Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion.
Wichtige Aufgaben und Ziele sind:
Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt
Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen
Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche
Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung
Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung
Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit
Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung
Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung
Grundlagen der Stadtentwicklung
Schwerpunkte:
Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher.
Grundlagen der Landschaftsplanung
Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar:
Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen
Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren
Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale )
Vorbereitende Bauleitplanung
Schwerpunkte:
Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben.
Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden.
Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden.
Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen.
Verbindliche Bauleitplanung
Schwerpunkte:
Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen.
Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes.
Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung
Schwerpunkte:
Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (19)
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt.
Das DIP stellt Teile der Inhalte aller verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Durchführungspläne, Teilbebauungspläne und Baustufenpläne), die Gebiete mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, die Gebiete mit Gestaltungsverordnungen und Milieugebiete in Hamburg dar.
Im DIP sind Festsetzungen erfasst worden, die aus der zeichnerischen Darstellung der verbindlichen Bauleitpläne hervorgehen. Hierzu zählen z.B. der Geltungsbereich, die Art und das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise. Nicht erfasst wurden z.B. Baulinien und Baugrenzen. Textliche Festsetzungen (§2-Festsetzungen) wurden grundsätzlich nicht erfasst. Die graphische Darstellung erfolgt in Anlehnung an der Darstellung der Bauleitpläne. Für eine Darstellung im Maßstabsbereich 1:2 500 bis 1:10 000 ist das DIP geeignet.
Das DIP ermöglicht einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzt dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.
Der Datenbestand liegt flächendeckend für die gesamte Stadt vor. Alle verbindlichen Bauleitpläne, städtebaulichen Erhaltungsverordnungen und Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte und der Darstellung wird nicht übernommen.
Das DIP wird halbjährlich gesichert. Der älteste Datenbestand ist vom Mai 2002.
DIPAS besteht aus einer Online- und einer Onsite-Komponente sowie einer Übersichtskomponente: dem DIPAS Navigator.
Diese zentrale Datenhaltung erlaubt aber gleichzeitig eine dezentrale Fortführung und Pflege der Datenbestände durch den jeweiligen Sachbearbeiter an seinem Arbeitsplatz mit den dort zur Verfügung stehenden GIS/CAD- Arbeitsplätzen und ¿ Systemen (z. B. WS Landcad, ArcGIS), setzte aber die Entwicklung und Einrichtung vereinheitlichter und abgestimmter Datenaustausch- und Aktualisierungsprozesse voraus. Die Verantwortlichkeit sowie der technische Zugriff auf die Daten verbleiben bei den Dateneigentümern.
Die Karte beschreibt in einer Übersicht über alle Wasserflächen Hamburgs die Eignungsflächen für Hausboote zum Wohnen auf dem Wasser oder zur gewerblichen und hafengewerblichen Nutzung, sowie die Ausschlussflächen. Die Karte ist interaktiv, d.h. mit anklicken öffnet sich ein Fenster mit einem Photo/Darstellung und Information zur möglichen Anzahl der Liegeflächen und der Zuständigkeit und Bewerbungsart.
Prägend für das baukulturelle Erbe Hamburgs sind unter anderem die Backsteingebiete, darunter insbesondere die der 20er und 30er Jahre. Um Wege zur Erhaltung des Erscheinungsbildes dieser Gebiete zu entwickeln - beispielsweise durch besondere zusätzliche Förderung einer Riemchenverkleidung durch Landesfördermittel - wurde als erster Schritt eine Kartierung des erhaltenswerten Backsteinbestands erstellt.
Erfasst wurden insbesondere backsteingeprägte Wohngebiete (Wohnquartiere, Wohnsiedlungen und Gebäudeensembles) im Geschossbau mit ihrem Umfeld. Bei Einfamilienhaus- und Reihenhausgebieten liegt der Schwerpunkt der Erhebung bei Siedlungen der 20er und 30er Jahre und früher. Aber auch Gebiete der 50/60er Jahre mit Backsteinprägung von geringerer Bedeutung wurden kartiert (stadträumliche Lage, ihre städtebauliche und architektonische Gestaltung und/oder durch Fassadendämmung mit "Riemchen").
Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
Ziel der Beteiligung soll es sein eine Diskussion über die Straßenprofile sowie die Qualität des Straßenraumes für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer anzuregen und dadurch Meinungen, Ideen und Anregungen für den weiteren Prozess zu sammeln.
Die Karte ist auf drei Zoomstufen begrenzt. Jedes dargestellte Projekt wird einer von sieben Kategorien zugeordnet, die jeweils durch ein Symbol repräsentiert werden: Entwicklungskonzepte, Nachbarschaftsforum, Regionalpark, Stadtentwicklungsprojekt, Naturschutzprojekt, Verkehrsprojekt, Regionalwerkstatt. Durch Anklicken eines Symbols erhält der User eine Kurzinformation über das konkrete Projekt, den Hamburger Kontakt und ggf. den entsprechenden Link zur Projektseite. Die Karte wird kontinuierlich von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Referat Raumordnung und Regionalentwicklung) gepflegt.
