OGC API - Features (OAF) ist ein Standard des Open Geospatial Consortium (OGC) und spezifiziert eine Programmierschnittstelle (API) zur Abfrage räumlicher Daten im Web. Er ist eine komplette Überarbeitung sowie konsequente Modernisierung des OGC Web Feature Service (WFS) und setzt auf die Nutzung gängiger Web-Standards (u.a. REST).
Eine Auswahl der Neurungen:
- pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML)
- zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz
- einfache und komplexe Filter über URL-Parameter
- die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben
- das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich
Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet.
Weiterführende Links:
- OGC API - Features Hamburg
- Webseite zu OGC API - Features
- E-Learning Modul zu OGC API - Features
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Koordinatensystem |
---|
Verweise und Downloads
Querverweise (101)
* Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Vermessungsmarken:
Vermessungsmarken zur Kennzeichnung von Punkten des Lagefestpunktfeldes dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden!
Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de
Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis).
Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten.
Dieser Datensatz enthält folgende Verwaltungsgrenzen: Landesgrenze, Bezirke, Stadtteile, Ortsteile, Gemarkungen und Bruttobaublöcke.
Standorte der Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und zusätzliche Informationen zum Angebot der einzelnen JSA-Einrichtungen, wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung der Angebote.
Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert.
Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen.
Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft.
Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt.
Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen.
Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert.
In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind.
Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.
Es werden georeferenzierte Daten von Baustellen unter Nutzung von GNNS-Empfänger (GPS/Satelliten) an die IoT-Plattform von Sensorherstellern gesendet. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Statistische Daten zu Bevölkerungs- und Sozialstruktur in Hamburger Stadtteilen am 31.12.2014 des Statistikamtes Nord.
Die Bevölkerung nach Alter sowie die Ausländerinnen und Ausländer sind dem Melderegister zum 31.12.2014 entnommen und umfassen nur Haupt- und alleinige Wohnsitze.
Die Bevölkerungsdichte in km² hat die gleiche Quelle als Grundlage sowie die planimetrierte Fläche des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung.
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurde aus dem Melderegister 31.12.2014 (nur Hauptwohnsitz) durch Schätzungen mit MigraPro ermittelt.
Die Haushaltsdaten wurden aus dem Melderegister 31.12.2014 durch Schätzungen mit HHGen ermittelt. Der Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden bezieht sich auf alle Haushalte mit Kindern.
Die Beschäftigtenquote umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014.
Der Arbeitslosenanteil umfasst die Arbeitslosen nach SGB II und SGB III im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014.
In bestimmten Bereichen, sog. Überlappungszonen, sind die Inhaber:innen von Parkausweisen mehrerer, benachbarter BWP zum Parken berechtigt.
Die Bewirtschaftung erfolgt meistens monetär + zeitlich (über Parkgebühren mit Parkschein bzw. Handyparken in Verbindung mit Höchstparkdauer), seltener ausschließlich auf zeitlicher Basis (über eine festgelegte Höchstparkdauer mit Parkscheibe). Inhaber*innen von Bewohner-/Besucherparkausweisen sind von diesen Regeln ausgenommen.
In einigen Bereichen gelten besondere Bewirtschaftungsregeln. Dort kann z. B. ein Tages- oder Wochenticket erworben werden, oder es gilt für alle eine Höchstparkdauer.
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Die Bezirksradrouten verbinden wichtige Ziele innerhalb der Bezirke und Stadtteile und sind eine Ergänzung der Velorouten auf Bezirksebene. Dargestellt ist das finale Zielnetz.
Auf der Website des Bezirks (https://www.hamburg.de/eimsbuettel/bezirksrouten/) können weiterführende Informationen zum Konzept und Entstehungsprozess abgerufen werden.
Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg".
Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/biotopkartierung zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert.
Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend.
WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2010 bis 12/2019 vollständig wiedergeben. Hierbei kann es zu Abweichungen der Größenangaben gegenüber derjenigen im Erhebungsbogen kommen. Maßgeblich sind die Größenangaben in den Erhebungsbögen. Zu dem WMS-Kartendienst gibt es eine GML-Datei entsprechend dem WMS-Kartendienst.
Downloadbereich:
Außerdem wird eine GML-Dateien mit erweiterter Attributtabelle und aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt (gezipt, im Downloadbereich, Link siehe oben), die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Infosysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg (Link: Trefferliste | Transparenzportal Hamburg).
Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.
Stand 2021
Die Karte zeigt die Kühlleistung des Bodens in den Sommermonaten, unterteilt in drei Klassen. Die Bodenkühlleistungskarte ist ein Baustein für die Hitzevorsorge im Transformationspfad Klimaanpassung des Hamburger Klimaplans.
Maßstab 1 : 25 000
Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung!
In einem Business Improvement District (BID) werden in einem bestimmten Zeitraum und Gebiet Maßnahmen zur Verbesserung des Umfeldes und der Attraktivität des Bereiches durch die Grundstückseigentümer finanziert und durchführt.
In diesem Datensatz werden alle laufenden BID im Bezirk Hamburg-Mitte dargestellt.
