Ziel des von der UNESCO-Arbeitsprogrammes MAB (Man and Biosphere) ist die Entwicklung einer nachhaltigen Nutzung sowie die wirksame Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Biosphäre. Ein Projektbereich dieses Programms ist der Erhaltung von Naturgebieten in Kulturlandschaften und des darin enthaltenen genetischen Materials gewidmet. Diese Gebiete werden als Biosphärenreservate von der UNESCO anerkannt und bilden ein weltweites Netz.
Modellhaft sollen in Biosphärenreservaten die Grundsätze des MAB-Programms und auch die universellen Zielstellungen der Agenda 21 umgesetzt werden. Sie stellen Gebiete dar, in denen neben Schutz und Pflege bestimmter Ökosysteme gemeinsam durch und mit den hier lebenden Menschen Formen nachhaltiger Nutzung entwickelt werden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (2)
Untergeordnete Objekte (15)
Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern.
Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei
- Grünlandpflege
- Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden)
- Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe).
Rechtlicher Bezug:
Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre
Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)
Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Bewirtschaftungsgrundsätze, Teiche als artenreicher Lebensraum, Teichinstandhaltung, Nutzungsaufgabe bzw. -neuaufnahme, Vermarktung).
- die Verbesserung der Flächenstrukturierung
- der Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit
- die Förderung extensiver Bewirtschaftungsformen
- der Aufbau einer leistungsfähigen Verarbeitung und regionalen Vermarktung
- der Arten- und Biotopschutz in der Agrarlandschaft
- Teichwirtschaft
Entsprechende Leitbilder wurden formuliert (Flächenstrukturierung, Düngung, Pflanzenschutz, Bodenfruchtbarkeit und Pflanzenbau, Grünlandwirtschaft, Landwirtschaftiche Tierhaltung, Vermarktung, Teichwirtschaft).
Seit 1998 werden dementsprechend durch die Biosphärenreservatsverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V Einzelprojekte ausgewählt und umgesetzt, wie z.B.
- zu Ackerwildkräutern (Erhaltung stark gefährdeter Ackerpflanzengesellschaften auf Flächen mit rudimentärem Vorkommen in Verbindung mit dem Anbau alter Getreidelandsorten und einer extensiven Landbewirtschaftung),
- zum Biokarpfen/ Lausitzer Karpfen,
- zur Förderung der Honigbiene und der Wildinsekten (Halictus confusus/ Furchenbiene),
- zu Hecken- und Feldgehölzen im Rahmen von Pflege- und Pflanzmaßnahmen.
Dazu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bewirtschaftern und den Naturschutzbehörden gesichert. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden Programme ausgearbeitet und mit den Vertragspartnern in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Forst umgesetzt. Diese Verträge sichern den jeweiligen Partnern den Naturerhalt und ein Zusatzeinkommen.
Die Instrumente dafür sind im Freistaat Sachsen Förderung nach Landschaftspflegerichtlinie, der Vertragsnaturschutz sowie Förderungen auf Bundesebene (BMBF).
Der Vertragsnaturschutz im Biosphärenreservat gliedert sich in
- Vertragsnaturschutz Fischerei
- Vertragsnaturschutz Landwirtschaft
- Vertragsnaturschutz Wald
- Landschaftspflegearbeiten.
Die Vorhaben umfassen i.w. die Bereiche Wasserwirtschaft, Fischerei, Verkehrs- und Bergbau, Siedlungs- und Tourismusentwicklung, Forst- und Landwirtschaft, Artenschutz.
Ziele der Regenerierung sind die Wiedereingliederung der Bereiche der Schutzzone IV in nachhaltige Bewirtschaftungszyklen sowie Lebensräume für Pflanzen und Tiere und charakteristische Landschaftsbilder zu schaffen.
Die Regenerierung der einzelnen Flächen erfolgt auf Grundlage von Regenerierungsplänen, die flächenbezogenen Konzeptionen entsprechen. Sie sollen Zielnutzungen, Sanierungsoptionen und Auswirkungen der Sanierung auf die Bereiche Natur, Wirtschaft und Sozialfunktion beschreiben und abwägen. Dabei ist die Eigendynamik der Natur weitestgehend zu nutzen.
Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Siedlungsfunktionen, Siedlungsstruktur und Baugestaltung, Dorfökologie).
- ökonomisch tragfähige Holzproduktion mit hohem Wertholzanteil, bei geringem Aufwand und minimalen Produktionsrisiken
- möglichst regionale Vermarktung des Holzes
- Wald als Erholungs- und Lernort
- Erhalt von Sonderstandorten im Wals sowie
- Schutz von Waldklima, Boden, Wasser, Luft.
Es sind sowohl Flächen gänzlich ohne Nutzung (Prozeßschutz), Schutzbereiche für bestimmte Waldstadien (Konservierungsflächen) als auch Wirtschaftswald in das Gesamtkonzept der Waldbewirtschaftung im Biosphärenreservat zu intergrieren. Diese Forderung erfüllt eine abgestufte Bewirtschaftung des Waldes entsprechend dem Zonierungskonzept des Biosphärenreservates. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Waldbau, Forsttechnik, Waldschutz, Düngung, Waldnutzungen, Prozeßschutz, Erhalt von Sonderstandorten und historischen Nutzungsformen, Erstaufforstungen).
Übergeordnete Objekte (1)
Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB).
Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert:
Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes
- zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung,
- für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung,
- für eine aktive Umweltbildung und -erziehung.
Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab:
- Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen
- Entwicklung der Landnutzung
- Umweltforschung und- monitoring
- Ausbildung und Umwelterziehung
Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht.
Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist.
In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
82CC6174-EE37-4880-9406-84510DACB99D |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung
Dorfstraße 29
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
VwV-ResVerwOLH v. 13.05.1994 |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Schlagworte
Suchbegriffe | Biosphärenreservat Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Leitbild Nachhaltige Bewirtschaftung Nachhaltige Entwicklung Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |