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Organisationseinheit

Nachhaltige Regionalentwicklung

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Ansprechpartner

Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung

poststelle.sbs-broht@smekul.sachsen.de
035932-365-0
035932-365-50

Be­schrei­bung

Ziel des von der UNESCO-Arbeitsprogrammes MAB (Man and Biosphere) ist die Entwicklung einer nachhaltigen Nutzung sowie die wirksame Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Biosphäre. Ein Projektbereich dieses Programms ist der Erhaltung von Naturgebieten in Kulturlandschaften und des darin enthaltenen genetischen Materials gewidmet. Diese Gebiete werden als Biosphärenreservate von der UNESCO anerkannt und bilden ein weltweites Netz.
Modellhaft sollen in Biosphärenreservaten die Grundsätze des MAB-Programms und auch die universellen Zielstellungen der Agenda 21 umgesetzt werden. Sie stellen Gebiete dar, in denen neben Schutz und Pflege bestimmter Ökosysteme gemeinsam durch und mit den hier lebenden Menschen Formen nachhaltiger Nutzung entwickelt werden.

Zeitbezug

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

28.06.2011

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Sachsen (14) 11.85°/50.184° 15.084°/51.711°
Regionalschlüssel
140000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (2)

Projekte des Biosphärenreservates Information
Projektliste des Biosphärenreservates Information

Untergeordnete Objekte (15)

Organisationseinheit
Bergbaufolgelandschaft
Eine Besonderheit des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ist die bisher einmalige Einbeziehung ausgedehnter Bereiche ehemaliger Braunkohlentagebaue in die Schutzgebietskonzeption eines Biosphärenreservates. Die Einbeziehung dieser stark überformten Landschaft erfolgt dabei mit dem Ziel, Modelle der Renaturierung und nachhaltigen Nutzungen für derartige Bereiche zu entwickeln, zu realisieren und wissenschaftlich zu begleiten. Entsprechende Leitbilder für die Schutzzonen sowie die Nutzungen in der Bergbaufolgelandschaft des Biosphärenreservates wurden entwickelt.
Organisationseinheit
Biotop- Landschaftspflege
Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung).
Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern.

Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei
- Grünlandpflege
- Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden)
- Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe).

Rechtlicher Bezug:
Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre
Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)
Organisationseinheit
Energienutzung
Im Biosphärenreservat als Modellregion für nachaltige Entwicklung besteht die Aufgabe, in allen Bereichen beispielhafte Schritte zur Nachhaltigkeit umzusetzen. Dies beinhaltet die Reduzierung des Energieverbrauchs sowie den Einsatz regenerativer Energien.
Organisationseinheit
Fischerei und Teichwirtschaft
Ziel einer nachhaltigen Teichwirtschaft ist die pflegliche Nutzung der Teiche, bei minimalem Aufwand (insbesondere an Fremdenergie), in der Bewirtschaftung und für jeden Betrieb optimierten Erträgen.
Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Bewirtschaftungsgrundsätze, Teiche als artenreicher Lebensraum, Teichinstandhaltung, Nutzungsaufgabe bzw. -neuaufnahme, Vermarktung).
Organisationseinheit
Jagd
Die nachhaltige Jagd basiert auf einem glaubwürdigen Nutzungsethos unter Berücksichtigung anderer Nutzngsinteressen. Sie beinhaltet die Regulierung von Wilddichten zur Abwendung von Wildschäden, die Fleisch- und Pelzgewinnung, die Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, die Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände, wowie über regulative Eingriffe den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt.
Organisationseinheit
Landbewirtschaftung
Das Grundanliegen der Biosphärenreservatsverwaltung im Rahmen der Landbewirtschaftung besteht in einer möglichst geschlossenen Kreislaufwirtschaft. Die wesentlichen Aufgaben in der Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft im Biosphärenreservat sind:
- die Verbesserung der Flächenstrukturierung
- der Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
- die Förderung extensiver Bewirtschaftungsformen
- der Aufbau einer leistungsfähigen Verarbeitung und regionalen Vermarktung
- der Arten- und Biotopschutz in der Agrarlandschaft
- Teichwirtschaft

Entsprechende Leitbilder wurden formuliert (Flächenstrukturierung, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenbau, Grünlandwirtschaft, Landwirtschaftiche Tierhaltung, Vermarktung, Teichwirtschaft).