Umfassende Maßnahmen zur Verstetigung der genannten MetroBus-Linien im gesamten Linienverlauf durch Optimierung der Ampelschaltungen, Umbau von Kreuzungen und Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und barrierefreier Ausbau Haltestellen
Linien im Ausbauziel A
MetroBus-Linien 2, 3, 5, 6, 7, 20 und 25 sowie die Linien 4 und 21 im Bereich des Eidelstedter Platzes
Ausbauziel B (ab 2019)
Fortsetzung der Optimierung des MetroBus-Systems auf weiteren hoch frequentierten Linien durch Bevorzugung an Ampeln, Umbau von Kreuzungen, Einrichtung von weiteren Busspuren sowie Verlängerung von Haltestellen und deren barrierefreier Umbau Linien im Ausbauziel B MetroBus-Linien 12, 14, 15, 23 und 26.
In zwei weiteren Layern werden historische (ab dem Jahr 2014) und neue Musikspielstätten beschrieben.
Das Clubkombinat Hamburg e.V. ist ein Verband Hamburger Club, Party- und Kulturereignisschaffender.
Für entsprechende Daten ist die Autobahn GmbH zuständig
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. In diesen Konzepten wurden auch die zentralen Versorgungsbereiche festgelegt und deren Versorgungsradien (fußläufige Erreichbarkeit) dargestellt. Neben den Zentralen Versorgungsbereichen wurden auch die sog. Nahversorgungslagen sowie die Fachmarktstandorte abgebildet. Darüber hinaus wurden in den zentralen Versorgungsbereichen die ergänzenden Zentrenfunktionen (Komplementärnutzungen) erhoben.
Zentraler Versorgungsbereich:
Zentrale Versorgungsbereiche (i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB) sind räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen – häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote – eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Für die Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen zentralen Versorgungsbereich darstellt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten erforderlich. Auch eine räumlich konzentrierte Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die darauf angelegt ist, einen fußläufigen Einzugsbereich zu versorgen, kann einen zentralen Versorgungsbereich bilden.
Zentraler Versorgungsbereich - Versorgungsradien:
Dargestellt sind die 500 m- und die 800 m-Radien um zentrale Versorgungsbereiche und Einzelstandorte (ab einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m²). Diese Radien stellen den Nahversorgungsbereich dar, der in den Gebieten mit höherer Wohndichte in etwa dem 500m-Radius und in weniger dicht besiedelten Gebieten eher dem 800m-Radius entspricht.
Nahversorgungslage:
Nahversorgungslagen können aufgrund eines geringen Besatzes und fehlender Entwicklungsmöglichkeiten nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert werden. Gleichzeitig besitzen sie
aber aufgrund ihrer städtebaulichen integrierten Lage zwischen Wohnnutzungen, der ansässigen Nutzungen (Lebensmittelmarkt, kleinteiliger Einzelhandel, ergänzende Dienstleistungen und Gastronomie) und des vorhandenen Zentrencharakters eine hohe Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung.
Fachmarktstandort:
Fachmarktstandorte sind Einzelhandelsstandorte, die häufig durch großflächige Betriebe mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten (z. B. Möbel, Bau‐, Hobby‐ und Gartenbedarf) gekennzeichnet
sind. Sie sind meist flächenintensiv, für den motorisierten Individualverkehr gut anfahrbar und
verfügen in der Regel nicht über ausgeprägte Versorgungsfunktionen für ein benachbartes Wohnumfeld.
Zentrenfunktionen:
Als Zentrenfunktionen sind solche Nutzungen dargestellt, die den Einzelhandelsbestand eines Zentrums ergänzen und in dieser Standortkombination eine von Kunden gewünschte Multifunktionalität sicherstellen. Durch den dadurch erreichten Funktionsmix erhöhen sich der Kundenzustrom sowie die Kundenaustauschbeziehungen.
Neben gastronomischen Einrichtungen, Beherbergungsbetrieben, Banken, Versicherungen oder z.B. Reisebüros zählen auch Freizeitangebote (z. B. Kino, Theater, Museum) sowie Verwaltungseinrichtungen (z. B. Rathaus), kulturelle Einrichtungen (z. B. Museen), Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Kindergarten) zu wichtigen Angeboten.
Die Zentrenfunktionen sind differenziert nach folgenden Nutzungskategorien dargestellt:
• Zentrenfunktionen - Dienstleistungen
Der Bereich der Dienstleistungen umfasst ein sehr breit gestreutes Spektrum wie etwa Arztpraxen, Anwalts- und Ingenieurbüros, Friseure, Reinigungen, Banken, Versicherungen, Post usw. und ist hier nicht ausdifferenziert dargestellt.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Spielhallen/Wettbüros/Sportsbars
Hierbei handelt es sich um Vergnügungsstätten oder vergnügungsstättenähnliche Betriebe. Eine Häufung in Zentren kann zu negativen Auswirkungen auf die Funktionalität des Zentrums als Versorgungsstandort führen.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – Sport
Hierzu zählen z.B. Einrichtungen wie Fitness-Studios, Kegelbahnen, Schwimmbäder, Tennis-Center usw.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – kulturelle Einrichtungen
Den kulturellen Einrichtungen werden z.B. Einrichtungen wie Theater, Kleinkunstbühnen, Veranstaltungshallen, Museen, Galerien oder Kinos usw. zugerechnet.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – religiöse Einrichtungen
Hierzu zählen z.B. Kirchen und Gemeindehäuser.
