Verweise
Datenbezüge (6)
Falls in ihrem Antrag noch Überlappungen von Flächen mit anderen Antragstellern enthalten sind, erhalten Sie noch einmal Gelegenheit, zu diesen Fällen Stellung zu nehmen. Hierzu müssen Sie uns unter Verwendung einer TAN-Nummer, die Ihnen neu zugesendet wird, ein neues Datenpaket mit Ihrer Rückäußerung hochladen. Auch hier kommt wieder das PIN/TAN-Verfahren zur Anwendung. Aus diesem Grund kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Postfach unter der Mailadresse, die Sie im diesjährigen Antrag hinterlegt haben. Bitte schauen Sie auch im Spam Ordner nach. Bei der Anhörung werden nur Überlappungen Ihrer eigenen Antragsschläge mit Schlägen anderer Antragsteller angezeigt.
Ihre Rückäußerung ist innerhalb einer Woche nach Zugang der Mail zu übermitteln.
Falls im Antrag auf Agrarflächenförderung keine Überlappungen von Flächen mit anderen Antragstellern enthalten oder diese bereits geklärt sind, werden Sie lediglich über den aktuellen Bearbeitungsstand zu Ihren Flächen informiert und müssen nichts weiter unternehmen.
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Start der Anhörungsbearbeitung
Um Fehler sehen und beheben zu können, müssen Sie sich erneut im Programm ASdigital anmelden. Dazu benötigen Sie das von Ihnen persönlich festgelegte Passwort. Beim Start der Anwendung wird automatisch die aktuelle Version des Programms ASdigital geladen. Aufgrund von Änderungen an dem Programm AsDigital besteht die Möglichkeit, dass systembedingt eine vollständige Neuinstallation des Programmes erforderlich ist. In diesem Fall müssen Sie beim Anmeldevorgang dann das ursprüngliche Initialpasswort (Buchstaben-Zahlenkombination) verwenden. Download für ASdigital siehe am Ende dieser Seite. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Dokument „Schnelleinstieg ins Antragsprogramm ASdigital“. Mit dem Update des Programms werden die Änderungen aus dem PreCheck, sowie Flächen, die Sie im laufenden Jahr beantragt haben und die sich mit den von anderen Antragstellern/innen beantragten Flächen um mehr als 0,5 Ar überschneiden, vorgetragen. Fehler wegen nicht förderfähiger Flächen werden nicht mehr angezeigt.
Korrektur von Fehlern bei der Anhörung
Die fehlerhaften Flächen sind im Flächenverzeichnis unter dem Reiter „Kontrollergebnis“ einzeln aufgeführt. Es können nur die aufgeführten Flächen geändert werden und nur Änderungen an den Überlappungen/Überschneidungen vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie keine Änderungen an weiteren Flächen sowie Flächenvergrößerungen etc. vor. Diese sind während der Bearbeitung zwar technisch möglich, werden danach aber automatisch nicht berücksichtigt. Im Dokument „Fehlerkorrektur Anhörung“ finden Sie eine Beschreibung, wie Sie bei der Korrektur der Fehler an Ihren Antragsflächen vorgehen. Hier sind auch die Ansprechpersonen aufgeführt, die Sie bei Problemen kontaktieren können.
Korrigierten Antrag versenden
Durch die Korrektur von Antragsschlägen im Rahmen der Anhörung wird ein neuer Antrag erstellt. Den von Ihnen korrigierten Antrag müssen Sie persönlich bestätigen. Dazu benötigen Sie Ihre neue persönliche, 6-stellige TAN-Nummer, die Sie im Rahmen der Anhörung mit einer zweiten E-Mail erhalten haben. Unter Verwendung dieser TAN wird die automatisch erstellte Datenträgerbegleitdatei elektronisch ohne Unterschrift an das Ministerium für Umwelt übermittelt. Nach Versenden der Datenträgerbegleitdatei erhalten Sie eine Rückmeldung per Email, dass Ihre Korrekturdaten bei uns eingegangen sind.
Mit Hilfe der Fernwartungssoftware Fastviewer kann das Supportteam im Umweltministerium Sie bei Problemen mit dem elektronischen Antrag unterstützen.
