Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg, Bezirk Eimsbüttel | 9.87°/53.557° | 10.008°/53.655° |
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (2)
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Diese zentrale Datenhaltung erlaubt aber gleichzeitig eine dezentrale Fortführung und Pflege der Datenbestände durch den jeweiligen Sachbearbeiter an seinem Arbeitsplatz mit den dort zur Verfügung stehenden GIS/CAD- Arbeitsplätzen und ¿ Systemen (z. B. WS Landcad, ArcGIS), setzte aber die Entwicklung und Einrichtung vereinheitlichter und abgestimmter Datenaustausch- und Aktualisierungsprozesse voraus. Die Verantwortlichkeit sowie der technische Zugriff auf die Daten verbleiben bei den Dateneigentümern.
Untergeordnete Objekte (101)
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Lokstedt, Schnelsen, Ortsteil: 317, 318, 319
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321
"9. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gewerbegebiet östlich der Pinneberger Chaussee sind Einzelhandels-betriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen."
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem
Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:
"9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt:
9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt.
9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."
Flurstücks 1732 der Gemarkung Eidelstedt - Bahnanlagen - Reichsbahnstraße - Ottenser Straße - Binsbarg - Farnhornstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Hörgensweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3668 (Bundesautobahn A 23), Nordgrenze des Flurstücks 3049, über das Flurstück 960 der Gemarkung Eidelstedt (Bahnanlagen der AKN) - Bundesautobahn A 23 - Holsteiner Chaussee - Südgrenze des Flurstücks 6358 (alt: 947 - Hörgensweg) der Gemarkung Eidelstedt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Reichsbahnstraße - Furtweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 6357, Nordgrenze des Flurstücks 1331 - Kapitelbuschweg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1351, Nord-, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 6605 und 1353, Ostgrenzen der Flurstücke 1360 und 1358 der Gemarkung Eidelstedt.
Weg sowie Schulweg zwischen Henriettenstraße und Eichenstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 305 und 306) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Veilchenweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2072 (Hans-Heinrich-Sievert-Kampfbahn) der Gemarkung Lokstedt - Grandweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4163 und 4172, Westgrenze des Flurstücks 1103 der Gemarkung Lokstedt - Platanenallee - Lokstedter Steindamm - Bezirksgrenze - über das Flurstück 4408 (Lokstedter Steindamm), Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4172, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1112 über das Flurstück 4390 (Grandweg) der Gemarkung Lokstedt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süderfeldstraße - Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze des Flurstücks 1340, West- und Südgrenzen des Flurstücks 3602 der Gemarkung Lokstedt - Wiben-Peter-Straße - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke 5231, 5157 und 5158 - Lottestraße - Südgrenzen der Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
1. Die anliegende "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 24" wird
der Verordnung hinzugefugt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Rebhuhnweg-Nordostgrenzen der Flurstücke 5969 (ehemals nordöstlicher Teil der Flurstücke 2617 und 2618), 2616, 2615, 2614, 2613, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2612 der Gemarkung Niendorf-Bansgraben werden die Festsetzungen für einen vom Rebhuhnweg abzweigenden 5 m breiten öffentlichen Weg sowie für eine Stellplatzfläche mit Einfahrt vom Rebhuhn weg aufgehoben; die Flächen werden als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen."
einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Garstedter Weg - Moorrand - Nordgrenzen der Flurstücke 6298 und 6296 der Gemarkung Niendorf - Garstedter Weg - Krohnstieg - Ostgrenze des Flurstücks 792 der Gemarkung Niendorf - Rahweg - Grotkoppelweg.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bindfeldweg-Ostgrenzen der Flurstücke 10927 und 10925 der Gemarkung Niendorf - Max-Zelck-Straße - über das Flurstück 8746, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8277, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 10007 der Gemarkung Niendorf -Friedrich-Ebert-Straße - Westgrenzen der Flurstücke 10850, 10849, 2200, 2199, 2198, 2197, 2196, 2195, 2194, 2193, 2192 und 2191 der Gemarkung Niendorf.
Barth-Straße und Rentzelstraße-Grindelhof einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Warburgstraße - Alsterterrasse - Alsterufer.
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Fläche für Stellplätze" aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine "Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage" mit einer Grundfläche bis 200 m als Höchstmaß zulässig.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.
7.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133 ), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479).
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Burgwedel-Schleswiger Damm-Uphoffweg-über die Flurstücke 4947 und 3071, Ostgrenze des Flurstücks 3071, über das Flurstück 3071, Nordgrenze des Flurstücks 1257 der Gemarkung Schnelsen- Königskinderweg-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 719 der Gemarkung Schnelsen-Oldesloer Straße.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.
Nordgrenze des Flurstücks 867 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde Försterweg - Nordgrenze des Flurstücks 2019 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde - Bahnanlagen - Hinter der Bahn - Ernst-Horn-Straße - Försterweg - Südostgrenze, des Flurstücks 2202 der Gemarkung Stellingen-Langenfelde (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
"6. Für die in der Anlage mit "A", "B und "C" bezeichneten Bereiche gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124).
6.1 In dem mit "A" bezeichneten Bereich:
Die Festsetzung ¿Industriegebiet" wird in die Festsetzung "Gewerbegebiet" geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig.
6.2 In dem mit "B" bezeichneten Bereich:
Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig.
6.3 In dem mit "C" bezeichneten Bereich:
Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5 m festgesetzt. Entlang der Kieler Straße sind Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten.
6.4 In den mit "A" und "C" bezeichneten Bereichen:
Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.
6.5 In den mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen:
Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig.
7. In den in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen entlang der Kieler Straße und beiderseits der Straße Holstenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
8. Die nicht überbaubaren Flächen der in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereiche sind mit Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen."
Planbezirk: Elbgaustraße
Planbezirk: Schulfläche an der Straße Klosterstieg
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt,
zwischen Wördemanns Weg und Güterumgehungsbahn
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
und Anschlußteil der B 4 am Duvenacker
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
von der AKN-Eisenbahn bis zum Hörgensweg
Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt
von der AKN-Eisenbahn bis zum Hörgensweg
Planbezirk: Umgehungsstraße Schnelsen (neue B 4)
von Flurstücks-Nr. 999 am Deeoenbrook bis zur Gemarkungsgrenze Schnelsen
Planbezirk: Straße An der Verbindungsbahn
zwischen der Bundesstraße
und der Straße Durchschnitt
Planbezirk: Goebenstraße - Tresckowstraße - Scheideweg - Bismarckstraße
Planbezirk: Vogt-Kölln-Straße
(Früher Holsteiner Allee)
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Bezirksämter Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Grindelberg 62-66
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Herausgeber
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg
Neuenfelder Straße 19
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Fachliche Grundlage |
vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS" |
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Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Baupolizeiverodnung vom 08.06.1938 (BPVO) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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XPlanGML | 3.0 | ||
XPlanGML | 4.0 | ||
XPlanGML | 4.1 |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bodennutzung |
ISO-Themenkategorien | Planungsunterlagen, Kataster |
Suchbegriffe | Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitplanung Baunutzungsverordnung (BauNVO) Baupolizeiverodnung vom 08.06.1938 (BPVO) Bebauungsplan Geoinformation Infrastruktur, Bauen und Wohnen Raumbezogene Information Regionen und Städte |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
F8004086-B1F2-4031-951D-F1FD4944DE7F |
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Aktualität der Metadaten |
23.04.2020 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datenserie |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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