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Referat F/2 Luftfahrt

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Referat F/2 Luftfahrt

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Deutschland

poststelle@umwelt.saarland.de
+49 (0)681 / 501 - 00
+49 (0)681 / 501 - 4521 (Poststelle) und 501 - 4522 (Presse)
https://www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html

Verweise

Datenbezüge (6)

Bauschutzbereiche
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Bauschutzbereiche Die Bauschutzbereiche (Flughafen Saarbrücken, Segelfluggelände Marpingen). Sie sind von öffentlichem Interesse, als zum einen, eine Baugenehmigung bei Bauanträgen zur Errichtung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Freileitungen, Masten, Dämmen sowie anderen Anlagen und Geräten u.ä. unter bestimmten Bedingungen (Höhen, Entfernungen) nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden darf, bzw. bei einer anderen Genehmigungsbehörde diese die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen hat und zum anderen in den vorgenannten Fällen von Vorhaben, die keiner Bau- oder sonstigen Genehmigung bedürfen, die Luftfahrtbehörde die Genehmigung aus luftverkehrssicherheitlichen Gründen zu erteilen hat. (vgl. §§ 12 und 15 Luftverkehrsgesetz).
Belange der Luftfahrt - Flugplätze und Landestellen im öffentlichen Interesse, Saarland
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In diesem Datensatz sind die Belange der Luftfahrtbehörde dargestellt. Es sind die Lage des Flughafens, von Landeplätzen und Segelfluggeländen sowie von Landestellen im öffentlichen Interessen dargestellt.
Belange der Luftfahrt - Restriktionsflächen zivile Luftfahrt, Saarland
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In diesem Datensatz sind die Belange der Luftfahrtbehörde dargestellt. Unter anderem werden Mindestabstände zu Platzrunden von Landeplätzen, zu Meldepunkten und zu Sichtflugstrecken des Flughafens Saarbrücken sowie der Bauschutzbereich des Flughafens dargestellt.
Fluglärm Nachtschutzzone Saarland
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Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011 Schutzzone 1 Schutzzone 2 Nachtschutzzone Amtsblatt des Saarlandes vom 01.09.20011, S 289ff. Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021. Nachtschutzzone: L Aeq Nacht 55dB (A)
Fluglärm Schutzzone 1 und 2 Saarland
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Festsetzung des Lärmschutzbereichs (zwei Lärmschutzzonen) für den Verkehrsflughafen Saarbrücken auf der Grundlage der "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Saarbrücken" FluLärmSaarbV vom 02.09.2011 Schutzzone 1 ;Tagschutzzone 1: L Aeq Tag 65 dB (A) Schutzzone 2; Tagschutzzone 2: L Aeq Tag 60 dB (A), Nachtschutzzone Amtsblatt des Saarlandes vom 01.09.20011, S 289ff. Die nächsten Änderungen am Lärmschutzbereich des Flughafens Saarbrücken erfolgen frühestens im Jahr 2021.
Flugplätze und Sonderlandeplätze
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Flugplätze und Sonderlandeplätze Luftverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherstellung der erforderlichen Mobilität im Saarland – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Der Flughafen Saarbrücken als internationaler Verkehrsflughafen ist hierbei die wichtigste Luftverkehrsinfrastruktur des Landes. Darüber hinaus gibt es einen Verkehrslandeplatz, zwei Segelfluggelände, mehrere Sonderlandeplätze sowie zahlreiche Modellfluggelände im Saarland.

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