Die Anträge auf Agrarförderung 2024 können bis zum 15.05.2024 fristgerecht, und bis zum 31.05.2024 verspätet als letztmöglichem Einreichungstermin mit Verspätungsabzügen eingereicht werden. Bis einschließlich 31. Mai können Sie einzelne Flächen oder eine nach der Antragstellung vorgenommene Nutzungsänderung bzw. Änderung der Beihilferegelung bei einzelnen Flächen nachmelden. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt auch zahlungsbegründende Unterlagen, Verträge oder Erklärungen nachreichen oder ändern. Der Antrag kann auch ganz oder teilweise (z.B. einzelne Flächen) schriftlich wieder zurückgenommen werden.
Diese Broschüre dient der allgemeinen Information über die einzuhaltenden anderweitigen
Verpflichtungen und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für
jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften.
Insbesondere Direktzahlungsempfänger und Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen
oder Rodungsprämien im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls
eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen
der anderweitigen Verpflichtungen zu informieren. Entsprechende Informationen werden
über die Rheinische Bauernzeitung und die Homepage des Ministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt.
Auch für Begünstigte bestimmter, in der Regel flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen
Raums sowie von Tierschutzmaßnahmen gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich
der Pflicht, sich über ggf. eintretende Änderungen zu informieren. Besondere
Hinweise für diese Begünstigten sind in Kapitel V dieser Broschüre enthalten.
Folgende Maßnahmen werden im Saarland angeboten:
• Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche
• Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren
• Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland
• Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau
• Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren
• Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen
• Förderung mehrjähriger Stilllegung
• Förderung von artenreichem Grünland
• Streuobstförderung
• Sommerweideprämie
Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2019
1. Dauergrünlandumbruch/Neuansaat an gleicher Stelle (DGL-Umbruch):
Die Antragstellung ist jederzeit über das Formular Antrag Umwandlung Dauergrünland, zu finden unter Dokumente zum Herunterladen, möglich.
Der genehmigte Grünlandumbruch muss bis spätestens zum auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag (15.05.) umgesetzt sein
2. Pfluganzeige:
Pflugeinsätze zum Zurücksetzen des Zählers bei Dauergrünland in der Entstehung (pDGL 1 bis 5) sind innerhalb eines Monats der Zahlstelle anzuzeigen
(Anzeige Pflugeinsatz GoG unter Dokumente zum Herunterladen).
3. Wildschaden:
Anstehende Grünlanderneuerungen wegen Wildschäden sind formlos, schriftlich, mit geeigneten Nachweisen (z. B. standortdatierte Fotos, Kopie der Meldung des Wildschadens bei der Gemeinde) der Zahlstelle anzuzeigen.
Als Dauergrünland werden, entsprechend Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe c) der VO (EU) 2021/2115 Flächen bezeichnet, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzengenutzt werden und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolgedes landwirtschaftlichen Betriebs sind noch gepflügt wurden.
Dauergrünland sind Grundfutterflächen, auf denen über längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur wächst.
Es handelt sich somit um eine auf mindestens 5 Jahre angelegte Vegetationsform (Wiese oder Weide) mit relativ geschlossener Grasnarbe, die von einer Pflanzengemeinschaft aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen gebildet wird.
Grünland wird durch mehr oder weniger regelmäßige Mahd und/oder Beweidung frei von Gehölzen und Wald gehalten.
Passiert dies nicht, handelt es sich um eine Grünlandbrache, auf der über mehr oder weniger lange Zeiträume keine Nutzung stattfindet.
Solche Flächen unterliegen dann natürlichen Sukzessionsprozessen, das heißt über die Zwischenstadien Verbuschung und Sträucherwachstum würde hier mit der Zeit wieder Wald entstehen.
Der Streuobstanbau prägt große Teile der saarländischen Kulturlandschaft, insbesondere in den Gaulandschaften der Flüsse Saar und Blies. Streuobstflächen sind reich strukturierte Biotope, die zahlreichen Vögeln, Insekten, Reptilien und Kleinsäugern einen Lebensraum bieten. Darüber hinaus weisen die saarländischen Streuobstbestände ein umfangreiches Spektrum an selten gewordenen, regionalen und standortangepassten Obstsorten auf. Der Lebensraum Streuobstwiese ist häufig im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen gelegen. Streuobstwiesen stellen mit ihrer Struktur ein vielfältiges Mosaik verschiedener Kleinstlebensräume dar und sind auch aufgrund des extensiven Nutzungscharakters wichtig für viele zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Streuobstwiesen gelten als artenreichste Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Studien gehen von bis zu 5.000 Arten bei Flora und Fauna aus, die hier ihren Lebensraum finden können. Damit tragen die Streuobstwiesen zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen und zur Agrobiodiversität bei.