Seit 1998 werden dementsprechend durch die Biosphärenreservatsverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V Einzelprojekte ausgewählt und umgesetzt, wie z.B.

- zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung),
- zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen,
- zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene),
- zu Hecken- und Feldgehölzen im Rahmen von Pflege- und Pflanzmaßnahmen.
Organisationseinheit
Naturschutz
Arten- und Biotopschutz sind im Rahmen der Landschaftspflege als wichtiges Anliegen im Biosphärenreservat nicht losgelöst von der Bewirtschaftung zu betrachten.
Dazu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bewirtschaftern und den Naturschutzbehörden gesichert. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden Programme ausgearbeitet und mit den Vertragspartnern in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Forst umgesetzt. Diese Verträge sichern den jeweiligen Partnern den Naturerhalt und ein Zusatzeinkommen.
Die Instrumente dafür sind im Freistaat Sachsen Förderung nach Landschaftspflegerichtlinie, der Vertragsnaturschutz sowie Förderungen auf Bundesebene (BMBF).

Der Vertragsnaturschutz im Biosphärenreservat gliedert sich in
- Vertragsnaturschutz Fischerei
- Vertragsnaturschutz Landwirtschaft
- Vertragsnaturschutz Wald
- Landschaftspflegearbeiten.
Organisationseinheit
naturschutzfachliche Bewertungen
Stellungnahmen zu Planungen, Gutachten, Berichten und Vorhabensanträgen hinsichtlich der naturschutzfachlichen sowie landschaftsästhetischen Bewertung des Einflusses von Vorhaben auf Flora, Fauna und Lebensräume und damit den Schutzzweck des Bioshärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft.
Die Vorhaben umfassen i.w. die Bereiche Wasserwirtschaft, Fischerei, Verkehrs- und Bergbau, Siedlungs- und Tourismusentwicklung, Forst- und Landwirtschaft, Artenschutz.
Organisationseinheit
Regenerierung
Regenerierungen betreffen die Schutzzone IV des Biosphärenreservates, d.h. Gebiete, die durch die vorausgegangene Nutzung geschädigt oder übernutzt wurden. Hierzu zählen übergroße ausgeräumte Ackerflächen, ehemalige Intensivtierhaltungen, bergbaubeeinflusste Bereiche sowie Mülldeponien.
Ziele der Regenerierung sind die Wiedereingliederung der Bereiche der Schutzzone IV in nachhaltige Bewirtschaftungszyklen sowie Lebensräume für Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaftsbilder zu schaffen.

Die Regenerierung der einzelnen Flächen erfolgt auf Grundlage von Regenerierungsplänen, die flächenbezogenen Konzeptionen entsprechen. Sie sollen Zielnutzungen, Sanierungsoptionen und Auswirkungen der Sanierung auf die Bereiche Natur, Wirtschaft und Sozialfunktion beschreiben und abwägen. Dabei ist die Eigendynamik der Natur weitestgehend zu nutzen.
Organisationseinheit
Siedlungsentwicklung
Nachhaltige Siedlungsentwicklung beinhaltet die Erhaltung und Entwicklung der Dörfer als funktionelle Einheit von Arbeiten, Wohnen und kulturellem Leben. Voraussetzung dafür sind die Stärkung der regionalen Wirtschaft inkl. der Förderung des Tourismus, ganzheitliche Verkehrs- und Energiekonzepte mit dem Ziel, Verkehrsaufkommen und Energieverbrauch zu senken unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Naturhaushalt und Siedlung.
Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Siedlungsfunktionen, Siedlungsstruktur und Baugestaltung, Dorfökologie).
Organisationseinheit
Tourismus und Erholung
Die nachhaltige Nutzung des Biosphärenreservates zu Tourismus- und Erholungszwecken beinhaltet die künftige Erhaltung der reichen Naturausstattung. Die Erhaltung der bemerkenswerten Artenvielfalt ist das Hauptkriterium, an der die ökologische Tragfähigkeit der Erholungsnutzung gemessen wird. Diese widerspiegelt sich in der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Tourismuseinrichtungen, womit gleichzeitig eine soziale Verträglichkeit gesichert werden soll. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Gästestruktur, Beherbergungsangebot/ Gastronomie, Infrastruktur, Fremdenverkehrsmarketing und -organisation).
Organisationseinheit
Verkehr
Als wesentliche Strategien zur Umsetzung einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung bzw. Mobilität werden für das Biosphärenreservat die Verkehrsvermeidung,-verlagerung sowie -verbesserung zugrundegelegt.
Organisationseinheit
Waldwirtschaft
Die Umsetzung nachhaltiger Waldwirtschft im Biosphärenreservat beinhaltet:
- ökonomisch tragfähige Holzproduktion mit hohem Wertholzanteil, bei geringem Aufwand und minimalen Produktionsrisiken
- möglichst regionale Vermarktung des Holzes
- Wald als Erholungs- und Lernort
- Erhalt von Sonderstandorten im Wals sowie
- Schutz von Waldklima, Boden, Wasser, Luft.