• Zentrenfunktionen - Freizeit und Kultur – sonstige Einrichtungen
Als sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen dargestellt, die nicht näher zugeordnet werden können bzw. bereits in anderen Datensätzen vorliegen.
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Hotel und weitere Beherbergungsbetriebe
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Kneipe/Bar/Café
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - Restaurant/Imbiss
• Zentrenfunktionen - Gastronomie/Hotellerie - sonstige Gastronomie
Hierzu zählen Gastronomiebetriebe mit reinem bzw. überwiegendem Lieferservice, Kantinen sowie sonstige Einrichtungen, die nicht näher zugeordnet werden können.
Zentrenfunktionen wie öffentliche Einrichtungen (z.B. Verwaltung, Finanzamt, Polizei etc.) und Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Bibliotheken usw. sind hier nicht dargestellt, da sie in anderen Diensten / Datensätzen bereits enthalten sind; eine doppelte Darstellung soll nicht erfolgen. Ebenfalls nicht dargestellt sind Handwerk und Gewerbe. Zwar können auch diese Nutzungen Zentrenfunktionen erfüllen, jedoch liegt dazu kein konsistenter Datensatz vor.
Erhebungsstand:
Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen.
Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Es werden Informationen zur Linien-Priorisierung für die Disposition von Elektrobussen in Hamburg bereitgestellt. Die Priorisierung der Linien wird in einer Rangfolge dargestellt und durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV), den Betreiber der HH_UDP, vorgenommen. Zur Priorisierung werden Daten des Hamburger Luftmessnetzes und weitere Daten der HH_UDP benutzt. Die Rangfolge der Buslinien und ergänzende Informationen werden via OGC WFS Dienst und OGC OAF Dienst bereitgestellt. Diese Dienste sollen für die Dauer des Projektes betrieben bzw. bis in Hamburg flächendeckend Elektrobusse eingesetzt werden.
Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung.
Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein:
Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.
In der Regel sind im Datensatz alle Objekte im Bereich des Tiefbauvermögens der FHH enthalten. Flächen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH und des Hafens sind nicht enthalten. Flächen, die eindeutig zum städtischen Straßenraum gehören, aus verschiedenen Gründen aktuell aber rechtlich nicht dem Tiefbauvermögen zugerechnet werden, sind ebenfalls enthalten und werden mit dem Attribut "Fremdeigentum" gekennzeichnet.
Enthaltene Attribute: Bezirksnummer, Bezirk, Stadtteilnummer, Stadtteil, Straßenname, Straßentyp, Kategorie, Nutzungsnummer, Nutzung, Inhaltsnummer, Inhalt (Oberflächenmaterial), Ebenennummer, Ebene (Lage regulär auf Straßenebene oder darüber bzw. darunter), Fremdeigentum, Quelle, Bemerkung, Fläche (in m^2), Objekt-ID und Stand der Erfassung.
Die Ersterfassung der Feinkartierung Straßen erfolgte auf Grundlage einer Luftbilddigitalisierung in den einzelnen Bezirken zwischen 2013 und 2021.
Die Pflege der Daten erfolgt seit 2022 kontinuierlich anhand von Planunterlagen, Luft- und Befahrungsbildern durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende. Die Aktualität des jeweiligen Objektes ist den Attributen zu entnehmen.
Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.
Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten.
Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997
einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025,
einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014
und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022.
Hinweise:
Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht".
Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet:
Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor:
- In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise".
- In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis.
Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.
Innerhalb der Umringe können über einen Link in bestimmten Internetportalen PDF-Dokumente aufgerufen werden, mit Bildern und Erläuterungen bzw. Begründungen zu den Veränderungen.
Außerdem zeigt die Änderungsübersicht die im Verfahren befindlichen FNP-Änderungen sowie die vorgesehenen Berichtigungen.
Die Änderungsübersicht zeigt insofern die Historie des Flächennutzungsplans Hamburg, sie gehört aber nicht originär zu diesem gesetzlichen Planwerk.
Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997
einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025,
einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014
und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022.
Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
Gilt nur für die Gitter "Hamburger Karten": Ist keine Kartenblattbezeichnung innerhalb des Gitterquadrates angegeben, liegt keine Karte in diesem Planquadrat vor. Für intern Berechtigte kann anhand der ermittelten Kartenblattbezeichnung die historische Karten aus dem Grenznachweis bezogen werden. Diese Unterlage ist nicht Bestandteil des Kartendienstes und ist nicht frei zugänglich.
Zzt. sind folgende Gitternetze verfügbar (Bezugssystem mit Abbildung):
* DHDN mit GK
Maßeinheit Meter
Bezugsmaßstab 1: 1000
* ETRS89 mit UTM
Maßeinheit Meter
Bezugsmaßstab 1: 1000
* Lokales System Hamburg mit Ebenenabbildung
In den Maßeinheiten Meter und Fuß
Und den Bezugsmaßstäben 1: 200, 250, 500, 1000, 4000
Im Jahr 2015 wurden drei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen.
Die Fahrten wurden im Juni, Juli, und September November durchgeführt.
Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.
