Durch gesetzlich geregelte Verfahren zur Grundstücksneuordnung
Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sowie der im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geregelten Flurneuordnung können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden.
In der Umlegung (§§ 45 - 79 BauGB) werden in großem Umfang private und öffentliche Baugrundstücke, Wege- und Freiflächen gebildet. Das Eigentum an den bisherigen Grundstücken wird auf neu gebildete Baugrundstücke übertragen. Diese Umgestaltung und Neuordnung der Grundstücke entspricht einem gesetzlich geregelten Grundstückstausch.
Durch vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84 BauGB) können unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke untereinander getauscht oder Grundstücksteile einseitig zugeteilt werden.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 - 171 BauGB) als Gesamtmaßnahme soll im Rahmen eines auf die unmittelbare Realisierung gerichteten Verfahrens die Entwicklung der Stadt zügig vorantreiben. Sie erlaubt der Gemeinde den Zwischenerwerb von Grundstücken, wenn die Planungs- und Entwicklungsziele anders nicht erreicht werden können. Zur Umsetzung dieser Ziele werden die neu geordneten Baugrundstücke an Bauwillige -vorrangig an die früheren Eigentümer- verkauft.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (3)
Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen der Stadt, wenn sie erforderlich ist, um die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Sie ist als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs zu werten; sie dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs der Stadt.
Die Vorkaufsrechtsverordnung soll die Steuerung einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung durch Hamburg während der Laufzeit z.B. von vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme sichern.
Das Liegenschaftskataster enthält Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, flurstücksbezogene Angaben, z. B. Lage, Fläche, Nutzungsart, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern, geotopographische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen, die Eigentümerangaben des Grundbuchs, sowie Hinweise auf Belastungen, Nutzungseinschränkungen, öffentlich-rechtliche Verfahren und vieles andere mehr. 2010 hat der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung das Liegenschaftskataster für Hamburg auf ein neues technisches Verfahren umgestellt: Das bundeseinheitliche "Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem"
(ALKIS®). Dabei wurden die bisherigen Hamburger Verfahren des Liegenschaftsbuchs "Hamburger Automatisiertes Liegenschaftsbuch" (HALB) und der Liegenschaftskarte "Digitale Stadtgrundkarte" durch das neue Verfahren abgelöst.
Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de
Mit diesem Web Map Service (WMS) werden ausgewählte Fachdaten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Denkmalschutzrecht, Brunen/Bohrungen, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Lärmschutzzonen) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert.
Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst und umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.
OGC: WMS
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
AAFD611C-6D74-11D6-894F-000102B6A10E |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Nutzung der Daten nur nach Rücksprache mit dem Dateneigentümer |
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Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(f) der INSPIRE-Richtlinie: f) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Neuenfelder Straße 19
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
296BB8C7-E422-404A-A149-0C4CD79EC0D4 |
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Aktualität der Metadaten |
05.08.2021 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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