Verweise
Datenbezüge (2)
Im Rahmen von diversen Radonmesskampagnen durchgeführte Bestimmungen der Radonaktivität innerhalb von Wohnhäusern, Schulen, Kitas und auch gewerblich genutzten Gebäuden. Die Messdauer beträgt bis zu einigen Monaten. Die Messungen wurden mit sog. Kernspurdosimetern durchgeführt, die stromlos und ohne größeren Eigenaufwand die Radonkonzentration über eine festdefinierte Zeit messen können. Die Unsicherheit des Ergebnisses mit dieser Messmethode liegt bei etwa 15% des Messwerts. Zusammengefasst werden die Ergebnisse in vier Radonaktivitätskategorien, die entsprechend den geltenden Empfehlungen der WHO und den gesetzlichen Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes definiert worden sind. Die Radonaktivitätskategorien sind wie folgt festgelegt: Kat.1 (0-99 Bq/m³); Kat. 2 (100-299 Bq/m³); Kat. 3 (300-1000 Bq/m³); Kat. 4 (>1000 Bq/m³). Anzahl der Radon Kurzzeitmessungen: 5046 Eine genaue Beschreibung von Radon und weiterführende Links, z.B. zur Radonberatungsstelle des LUA und zur Radonseite des Bundesamt für Strahlenschutz finden Sie auf der Homepage des MUKMAV unter folgender Adresse: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/strahlenschutz/informationen/radon/allgemeineszuradon/allgemeineszuradon.html
Langzeitmessungen werden analog wie Kurzzeitmessungen mit Kernspurdosimetern durchgeführt. Der einzige Unterschied hierbei ist die Messdauer, die bei Langzeitmessungen mindestens ein volles Kalenderjahr betragen muss. Abschließende Beurteilungen zu Radonaktivitäten im Gebäude sind zuverlässig mit Jahresmessungen möglich, so dass diese Messdauer für den Gesetzgeber im Hinblick auf Strahlen- und Arbeitsschutz maßgebend ist. Als gesetzlicher Referenzwert nach §124 StrlSchG ist 300 Bq/m³ festgelegt worden. Anzahl der Radon Langzeitmessungen: 2883