Der Datensatz zeigt 12 Hamburger Magistralen von gesamtstädtischer Bedeutung. Die gezeigten Magistralen werden im Rahmen der Hamburger Magistralenentwicklung bearbeitet. Die Magistralen-Darstellung des Datensatzes geht über den Straßenkörper hinaus und enthält jeweils eine markierte Pufferzone von 250 m zu jeder Fahrbahnseite.
1. Budapester Straße – Wedeler Landstraße
Budapester Straße / Stresemannstraße / Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße / Osdorfer Weg / Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße / Wedeler Landstraße
2. Bahrenfelder Chaussee – Luruper Hauptstraße
Bahrenfelder Chaussee / Luruper Hauptstraße
3. Kieler Straße– Holsteiner Chaussee
Kieler Straße / Holsteiner Chaussee
4. Edmund-Siemers-Allee – Schleswiger Damm
Edmund-Siemers-Allee / Grindelallee / Grindelberg / Lokstedter Steindamm / Kollaustraße / Friederich-Ebert-Straße /
Frohme-Straße / Schleswiger Damm
5. Alsterkrugchaussee– Langenhorner Chaussee
Alsterkrugchaussee /Langenhorner Chaussee
6. An der Alster – Bergstedter Chaussee
An der Alster / Mundsburger Damm / Oberaltenallee / Hamburger Straße / Barmbeker Markt / Bramfelder Straße /
Bramfelder Chaussee / Saseler Chaussee / Bergstedter Chaussee
7. Steindamm – Meiendorfer Straße:
Steindamm / Lübecker Straße / Wandsbeker Chaussee / Wandsbeker Marktstraße / Rüterstraße /
Wandsbeker Zollstraße / Ahrensburger Straße / Stein-Hardenberg-Straße / Bargteheider Straße / Meiendorfer Straße
8. Amsinckstraße – Holtenklinker Straße
Amsinckstraße / Spaldingstraße / Eiffestraße / Bergedorfer Straße / Holtenklinker Straße
9. Wilstorfer Straße – Hittfelder Straße
Wilstorfer Straße / Winsener Straße / Hittfelder Straße
10. Hannoversche Straße – Cuxhavener Straße
Hannoversche Straße / Buxtehuder Straße / Stader Straße / Cuxhavener Straße
11. Ring 2:
Holstenstraße / Holstenplatz / Alsenstraße / Alsenplatz / Doormannsweg / Schulweg / Gärtnerstraße /
Breitenfelder Straße / Tarpenbekstraße / Deelböge / Braamkamp / Jahnring / Lauensteinstraße / Dennerstraße / Habichtstraße / Nordschleswiger Straße / Wandsbeker Allee / Robert-Schuman-Brücke /Rennbahnstraße / Horner Rampe
12. Amsinckstraße – Hannoversche Straße
Amsinckstraße / Billhorner Brückenstraße / Sieldeich / Hovestieg / Am Zollhafen / Wilhelmsburger Brücke / Harburger Chaussee/ Georg-Wilhelm-Straße / König-Georg-Deich / Brücke des 17. Juni / Hannoversche Straße
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (4)
Bitte ergänzen Sie ggf. den Dateityp, .XSD an der heruntergeladenen Datei.
Querverweise (3)
Eine Auswahl der Neurungen:
- pro Datensatz werden Ressourcen definiert, die in verschiedenen Repräsentationen angefragt werden können (GeoJSON und HTML)
- zur Anfrage einer bestimmten Repräsentation kommt HTTP Content-Negotiation zum Einsatz
- einfache und komplexe Filter über URL-Parameter
- die APIs werden nach der OpenAPI Specification beschrieben
- das voreingestellte Koordinatenreferenzsystem ist WGS84 (geographische Koordinaten, EPSG:4326), die Anfrage anderer Koordinatenreferenzsysteme, z.B. ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) ist möglich
Für die Urban Data Platform Hamburg findet sich die Einstiegsseite dieser API unter https://api.hamburg.de/datasets/v1. Dort sind die über die API verfügbaren Datensätze aufgelistet.
Weiterführende Links:
- OGC API - Features Hamburg
- Webseite zu OGC API - Features
- E-Learning Modul zu OGC API - Features
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Übergeordnete Objekte (1)
Wichtige Aufgaben und Ziele sind:
Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt
Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen
Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche
Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung
Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung
Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit
Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung
Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung
Grundlagen der Stadtentwicklung
Schwerpunkte:
Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher.
Grundlagen der Landschaftsplanung
Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar:
Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen
Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren
Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale )
Vorbereitende Bauleitplanung
Schwerpunkte:
Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben.
Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden.
Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden.
Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen.
Verbindliche Bauleitplanung
Schwerpunkte:
Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen.
Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes.
Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung
Schwerpunkte:
Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
7B8442C8-001F-11D6-814F-00500445A596 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Landes- und Stadtentwicklung (LP 1) Gesamtstädtische Entwicklungskonzepte (LP 11)
Neuenfelder Straße 19
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Herausgeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
5D0FE831-2CD4-4A91-8C0A-4FC3BB67A780 |
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Aktualität der Metadaten |
05.06.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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