Der SFL erzielt Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien, welche zum Staatswald gehören, sofern damit nicht die Erreichung der Ziele der Bewirtschaftung in Frage gestellt wird.
Ihm obliegt nach Maßgabe des §§ 63, 64 LHO die Koordination von An und Verkauf und Tausch von Grundstücken ohne aufstehende Gebäude sowie die Unterhaltung und Verwendung der Forstdienstgebäude.
Der SFL bietet Beratungen, Bildungsleistungen, technische Dienstleistungen für Land, Kommunen und Dritte an.
Der SFL unterhält und betreibt die Wildtierauffangstation des Saarlandes im Auftrag des Landes.
Der SFL unterstützt die Regionalentwicklung und den Tourismus sowie die Waldpädagogik im Saarland im Auftrag des Landes und bringt den Staatswald in diese Bereiche ein.