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Organisationseinheit

Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

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Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

wsb@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 30 55
+49 40 4 2731 - 0465

Be­schrei­bung

WSB

Die Hauptaufgaben des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung sind die Erarbeitung von Grundlagen in der Wohnungspolitik, Sicherung des Wohnraumbestandes und Förderung des Wohnungsbaus, Entwicklung von mittel- und langfristigen Konzeptionen und Programmen im Wohnungswesen, Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes, Entwicklung und Steuerung von Städtebauförderprogrammen (Städtebauliche Sanierung, Stadtumbau, Hamburgisches Stadtteilentwicklungsprogramm/Soziale Stadt), Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Stadtumbauverfahren, Vorbereitung von sozialen Erhaltungsverordnungen sowie sonstige Stadterneuerungsaufgaben, Bodenordnung durch Umlegungs-, Grenzregelungs- und Flurbereinigungsverfahren, Vorbereitung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen, Grundbuch-, Vermessungs- und katastertechnische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten für Bodenordnung und Stadterneuerung.

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

05.02.2013

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
Regionalschlüssel
020000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (1)

Amt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bodenordnung unspezifischer Verweis

Untergeordnete Objekte (14)

Geodatensatz
Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigungen auf Ebene der Statistischen Gebiete Hamburg - AD-Schutz - FHHNET
img
Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigung im Wohnungsbestand der letzten 5 Jahre in Hamburg auf Ebene der Statistischen Gebiete. Die Daten werden aus BACom bereitgestellt und aggregiert. (Stand September 2022). Sie liegen auf Ebene der statistischen Gebiete vor und werden jährlich aktualisiert. Berechnung: Anzahl Wohneinheiten (WE) im Bestand mit Abgeschlossenheitsbescheinigung bezogen auf den Gesamtwohnungsbestand. Datenquelle der Basisdaten – Wohnungsbestand auf Ebene der Statistischen Gebiete: Bautätigkeitsstatistiken, Umrechnung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungsfortschreibung und der Baugenehmigungsstatistik auf Statistische Gebiete durch das Statistikamt Nord
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Räumen in sich (§3 (3) WEG). Diese Bescheinigungen sind Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Zahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand kann auf evtl. anstehende Umwandlungen hindeuten, ein vergleichsweise höherer Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand deutet demnach auf eine (ggf. zukünftig) breitere Umwandlungsaktivität im Quartier hin. Für jedes Gebäude auf einem Grundstück kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden. Im Datensatz werden nur Abgeschlossenheitsbescheinigungen für bestehende Wohnungen gezählt, nicht für Neubauten.
Geodatensatz
Besonderes Vorkaufsrecht § 25 BauGB
Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet der Gemeinde die Möglichkeit, durch (in Hamburg) Verordnung ein besonderes Vorkaufsrecht zu begründen.

Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen der Stadt, wenn sie erforderlich ist, um die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Sie ist als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs zu werten; sie dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs der Stadt.

Die Vorkaufsrechtsverordnung soll die Steuerung einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung durch Hamburg während der Laufzeit z.B. von vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme sichern.
Geodatensatz
Hamburger Mietenspiegel
Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietenspiegel hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch für die Mietenspiegelerhebung 2021 wurden nach den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keinerlei Preisbindung unterliegen. Die Erstellung erfolgt unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören.

Die Mietwerte hängen außer von Aspekten wie der Wohnungsgröße oder der Ausstattung auch von der Einstufung der jeweiligen Wohnlage ab. Der Online-Mietenspiegel greift hierzu auf die Daten aus dem nicht-amtlichen Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2021 zurück, das auf der Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung von Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH erstellt wurde.

Die Mietenspiegel-Daten lassen sich nur richtig anwenden, wenn die "Erläuterungen zum Mietenspiegel" und die Hinweise zur "Anwendung des Mietenspiegels" genau beachtet werden.
Geodatensatz
Hamburger Mietenspiegel - FHHNET
Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietenspiegel hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch für die Mietenspiegelerhebung 2017 wurden nach den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keinerlei Preisbindung unterliegen. Die Erstellung erfolgt unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören.

