Verweise
Datenbezüge (7)
Die Vertragsnaturschutzdatenbank des Landes Brandenburg enthält Geoinformationen zur Lage der Flächen zusammen mit Angaben der Vertragsnaturschutzmaßnahmen und die dazugehörige Vergütung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Die Abfrage und Verwaltung erfolgt über eine Anwendung.
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Offenland des Landes Brandenburg im Jahr 2020. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Die in der Dokumentation und den Flächenattributen verwendeten Maßnahmenkürzel beziehen sich auf die VV-VN von 02/2019.
Stand der Daten: 24.01.2022
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Offenland des Landes Brandenburg im Jahr 2021. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Die in der Dokumentation und den Flächenattributen verwendeten Maßnahmenkürzel beziehen sich auf die VV-VN von 02/2019.
Stand der Daten: 21.02.2022
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald des Landes Brandenburg im Jahr 2020. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Stand der Daten: 26.01.2022
Dieser Datensatz dokumentiert die digitale Erfassung von Vertragsnaturschutzflächen sowie flächenbezogener Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Wald des Landes Brandenburg im Jahr 2020. Die Digitalisierung erfolgte auf Grundlage von ALKIS, Feldblock- und Schlagskizzenkataster sowie Orthofotos.
Stand der Daten: 21.02.2022
Der Vertragsnaturschutz ist ein Instrument zur Umsetzung konkreter flächenbezogener Anliegen des Naturschutzes, insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung gefährdeter Lebensräume und der daran gebundenen Arten. Es handelt sich hierbei um vertraglich gebundene Maßnahmen auf Flächen, die nicht über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) erreicht werden, sowie um Maßnahmen, die nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben in Schutzgebieten festgelegt sind.