Verweise
Datenbezüge (6)
AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN
Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene.
In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden.
INHALTE
Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in
* Boden
* Klima/Luft
* Grund- und Oberflächenwasser
* Arten und Biotope
* Landschaftserleben/Erholung
* Entwicklung der Kulturlandschaft.
Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen.
Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.
TITEL:
Landschaftsrahmenplanung in Westsachsen [Hrsg.] Regionaler Planungsverband Westsachsen, 1999
INHALT:
- Die Planungsregion im Überblick - Landschaftsrahmenplanung in Westsachsen (Gesetzliche Grundlagen, Planungsansatz, Arbeitsschritte, Wirken der Landschaftsrahmenplanung auf die Schutzgüter, Entwicklungskonzept Landschaft) - Integration der Landschaftsrahmenplanung in die Regionalplanung (z.B.Regionale Grünzüge, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Integration in textliche Ziele und Grundsätze)
TITEL:
REGIONALPLAN WESTSACHSEN 2008
-Teil 1 Festlegungen mit Begründungen
-Teil 2 Umweltbericht
-Teil 3 Zusammenfassende Erklärung
PLANUNGSSTAND:
Regionalplan genehmigt durch das Sächsiche Staatsministerium des Innern am 30.06.2008, verbindlich seit 25.07.2008
AUFGABEN und INHALTE
Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne.
Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung ist er der weiteren Entwicklung anzupassen.
AUFGABEN und INHALTE
Die Regionalplanung dient der Koordinierung, Steuerung und Initiierung regionaler Entwicklungen. Sie hat deshalb die Aufgabe, mit dem Regionalplan einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region Westsachsen zu schaffen, in dem die teilweise konkurrierenden raumbeanspruchenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange im Sinne des Leitbildes einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu einem regionalen Ausgleich gebracht werden. Braunkohlenpläne sind Bestandteile des Regionalplans. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Regionalplanung, durch vielfältige Aktivitäten auf eine Umsetzung regionalplanerischer Ziele und Grundsätze hinzuwirken.
Teilfortschreibung zum Straßenbauvorhaben B 87n
Leipzig (A14) - Landesgrenze Sachsen /Brandenburg
Im Verfahren zum Regionalplan Westsachsen 2008 erwies sich die Berücksichtigung des Straßenbauvorhanbens B 87n auf Grund des Planungsstandes der Fachplanung während der Abwägung als Konfliktpunkt. Eine angenmessene und rechtssichere Integration war mit dem beabsichtigten Inkrafttreten des Regionalplanes sätestens zum 31.07.2008 nicht mehr vereinbar. Aus diesem Grund wurde unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss zum Regionalplan Westsachsen eine Teilfortschreibung zum Straßenbauvorhaben B 87n eingeleitet, dass das Vorhaben B 87n befördert und die speziell auf das Vorhaben bezogenen regionalplanerischen Erfordernisse in weiteren Verfahren berücksichtigt werden können.
Die Teilfortschreibung gilt nur in Verbindung mit dem Regionalplan Westsachsen 2008 und zeigt ausschließlich Änderungen und Ergänzungen in Bezug zu diesem an.
Im Rahmen der Teilfortschreibung erfpolgte eine Strategische Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 SächsUVPG. DEr Uweltbericht ist gesonderter Bestandteil der Begründung.
Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen hat am 8. April 2011 die Satzung über die Teilfortschreibung des Regionalplans Westsachsen zur B 87n beschlossen. Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Sächsischen Staatsministerium des Innern hat mit Bescheid vom 13. September 2011 den genannten Plan unter dem Aktenzeichen 41-3432.72/16 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174) genehmigt.
Publikationen zu speziellen Themen sowie Kartenmaterial und Faltblätter: