Verweise
Datenbezüge (3)
Ruheinseln
- Diese Flächen sind keine Ruhigen Gebiete im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des §47d BImSchG. Da jedoch auch kleinere Flächen von der Bevölkerung genutzt werden um „Ruhe zu finden“, werden diese ergänzend gekennzeichnet.
- Allgemein zugängliche Flächen
- Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 65 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen- und Schienenverkehr)
- Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 50 dB(A) (betrachtet für Flugverkehr)
- Mindestgröße 5 ha
Ruhige Gebiete (§ 47d BImSchG)
- Abwägungsrelevant bei Bauleitverfahren nach Baugesetzbuch und Planverfahren nach sonstigem Planrecht
- Allgemein zugängliche Flächen mit einer geringen Lärmbelastung
- Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDen < 50 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen-, Schienen- und Flugverkehr)
- Mindestgröße 50 ha
Berechnungen und Kartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und nach 34. BImSchV
für den Ballungsraum Hamburg für den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Fluglärm.
Die Karten "Straßenverkehr Lden/Lnight ", "Schienenverkehr Lden/Lnight" und "Flugverkehr Lden/Lnight" sind nicht geeignet zum Schallschutznachweis nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau'.
Untergeordnete Objekte (5)
Person
Frau Inken Heesch
Person
Frau Iris Büning
Person
Herr Dr. Gernot Pickert
Person
Herr Sebastian Straßer
Person
Herr Torsten Wagner