Verweise
Datenbezüge (8)
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in der Bauleitplanung oder aber auch im unbeplanten Innenbereich zu berücksichtigen. In Planungs- und Genehmigungsverfahren baulicher Vorhaben sind für naturschutzrechtliche Eingriffe dauerhafte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Die EAK zeigt die zu erwartenden Eingriffe und Kompensationspotenziale auf.
Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sind in der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) geregelt. Nach § 9 Abs. 1 der Baumschutzverordnung ist der Antragsteller zu verpflichten, standortheimische Neuanpflanzungen von Gehölzen als Ausgleich oder Ersatz für entfernte Bäume zu leisten, soweit dies angemessen und zumutbar ist, wenn nach § 6 eine Maßnahme gestattet oder nach § 7 eine Befreiung erteilt wird. Die Neuanpflanzungen müssen den durch die Beseitigung des Baumes eingetretenen Funktionsverlust für den Naturhaushalt, das Stadtklima oder das Orts- und Landschaftsbild in ausreichendem Maße ausgleichen oder ersetzen. Die untere Naturschutzbehörde kann Art und Größe der zu pflanzenden Gehölze festlegen. Die Neuanpflanzung ist nach § 9 Abs. 2 Baumschutzverordnung auf der Fläche durchzuführen, auf der der zur Beseitigung freigegebene Baum stand. Ist dies nicht möglich oder zumutbar, soll die Neuanpflanzung in der Nähe dieser Fläche erfolgen. Sofern eine Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen nach § 9 Baumschutzverordnung angemessen und zumutbar ist und weder der Antragsteller noch die untere Naturschutzbehörde einen Standort für Neuanpflanzungen benennen kann, hat der Antragsteller nach § 10 Baumschutzverordnung eine Ausgleichszahlung zu entrichten.
Das Umweltschutzamt / Wasserbehörde ist u.a. für den Schutz und die Überwachung der Gewässer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven zuständig. Dazu gehören die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen), das Grundwasser und die Reduzierung von potentiell schädlichen Einflussfaktoren auf die Gewässer, durch die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Im Gewässerplan werden alle Gewässer und mit Wasser im Zusammenhang stehenden Bauwerke aufgelistet, u.a. Brücken, Kajen, Durchlässe, Siele usw..
Das Umweltschutzamt / Wasserbehörde ist u.a. für den Schutz und die Überwachung der Gewässer im Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven zuständig. Dazu gehören die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen), das Grundwasser und die Reduzierung von potentiell schädlichen Einflussfaktoren auf die Gewässer, durch die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Das Schutzgut Klima ist ein wichtiger Aspekt der räumlichen Planung und vor dem Hintergrund konkurrierender Planungsziele sind flächenbezogene Fachinformationen ein wichtiges Hilfsmittel zu dessen sachgerechter Beurteilung. Angesichts der im Zuge des Klimawandels erwarteten lang anhaltenden Hitzeperioden und zunehmenden Temperaturen besteht hier Handlungsbedarf. Aus der Kenntnis des in einer Stadt vorherrschenden Lokalklimas und den klimatischen Funktionszusammenhängen lassen sich Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung des Klimas ableiten. Dieser Leitgedanke zielt auf die Erhaltung und Verbesserung günstiger bioklimatischer Verhältnisse und auch die Unterstützung gesundheitlich unbedenklicher Luftqualität ab.