Verweise
Datenbezüge (4)
Die durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen erneut in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Landkreise, Kommunen,Unternehmen, Verbände, Vereine, Behörden) herausgegebene Publikation stellt die 38 wichtigsten Standgewässer Mitteldeutschlands umfassend in Form von „Seeprofilen“ vor. Dabei wurden alle Daten und Fakten zu Flutung, Wassergüte, Nutzungen, Planungen und Ansprechpartnern aktualisiert. Neu aufgenommen wurde der Bereich Horst-, Döllnitz-, Göttwitzsee. Wesentlich erweitert wurde die Anzahl der Kurzprofile zu kleineren bzw. künftig entstehenden Standgewässer (nunmehr 59). Aktualisiert wurden auch die insgesamt 29 Lang- bzw. Kurzprofile zu Fließgewässern, Kanälen und Schleusen in Mitteldeutschland. Pegeldaten vermitteln Wissenswertes zum Abflussregime unserer Flüsse, unter denen sich nicht nur die bekannten wie Elbe, Saale, Mulde oder Weiße Elster finden. Aufgenommen wurden auch kleinere Vorfluter wie Döllnitz, Fuhne, Geisel, Lober, Leine, Eula oder Schnauder. Unter den Kanälen und Schleusen wurden der Saale-Elster-Kanal, der Karl-Heine-Kanal, der Störmthaler Kanal und die Schleuse Connewitz erfasst; auch der Floßgraben als historischer Kunstgraben ist enthalten.
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“
Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 21.12.2018 die Genehmigung unter einer Maßgabe erteilt. Am 29.03.2019 trat die Regionalversammlung mit Beschluss Nr. 03/2019 der Maßgabe bei. Mit Bekanntmachung der Genehmigung trat der Regionale Entwicklungsplan am 27.04.2019 in Kraft.
Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge
Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“
Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014
Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist.
Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen.
Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Sachlicher Teilplan Wind 2018
Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018
Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt.
Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.