Verweise
Datenbezüge (5)
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Boden ist ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Der Schutz des Bodens, ohne den ein Leben von höher entwickelten Pflanzen und Tieren und auch des Menschen nicht möglich ist, wurde in der Vergangenheit nicht energisch genug betrieben. Ansatzpunkt für den Schutz
des Bodens sind seine Regelungsfunktionen innerhalb des Naturhaushaltes, seine Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum im allgemeinen und im besonderen die biotische Ertragsfähigkeit als Grundlage der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend dieser natürlichen Funktionen kann Boden nicht nur sektoral, sondern nur querschnitts- und vorsorgeorientiert geschützt werden.
Bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist die Flächeninanspruchnahme und die zusätzliche Versiegelung von Böden zu minimieren
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
In Vorbereitung der Fortschreibung des „Schutzgutes Boden“ im Landschaftsprogramm Brandenburg sind vorhandene Daten und Erkenntnisse ausgewertet und für die Verwendung im Landschaftsprogramm entwickelt worden.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Für jeden Landschaftsraum wurden auf Grundlage der Landschaftsbildbewertung Leitbilder eines wünschenswerten Zustands entwickelt. Unter Berücksichtigung des Ist-Zustands wurden daraus Ziele abgeleitet, denen wiederum Handlungsoptionen und in weiterer Ausdifferenzierung durch die Landschaftsrahmen- und Landschaftspläne schließlich Maßnahmen zuordenbar sind.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.
Das Landschaftsprogramm wurde im Jahr 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs.
Die Daten umfassen:
Karte 2 - Entwicklungsziele
Karte 3.1. - Schutzgutbezogene Ziele: Arten- und Lebensgemeinschaften
Karte 3.2. - Schutzgutbezogene Ziele: Boden
Karte 3.3. - Schutzgutbezogene Ziele: Wasser
Karte 3.4. - Schutzgutbezogene Ziele: Klima / Luft
Karte 3.5. - Schutzgutbezogene Ziele: Landschaftsbild (Fortschreibung 12/2022)
Karte 3.6. - Schutzgutbezogene Ziele: Erholung
Karte 3.7. - Schutzgutbezogene Ziele: Biotopverbund (Entwurf)
Rechtliche Grundlage:
- Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
- seit 2013 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Das gültige Landschaftsprogramm wurde ursprünglich auf Grundlage des BbgNatSchG aufgestellt. Dieses wurde durch das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) abgelöst.