Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu internationalen, nationalen und sonstigen Schutzgebieten
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Biosphaerenreservate | 10.491°/53.084° | 13.813°/54.412° |
Naturparke | 11.445°/53.179° | 14.358°/54.215° |
Europaeische Vogelschutzgebiete | 10.457°/53.084° | 14.324°/54.719° |
Naturschutzgebiete AWZ vor M-V 2005 | 13.987°/54.124° | 14.75°/54.814° |
Nationalparke | 12.415°/53.271° | 13.729°/54.617° |
fertiggest. und in Bearb. befindl. GGB-Managementplaene | 10.457°/53.084° | 14.372°/54.725° |
Flaechennaturdenkmale (Fl¿chen) | 10.905°/53.236° | 13.867°/54.567° |
geschuetzte Landschaftsbestandteile (Flaechen) | 11.185°/53.145° | 14.335°/54.391° |
Gebiete nach NLPJagdVO M-V (Stand: 2016) | 12.492°/53.317° | 13.265°/54.597° |
Zonen der Nationalparke (Stand: 2014) | 12.415°/53.271° | 13.729°/54.617° |
fertiggestellte und in Bearb. befindl. VSG-Managementplaene | 10.457°/53.084° | 14.372°/54.725° |
Europaeische Vogelschutzgebiete AWZ vor M-V 2014 | 13.987°/54.124° | 14.75°/54.814° |
Flaechennaturdenkmale (Flaechen) | 10.709°/53.125° | 14.366°/54.611° |
Zonen Biosphaerenreservate | 10.491°/53.084° | 13.813°/54.412° |
FFH-Gebiete AWZ vor M-V 2014 | 12.085°/54.094° | 14.75°/54.814° |
Punktdarstellung besonders kleiner FFH-Gebiete | 11.126°/53.142° | 13.947°/54.521° |
FFH-Gebiete (Flaechen) | 10.457°/53.084° | 14.372°/54.725° |
Kuesten- und Gewaesserschutzstreifen lt. NatSchAG MV | 10.46°/53.086° | 14.412°/54.695° |
Naturschutzgebiete | 10.461°/53.085° | 14.323°/54.694° |
Naturwaelder | 10.696°/53.108° | 14.229°/54.611° |
Landschaftsschutzgebiete | 10.46°/53.093° | 14.325°/54.694° |
Mecklenburg-Vorpommern (13000000) | 10.594°/53.11° | 14.412°/54.685° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Querverweise (8)
• Digitalisierung durch das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
• Die Digitalisierung erfolgte in den Maßstäben 1 : 10.000 bis 1 : 25.000.
• Es handelt sich für die angegebenen Maßstäbe um Interpretationen, da die Anerkennung durch die UNESCO in kleineren Maßstäben erfolgt.
• Zusammenführung der Einzeldigitalisierungen durch das LUNG M-V
ACHTUNG!
Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet.
• Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben.
• Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt.
• Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert.
• Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015.
• Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt.
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- Die Küstenmeer Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
- Die Ausweisung der FND erfolgte gemäß § 13 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBL.I Nr. 12 S. 67) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 2 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1970 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Mai 1970 Teil II Nr. 46 S. 331) und § 15 Naturschutzverord¬nung vom 18. Mai 1989 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1989 Teil I Nr. 12 S.159).
- Die Ausweisung der ND erfolgte gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.Juli 2009 (BGBL. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBL. S. 148, 181).
- Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2019 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V.
- Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebe-schreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen).
- Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2019 vorgelegten Abgrenzungskarten der FND und ND haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:100.000 (unterschiedliche Kartenausgaben).
- Zu jedem FND und ND gibt es i.d.R. ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der FND und ND können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
- Für die FND und die ND sind grundsätzlich die UNB zuständig.
- Bei den UNB erhalten Sie verbindliche Auskünfte zur Abgrenzung sowie zu Ge- und Verboten.
- Weitere FND enthält der Geofachdatenbestand fnd19_p.*. Auch beide Shapefiles zusammen enthalten jedoch keine vollständige und abschlie-ßende Darstellung aller FND und ND, sondern nur die, die dem LUNG M-V durch die UNB mitgeteilt wurden.
ACHTUNG!
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Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI).
• Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL.
• Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist).
• Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS.
• Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst.
• Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG].
• Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt.
• Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500.
• Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*).
• Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*).
• Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*).
• Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160.
• Die Fledermausquartiere liegen in einem Maßstab von 1:500 - 1:1.000 digitalisiert vor, alle anderen Gebiete im Maßstab 1:25.000
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Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Je nach Ausweisungszeitraum haben die Abgrenzungskarten der Landschaftsschutzgebiete (LSG) unterschiedliche Maßstäbe. Ab Mitte der 1990iger Jahre sind Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000, in Ortslagen z.T. ergänzt durch Flurkarten, üblich. Davor wurden die LSG auch auf Karten der Maßstäbe 1:25.000 bis 1:200.000 (unterschiedliche Kartenausgaben) ausgewiesen.
• Die Digitalisierung wurde am Bildschirm vor dem Hintergrund der Topografischen Karte 1:10.000 AS (Ausgabe 1989-2003) oder später DTK10 vorgenommen. In Teilbereichen wurden zusätzlich Luftbilder (Digitale Orthophotos) und ALK (Flurkarten) hinzugezogen.
• Aufgrund der unterschiedlichen Digitalisierungsgrundlagen (Abgrenzungskartenmaßstab und -qualität) können die Abweichungen im Gelände zwischen +/- 10 und +/- 300 m liegen.
• Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Einarbeitung von Neu- und Änderungs- Verordnungen, sowie ggf. die Korrektur von belegbaren Digitalisierfehlern und Ähnlichem direkt durch die jeweils zuständige UNB in dem dafür neu geschaffenen Schutzgebietsportal M-V (kvwmap/WebGIS). Nach Prüfung durch das LUNG M-V werden die Änderungen in den landesweiten Geodatenbestand der LSG übernommen und werden damit Bestandteil des LINFOS.
• Für die genaue Feststellung der Grenzen eines LSG sind stets die Abgrenzungskarten der Ausweisung heranzuziehen. Zuständig für die Ausweisung von LSG und den Vollzug der Regelungen sind i.d.R. die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) bei den Landkreisen (LK) und kreisfreien Städten (Ausnahme LSG 142). Unklarheiten zum Grenzverlauf von LSG sind darum i.d.R. mit den UNB der LK bzw. der kreisfreien Städte zu klären.
• Mit dem Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz (BRElbeG M V) vom 15.01.2015 wurden zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) aufgehoben:
die Verordnung über das LSG „Mecklenburgisches Elbetal“ und die Verordnung über das LSG „Boize“, soweit es innerhalb des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (BR ELB) lag.
Es handelt sich um das sog. „Brutto-Shapefile“, bei dem die Flächen, die zugleich Naturschutzgebiet (NSG) sind, nicht herausgeschnitten wurden (also vollständige Darstellung der LSG-Flächen, auch die, die zugleich NSG sind); dieses Shapefile sollte für Kartendarstellungen ohne NSG verwendet werden.
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Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten.
Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
• Die Flächen der einzelnen Nationalparke wurden zusammen mit den Flächen der Biosphärenreservate und Naturparke in einem Shapefile gemeinsam gespeichert.
• Aus diesem wurden die Flächen der Nationalparke ausgewählt und in einem eigenen Shapefile gespeichert.
• Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebietsverwaltung).
• Detailinformationen siehe Dokumentation der Primärdaten
• Die terrestrisch Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:10.000 digitalisiert vor, die marinen im Maßstab von 1:25.000 – 1:100.000
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• Die Flächen der Naturparke in M-V wurden jeweils separat digitalisiert.
• Bis 2004 waren die Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000 Grundlage für die Digitalisierung. Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebietsverwaltung).
• Seit 2004 wurden die Karten für Verordnungen bzw. Änderungsverordnungen einzelner Naturparke mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt – diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Naturparke übernommen.
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Für die seit 2006 neu ausgewiesenen NSG wurden bereits im Rahmen des Ausweisungsprozesses im Auftrag des Umweltministeriums/Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz/Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (als Verordnungsgeber) digitale Geometrien erstellt. Diese wurden nach Ausweisung in den alle NSG in M-V umfassenden Datenbestand nsg06_f.* integriert.
2007 bis 2008: erneute Digitalisierung aller NSG, für die eine Ausweisung auf Flurstücksbasis vorlag (Ausweisung ab 1990), soweit die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) im LUNG M-V vorhanden war (nicht vorhanden für Landkreise DBR, HRO, UER); (neuer separater Datenbestand nsg07alk.* parallel zu nsg07_f.*). Bezugssystem: ETRS89, UTM Zone 33N (8 Stellen) – EPSG 5650
2009: Neudigitalisierung der restlichen NSG für die eine Ausweisung auf Flurstücksbasis vorlag (Ausweisung ab 1990), nachdem die ALK flächendeckend im LUNG M-V vorlag (separater Datenbestand nsg09alk.* parallel zu nsg09_f.*)
ab 2010: Ergänzung von neu ausgewiesenen NSG und Korrektur bereits digitalisierter NSG, wenn Abweichungen zur ALK festgestellt wurden (weiterhin zwei Datenbestände: nsg10_f.* und nsg10alk.*). Bezugssystem: ETRS89, UTM Zone 33N (8 Stellen) – EPSG 5650.
2018: Zusammenführung der beiden Datenbestände (nsg16_f.* und nsg16alk.*) in nsg17_f.*
Die Flächen der einzelnen NSG liegen in diesem Datenbestand also in unterschiedlicher Genauigkeit vor. Deutlich wird dies in den Werten des 2018 neu eingeführten Attributes DIGITA.
Bei Bedarf bzw. bei neuen Erkenntnissen (z.B. neue historische Kartengrundlage bzw. verbale Grenzbeschreibungen) kommt es, insbesondere bei den vor 1990 verordneten NSG (Ausweisung nicht auf Flurstücksbasis), zur Überarbeitung der Flächen.
Für die genaue Feststellung der Grenzen eines Naturschutzgebiets sind stets die zur Verordnung gehörigen Karten (also nach 1990 die Flurkarten) heranzuziehen.
Mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz - BRElbeG M V) vom 15.01.2015 sind zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) alle NSG innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehoben worden.
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Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
5009D09B-6916-4E0C-B956-7039176638A6 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA)Quellenvermerk: © LUNG M-V |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 1 Allgemeine Abteilung Dezernat 120 Informationstechnik und Umweltinformationssystem Frau Inka Tauber
Goldberger Str. 12b
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Klassifikation des Dienstes |
Dienst für den Zugriff auf Objekte (WFS, ATOM, API Features etc.) |
---|
Art des Dienstes |
Download-Dienste |
---|
Version |
OGC:WFS 1.1.0 |
---|
Operation
Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation | |
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GetCapabilities |
https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/mv_a2_schutzgeb_wfs.php?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities |
||
DescribeFeatureType |
https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/mv_a2_schutzgeb_wfs.php? |
||
GetFeature |
https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/script/mv_a2_schutzgeb_wfs.php? |
GetCapabilities Dokument |
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
9F3318AA-7493-483D-BACC-28063CF329DA |
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Aktualität der Metadaten |
04.04.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Mecklenburg-Vorpommern
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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG)
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