1. Budapester Straße – Wedeler Landstraße
Budapester Straße / Stresemannstraße / Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße / Osdorfer Weg / Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße / Wedeler Landstraße
2. Bahrenfelder Chaussee – Luruper Hauptstraße
Bahrenfelder Chaussee / Luruper Hauptstraße
3. Kieler Straße– Holsteiner Chaussee
Kieler Straße / Holsteiner Chaussee
4. Edmund-Siemers-Allee – Schleswiger Damm
Edmund-Siemers-Allee / Grindelallee / Grindelberg / Lokstedter Steindamm / Kollaustraße / Friederich-Ebert-Straße /
Frohme-Straße / Schleswiger Damm
5. Alsterkrugchaussee– Langenhorner Chaussee
Alsterkrugchaussee /Langenhorner Chaussee
6. An der Alster – Bergstedter Chaussee
An der Alster / Mundsburger Damm / Oberaltenallee / Hamburger Straße / Barmbeker Markt / Bramfelder Straße /
Bramfelder Chaussee / Saseler Chaussee / Bergstedter Chaussee
7. Steindamm – Meiendorfer Straße:
Steindamm / Lübecker Straße / Wandsbeker Chaussee / Wandsbeker Marktstraße / Rüterstraße /
Wandsbeker Zollstraße / Ahrensburger Straße / Stein-Hardenberg-Straße / Bargteheider Straße / Meiendorfer Straße
8. Amsinckstraße – Holtenklinker Straße
Amsinckstraße / Spaldingstraße / Eiffestraße / Bergedorfer Straße / Holtenklinker Straße
9. Wilstorfer Straße – Hittfelder Straße
Wilstorfer Straße / Winsener Straße / Hittfelder Straße
10. Hannoversche Straße – Cuxhavener Straße
Hannoversche Straße / Buxtehuder Straße / Stader Straße / Cuxhavener Straße
11. Ring 2:
Holstenstraße / Holstenplatz / Alsenstraße / Alsenplatz / Doormannsweg / Schulweg / Gärtnerstraße /
Breitenfelder Straße / Tarpenbekstraße / Deelböge / Braamkamp / Jahnring / Lauensteinstraße / Dennerstraße / Habichtstraße / Nordschleswiger Straße / Wandsbeker Allee / Robert-Schuman-Brücke /Rennbahnstraße / Horner Rampe
12. Amsinckstraße – Hannoversche Straße
Amsinckstraße / Billhorner Brückenstraße / Sieldeich / Hovestieg / Am Zollhafen / Wilhelmsburger Brücke / Harburger Chaussee/ Georg-Wilhelm-Straße / König-Georg-Deich / Brücke des 17. Juni / Hannoversche Straße
Der Bericht beschreibt die Milieus im Detail und nennt Instrumente, die zu ihrem Schutz dienen.
Der Datenbestand wurde einmalig erfasst.
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitale Informationssystems Planrecht (DIP).
Für jede Potenzialfläche werden u.a. Flächengröße, Planrecht, vorhandene Nutzung, Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit, Handlungsschritte und die zeitliche Verfügbarkeit in 5 Jahresintervallen erfasst; für die Wohnbauflächenpotenziale werden darüber hinaus insbesondere Anzahl mögliche Wohneinheiten und Bebauungsart erfasst
Die PAUL-Datenbank wird jährlich mit den beteiligten Fachbehörden und Bezirken sowie für die Gewerbeflächenpotenziale mit der HWF abgestimmt.
Die Daten werden nach dem Standard XPlanung erstellt und bei Bedarf fortgeführt.
Soziale Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden als Datensatz vom Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung herausgegeben.
Es ist vorgesehen die Bundesstraße B4/75 zwischen den genannten Anschlussstellen auf einer Länge von ca. 4,6 km mit den östlich gelegenen Bahnanlagen zu bündeln. Neben dem geplanten vierstreifigen Neubau der Bundesstraße mit einer Regelbreite von 28 m und dem Umbau der Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Süd sind hierzu die entsprechenden Anpassungen der Eisenbahnbetriebsanlagen sowie die Herstellung umfangreicher Lärmschutzanlagen vorgesehen. Weiterhin ist eine Anschlussstelle HH-Wilhelmsburg-Mitte mit Anbindung an die Rotenhäuser Straße geplant. Durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Stadtstraßen, wie zum Beispiel die Kornweide, der Vogelhüttendeich und die Rotenhäuser Straße und deren Kreuzung mit der Dratelnstraße / Rubbertstraße, sollen ebenfalls angepasst werden.
Die Flächen, auf denen die neue Fernstraße geführt werden soll, werden zurzeit teilweise noch durch Eisenbahnbetriebsanlagen in Anspruch genommen. Es ist daher geplant, die Gleisanlagen ohne Kapazitätsverlust für den Streckenverkehr neu zu ordnen. Dabei soll insbesondere das westlichste Streckengleis weiter nach Osten verlegt werden.
Bestandteil des Vorhabens sind darüber hinaus Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, darunter Lärmschutzmaßnahmen entlang der Straße und der Bahnanlagen, bautechnische Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen, Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme, Ausgleichsmaßnahmen auf weiteren Flächen in Hamburg-Wilhelmsburg und Bergedorf für Eingriffe in Natur und Landschaft.
An Straße und Gleisen sind Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes geplant, insbesondere Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 15,1 km und einer Höhe von überwiegend 4 m oder mehr.
Der XPlanungsstandard ermöglicht es, die Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung strukturiert in digitaler Form zu erfassen. XPlanung unterstützt den verlustfreien Transfer von Planungsdaten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Planwerken.
Neben den XPlanungsobjekten beinhaltet der Datensatz in den meisten Fällen auch gescannte Rasterbilder der entsprechenden Pläne.
Die XPlanungsdaten ermöglichen einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzen dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.
Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19
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