Verweise
Datenbezüge (16)
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "Agrarräume" Die Grundeinheit der räumlichen Auswertung stellt die Gemarkung dar. Um zum einen dem Datenschutz Rechnung zu tragen und um andererseits sinnvolle Bewertungseinheiten zu bilden, wurden die Gemarkungen nach ihren naturräumlichen und agrarstrukturellen Merkmalen zu “Agrarräumen” zusammengefasst, die im wesentlichen Räume mit homogenen Nutzungsbedingungen und agrarstrukturellen Entwicklungen darstellen.
Agrarstruktureller Entwicklungsplan für das Saarland (AEP) "Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), Saarländisches Agrarumweltprogramm (SAUM)- KULAP und SAUM Flächen" Auftraggeber: Landwirtschaftskammer für das Saarland Fördergeber: Saarländisches Ministerium für Umwelt Erarbeitet durch: Dipl. Ing. agr. Jens Thös Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen Saarbrücken
Agrarstrukturelle Entwicklungplanung für das Saarland (AEP) "Landwirtschaftliche Rueckzugsraeume" Auftraggeber: Landwirtschaftskammer für das Saarland Fördergeber: Saarländisches Ministerium für Umwelt Erarbeitet durch: Dipl. Ing. agr. Jens Thös Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen Saarbrücken
Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland "Nutzungseignung" Bewertung der natürlichen Nutzungseignung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Qualität: (Bewertung in Klassen 1-5) Klasse 1 - sehr gute Nutzungseignung Klasse 2 - gute Nutzungseignung Klasse 3 - mittlere Nutzungseignung Klasse 4 - mittlere Nutzungseignung, nur Grünland Klasse 5 - schlechte Nutzungseignung Auftraggeber: Landwirtschaftskammer für das Saarland Fördergeber: Saarländisches Ministerium für Umwelt Erarbeitet durch: Dipl. Ing. agr. Jens Thös Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen Saarbrücken
Agrarstruktureller Entwicklungsplan für das Saarland (AEP) "Realnutzung LNF 1999" Die Realnutzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen 1999 ist in im Feld REALNUTZ verschlüsselt. Schlüssel: 1= Ackerland, 2= Grünland, 3= Acker-Grünland Mischnutzung, 4= Brachflächen, 5= Freizeitbezogene Offenlandnutzung. Auftraggeber: Landwirtschaftskammer für das Saarland Fördergeber: Saarländisches Ministerium für Umwelt Erarbeitet durch: Dipl. Ing. agr. Jens Thös Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen Saarbrücken
Agrarstruktuelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP). "Vorschlagsflächen Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft". Auftraggeber: Landwirtschaftskammer für das Saarland Fördergeber: Saarländisches Ministerium für Umwelt Erarbeitet durch: Dipl. Ing. agr. Jens Thös Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen Saarbrücken
Agrarstruktuelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP). "Vorschlagsflächen Vorranggebiete Landwirtschaft". Auftraggeber: Landwirtschaftskammer für das Saarland Fördergeber: Saarländisches Ministerium für Umwelt Erarbeitet durch: Dipl. Ing. agr. Jens Thös Büro für landwirtschaftliche Fachplanungen Saarbrücken
Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse.
Kulisse Erosion 2025 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022 (K-Wassererosionsgefährdungsklasse) Die Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgte unter Anlehnung an DIN 19708. Die potentielle Erosionsgefährdung der saarländischen Ackerflächen wurde im Zuge der Erstellung der saarländischen Erosionsschutzverordnung mit Hilfe der ABAG ermittelt und leitet sich aus Daten der Bodenschätzung, der Hangneigung und -länge sowie aus Niederschlagsdaten ab. Der Entwurf der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sieht eine Einteilung dieser Flächen in Erosionsgefährdungsklassen vor: KWasser1 = Erosionsgefährdung durch Niederschläge, KWasser2 = hohe Erosionsgefährdung durch Niederschläge
Kulisse Schwere Böden nach GAPKondV „Der Datensatz enthält einen Auszug der „schweren Böden“ auf Grundlage der Klassenzeichen für Bodenarten nach dem Bodenschätzungsgesetz nach Anlage 6 (zu §17) GAP Konditionalitäten-Verordnung.“
Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.
Ausnahmen streifenförmige Ausbringung von Gülle Die Düngeverordnung (DüV) eröffnet in § 6 Absatz 3 Abweichungen von der ab 2025 auch auf Grünland geforderten streifenförmigen Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. Die Ermächtigung liegt vor, wenn eine streifenförmige Aufbringung auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar ist. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn ein Einsatz der für die Einhaltung der Vorgaben erforderlichen Geräte aus Sicherheitsgründen ausscheidet, wie es ab 20% Hangneigung angenommen wird. Entsprechende Flächenanteile sind im Datensatz „Landwirtschaftliche Flächen ab 20% Hangneigung“ ausgewiesen. Der Ausnahmetatbestand bezieht sich ausschließlich auf das Grünland.
Rahmendaten zum Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "Vn_Region"
Rahmendaten zum Agrastrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "benachteiligtes Gebiet_ Region"
Rahmendaten zum Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung für das Saarland (AEP) "ehemalige 5b Region"
Änderungen der aktuellen Nitratkulisse zur vorherigen Nitratkulisse. Die bisherige Kulisse nach AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 3. November 2020 wird ihre Gültigkeit verlieren. Mit der Änderung wird die AVV Gebietsausweisung – AVV GeA vom 10. August 2022 umgesetzt. Nach der Verkündung der Verordnung zur Neufassung der Saarländischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung gilt die hier abgebildete, neuste, Kulisse.