Verweise
Datenbezüge (4)
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche:
I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
III: Vorbeugung von Waldschäden
Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Der Datensatz enthält die Löschwasserentnahmestellen im Wald des Landes Brandenburg mit Informationen zur Art, Status (geplant, vorhanden), Funktionsfähigkeit, Baujahr sowie weitere technische Angaben.
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg u.a. Zuwendungen zu Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes.
Dafür wurde der Waldschutzplan erstellt, der das gewünschte Netz der förderfähigen, erschließenden Waldwege und Löschwasserentnahmestellen umfasst.
Grundsätzlich sind nur die im Waldschutzplan abgebildeten Strukturen förderfähig. Öffentlich gewidmete Wege sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuständigkeit zur Führung und Aktualisierung des Waldschutzplans obliegt regional den Forstämtern des LFB.
Darstellung der förderfähigen, erschließenden Waldwege im Land Brandenburg. Dabei wird unterschieden zwischen bereits realisierter und noch möglicher Förderung.