Im Jahr 2016 wurden zwei Untersuchungen der Wasserqualität im Hamburger Elbeabschnitt vorgenommen.
Die Fahrten wurden im April und August durchgeführt.
Die Ergebnisse können hier in verschiedenen Karten angesehen werden.
Hinweis: Die Karten sind noch in Bearbeitung werden aber zeitnah hier veröffentlicht.
* betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität
* unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen
* misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen.
Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke:
* Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV)
* Ozonwarn- und -Informationsdienst
* Information der Öffentlichkeit
* Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
* Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends
* allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.
Weitere Informationen zum Netz der Hauptverkehrsstraßen sind auf folgender Internetseite zu finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/hauptverkehrsstrassen-193350.
Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025).
In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird.
Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben.
Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2022-2027) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Es wird zwischen Grundwasserleiter (Sand, Kies) und Grundwassergeringleiter (Geschiebelehm, Geschiebemergel, Beckenton usw.) unterschieden. Als Grundwasserniveau dienten die niedrigen Wasserstände aus dem Trockenjahr 1996.
- Fachliche Grundlage: Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG
1. Kita_Einrichtung.csv
2. Kita_Einrichtung_Leistung.csv
Die Datei Kita_Einrichtung.csv stellt für jede Kindertagesstätte genau eine Zeile mit Informationen bereit und ist nach der ersten Spalte KITAEinrichtung_EinrNr aufsteigend sortiert.
Die Datei Kita_Einrichtung_Leistung.csv beinhaltet sämtliche angebotenen Leistungen der Kindertagesstätten und ist ebenfalls nach der ersten Spalte KITAEinrichtung_EinrNr aufsteigend sortiert.
Format
Die Dateien sind unter der UTF-8 Codepage erstellt worden. Das Zeilenende ist mit Carriage Return (=Wagenrücklauf) + Line Feed (=Zeilenvorschub) gekennzeichnet. Die Spalten sind durch das Trennzeichen ^ (=Hütchen) separiert.
Datenstruktur
Die erste Zeile der Dateien ist mit dem Inhalt sep=^ für die Bearbeitung mit dem Programm Microsoft Excel optimiert. Wird nicht mit Excel gearbeitet, so ist diese Zeile zu ignorieren. Allerdings betrachtet Excel alle csv-Dateien grundsätzlich als ANSI-codiert und wandelt nicht automatisch nach UTF-8 um, so dass bspw. die Umlaute nicht korrekt dargestellt werden. Daher wird an dieser Stelle für den Import der Daten nach Excel ausdrücklich die Nutzung des excelinternen Textkonvertierungs-Assistenten empfohlen, da dort alle nötigen Einstellungen für einen fehlerfreien Import vorgenommen werden können.
Die zweite Zeile der Dateien enthält die Spaltenüberschriften.
Ab der dritten Zeile bis Dateiende befinden sich die exportierten Datensätze der Kita-Datenbank.
Spaltendefinition der Datei Kita_Einrichtung.csv
1. KITAEinrichtung_EinrNr Primärschlüssel, integer, NOT NULL
2. KITAEinrichtung_Name nvarchar(100), NULL
3. KITAEinrichtung_Strasse nvarchar(100), NULL
4. KITAEinrichtung_HausNr integer, NULL
5. KITAEinrichtung_HausNr_Alpha char(6), NULL
6. KITAEinrichtung_PLZ integer, NULL
7. KITAEinrichtung_Ort nvarchar(30), NULL
8. Stadtteil_Name nvarchar(30), NULL
9. KITABezirk_Name nvarchar(15), NULL
10. KITAEinrichtung_AnsprechPartner nvarchar(100), NULL
11. KITAEinrichtung_Telefon nvarchar(40), NULL
12. KITAEinrichtung_Fax nvarchar(50), NULL
13. KITATraeger_Name nvarchar(250), NULL
14. KITAEr_refs_URL nvarchar(100), NULL
15. KITAEr_refs_Email nvarchar(100), NULL
Spaltendefinition der Datei Kita_Einrichtung_Leistung.csv
1. KITAEinrichtung_EinrNr integer, NOT NULL
2. KITALeistung_Name nvarchar(100), NULL
Landeseigener Grundbesitz ist in dem Verzeichnis auch dann aufgelistet, wenn er aufgrund dinglicher (Erbbaurechte u. ä.) oder obligatorischer (Miet- oder Pachtverträge u. ä.) Rechte Dritten überlassen ist.
Das Verzeichnis gliedert sich insgesamt in das Allgemeine Grundvermögen, das Verwaltungs- (z.B. Straßenflächen) und Sondervermögen (z.B. Schulimmobilien).
Dieser Teil des Verzeichnisses (Aufgliederung Verwaltungsvermögen) stellt die Flächen innerhalb des Verwaltungsvermögens aufgeschlüsselt nach den einzelnen den Behörden und Bezirken dar.
Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen link können zu den ab 2012 festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. (Die Aufbereitung der Dokumente aus der Zeit 1997 - 2012 ist in Arbeit.)
Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.
Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen.
Der Datenbestand wurde einmalig erfasst.
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).
