Verweise
Datenbezüge (1)
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird gemäß § 47 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich
- geeignete Ausbildung,
- praktische Erfahrung und
- die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundekurs nach § 51 StrlSchV erworben.
Die Ausbildung ist durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die erfolgreiche Kursteilnahme durch eine Bescheinigung zu belegen.
Die erforderliche Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden (§ 48 Abs. 1 StrlSchV).