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Herr Andreas Kaiser

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Herr Andreas Kaiser

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

Andreas.Kaiser@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 84 40
+49 40 4279-72155

Beschreibung

Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Verweise

Datenbezüge (5)

Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigungen auf Ebene der Statistischen Gebiete Hamburg - AD-Schutz - FHHNET
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Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigung im Wohnungsbestand der letzten 5 Jahre in Hamburg auf Ebene der Statistischen Gebiete. Die Daten werden aus BACom bereitgestellt und aggregiert. (Stand September 2022). Sie liegen auf Ebene der statistischen Gebiete vor und werden jährlich aktualisiert. Berechnung: Anzahl Wohneinheiten (WE) im Bestand mit Abgeschlossenheitsbescheinigung bezogen auf den Gesamtwohnungsbestand. Datenquelle der Basisdaten – Wohnungsbestand auf Ebene der Statistischen Gebiete: Bautätigkeitsstatistiken, Umrechnung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungsfortschreibung und der Baugenehmigungsstatistik auf Statistische Gebiete durch das Statistikamt Nord Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Abgeschlossenheit von Wohnungen und sonstigen Räumen in sich (§3 (3) WEG). Diese Bescheinigungen sind Voraussetzung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Zahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand kann auf evtl. anstehende Umwandlungen hindeuten, ein vergleichsweise höherer Anteil Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand deutet demnach auf eine (ggf. zukünftig) breitere Umwandlungsaktivität im Quartier hin. Für jedes Gebäude auf einem Grundstück kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden. Im Datensatz werden nur Abgeschlossenheitsbescheinigungen für bestehende Wohnungen gezählt, nicht für Neubauten.
Integrierte Stadtteilentwicklung - RISE - Fördergebiete in Hamburg
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Die Karte zeigt die Fördergebiete des Hamburger Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). RISE bildet das programmatische Dach der Städtebauförderung auf der Landesebene. Es umfasst die Gebiete der Bund-Länder-Städtebauförderung in den Programmbereichen Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz und Zukunft Stadtgrün sowie Sanierungsgebiete. Seit 2020 gibt es eine neue Programmstruktur mit künftig nur noch drei Programmen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Bis zum haushälterischen Abschluss der fünf alten Programme in 2023 werden die alten und neuen Programme zusammen abgebildet. Weitere Informationen: www.hamburg.de/rise
Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg
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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek), - Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). In Aufstellung ist eine Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
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Das Sozialmonitoring ist als kontinuierliches Beobachtungssystem angelegt und bildet seit 2010 eine wichtige Grundlage für die Stadtteilentwicklung aus gesamtstädtischer Sicht. Die Verwaltung ist damit in der Lage, unterstützungsbedürftige Quartiere frühzeitig zu identifizieren und die Festlegung neuer Fördergebiete der Integrierten Stadtteilentwicklung auf eine objektive Datenbasis zu stützen. Mit dem Sozialmonitoring wird die Aufmerksamkeit wird auf Statistische Gebiete gelenkt, in denen die betrachteten Sozialindikatoren überdurchschnittlich ausgeprägt sind und daher soziale Herausforderungen in den Quartieren vermutet werden können. Es übernimmt so die Funktion eines Frühwarnsystems. Besonders im Fokus sind dementsprechend Statistische Gebiete mit einem „niedrigen“ oder „sehr niedrigen“ Statusindex. Ob in diesen Statistischen Gebieten tatsächlich ein stadtentwicklungspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird, kann nicht allein anhand des Sozialmonitorings beurteilt werden. Eine Bewertung der Situation erfordert die Einbeziehung des Expertenwissens zur städtebaulichen Situation in den Bezirken. Die Ergebnisse des Sozialmonitorings werden von Fachbehörden und Bezirksämtern als Grundlage für sozialraumorientierte Planungen genutzt. Sozialmonitoring - Methodik Das Sozialmonitoring ist ein kleinräumiges, datengestütztes System. Räumliche Basis bilden die 941 Statistischen Gebiete. Statistische Gebiete sind kleinräumige Gebietseinheiten mit durchschnittlich 2.200 Einwohnerinnen und Einwohnern. In die Untersuchung fließen aus methodischen Gründen nur Daten zu Statistischen Gebieten mit mehr als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern (aktuell 853 der insgesamt 941 Statistischen Gebiete) ein. In diesen leben über 99 % der Hamburger Bevölkerung). Im Sozialmonitoring werden sieben sogenannte "Aufmerksamkeitsindikatoren" betrachtet und jeweils unter dem Gesichtspunkt des Status Quo und der Entwicklung in den vergangenen drei Jahren untersucht. Die Indikatoren werden mit Hilfe eines statistischen Berechnungsverfahrens zu einem „Statusindex“ sowie einem „Dynamikindex“ zusammengefasst und klassifiziert. Es werden vier Status- und drei Dynamikklassen unterschieden („hoch“, „mittel“, „niedrig“, „sehr niedrig“ bzw. „positiv“, „stabil“, „negativ“). Im Ergebnis kann jedem betrachteten Statistischen Gebiet eine Status- und eine Dynamikklasse zugewiesen werden. Diese werden kombiniert (gekreuzt) ausgewertet und in einer Karte wiedergegeben. Die Ergebnisse zeigen, inwieweit die einzelnen Statistischen Gebiete vom Hamburger Durchschnitt abweichen. Ein mittlerer Status entspricht Werten, die nahe am Hamburger Durchschnitt liegen. Und eine stabile Dynamik zeigt, dass die Entwicklung in etwa der Entwicklung Hamburgs folgt. Weitere Informationen im Internet unter www.hamburg.de/sozialmonitoring
Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg - Karte Gesamtindex
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Mit dem Sozialmonitoring in der Integrierten Stadtteilentwicklung verfügt Hamburg seit 2010 über ein System der kleinräumigen Stadtbeobachtung. Ziel ist es, frühzeitig erkennbar zu machen, in welchen Bereichen der Stadt sich multiple soziale Problemlagen häufen oder zunehmen. Kombiniert mit dem örtlichen Erfahrungswissen wird die Verwaltung in die Lage versetzt, gebietsbezogene Handlungsbedarfe im Bereich der Integrierten Stadtteilentwicklung abzuleiten. Im Sozialmonitoring werden sieben sogenannte "Aufmerksamkeitsindikatoren" betrachtet. Diese sind: Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, Kinder von Alleinerziehenden, Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger, Arbeitslose, Kinder in Mindestsicherung, Mindestsicherung im Alter und Schulabschlüsse. Diese Indikatoren werden jeweils unter dem Gesichtspunkt des Status Quo und der Entwicklung in den vergangenen drei Jahren untersucht. Die Indikatoren werden mit Hilfe eines statistischen Berechnungsverfahrens zu einem "Statusindex" sowie einem "Dynamikindex" zusammengefasst und klassifiziert. Es werden vier Status- und drei Dynamikklassen unterschieden ("hoch", "mittel", "niedrig", "sehr niedrig" bzw. "positiv", "stabil", "negativ"). Im Ergebnis kann jedem betrachteten Gebiet eine Status- und eine Dynamikklasse zugewiesen werden. Diese werden kombiniert (gekreuzt) ausgewertet und in der Karte wiedergegeben. In der Karte sind die zentralen Ergebnisse - der Gesamtindex - für das jeweilige Jahr dargestellt. Der Layer "bewohnte Bereiche" wurde anhand der in ALKIS hinterlegten Flächennutzungen (Wohnbaufläche, gemischt genutzte Fläche) ermittelt und dargestellt. Die Daten beziehen sich jedoch immer auf ganze Statistische Gebiete. Weitere Informationen sind beim übergeordneten Objekt "Sozialmonitoring" sowie im Internet unter www.hamburg.de/sozialmonitoring zu finden.

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