Verweise
Datenbezüge (15)
Titel: Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Reichwalde 1994 bis Auslauf
Verfahrensschritte
Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Reichwalde
Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1993
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 31.01.1994
Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil)
Verfahrensstand
Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Welzow-Süd
Aufstellungsbeschluss am 07.05.2009
Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 07.05.2009
Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) am 01.04.2011 / 28.07.2011
Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) vom 01.09.2011 bis 30.11.2011
Erörterung vom 11. bis 14.09.2012 in Cottbus
Satzungsbeschluss am 07.07.2014
Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 30.03.2015
Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 30.04.2015
In Kraft getreten am 16.07.2015 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 29 des Sächsischen Amtsblattes vom 16.07.2015, S. A383)
Hinweis zum länderübergreifenden Verfahren
Unter Beachtung der Planungshoheit beider Länder wurden zwei abgestimmte und koordinierte Braunkohlenplanverfahren mit integrierter Strategischer Umweltprüfung auf der Grundlage der §§ 12 bis 20 des Gesetzes zur Regional- und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg bzw. gemäß § 4 Abs. 4 und 5 sowie § 6 und § 11 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Interesse einer engen Abstimmung und Verzahnung der beiden selbstständigen Planverfahren wurde am 6. Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien geschlossen. Damit wurde dem in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 ROG festgeschriebenen Gebot der Landes- bzw. Regionsgrenzen übergreifenden Abstimmung von Raumordnungsplänen entsprochen.
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist.
Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen.
Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest.
Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.
Karte mit Grenzen der Braunkohlenplangebiete mit farblicher Unterscheidung zwischen den Planarten
Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist.
Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen.
Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest.
Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.
Übersicht über die Braunkohlenpläne und deren Fortschreibungen
Bisher sind folgende Titel erschienen:
Braunkohlenplan Tagebau Nochten
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.11.1993 und des Genehmigungsbescheides vom 07.02.1994)
Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1993 und des Genehmigungsbescheides vom 31.01.1994)
Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 01.10.2013 und des Genehmigungsbescheides vom 05.03.2015)
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil)
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 07.07.2014 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.2015)
Regionalpläne
Braunkohlenpläne
Sanierungsrahmenpläne
Landschaftsrahmenpläne
Schriftenreihe zur Regionalplanung
Schriftenreihe zur Regionalentwicklung
Bulletin des niederschlesisch-sächsischen Grenzgebietes
Sonstige Veröffentlichungen
Bestellcenter
Ihr Ansprechpartner
Herr Fröde
Telefon: 03591 / 67966 130
Telefax: 03591 / 67966 69
E-Mail: tino.froede(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
Verfahrensstand
Titel: Fortschreibung zum Braunkohlenplan Tagebau Nochten
Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007
Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008
Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009
Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010
Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011
Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012
Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife
Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013
Satzungsbeschluss am 01.10.2013
Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014
Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014
In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992
erneuter Aufstellungsbeschluss am 09.08.1995
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 04.02.1998
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 19.09.1996
Satzungsbeschluss am 29.03.2001
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 10.01.2002
In Kraft getreten am 27.06.2002
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997
Satzungsbeschluss am 26.02.2004
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.09.2004
In Kraft getreten am 25.11.2004
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Werminghof I (Knappenrode)
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997
Satzungsbeschluss am 05.06.2003
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 15.03.2004
In Kraft getreten am 05.08.2004
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Zeißholz
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997
Satzungsbeschluss am 12.12.2002
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.10.2003
In Kraft getreten am 27.05.2004
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Laubusch und Kortitzmühle
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1996
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.09.1998
Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 09.09.1993
Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997
Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Spreetal
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss am 20.04.1995
erneuter Aufstellungsbeschluss am 10.11.2000
Satzungsbeschluss am 12.09.2002
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.04.2003
In Kraft getreten am 28.08.2003
Übersicht über die Sanierungsrahmenpläne
Bisher sind folgende Titel erschienen:
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 04.02.1998)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 19.09.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 30.04.1998)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 06.07.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 02.05.2001)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil)
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.06.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 21.05.2002)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Laubusch/Kortitzmühle
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 21.11.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 26.02.1999)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 10.11.2000 und des Genehmigungsbescheides vom 27.06.2001)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Olbersdorf
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.1995 und des Genehmigungsbescheides vom 29.08.1995)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 29.03.2001 und des Genehmigungsbescheides vom 10.01.2002)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 25.07.1996 und des Genehmigungsbescheides vom 09.06.1997)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Spreetal
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.09.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 23.04.2003)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 26.02.2004 und des Genehmigungsbescheides vom 23.09.2004)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau I Werminghoff (Knappenrode)
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2003 und des Genehmigungsbescheides vom 15.03.2004)
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue im Raum Zeißholz
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 12.12.2002 und des Genehmigungsbescheides vom 27.10.2003)