Als Naturdenkmal können Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist, ausgewiesen werden. Als Einzelschöpfungen der Natur gelten insbesondere alte oder seltene Bäume und Baumgruppen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Gletscherspuren, Findlinge, Quellen, Gewässer, Dünen, Bracks, Tümpel und Moore.
Die Bücherhallen Hamburg sind Hamburgs größte Kultureinrichtung und verfügen über 32 Stadtteilbibliotheken, eine Zentralbibliothek und zwei Bücherbusse.
Alle Standorte haben den Auftrag, Partner der Bürgerinnen und Bürger und Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Lern-, Orientierungs- und Bildungsinteressen zu sein. Sie sind dabei gleichzeitig kultureller Ort und Mitträger der soziokulturellen Stadtteilarbeit.
Die Bücherhallen Hamburg stellen Informationen zu Standorten, Medienbestand und Kundenstruktur zur Verfügung.
Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/parkanlagen
Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/oeffentliche-plaetze
Grundlage sind die ALKIS Daten des 3A-Verfahrens. Auf dieser geometrischen Basis erfolgt die Erfassung und Aktualisierung der Abgrenzungen der Postleitzahlbezirke, die mit den dazugehörigen Nummerierungen der PLZ versehen werden.
Da es sich um einen routingfähigen Datensatz handelt, werden nicht nur klassische Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen etc.) erfasst, sondern auch Straßen und Wege, die von Radfahrenden nutzbar sind. Weiterhin werden auch Fußwege erfasst, wenn sie als sogenannte Schiebestrecken Lücken im Radverkehrsnetz füllen.
Folgende Attribute werden bereitgestellt:
- Status (Betrieb, Temporäre Anlage, …)
- Straßenname
- Art (Getrennter Geh-/Radweg, Gemeinsamer Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Straße mit Mischverkehr bis 30 km/h, Fußgängerzone…)
- Klasse (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße, Wege in Grünanlagen, Straße mit Mischverkehr, Schiebestrecke, Sonstige)
- Zeitliche Beschränkung
- Benutzungspflicht
- Fahrtrichtung (in Geometrie-Richtung, in beide Richtungen)
- Oberfläche (bituminöse Decke, wassergebundene Decke, Kunststein, Naturstein, …)
- Breite in m
- Hindernis (Durchfahrbarkeit gegeben, Umfahrung möglich, …)
- Niveau (bodengleich, Tunnel, …)
Die Visualisierung im WMS und somit auch im Geoportal erfolgt anhand des Attributs Klasse.
Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Daten in sieben verschiedene Layer unterteilt, die sich an den Klassen orientieren.
Langfristig, z.B. wegen Baumaßnahmen, gesperrte Wege werden nicht im Datensatz veröffentlicht.
Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an radverkehrsnetz@gv.hamburg.de.
Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.
Ramsar-Gebiete sind nach der Ramsar-Konvention von 1971 geschützte Feuchtgebiete, die von internationaler Bedeutung sind und insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel dienen.
Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen.
Enthält die Kennzahlen:
Bezugsinformationen
• Jahr (jahr)
• Bezirk_Nr (bezirk_id)
• Bezirk (bezirk_name)
Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen)
• Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3)
• Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5)
• Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9)
• Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15)
• Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18)
Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen)
• Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3)
• Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5)
• Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9)
• Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15)
• Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18)
Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen)
• Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen.
• Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3)
• Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5)
• Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9)
• Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15)
• Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18)
Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten
Personen.
Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören:
Die ausländische Bevölkerung.
Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet.
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen.
Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache
• Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1)
Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder.
Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen)
• Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6)
• Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10)
• Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16)
• Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18)
Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen.
Sozialstruktur
• Kinder in vorschulischer Sprachförderung (kinder_vorschulischer_sf)
Additive Sprachförderung im Vorschulalter. Bei der Berechnung wurden sowohl Kinder berücksichtigt, die in der Vorschule gefördert werden, als auch solche, die in der Kita additive Sprachförderung erhalten. Berechnet wurden die Anteile auf Grundlage der Bevölkerungsdaten der 5-Jährigen (Melderegister, Statistikamt Nord), da die Kinder bei der Inanspruchnahme der vorschulischen Sprachförderung im Durchschnitt fünf Jahre alt sind. Die Werte sind als Näherungswerte zu verstehen, da eine altersgenaue Berechnung nicht möglich ist.
Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen.
Enthält die Kennzahlen:
Bezugsinformationen
• Jahr (jahr)
• Sozialraum_Nr (sozialraum_id)
• Sozialraum (sozialraum_name)
Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen)
• Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3)
• Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5)
• Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9)
• Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15)
• Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18)
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen.
Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen)
• Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3)
• Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5)
• Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9)
• Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15)
• Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18)
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen.
Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen
• Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6)
Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Sozialräume in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Sozialraums bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen.
• Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland)
• Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland)
Zu- und Fortzüge Umland:
Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Sozialraum -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Sozialraumgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen.
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen.
Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen)
• Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen.
• Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3)
• Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5)
• Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9)
• Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15)
• Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18)
Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören:
Die ausländische Bevölkerung.
Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet.
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen.
Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache
• Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1)
Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder.
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen.
Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen)
• Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6)
• Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10)
• Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16)
• Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18)
Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen.
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen.
