Der Bebauungsplan Ochsenwerder 12 für den Geltungsbereich zwischen Ochsenwerder Landscheideweg und Graumanntwiete (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 608) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Landscheideweg - Nordwest-, Südwest- und Nordostgrenzen des Flurstücks 3597, über das Flurstück 3597, Südostgrenze des Flurstücks 3597 der Gemarkung Ochsenwerder.
Der Datensatz enthält die Binnengewässer für Hamburg abgeleitet aus dem Quelldatenbestand ATKIS Basis-DLM. ATKIS® steht für Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem und ist als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) konzipiert worden.
Der Datensatz enthält das Basis-Gewässernetz für Hamburg abgeleitet aus dem Quelldatenbestand ATKIS Basis-DLM. ATKIS® steht für Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem und ist als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) konzipiert worden.
Der Bebauungsplan Iserbrook 2 für den Geltungsbereich Hasenhöhe - Bahnanlagen - Nordgrenze des Flurstücks 1270 der Gemarkung Dockenhuden - Bredkamp - Nordgrenzen der Flurstücke 1358, 1359 und 1395 der Gemarkung Dockenhuden - Darbovenstieg - Schenefelder Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1655 und 1656 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1659 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - Schenefelder Landstraße - Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 18 für das Gebiet westlich der Lemsahler Landstraße (BezirkWandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lemsahler Landstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3370, über das Flurstück 3370, Nordgrenze des Flurstücks 3370 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.
Der Bebauungsplan Iserbrook 20/0sdorf 18 für den Geltungsbereich zwischen Isfeldstraße und Bockhorst (Bezirk Altona, Ortsteile 224 und 220) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Isfeldstraße - Lachmannweg - über das Flurstück 4498 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 4566, 4241 und 4209 der Gemarkung Dockenhuden-Nordgrenzen der Flurstücke 4841 und 4840 der Gemarkung Osdorf - Feldweg 50 - Bockhorst - Grotefendweg.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 21 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 14) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 21" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 8 angefügt: "8. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiet östlich der Langenhorner Chaussee sind Einzel-handelsbetriebe unzulässig. Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Maßgebend ist die Baunut-zungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479)."
Der Bebauungsplan Rahlstedt 111 für den Geltungsbereich Kösliner Straße-Rummelsburger Straße-Am Kroog-Alter Zollweg- Südgrenzen der Flurstücke 3233, 107 bis 113 und 105 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.