer 100
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603, Planbezirk: Rothenhauschaussee, Hausnummer 99-259 und Flurstück 2290-2292
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Kirchwerder, Ortsteil: 607, Planbezirk: Süderquerweg, 6.Bauabschnitt - Durchdeich bis Hausnummer 595
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Lohbrügge, Ortsteil: 601, Planbezirk: Umgehungsstraße Boberg
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Billwerder, Ortsteil: 611, Planbezirk: Alter Landweg
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603,
Planbezirk: Holtenklinker Straße
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603,
Planbezirk: Brookdeich
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 602,
Planbezirk: Sanderstraße
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603,
Planbezirk: Schule Am Brink
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Curslack, Ortsteil: 603, 604,
Planbezirk: Schleusengraben - Curslacker Neuer Deich
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Lohbrügge, Ortsteil: 601,
Planbezirk: Johann-Meyer-Straße, Sander Damm, Schulkoppelweg
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Billwerder, Moorfleet, Ortsteil: 611, 612,
Planbezirk: Verbindungstück Autobahn Bremen - Lübeck (Änderung)
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Lohbrügge, Ortsteil: 601,
Planbezirk: Lohbrügger Landstraße - Reinbeker Redder
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Curslack, Neuengamme, Ortsteil: 604, 606,
Planbezirk: Straßenverbindung
zwischen Heinrich-Stubbeweg
und Curslacker Heerweg
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 602,
Planbezirk: Kampchaussee - Billwerder Billdeich
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Lohbrügge, Bergedorf, Ortsteil: 601, 602,
Planbezirk: Entlastungsstraße Bergedorf
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Altengamme, Ortsteil: 605,
Planbezirk: Horster Damm
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Billwerder, Ortsteil: 611,
Planbezirk: Billwerder Billdeich
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Reitbrook, Ortsteil: 609,
Planbezirk: (Reitbrooker) Vorderdeich
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Lohbrügge, Billwerder, Ortsteil: 601, 611,
Planbezirk: Boberger Furt
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 603,
Planbezirk: Grünzug an der Schulenbrooksbek
von Schulenbrooksweg
bis Ernst-Henning-Straße
Bezirk: Bergedorf, Stadtteil: Bergedorf, Ortsteil: 602,
Planbezirk: Ernst-Mantius-Straße, Hans-Freese-Weg