Die nachhaltige Nutzung des Biosphärenreservates zu Tourismus- und Erholungszwecken beinhaltet die künftige Erhaltung der reichen Naturausstattung. Die Erhaltung der bemerkenswerten Artenvielfalt ist das Hauptkriterium, an der die ökologische Tragfähigkeit der Erholungsnutzung gemessen wird. Diese widerspiegelt sich in der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Tourismuseinrichtungen, womit gleichzeitig eine soziale Verträglichkeit gesichert werden soll. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Gästestruktur, Beherbergungsangebot/ Gastronomie, Infrastruktur, Fremdenverkehrsmarketing und -organisation).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Modellhaft sollen in Biosphärenreservaten die Grundsätze des MAB-Programms und auch die universellen Zielstellungen der Agenda 21 umgesetzt werden. Sie stellen Gebiete dar, in denen neben Schutz und Pflege bestimmter Ökosysteme gemeinsam durch und mit den hier lebenden Menschen Formen nachhaltiger Nutzung entwickelt werden.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
BA3FD7EB-F7E4-46F9-AA15-09151752509F |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft Reservatsverwaltung
Dorfstraße 29
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
VwV-ResVerwOLH v. 13.05.1994 |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Schlagworte
Suchbegriffe | Biosphärenreservat Erholung Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Leitbild Nachhaltige Entwicklung Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Tourismus Umweltinformationsgesetz (UIG) Verordnung ü. d. Festsetzung d. Biosphärenreservates OLHTL Vogelschutzrichtlinie (SPA) |