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Geodatensatz
Open Data

Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität der Daten Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Downloads Querverweise Weitere Verweise Übergeordnete Objekte
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner Herausgeber
  • Fach­informationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

Aktualität der Daten

seit 13.02.2012, gegenwärtige Aktualität unklar

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Begründung des Bebauungsplans als PDF Datei
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Querverweise (1)

Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.

Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.

Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
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Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Ansprechpartner

Bezirksämter Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

stadtplanungsabteilung@eimsbuettel.hamburg.de
4 28 01 - 0
http://www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel

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Be­schrei­bung

Eidelstedt30(1Aend)

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem
Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt:
"9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt:
9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt.
9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.
9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

seit 13.02.2012, gegenwärtige Aktualität unklar

Aktualität des Datensatzes

Publikation

13.02.2012

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
Regionalschlüssel
020000000000
Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N

Verweise und Downloads

Downloads (3)

PDF
Begründung des Bebauungsplans als PDF Datei
GML
Download WFS Bebauungsplan (XPlanGML)
PDF
Festsetzungen (Planzeichnung / Verordnung) als PDF Datei

Querverweise (1)

Geodatensatz
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.

Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.

Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
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Weitere Verweise (1)

URL zu weiteren Informationen über den Datensatz unspezifischer Verweis

Übergeordnete Objekte (1)

Geodatensatz
Planwerke der verbindlichen Bauleitplanung im Bezirk Hamburg Eimsbüttel
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.

Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.

Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

F8004086-B1F2-4031-951D-F1FD4944DE7F

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Bezirksämter Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Grindelberg 62-66
D-20144 Hamburg
Deutschland

stadtplanungsabteilung@eimsbuettel.hamburg.de
4 28 01 - 0
http://www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel
Herausgeber

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Info@gv.hamburg.de
+49 40 4 28 28 - 0
+49 40 4279-26066
http://www.geoinfo.hamburg.de

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://registry.gdi-de.org/id/de.hh/cefca7b6-1168-4a7d-8f7d-4febdee86e30

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS"

Herstellung­sprozess

Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert.

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
XPlanGML

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bodennutzung
ISO-Themen­kategorien Planungsunterlagen, Kataster
Suchbegriffe Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitplanung Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bebauungsplan Geoinformation hmbtg hmbtg_12_oeffentliche_plaene opendata PLIS Raumbezogene Information Regionen und Städte Öffentliche Pläne

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

334482CD-3B1A-4D6B-9001-93F05DEF3F60

Aktualität der Metadaten

10.12.2019

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie  

Datensatz

XML Dar­stellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
Info@gv.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
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