Verweise
Datenbezüge (18)
Das Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern schreibt in § 10 den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) vor, jährlich bis zum 1. April jeweils für das abgelaufene Jahr eine Bilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der angefallenen und ihnen überlassenen Abfälle zu erstellen. In der Abfallbilanz sind auch die angefallenen Kosten darzustellen.
Die Abfallbilanzen werden dem LUNG digital übermittelt.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen.
Deponien, Anlagen zur mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbehandlung, Anlagen zur Behandlung von Sonderabfall, Anlagen zur Abfallverwertung wie Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen, Kompostierungs- und Biogasanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle und Recyclinganlagen.
Luftverschmutzung, Geruchs- und Lärmbelästigungen, Fragen der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und -beseitigung sowie die der Abfallvermeidung sind dringende Probleme der Gegenwart.
Um Verbesserungen in der Umwelt herbeiführen zu können, muss der Ist-Zustand für ausgesuchte Indikatoren erfasst werden.
Aus den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen ergeben sich Vorschläge für Maßnahmen, die das Erreichen von weltweit geforderten Qualitätszielen ermöglichen.
Daher beschäftigt sich die Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft sowohl mit dem Umweltmonitoring als auch mit den notwendigen Schritten für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität.
Im einzelnen werden folgende Schwerpunkte bearbeitet:
- Fachliche Grundlagenarbeit und Stellungnahmen sowie Studien zu technologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten
- Beratung von Behörden, Betrieben und Bürgern sowie Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten
- Betrieb des Luftmessnetzes Mecklenburg-Vorpommern
- Messung der Belastung durch Lärm, Erschütterungen, Licht und nichtionisierende Strahlung und Erstellung von Modellen für Schallimmissions- und Lärmminderungsplanungen
- Führung des Emissionskatasters für Mecklenburg-Vorpommern
- zentrale Stelle im Rahmen der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- Knotenstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die Sonderabfallentsorgung
- Auswertung und Veröffentlichung der ermittelten Daten zur Luftgüte, zur Lärmbelastung, zu Emissionen und zur Kreislauf- und Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Fachinformationssystem ¿Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall¿
Gemäß § 53 und 54 KrWG müssen Beförderer, Sammler, Händler und Makler von Abfällen ihre Tätigkeit der Behörde anzeigen bzw. i.d.R. eine Erlaubnis beantragen, sofern sie mit gefährlichen Abfällen umgehen.
Das LUNG verfügt über eine Übersicht über alle Personen, die ihre jeweilige abfallwirtschaftliche Tätigkeit angezeigt haben bzw. im Besitz einer Erlaubnis sind. Erfasst werden sowohl Personen, die gewerbsmäßig als auch im Rahmen (anderer) wirtschaftlicher Unternehmen mit Abfällen umgehen.
Die Broschüre "Daten zur Abfallwirtschaft" dokumentiert die Entwicklung der Abfallwirtschaft
in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Neben der Siedlungsabfallbilanz beinhaltet die Broschüre auch eine Auswertung zu gefährlichen Abfällen und zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Das Dezernat Siedlungsabfallwirtschaft, Deponien, Zertifizierungen ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz und Kreislaufwirtschaft.
Das Dezernat 540 Sonderabfall, grenzüberschreitende Abfallverbringung, Abfallinformationssysteme ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft.
Vorabkontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Daten zur Genehmigung des Entsorgungsweges werden vor Beginn der Entsorgung mittels Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweis durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten.
Verbleibskontrolle für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Dokumentation jedes einzelnen Entsorgungsvorgangs mittels Begleit- und/oder Übernahmescheins, welche durch den Entsorger elektronisch übermittelt, im Abfallüberwachungssystem ASYS durch die zuständigen Behörden bearbeitet und elektronisch vorgehalten werden.
Im Entsorgerhandbuch werden Abfallentsorgungsanlagen vom Typ Deponien, Chemisch-physikalisch-biologische Anlagen, Mechanisch-biologische Anlagen, Recyclinganlagen, Thermische Behandlungsanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle (ohne Bauabfälle), Kompostierungsanlagen, Abfallvergärungsanlagen, Zwischenlager mit Behandlung dargestellt, die vom Betreiber zur Veröffentlichung freigegeben sind.
Daten zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Mecklenburg-Vorpommern (elektronisches Abfallnachweisverfahren, Mengenströme).
In Mecklenburg-Vorpommern aktuell betriebene Deponien der Klassen 0 bis III.
Aufkommen, Beschaffenheit und Verbleib von kommunalen Klärschlämmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Liste der Untersuchungseinrichtungen für Untersuchungen nach § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15.04.1992.
Auswertung notifizierungspflichtiger, grenzüberschreitend verbrachter Abfälle und entsprechender Mengenströme. Datengrundlage sind die Begleitformulare aus dem Notifizierungsverfahren.
Mittels dieser Daten können z.B. länderbezogene Übersichten erstellt werden. So kann beispielsweise der Im- und Export von Abfällen aus Frankreich oder Italien (oder jedes andere Land) von und nach Mecklenburg-Vorpommern, aufgeschlüsselt nach Abfallarten, dargestellt werden.
Auswertung zu gefährlichen Abfällen und den entsprechenden Mengenströmen, Datengrundlage sind die Begleitscheine aus dem elektronischen Abfallnachweisverfahren.
Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
Bekanntgabe von Meßstellen nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG),
Stellen nach §§ 26, 28 der 13. BImSchV, Nr. 3.2 der TA Luft, § 12 der 2. BImSchV, § 10 der 17. BImSchV,
§ 7 der 27. BImSchV
Es handelt sich hierbei um Meßstellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen sowie Prüfung technischer Geräte und Einrichtungen.
Übersicht zu den Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 10 AbfWG M-V