Verweise
Datenbezüge (6)
Luftverunreinigungen können nicht nur direkt über den Luftweg Gesundheits- und Umweltschäden bewirken, sondern auch über ihre Ablagerung (Deposition) auf Böden, in Gewässern oder auf Pflanzen.
In Sachsen-Anhalt werden seit Beginn der 60er Jahre Depositionsmessnetze mit wechselnder Anzahl von Messstellen und Komponenten sowie mit unterschiedlichster Probenahmetechnik betrieben. Ziel der Messungen ist es, aktuelle gesicherte Umweltdaten für politische Entscheidungen und für eine Erfolgskontrolle von Umweltschutzmaßnahmen bereitzustellen sowie atmosphärische Stoffeinträge zur Trendfeststellung und zur Beurteilung des Einflusses von Emittenten bzgl. Staubniederschlag einschließlich Staubinhaltsstoffe, An- und Kationen, Dioxine und Furane flächendeckend und an Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) zu ermitteln. Rechtsgrundlagen zum Betrieb der Depositionsmessnetze sind:
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- 1. AVwV zum BImSchG - TA Luft
- EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21.05.2008
- EU-Richtlinie 2004/107/EG vom 15.12.2004 (4. Tochterrichtlinie)
- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Auf der Basis der Verkehrsbelastungsdaten der Strassen (DTV) werden für die Fahrzeugarten Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge, Busse und Kräder mit Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Strassenverkehrs (HBEFA 3.1) und den Verkehrssituationen die Schadstoffemissionen des Strassenverkehrs ermittelt. Das Strassennetz aus dem Amtlichen Topografischen Kartografischen Informationssystem bildet die Grundlage.
Für das übergeordnete Strassennetz der Autobahnen, Bundesstrassen und Landesstrassen werden die Belastungsdaten der jeweiligen Bundesverkehrswegezählung (BVZ) zugrundegelegt.
Die Schadstoffemissionen werden quellenbezogen und in einem Raster von 1 km x 1 km ermittelt.
Für Betriebe und Anlagen, in denen besonders gefährliche Stoffe oder Gefahrstoffe in großen Mengen gehandhabt werden, werden über die üblichen Umweltschutzbestimmungen hinaus zusätzliche umfangreiche Sicherheits-, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen gefordert.
Auf Grund der Chemiestandorte mit ihren vielfältigen Produktlinien, Stoffkreisläufen und Technologien besitzt die Störfallvorsorge in Sachsen-Anhalt eine erhebliche Bedeutung.
Die Fachbehörde erarbeitet die technisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen und Hintergrundinformationen für den Vollzug des Störfallrechts und die entsprechende EU-Berichterstattung.
Folgende Schwerpunkte sind von der Fachbehörde zu bearbeiten:
- Erarbeitung von Grundlagen zur landeseinheitlichen Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie und der Störfall-Verordnung,
- Ermittlung von Gefahrenpotenzialen und Schwachstellen in störfallrelevanten Anlagen,
- gutachterliche Tätigkeit hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen der Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29 a BImSchG,
- zentrale Erfassung, Analyse und Auswertung von Störfällen und Schadensereignissen,
- Prüfung des Standes der Anlagensicherheit und
- Wahrnehmung der EU-Berichterstattung (Zuständigkeitsverordnung).
Eine Recherche für die Kategorie "Technisches Versagen" in der Datenbank des LAU "Schadensereignisse" ergab, dass insbesondere nicht ausreichende Werkstoffeigenschaften (Korrosion, Materialfehler, Materialermüdung) zu Schäden führten. Aber z. B. auch der Ausfall der Elektroenergieversorgung kann zu erheblichen Gefährdungen führen. "Unbekannte Ursachen" sind primär bei Bränden zu verzeichnen, bei denen ein mutwilliges Fremdverschulden nicht von vornherein auszuschließen ist. Die meisten Schadensereignisse werden durch "Menschliches Versagen" verursacht. Dabei handelt es sich häufig um nicht fachgerechtes Vorgehen bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, organisatorische Fehler, unsachgemäße Anlagenbedienung und unzulässiger Umgang mit Stoffen. Auch nicht sachgerechte Transportvorgänge (Straße/Schiene) erforderten den Einsatz der Umweltbehörden. Derartige Schadensereignisse erscheinen besonders problematisch, da sie an beliebigen Orten, auch inmitten von Wohngebieten, eintreten können. Vorsorge-Maßnahmen lassen sich nur bedingt planen. Diese Tatbestände fanden in der Seveso-II-RL (967/82/EG) bzw. in deren Umsetzung als Störfall-VO 2000 durch die Einführung eines Umweltsicherheitsmanagement in einem Betriebsbereich seine Auswirkung.
Untergeordnete Objekte (4)
Person
Herr Arnold Fuss
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Herr Dr. Robin Sircar
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Herr Holger Feuerstake
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Herr Ralf Zacharias