Schulentlassene - Anzahl verschiedener Schulabschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen
• Anzahl ohne Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_osa)
• Anzahl mit erstem allgemeinbildenden Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_esa)
• Anzahl mit mittlerem Schulabschluss je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_msa)
• Anzahl mit Abitur/Fachhochschulreife je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_abi)
• Anzahl verschiedener Abschlüsse je 1000 unter 18-Jährigen (anzahl_abschluss_bezug_gesamt)
Die Kennzahl gibt die Anzahl aller Schulentlassenen, sowie die erworbenen Abschlussarten auf 1000 unter 18-Jährigen im Sozialraum an. Diese Darstellung ermöglicht zusätzlich zu den Abschlussquoten eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse über die Zeit im betreffenden Sozialraum.
Keine oder zu geringe Fallzahlen:
Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.
Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen.
Enthält die Kennzahlen:
Bezugsinformationen
• Jahr (jahr)
• Statistisches Gebiet (statgeb_id)
Schülerinnen und Schüler
• Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (anzahl_sus_primarstufe)
Für diese Kennzahl wurden sowohl alle Schülerinnen und Schüler der Hamburger Grundschulen als auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen* der Hamburger Sonderschulen erfasst. Bezugsgröße ist der Wohnort der Schüler.
• Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (anzahl_sus_sekunderstufei)
Die Kennzahl berücksichtigt alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Hamburg. Dies umfasst die Schulformen Stadtteilschule, Gymnasium, Sonderschule und die verbliebenen 6-jährigen Grundschulen.
• Anteil der Schülerinnen und Schüler in Stadtteilschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_stadtteilschulen)
• Anteil der Schülerinnen und Schüler in Gymnasien in der Sekundarstufe I (anteil_sus_gymnasien)
• Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_sonderschulen)
Für die Berechnung des Anteils der Schülerinnen und Schüler an den Schulformen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I berücksichtigt. Die Bezugsgröße für die Anteilsberechnung sind alle Schülerinnen
- Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geoposition)
- Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Funktionspostfach, Fax, Homepage)
- Schulmerkmale (Schulnummer, Zweigstelle ja/nein, Schulform nach Haushaltskapitel, Erwachsenenbildung ja/nein, Telefonnummer der Schulaufsicht, zugehöriger ReBBZ-Standort)
- Zahl der Schüler
Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist mit seinen 13.750 Hektar der kleinste der drei Wattenmeer-Nationalparks. Er wurde 1990 ausgewiesen, um die besonderen Naturschönheiten und den natürlichen Prozessen unter dem Motto "Natur Natur sein lassen" freien Lauf zu sichern.
Mit der Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO im Jahr 1992 gewann die naturverträgliche Ausrichtung der auf Teilen der Insel Neuwerk stattfindenden Nutzungen immer mehr an Bedeutung.
Das UNESCO-Welterbe-Komitee hat am 27.06.2011 in Paris beschlossen, auch den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer als Teil des Weltnaturerbe Wattenmeer in die Liste der Welterbestätten der Menscheit einzuschreiben.
Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB
Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung.
Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden:
- Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte),
- Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona),
- Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel),
- Eilbek (Bezirk Wandsbek).
In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord).
Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten.
Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume.
In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig.
Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
*Anm.: Das Bezirksamt HH-Nord arbeitet sozialräumlich regelhaft auf Stadtteilebene und erstellt kleinere Gebietszuschnitte anlass- bzw. bedarfsbezogen.
Weitere Informationen zum Echtzeitdienst:
Der Echtzeitdatendienst enthält die Position aller StadtRAD-Stationen im Hamburger Stadtgebiet und die Anzahl der aktuell zur Ausleihe zur Verfügung stehenden Fahrräder und Lastenpedelecs im JSON-Format bereitgestellt in der SensorThings API (STA). In der SensorThings API (STA) steht die Entität "Thing" für jeweils eine StadtRad-Stationen. Für die Anzahl der verfügbaren Räder und die Lastenpedelecs gibt es jeweils eine Entität "Datastream" je "Thing". Die Anzahl der verfügbaren Räder (Echtzeitdaten) erhält man über die Entität "Observations".
Alle Zeitangaben sind in der koordinierten Weltzeit (UTC) angegeben.
In der Entität Datastreams gibt es im JSON-Objekt unter dem "key" "properties" weitere "key-value-Paare". In Anlehnung an die Service- und Layerstruktur im GIS haben wir Service und Layer als zusätzliche "key-value-Paare" unter dem JSON-Objekt properties eingeführt.
{
"properties":{
"serviceName": "HH_STA_StadtRad",
"layerName": "E-Lastenraeder",
"key":"value"}
}
Verfügbare Layer im layerName sind:
* E-Lastenraeder
* Fahrraeder
Mit Hilfe dieser "key-value-Paare" können dann Filter für die REST-Anfrage definiert werden, bspw.
https://iot.hamburg.de/v1.0/Datastreams?$filter=properties/serviceName eq 'HH_STA_StadtRad' and properties/layerName eq 'E-Lastenraeder'
Die Echtzeitdaten kann man auch über einen MQTT-Broker erhalten. Die dafür notwendigen IDs können über eine REST-Anfrage bezogen werden und dann für das Abonnement auf einen Datastream verwendet werden:
MQTT-Broker: iot.hamburg.de
Topic: v1.0/Datastream({id})/Observations
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII:
In gemeinsamen Wohnformen werden alleinerziehende Mütter oder Väter betreut, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung bei der Pflege und Erziehung eines Kindes unter sechs Jahren besondere Unterstützung benötigen. Die Unterbringung kann bereits während der Schwangerschaft beginnen. Darüber hinaus soll durch die Betreuung und Unterstützung die Stabilisierung der Elternrolle und die Eingliederung in die Ausbildungs- und Berufswelt erzielt werden.
Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII:
Die soziale Gruppenarbeit richtet sich an ältere Kinder und Jugendliche und soll bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts soll die Entwicklung der Teilnehmenden durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden.
Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII:
Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Hilfeform für Kinder oder Jugendliche. Die Hilfe soll die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen. Dadurch soll der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichergestellt werden. Zudem kann diese Hilfeform auch in einem geeigneten Rahmen der Familienpflege stattfinden.
Betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII:
Bei der Heimerziehung und sonstigen Betreuten Wohnformen gem. § 34 SGB VIII handelt es sich um ein stationäres Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird in Verbindung mit den §§ 27, 41 oder 35a SGB VIII durch das Jugendamt gewährt. Die Maßnahme dient der altersangemessenen Versorgung und Förderung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses. Die Maßnahme kann mittel- oder langfristig angelegt sein. Angebote nach § 34 SGB VIII können voll- oder (ab 16 Jahren) teilbetreut sein. Es gibt sie in verschiedenster Ausgestaltung (Wohngruppen, Familienanaloge Wohngruppen, Jugendwohnungen) und teilweise mit zielgruppenspezifischen Spezialisierungen.
Eine breite Palette an sozialstruktureller Informationen werden für diese Gebietseinheiten abrufbar vom Statistikamt Nord bereitgestellt.
Die Gültigkeit der vorliegenden Datensätze endet am 31.12.2016
Die schnelle grafische Visualisierung der Baumstandorte und Hintergrundkarten leistet eine integrierte GIS-Komponente. Die Sachdaten liegen in einer SQL Server- Datenbank vor. Erfasst wird im Rahmen fortlaufender Vermessungsgänge und Aktualisierungen. Die Fortschreibungen erfolgen auch im Rahmen der vorgeschriebenen Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit.
Das - Online-Straßenbaumkataster - umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken mit wesentlichen Stammattributen sowie die Daten der Hamburger Port Authority, die in einer eigenen Datenbank gespeichert werden. Jedem Baum sind die folgenden Datenfelder zugeordnet: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronendurchmesser und Stammumfang. Diese im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen erfassten Daten werden für das Internet jährlich mit Stand 1. Januar aktualisiert. Sie stehen als WMS- u. WFS-Dienst sowie im Format GML als Download zur Verfügung.
Da die Hamburger Straßeninformationsbank Daten nur linear referenziert abbildet sind die Flächen nur in Trapezform abbildbar. Es handelt sich dementsprechend nur um eine generalisierte Abbildung.
Die Daten stammen aus einer Erfassung von 2016 welche auf den Autobahnen, Bundesstraßen, den Bedarfsumleitungen, der Haupthafenroute sowie den Hauptverkehrsstraßen stattgefunden hat. Die Daten sind gemäß der Anweisung Straßendatenbank (ASB 2.03) aufgenommen.
Hierbei ist es unerheblich ob sich diese auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Allerdings ist zu beachten, dass kurzfristige, baustellen- oder veranstaltungsbedingte Änderungen von Taxenständen (z.B. in Form von Streichungen, Verlegungen, Verkleinerungen…) nicht berücksichtigt werden können.
Der Antriebsumstieg der Hamburger Taxen wird durch zudem die Bereitstellung exklusiver Schnelllader flankiert. Auf Taxenständen mit dem entsprechenden Zusatzschild kann damit während der Schicht geladen werden. Im Dienst sind diese durch den zusätzlichen Layer und dem zugehörigen Symbol in der Karte gekennzeichnet.
Der allgemeine Aktualisierungsrhythmus erfolgt halbjährig. Daneben können auch - je nach Bedarf - anlassbezogene Aktualisierungen jederzeit erfolgen.
Die entsprechenden Daten/Fakten/Änderungen werden von den einzelnen Polizeikommissariaten und den Wasserschutzpolizeikommissariaten mitgeteilt. Diese Neuerungen werden im Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gesammelt und zusammengetragen.
Eine Gewähr über die Aktualität des Datensatzes kann nicht übernommen werden.
Das Netz der Velorouten ging 2025 gemeinsam mit den Bezirksradrouten und den RadroutenPlus (ehemals Radschnellwege) im neuen Datensatz "Radnetz Hamburg" (Link siehe unter Verweise) auf.
Die Daten werden in folgender Struktur bereitgestellt:
> Alle Verkehrsunfälle in dem Jahr
> Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung
> Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung
Dabei werden unterschiedliche Einflüsse berücksichtigt.
Die hier bereitgestellten Daten dienen dazu, einen ersten Eindruck vom vorliegenden Unfallgeschehen zu erhalten. Für eine fachlich fundierte abschließende Beurteilung der Daten ist es erforderlich, sich mit der für Verkehrsunfallanalysen zuständigen Verkehrsdirektion 01 in Verbindung zu setzen.
