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Herr Stefan Goën

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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke Dezernat 210 Natura 2000, Monitoring der biologischen Vielfalt Herr Stefan Goën

Goldberger Str. 12b
D-18273 Güstrow
Deutschland

Stefan.Goen@lung.mv-regierung.de
03885/588 64211

Beschreibung

 Organisation der Analyse und Bewertung von Schutzobjekten gem. Anhang I FFH-RL sowie eines landesweiten Monitorings von Schutzobjekten gem. Anhang I FFH-RL ein-schl. Organisation der Kartierung und Aus-wertung der Ergebnisse  Erarbeitung von Fortschreibungen der Stan-dard-Datenbögen von Natura 2000-Gebie-ten sowie der Natura 2000-Gebietsmeldung  Organisation der Fortschreibung des Ver-zeichnisses der gesetzlich geschützten Bio-tope und Geotope gem. § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V, Biotopbestandskontrolle, fachliche Interpretation der Bestandsverän-derungen  Organisation von Kartierungen der bundes-weiten Monitoring-Programme der Biotop- und Vegetationskartierung (z.B. High-Na-ture-Value-Farmland-Monitoring) und lan-desweite Auswertung der Ergebnisse

Verweise

Datenbezüge (9)

Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK), Flächen
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- Grundlage: Color-Infrarot-Luftbilder (CIR-Luftbilder) der landesweiten Befliegung 1991 (1992) - Interpretation durch stereoskopische Betrachtung und Codierung gemäß dem Schlüssel, der in der Publikation "Biotoptypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung in Mecklenburg-Vorpommern, Teil 1: Methodische Grundlagen" (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1995 Heft 1) veröffentlicht ist [1992 - 1995] - Digitalisierung der analogen Zeichenfolien unter Verwendung von ArcInfo - [1993-1996] - Erstellung blattschnittfreier Datenbestand, Plausibilitätsprüfungen [1997-1999] neu 2024: - Anpassung INSPIRE: hinzufügen Geo_UUID
Biotop- und Nutzungstypenkartierung (BNTK), Linien
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- Grundlage: Color-Infrarot-Luftbilder (CIR-Luftbilder) der landesweiten Befliegung 1991 (1992) - Interpretation durch stereoskopische Betrachtung und Codierung gemäß dem Schlüssel, der in der Publikation "Biotoptypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung in Mecklenburg-Vorpommern, Teil 1: Methodische Grundlagen" (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1995 Heft 1) veröffentlicht ist [1992 - 1995] - Digitalisierung der analogen Zeichenfolien unter Verwendung von ArcInfo - [1993-1996] - Erstellung blattschnittfreier Datenbestand, Plausibilitätsprüfungen [1997-1999] neu 2024: - Anpassung INSPIRE: hinzufügen Geo_UUID
Frei verfügbare Ökokonten
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Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).
Kompensations- und Ökokontoverzeichnis M-V
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Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis dient im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Regelung der Erfassung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und -flächen sowie der Verwaltung von Ökokonten in Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 17 (6) und der Ökokontoverordnung M-V § 13 (2) melden die für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben. Paragraph § 3 Nr.2 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V bestimmt das Landesamt als zuständige Stelle. Das Kompensations- und Ökokontoverzeichnis steht den zuständigen Behörden als Web-GIS-Datenbank zur Verfügung. Die Inhalte der erfassten Datenbestände werden über Kartendienste veröffentlicht und sind u. a. im Kartenportal Umwelt verfügbar.
Kompensationsflächen
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Art und Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Kompensationsmaßnahmen und -flächen werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1.3.2011 durch die Eingriff genehmigende Behörde im landesweiten Kompensationsverzeichnis erfasst.
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL mit Angabe des Erhaltungszustandes (Stand: 2021)
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• Landesweite Zusammenfassung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Managementplanung für die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung- kurz: GGB - (ehemals FFH-Gebiete) mit abgeschlossener Managementplanung welche dem LUNG bis 01.02.2022 bereitgestellt wurden • FFH-Managementpläne werden durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirt-schaft und Umwelt M-V (LM) abgeschlossen. • Wald-LRT werden separat durch die Landesforstanstalt (LFoA) erfasst und bewertet und sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes • Das Verfahren zur Kartierung der LRT wird in der „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ beschrieben. • Grundlage der Bewertung ist die FFH-Bewertungsanleitung des Landes M-V • Die Abgrenzung und die Bewertung des Erhaltungszustandes der LRT basiert, ab-hängig vom Zeitpunkt der Planerstellung, auf den Daten der LRT-Kartierung 2013-2015 bzw. auf den Daten der Binnendifferenzierung der LRT. Im Rahmen der Ma-nagementplanung wurden diese Daten überprüft und ggf. angepasst / ergänzt. • Die LRT werden grundsätzlich als räumlich zusammenhängende Teilflächen (Single-part) abgegrenzt; Zulässige Ausnahme: räumlich zusammenhängende Lebensraum-typflächen welche durch die Gebietsgrenze in räumlich getrennte Teilflächen inner-halb des GGB geteilt werden (z.B. bei Fließgewässern) • Für jede im Shape-File erfasst Fläche ist grundsätzlich ein MVBIO-Datensatz (Grund- und Bewertungsbogen) zu führen • Für einige LRT ist eine Fotodokumentation verfügbar • Die PDF-Bögen werden abschließend aus dem Programm MVBIO erstellt • Über den vollständigen GISCODE als Schlüsselfeld kann eine Verbindung zwischen MVBIO-Datenbank, PDF-Bögen, Fotodokumentation und diesem Shapefile hergestellt werden. • Eine Topologische Prüfung ist bei Erstellung des Landesdatensatzes erfolgt -Überlagerungen nicht zulässig, Splitterflächen-Überlagerungen wurden entfernt. (Zu-lässige Ausnahmen: LRT 11xx) Die bei der Arbeit mit diesem Geodatenbestand festgestellten Fehler werden laufend kor-rigiert, bitte jeweiligen Bearbeitungstand beachten
Reptilien 1990-2019 (Rasterdarstellung)
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Rasterdarstellung von Reptilienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes rept_p (Reptilien 1949-2019 (überw. Punktdaten)) • Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape rept_p wurden nicht berücksichtigt; weiterhin wurde pro Jahr, Art und ¼ MTBQ bzw. MTB aggregiert • durch die Aggregation der Beobachtungen nach Jahr, Art und Raster sind detaillierte Angaben von Attributen wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp nicht mehr möglich • das zugrunde liegenden Shape rept_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS), es beinhaltet Daten folgender Herkunft : o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Schlingnatter, Zauneidechse) o Daten aus den Naturparken o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern o Daten aus Zufallsbeobachtungen o weitere Daten verschiedener Herkunft Es handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchungen der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden. Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Reptilien im Kartenportal Umwelt KPU für jedermann und die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe in Rastergenauigkeit erfolgt (¼ MTBQ), für die Glattnatter und die Kreuzotter in Rastergenauigkeit MTB. Die Europäische Sumpfschildkröte wird in diesem Rasterdatenbestand nicht dargestellt.
gesetzlich geschützte Biotope, 1. Durchgang, Gesamtdatensatz (Stand: 2015)
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• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
Ökokontoflächen
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Vorgezogene, realisierte Ausgleichsmaßnahmen nach § 16 BNatSchG, deren Flächenäquivalente für Eingriffe und Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Ökokontoflächen werden in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Ökokontoverordnung von den Unteren Naturschutzbehörden genehmigt und im landesweiten Ökokontoverzeichnis verwaltet.

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