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Fachbereich Sanierungsrahmenrahmenplanung

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Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Fachbereich Sanierungsrahmenrahmenplanung

Löbauer Str. 63
02625 Bautzen
Deutschland

kerstin.kynast@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
03591- 67966 153 ( Frau Kynast )
03591- 03591 / 67966 69

Beschreibung

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Fachbereich Sanierungsrahmenrahmenplanung

Verweise

Datenbezüge (15)

Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde (Oberlausitz-Niederschlesien)
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Titel: Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Reichwalde 1994 bis Auslauf Verfahrensschritte Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Reichwalde Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1993 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 31.01.1994 Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) (Region Oberlausitz-Niederschlesien)
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Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) Verfahrensstand Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Welzow-Süd Aufstellungsbeschluss am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) am 01.04.2011 / 28.07.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) vom 01.09.2011 bis 30.11.2011 Erörterung vom 11. bis 14.09.2012 in Cottbus Satzungsbeschluss am 07.07.2014 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 30.03.2015 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 30.04.2015 In Kraft getreten am 16.07.2015 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 29 des Sächsischen Amtsblattes vom 16.07.2015, S. A383) Hinweis zum länderübergreifenden Verfahren Unter Beachtung der Planungshoheit beider Länder wurden zwei abgestimmte und koordinierte Braunkohlenplanverfahren mit integrierter Strategischer Umweltprüfung auf der Grundlage der §§ 12 bis 20 des Gesetzes zur Regional- und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg bzw. gemäß § 4 Abs. 4 und 5 sowie § 6 und § 11 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Interesse einer engen Abstimmung und Verzahnung der beiden selbstständigen Planverfahren wurde am 6. Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien geschlossen. Damit wurde dem in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 ROG festgeschriebenen Gebot der Landes- bzw. Regionsgrenzen übergreifenden Abstimmung von Raumordnungsplänen entsprochen.
Braunkohlenplanung (Region Oberlausitz/Niederschlesien)
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Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes. Karte mit Grenzen der Braunkohlenplangebiete mit farblicher Unterscheidung zwischen den Planarten Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Braunkohlenpläne (Region Oberlausitz-Niederschlesien)
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Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.
Braunkohlenpläne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)
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Übersicht über die Braunkohlenpläne und deren Fortschreibungen Bisher sind folgende Titel erschienen: Braunkohlenplan Tagebau Nochten (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.11.1993 und des Genehmigungsbescheides vom 07.02.1994) Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1993 und des Genehmigungsbescheides vom 31.01.1994) Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 01.10.2013 und des Genehmigungsbescheides vom 05.03.2015) Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 07.07.2014 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.2015) Regionalpläne Braunkohlenpläne Sanierungsrahmenpläne Landschaftsrahmenpläne Schriftenreihe zur Regionalplanung Schriftenreihe zur Regionalentwicklung Bulletin des niederschlesisch-sächsischen Grenzgebietes Sonstige Veröffentlichungen Bestellcenter Ihr Ansprechpartner Herr Fröde Telefon: 03591 / 67966 130 Telefax: 03591 / 67966 69 E-Mail: tino.froede(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
Fortschreibung Braunkohlenplan Tagebau Nochten (Region Oberlausitz-Niederschlesien)
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Verfahrensstand Titel: Fortschreibung zum Braunkohlenplan Tagebau Nochten Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007 Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008 Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009 Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010 Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012 Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013 Satzungsbeschluss am 01.10.2013 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014 In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276)
Sanierungsrahmenplan Tagebau Bärwälde
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992 erneuter Aufstellungsbeschluss am 09.08.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 04.02.1998
Sanierungsrahmenplan Tagebau Scheibe
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 19.09.1996 Satzungsbeschluss am 29.03.2001 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 10.01.2002 In Kraft getreten am 27.06.2002
Sanierungsrahmenplan Tagebau Trebendorfer Felder
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997 Satzungsbeschluss am 26.02.2004 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.09.2004 In Kraft getreten am 25.11.2004
Sanierungsrahmenplan Tagebau Werminghof I
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Werminghof I (Knappenrode) Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997 Satzungsbeschluss am 05.06.2003 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 15.03.2004 In Kraft getreten am 05.08.2004
Sanierungsrahmenplan Tagebau Zeißholz
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Zeißholz Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997 Satzungsbeschluss am 12.12.2002 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.10.2003 In Kraft getreten am 27.05.2004
Sanierungsrahmenplan Tagebaue Laubusch und Kortitzmühle
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Laubusch und Kortitzmühle Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.09.1998 Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999
Sanierungsrahmenplan Tagebaue Skado und Koschen
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 09.09.1993 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997 Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Sanierungsrahmenplan Tagebaue Spreetal
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Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Spreetal Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 20.04.1995 erneuter Aufstellungsbeschluss am 10.11.2000 Satzungsbeschluss am 12.09.2002 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.04.2003 In Kraft getreten am 28.08.2003
Sanierungsrahmenpläne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)
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Übersicht über die Sanierungsrahmenpläne Bisher sind folgende Titel erschienen: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 04.02.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.1998) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 06.07.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 02.05.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 21.05.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 26.02.1999) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 10.11.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 27.06.2001) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Olbersdorf (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.1995 und des Genehmigungsbescheides vom 29.08.1995) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 10.01.2002) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.09.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 23.04.2003) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.02.2004 und des Genehmigungsbescheides vom 23.09.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau I Werminghoff (Knappenrode) (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2003 und des Genehmigungsbescheides vom 15.03.2004) Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue im Raum Zeißholz (in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 27.10.2003)

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