Die Mietwerte hängen außer von Aspekten wie der Wohnungsgröße oder der Ausstattung auch von der Einstufung der jeweiligen Wohnlage ab. Der Online-Mietenspiegel greift hierzu auf die Daten aus dem nicht-amtlichen Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2017 zurück, das auf der Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung von Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH erstellt wurde.

Die Mietenspiegel-Daten lassen sich nur richtig anwenden, wenn die "Erläuterungen zum Mietenspiegel" und die Hinweise zur "Anwendung des Mietenspiegels" genau beachtet werden.
Geodatensatz
Hamburger Wohnlagenverzeichnis
img
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten
Straßenabschnitte (Blockseiten) in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Unschärfen in der Abgrenzung bei den rund 23.400 bewerteten Straßenabschnitten werden durch die Vielzahl der bei der Erstellung des Mietenspiegels verwendeten Daten ausgeglichen.
Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden.
Die Spalten Hausnr./Art begrenzen in Verbindung mit dem Straßennamen den bewerteten Straßenabschnitt. Es gibt Straßenabschnitte mit ungerader, gerader und Sonderfälle mit unregelmäßiger bzw. fortlaufender Hausnummerierung.
Die erste Hausnummer einer Zeile ist die niedrigste, die zweite Hausnummer die höchste eines Straßenabschnittes. Je nach Nummerierung (gerade, ungerade oder sonstige) sind die dazwischenliegenden Hausnummern einer Zeile zu zuordnen.
Auskünfte zur pauschalen Bewertung werden in den Wohnungsabteilungen der Einwohnerämter erteilt.
Geodatensatz
Hamburger Wohnlagenverzeichnis - FHHNET
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten
Straßenabschnitte (Blockseiten) in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Unschärfen in der Abgrenzung bei den rund 24.000 bewerteten Straßenabschnitten werden durch die Vielzahl der bei der Erstellung des Mietenspiegels verwendeten Daten ausgeglichen.
Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden.
Die Spalten Hausnr./Art begrenzen in Verbindung mit dem Straßennamen den bewerteten Straßenabschnitt. Es gibt Straßenabschnitte mit ungerader, gerader und Sonderfälle mit unregelmäßiger bzw. fortlaufender Hausnummerierung.
Die erste Hausnummer einer Zeile ist die niedrigste, die zweite Hausnummer die höchste eines Straßenabschnittes. Je nach Nummerierung (gerade, ungerade oder sonstige) sind die dazwischenliegenden Hausnummern einer Zeile zu zuordnen.
Auskünfte zur pauschalen Bewertung werden in den Wohnungsabteilungen der Einwohnerämter erteilt.
Geodatensatz
Integrierte Stadtteilentwicklung - RISE - Fördergebiete in Hamburg
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Die Karte zeigt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). RISE bildet das programmatische Dach der Städtebauförderung auf der Landesebene. Es umfasst die Gebiete der Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmbereichen Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Zukunft Stadtgrün sowie Sanierungsgebiete. Seit 2020 gibt es eine neue Programmstruktur mit künftig nur noch drei Programmen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Bis zum haushälterischen Abschluss der fünf alten Programme in 2023 werden die alten und neuen Programme zusammen abgebildet.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/rise
Geodatensatz
Median der Angebotsmieten auf Ebene der Stadtteile – FHHNET
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Die Angebotsmieten werden anhand von inserierten Objekten und ihren dort aufgerufenen Mietpreisen von einem externen Institut, beauftragt von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, erfasst. Die Daten sind keine amtliche Statistik, welche auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Die Daten sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Eine Weiterverarbeitung der Daten ist grundsätzlich nur in Absprache mit dem Ansprechpartner möglich.
Geodatensatz
Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg
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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB

Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung.

Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden:
- Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte),
- Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona),
- Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel),
- Eilbek (Bezirk Wandsbek).
In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord).

Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten.
Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume.

In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig.

Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung.

Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
Geodatensatz
Umlegungsverfahren Hamburg
Durch gesetzlich geregelte Verfahren zur Grundstücksneuordnung

Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sowie der im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geregelten Flurneuordnung können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden.

In der Umlegung (§§ 45 - 79 BauGB) werden in großem Umfang private und öffentliche Baugrundstücke, Wege- und Freiflächen gebildet. Das Eigentum an den bisherigen Grundstücken wird auf neu gebildete Baugrundstücke übertragen. Diese Umgestaltung und Neuordnung der Grundstücke entspricht einem gesetzlich geregelten Grundstückstausch.
Durch vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84 BauGB) können unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke untereinander getauscht oder Grundstücksteile einseitig zugeteilt werden.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 - 171 BauGB) als Gesamtmaßnahme soll im Rahmen eines auf die unmittelbare Realisierung gerichteten Verfahrens die Entwicklung der Stadt zügig vorantreiben. Sie erlaubt der Gemeinde den Zwischenerwerb von Grundstücken, wenn die Planungs- und Entwicklungsziele anders nicht erreicht werden können. Zur Umsetzung dieser Ziele werden die neu geordneten Baugrundstücke an Bauwillige -vorrangig an die früheren Eigentümer- verkauft.
Geodatensatz
Veränderung der Transaktionspreise von Bestandswohnungen auf Ebene der Statistischen Gebiete - AD-Schutz - FHHNET
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Veränderung der Transaktionspreise von Bestandswohnungen auf Ebene der Statistischen Gebiete in Hamburg. Die Daten entstammen einer Sonderauswertung der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses der Stadt Hamburg. Im Auftrag der BSW wurden diese nach deren Vorgaben auf die Ebene der Statistischen Gebieten aggregiert. Als Indikator spielt die Immobilienpreisentwicklung sowie die Transaktionsdynamik eine wichtige Rolle bei der Bewertung des Verdrängungsdrucks in den Quartieren. Da die Daten zum Teil von geringen Fallzahlen geprägt sind, müssen vereinzelt Aggregate in räumlicher und/ oder zeitlicher Dimension gebildet werden und nicht in jedem Fall liegen Erkenntnisse für einzelne Statistische Gebiete vor. Aufgrund dessen erfordern die Daten eine besondere Sensibilität hinsichtlich Interpretation und evtl. Datenschutzanforderungen.
Geodatensatz
Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
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Das Baugesetzbuch sieht in § 165 Absatz 4 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen vor, um herauszufinden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich erfüllt sind. Durch die vorbereitenden Untersuchungen werden die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten, Hindernisse sowie Chancen und Risiken einer städtebaulichen Entwicklung des Umfelds des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona analysiert.
Gegenstand der vorbereitenden Untersuchungen sind insbesondere Feststellungen über die Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, eine Analyse der Ausgangslage etwa durch die Ermittlung der sozialen, strukturellen und städtebaulichen sowie der Eigentumsverhältnisse, die Erarbeitung der anzustrebenden allgemeinen Ziele der Entwicklung und eines groben Entwicklungskonzeptes, Feststellungen über die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, die Prüfung der Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums sowie die Einschätzung der zügigen Durchführbarkeit der Maßnahme.
Anwendung
Wohnlagenverzeichnis - Portal Hamburg - FHHNET
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten Straßenabschnitte in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden.
Datenbank
Wohnungsbestand und -bau
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten Straßenabschnitte in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden.

Kontakt

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg

wsb@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 30 55
+49 40 4 2731 - 0465

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Boden
Suchbegriffe Behörde Bodenordnung Modernisierungsprogramm Soziale Infrastruktur Stadterneuerung Stadtsanierung Verwaltungsverfahren

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

AAFD611C-6D74-11D6-894F-000102B6A10E

Aktualität der Metadaten

23.05.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

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Ansprechpartner (Metadatum)
info@bue.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
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