Verweise
Datenbezüge (1)
Das Referat Immissionsschutz ist höhere Immissionsschutzbehörde und zuständig für die Ausführung von Aufgaben nach dem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Standorte mit Betriebsbereichen nach Störfallverordnung, für Anlagen die der Emissionshandelspflicht unterliegen oder bei Anlagen mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sowie in der Überwachung der genannten Anlagen einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Vollzugsmaßnahmen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der Fachaufsicht über die Unteren Immissionsschutzbehörden.