Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert.
Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert.
Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen.
Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft.
Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt.
Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (16)
Querverweise (6)
Der Übersichtlichkeit halber werden "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" ( § 5 (3), (4) und (4a) Baugesetzbuch) in einem gesonderten Beiblatt zum Flächennutzungsplan zusammengefasst. Die nachrichtlichen Übernahmen sind keine originären Aussagen des Flächennutzungsplans, sie beziehen sich auf eigene, gesonderte Rechtsgrundlagen und nehmen nicht an der Rechtswirkung des Flächennutzungsplans teil. Kennzeichnungen haben insbesondere eine Hinweis- und Warnfunktion. Vermerke machen auf in Aussicht genommene Planungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften aufmerksam.
Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten.
Angabe der Planungsstände:
Flächennutzungsplan Hamburg - siehe dort.
Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke": Laufende Aktualisierung auf der Grundlage bestehender Webdienste.
Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, analoge Karten , Internet, Intranet:
Das Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" liegt vor:
- Im Intranet.
- Im Internet
Aktualität des Datenbestandes:
Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung,
der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025
- einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 -
Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm.
Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange.
Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten.
Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt:
Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms).
Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung.
Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele.
In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen.
Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans.
Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht.
Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013
Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Die Änderungsbereiche sind durch Umringe dargestellt. Über einen link können zu den ab 2012 festgestellten Änderungen Bilder und Erläuterungstexte aufgerufen werden. (Die Aufbereitung der Dokumente aus der Zeit 1997 - 2012 ist in Arbeit.)
Anhand der Änderungsübersicht wird die Historie des Landschaftsprogramms abgebildet. Sie ist jedoch nicht originärer Bestandteil des gesetzlichen Planwerkes.
Eine Auswahl der Neurungen:
- pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML)
- zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz
- einfache und komplexe Filter über URL-Parameter
- die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben
- das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich
Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet.
Weiterführende Links:
- OGC API - Features Hamburg
- Webseite zu OGC API - Features
- E-Learning Modul zu OGC API - Features
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Weitere Verweise (5)
Übergeordnete Objekte (1)
a) die Ausweisung bzw. Erweiterung von Schutzgebieten, insbesondere Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen sowie die Umsetzung der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Hamburg
b) die Sicherung von 38 Naturschutzgebieten durch Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Umsetzung
c) die Sicherung des Naturschutzes in der Kulturlandschaft durch Vertragsnaturschutz
d) die Sicherung und Entwicklung des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, auch als Teil des UNESCO Welterbes Wattenmeer und als UNESCO Biosphärenreservat in Kooperation mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden für eine gemeinsame Wattenmeer-Politik
e) die Aktualisierung und Fortentwicklung des Artenschutzprogramms und der Biotopkartierung als Grundlage für alle raumbezogenen Planungen und zur Ermittlung der Entwicklung der Qualität der Lebensräume der Stadt
f) die Überwachung der europäischen und internationalen Vorschriften zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (EU-VO 338/97) sowie qualifizierte Vertretung heimischer Artenschutzaspekte
g) die Erarbeitung von Vorgaben und Instrumenten zur Umsetzung der Eingriffsregelung in Hamburg sowie vollziehende Aufgabenwahrnehmung
h) die Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie für Vorhabensträger
i) die Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz durch Ausstellungen, Broschüren, Veranstaltungen, Informationszentren usw.
j) die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds
k) das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) in Hamburg
l) die Förderung der Umweltbildung - insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
65A6F603-0998-4E72-B32D-F5246B535A87 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N3 - Naturschutz N 33 - Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung Frau Alisa Steinberger
Neuenfelder Straße 19
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Herausgeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N3 - Naturschutz
Neuenfelder Straße 19
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Eigentümer
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N3 - Naturschutz N 33 - Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung Frau Alisa Steinberger
Neuenfelder Straße 19
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Verwalter
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Naturschutz und Grünplanung (N) N3 - Naturschutz N 33 - Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung Frau Alisa Steinberger
Neuenfelder Straße 19
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
20000 |
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Fachliche Grundlage |
Biotop- und Artenkartierung, Biotopkataster, Biotopbewertung. |
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Datengrundlage |
Biotop- und Artenkartierung, Biotopkataster, Biotopbewertung. |
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Schlüsselkatalog: Im Datensatz vorhanden |
Nein |
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Schlüsselkatalog
Titel | Datum | Version |
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01.01.2000 | 001 |
Sachdaten / Attributinformationen |
Biotopentwicklungsräume, Verbindungsbiotope, wertvolle Einzelbiotope, Schutzgebietssystem, Biotopentwicklung im Hamburger Umland. Ziele- und Maßnahmenkatalog. |
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Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Vollständigkeit: flächendeckend (100%) |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) Hamburgisches Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles | ArcGIS 10.x | keine | |
FileGeodatabase | ArcGIS 10.x | keine |
Medien
Medium | Datenvolumen | Speicherort |
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CD-ROM | 0 MB |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
B8F6865A-1790-4B9D-987E-AF97B88E84D3 |
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Aktualität der Metadaten |
06.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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