Die Abschlussberichte der jeweiligen Untersuchungen sind als PDF-Datei mit der jeweiligen Fläche verlinkt.
Verkehrszelle ist ein Begriff aus der Verkehrsplanung und bezeichnet ein zum Zwecke einer Verkehrsuntersuchung abgegrenztes Teilgebiet des Untersuchungsraums.
Weitere Informationen zu den Einrichtungen sind im Hamburger Pflegekompass zu finden.
Wahlergebnisse zur Bürgerschaftswahl vom 15.02.2015 für die Hamburger Stadtteile.
Endgültiges Ergebnis: Listenstimmen Gesamtstimmen (Stimmenanteile der Parteien ohne Berücksichtigung der Briefwahl)
(Quelle: Statistikamt Nord)
Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen.
Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen.
Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen.
Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015.
Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als
1. Erholungswälder
2. Schutz vor Erosionen
3. regionaler Klimaschutzwald und
4. Sichtschutzwald.
Zu 1.
Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts.
Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind.
Zu 2.
Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf
- winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen,
- wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder
- auf künstlich aufgeschütteten Böden
stocken.
Zu 3.
Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können.
Zu 4.
Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die
- vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die
- Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt.
Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Detaillierte Informationen zur Logik des hypothetischen Netzanschlusses und Berechnung der Wärmeliniendichte sind im Wärmekataster-Handbuch zu finden.
Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen (Stand: Jan. 2019), die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den in Hamburg gemessenen Werten der spezifischen Wärmeleitfähigkeit (W/mK) ausgewertet worden. Aus diesen Punktinformationen wurden mit Hilfe des 3D-Untergrundmodells (GOCAD) Flächenkarten der mittleren Wärmeleitfähigkeit für verschiedene Tiefenstufen (40 m, 60 m, 80 m und 100 m) entwickelt.
Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen (Stand: Jan. 2019), die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den in Hamburg gemessenen Werten der spezifischen Wärmeleitfähigkeit (W/mK) ausgewertet worden. Aus diesen Punktinformationen wurden mit Hilfe des 3D-Untergrundmodells (GOCAD) Flächenkarten der mittleren Wärmeleitfähigkeit für verschiedene Tiefenstufen (40 m, 60 m, 80 m und 100 m) entwickelt.
Der Datensatz enthält zwei Layer. Der erste enthält eine linienhafte Darstellung der Widmungen der jeweiligen Straßen. Quelle des Layers ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB). Da von den dargestellten Linien nicht automatisch auf die umgebenden Flächen geschlossen werden kann, ist derzeit der zweite Layer im Aufbau. Dieser enthält eine flächenhafte Darstellung der Widmungen und dient insbesondere dazu, den Widmungsstatus von Seitenräumen und Verbreiterungsflächen abzubilden. Der zweite Layer wird nach und nach mit Daten befüllt und ist nicht vollständig. Grundlage sind die Widmungsverfügung und der jeweilige amtliche Anzeiger mit der Widmungsbekanntgabe.
Bei gewidmeten Straßen wird in der Regel das Datum der Widmung angegeben. Die Bezeichnung "vor Hamburger Wegegesetz" wird für Straßen und Wege verwendet, die bei Inkrafttreten des HWG i.S. des §64 HWG bereits als gewidmet galten und dementsprechend nicht nach HWG gewidmet wurden.
Bei Unklarheiten zum Widmungsstatus einer Straße bzw. Fläche wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.
Lücken im Netz treten auf, wenn eine Strecke nicht befahren werden konnte (z.B. aufgrund von Baumaßnahmen). Da die Auswertung der Befahrungen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, werden die Ergebnisse immer 1-2 Jahre später veröffentlicht.
Bei der Bewertung werden aus den bei der Erfassung durch ein Spezialfahrzeug detektierten Messwerten der Ebenheit und den durch Auswertung an Bildschirmarbeitsplätzen ermittelten Zustandswerten für die Substanzmerkmale Risse und Flicken nach einem standardisierten Verfahren Zustandsnoten ermittelt.
Diese Noten reichen bei den Straßen von 1 bis 5, wobei es die folgenden Zustandsklassen gibt:
- 1,0 bis 1,49 -> Basiswert nach Herstellung,
- 1,5 bis 3,49 -> kein spezieller Beobachtungsbedarf,
- 3,5 (Warnwert) bis 4,49 -> Beobachtungsbedarf, gegebenenfalls Handlungsbedarf,
- 4,5 (Schwellenwert) bis 5,0 -> Einzelprüfung erforderlich, Handlungsbedarf angezeigt
Für die Gesamtbetrachtung des Zustandes werden die einzelnen Zustandswerte zu zwei Teilwerten, dem Gebrauchswert und Substanzwert und zu einem Gesamtwert zusammengefasst:
Der Gebrauchswert ist ein nutzerorientierter Wert und beschreibt die Befahrbarkeit (Nutzungsqualität, Ebenheit) und Verkehrssicherheit der Fahrbahn.
Der Substanzwert (z.B. Rissbildung) steht für die vorhandene Qualität der baulichen Substanz.
Der Gesamtwert leitet sich aus dem Maximum von Gebrauchs- bzw. Substanzwert ab.
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Weitere Verweise (3)
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Neuenfelder Straße 19
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