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Referat C/5 Koordinierungsstelle für Klimaschutz, Klimaanpassung und Elektromobilität

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Referat C/5 Koordinierungsstelle für Klimaschutz, Klimaanpassung und Elektromobilität

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521 (Poststelle) und 501 - 4522 (Presse)
https://www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

Verweise

Datenbezüge (5)

Einstrahlungsgrid Saarland
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Einstrahlungsgrid: Das Einstrahlungsgrid umfasst die Darstellung der Sonneneinstrahlung für das gesamte Saarland als jährliche Einstrahlung pro m² (Einheit kWh/a) auf die Bodenfläche, ausgewiesen in Quadraten von jeweils 100 m². Das Grid kann als Hilfe zur Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen dienen. Ebenso kann es unterstützend in Planungsprozessen in den Bereichen Tourismus, Raumplanung, Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommen.
Photovoltaik Freiflächenanlagen und Bauliche Anlagen mit Leistung ab 300 kWp, Saarland
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Photovoltaik Freiflächenanlagen und Bauliche Anlagen mit Leistung ab 300 kWp. Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Photovoltaik Freiflächenanlagen Photovoltaik Stromanlagen, in denen mittels Solarmodulzellen ein Teil der Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Datei enthält nur größere Anlagen, kleinere Anlagen in privater Hand sind hier nicht enthalten.
Photovoltaik auf Agrarflächen
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Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.
Wärmekataster, Abwärmequellen Saarland
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Abwärme quellen: Standort und Quantifizierung möglicher industrieller Abwärme quellen, teils mit Bezeichnung des Unternehmens: Ausgehend von dem Prozesswärmebedarf der Nicht-Wohngebäude (Industrie) wurde das Abwärme potenzial in den Abwärme-relevanten Wirtschaftsbranchen ermittelt. Die Potenzialabschätzungen konnte nur zu Teilen verifiziert werden, sodass die Angaben im Einzelfall zu prüfen sind.
Wärmekataster, Einsparung Wohnen bis 2035 Saarland
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Einsparung Wohnen bis 2035: Wärmeeinsparung im Wohngebäudebereich, aggregiert auf die Quartiersfläche als Differenz zwischen dem heutigen Wärmebedarf und dem prognostizierten Wärmebedarf im Jahr 2035; Angabe in [%] Einsparung zum aktuellen Wärmebedarf.

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