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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 25.03.2013, gegenwärtige Aktualität unklar
Der Bebauungsplan Bergedorf 110 für den Geltungsbereich zwischen dem Weidenbaumsweg, dem Sander Damm und dem Schleusengraben (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 102) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenzen der Flurstücke 5487, 5628 und 5302, - Schleusengraben - Südgrenze des Flurstücks 5331, Westgrenze des Flurstücks 437 (Weidenbaumsweg), über das Flurstück 4057 (Dusiplatz), Westgrenze des Flurstücks 437 der Gemarkung Bergedorf (Weidenbaumsweg).
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