Verweise
Datenbezüge (6)
Das Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern schreibt in § 10 den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) vor, jährlich bis zum 1. April jeweils für das abgelaufene Jahr eine Bilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der angefallenen und ihnen überlassenen Abfälle zu erstellen. In der Abfallbilanz sind auch die angefallenen Kosten darzustellen.
Die Abfallbilanzen werden dem LUNG digital übermittelt.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG - umfasst der Begriff der Abfallentsorgung sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
Unter Abfallentsorgungsanlagen verstehen sich Anlagen, die diesem Zweck dienen.
Deponien, Anlagen zur mechanisch-biologischen und thermischen Abfallbehandlung, Anlagen zur Behandlung von Sonderabfall, Anlagen zur Abfallverwertung wie Bauabfallaufbereitungs- und -sortieranlagen, Kompostierungs- und Biogasanlagen, Sortieranlagen für Siedlungsabfälle und Recyclinganlagen.
Die Broschüre "Daten zur Abfallwirtschaft" dokumentiert die Entwicklung der Abfallwirtschaft
in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Neben der Siedlungsabfallbilanz beinhaltet die Broschüre auch eine Auswertung zu gefährlichen Abfällen und zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Auswertung zu gefährlichen Abfällen und den entsprechenden Mengenströmen, Datengrundlage sind die Begleitscheine aus dem elektronischen Abfallnachweisverfahren.
Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
Daten zu Siedlungsabfällen und deren Entsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Abfallmengenströme).