Es sind sowohl Flächen gänzlich ohne Nutzung (Prozeßschutz), Schutzbereiche für bestimmte Waldstadien (Konservierungsflächen) als auch Wirtschaftswald in das Gesamtkonzept der Waldbewirtschaftung im Biosphärenreservat zu intergrieren. Diese Forderung erfüllt eine abgestufte Bewirtschaftung des Waldes entsprechend dem Zonierungskonzept des Biosphärenreservates. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Waldbau, Forsttechnik, Waldschutz, Düngung, Waldnutzungen, Prozeßschutz, Erhalt von Sonderstandorten und historischen Nutzungsformen, Erstaufforstungen).
Organisationseinheit
Wasserwirtschaft
Nachhaltige Wasserwirtschaft bedeutet für die Unterhaltung, d.h. Pflege und Gestaltung der Fließgewässer in der freien Landschaft, daß die Gewässer innerhalb des gegebenen Zeitraums der Gewässerentwicklung ihre charakteristischen Formen und Strukturen ausbilden und dabei ihrer spezifischen Dynamik unterliegen können. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Fließgewässer, Grundwasser).
Organisationseinheit
Wirtschaft
Wirtschaften im Biosphärenreservat muss dem Modellcharakter des Gebietes Rechnung tragen und beispielhaft natur- und sozialverträglich sein. Wirtschaftsformen und Produkte mit schonender Nutzung natürlicher Potenziale sollen gefördert werden, während durch Verzicht auf Großprojekte eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung gesichert werden soll.

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
3. Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft
Das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" besteht rechtskräftig seit Inkrafttreten der Verordnung vom 18. Dezember 1997. Schutzzweck ist gemäß § 18 (1) SächsNatSchG die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung.

Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB).
Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert:

Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes
- zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung,
- für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung,
- für eine aktive Umweltbildung und -erziehung.

Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab:
- Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen
- Entwicklung der Landnutzung
- Umweltforschung und- monitoring
- Ausbildung und Umwelterziehung

Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht.

Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist.

In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

82CC6174-EE37-4880-9406-84510DACB99D

Kontakt

Ansprechpartner

Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung

Dorfstraße 29
D-02694 Guttau OT Wartha
Deutschland

poststelle.sbs-broht@smekul.sachsen.de
035932-365-0
035932-365-50

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

VwV-ResVerwOLH v. 13.05.1994

Weitere rechtliche Grundlagen

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)

Umweltinformationsgesetz (UIG)

Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL

Vogelschutzrichtlinie (SPA)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Biosphärenreservat Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Leitbild Nachhaltige Bewirtschaftung Nachhaltige Entwicklung Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

BA3FD7EB-F7E4-46F9-AA15-09151752509F

Aktualität der Metadaten

25.02.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

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Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
Elke.Wagner@smekul.sachsen.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

MetaVer - Metadatenverbund
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