Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Bereiches Chemikalien umfassen:
- Vorbereitung und Begleitung von Projekten im Rahmen des Fremdleistungsprogramms des SMUL (z.B. Stoffflussanalysen, Stoffanalysen im Rahmen der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Teilnahme an EU-Projekten zur Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
- Erteilung von GLP-Bescheinigungen
- Öffentlichkeitsarbeit (Beiträge für Internet, Intranet, Umweltberichte, Pressemitteilungen, Broschüren)
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (4)
1. Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL)
Der GSBL stellt einen umfangreichen Merkmalskatalog zu den chemischen Stoffen zur Verfügung. Er enthält Informationen zu gefährlichen Stoffeigenschaften, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Ersteinsatzmaßnahmen sowohl in interpretierender textlicher Form als auch in Form von Messdaten.
2. IGS-Stoffliste des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen
3. Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" (www.baua.de)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" entwickelt, in welchem alle relevanten Regelungen und Hinweise zu den Bereichen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zusammenfasst sind. Es enthält die einschlägigen bzw. in Bezug genommenen EG-Richtlinien in aktueller, konsolidierter Fassung. Die EG-Regelungen werden ergänzt um die neugefassten entsprechenden Texte der Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen TRGS 200, TRGS 201 und die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220.
4. Technische Regeln für Gefahrstoffe (www.baua.de)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS und BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
5. reach-clp-biozid Helpdesk
Der reach-clp-biozid Helpdesk ist bei der BAuA eingerichtet. Er ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten. Zu folgenden drei Verordnungen werden Hilfestellungen und Informationen gegeben:
•der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006),
•der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1772/2008) und
•der Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012).
Auf der Internetseite des reach-clp-biozid Helpdesks (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html) sind umfangreiche Informatioen zu den drei Verordnungen und zu einzelnen Fragestellungen sowie Publikationen - wie z. B. die REACH-Info- und Biozid-Info-Broschüren - zu finden.
Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der
- EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse)
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen,
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung),
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV),
- Biozid-Regelungen
- Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie
- Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte.
Gute Laborpraxis:
Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
7DC4A34C-E180-11D5-9350-0048543011FC |
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Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Bio- und Gentechnologie/ Chemikalien
Wilhelm-Buck-Str. 2
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Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Chemikalien (Frau Linnemann)
Wilhelm-Buck-Str. 2
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
weitere betroffene Behörden: ? Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem SMUL und SMWA beim Vollzug der chemikalienrechtlichen Vorschriften ergibt sich aus der Chemikalienrecht-Zuständigkeitsverordnung. Das SMWA ist danach für alle Belange des Arbeitsschutzes sowie hinsichtlich der Vorschriften §§ 2 bis 4 ChemverbotsV zuständig. ? Sofern die Verbots- und Beschränkungsvorschriften der RL 76/769/EWG über das Inverkehrbringen und Verwenden gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen im Rahmen einer Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung umgesetzt werden, liegt die Zuständigkeit für den Vollzug im Geschäftsbereich des SMS. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Chemikaliengesetz (ChemG) EG-Veordnung Nr. 2037/2000 (Ozonschichtabbauende Stoffe) FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Verordnung (EWG) Nr.793/93 (Altstoffverordnung) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Schlagworte
Suchbegriffe | Altstoffverordnung Chemie Chemikalien-Verbotsverordnung Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Chemikaliengesetz Chemikaliengesetz (ChemG) Chemikalienpolitik EG-Veordnung Nr. 2037/2000 (Ozonschichtabbauende Stoffe) FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV) FCKW-Halon-Verbotsverordnung |